Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1647 I 4
1647 I 4
Freitag Relatio ad Caesarem super his de 4. huius ante meum
discessum [ 1594 ].
Freytags, den 4. diß, vormittag haben Ihr Excellentz, herr obristhofmeister,
die Churbrandenburgischen gsandten, den von Haiden, Portman und
Frombholdt, zu sich erfordert und praesentibus domino comite a Nassau
et me vorhalten lassen: Unß zweiflete nit, inen wurde von ihrem gnedigsten
herrn bericht zukommen sein, waß Sein Churfürstliche Durchlaucht dem
von Plettenberg in puncto satisfactionis Suecicae vor ein antwortt ertheilt.
Wann sich dan selbige zwar dahien beziehen theten, ihren gsandtschafften
allhier und zu Oßnabrukh zum allerferderlichsten ferner ze instruirn und
sich eines entlichen zu erclären, waß sie an denn Pomerischen landen der
cron Schweden ze uberlassen und dargegen vor ein aequivalente ze haben
begehrten, daneben aber sich rund vernemmen ließen, daß sie, ermeldter cron
den fluss, die Oder, zu einer grenntz ze lassen oder deren vorschlag anzenem-
men , in ewigkheit nit einwilligen köndten, derentwegen wir dise erclärung
uff der cron Schweden proponirte alternativam anderst nit dann vor eine
puram negativam auffzenemmen haben, gestalten es die königlich Fran-
zosischen plenipotentiarii, als mit deren samptlichem zuthuen diß werkh
biß daher were gehandlet worden, auch also fassen theten, als weren wir
nunmehr entschlossen, ohne weitern anstandt in der sachen zu verfahren
und mit denn Schweden zu einem entlichen schluss ze trettn, zu wölchem
ende dann ich, Volmar, nach Oßnabrukh zu verraisen beraits verordnet wer.
Wir hetten aber nichtsdestweniger solche unsere gefaßte resolution inen
vordrist anfliegen und vernemmen wollen, ob sie unterdessen von ihrem
herrn einige weitere instruction empfangen hetten. Und dieweil eben in
werender diser conferentz von denn Kayserlichen gsandten zu Oßnabrukh
bericht einkommen, daß die Schweden inen per secretarium legationis an-
zeigen lassen, es were ihr currier auß Schweden widerumb ankommen mit
bevelch, auff gantz Pommern zu verharren, derentwegen sie auch die hand-
lung mit unß ze schliessen verlangten, als haben Ihr Excellentz, herr obrist-
hofmeister , selbst inen, Churbrandenburgischen, solches auß der Oßna-
brukhischen relation verlesen und daß sie sich nit auff halten, sondern mit dem,
so ihrem gnedigsten herrn pro consensu offerirt worden, content sein und also
mit ertheilung ihres consens gleichwol Hinderpommern salvirn wolten.
Es haben zwar sie, Churbrandenburgische, sich der beschehenen communi-
cation bedankht und aber dabei angezeigt, daß inen von ihrem herrn noch
derzeit kein weiter instruction zukommen; gleichwol were ein postpacquet
hiedurch nach Oßnabrukh gangen, da ihres vermuettens villeicht darinnen
waß begriffen sein möcht. Patten uffs höchst, man wolte sich doch nit über-
eilen , es wurde sicher sonst grosse unglegenheit geben, auch künfftiger zeit
ihrem herrn an nothwendiger assistentz nit ermanglen. Daß allein Hinder-
pommern der Schweden vorschlag nach restituirt werden solt, das köndten
Sein Churfürstliche Durchlaucht einmal nit annemmen, wer solchergestalt
besser, die Schweden behieltens gar, dann sonst wurden Ihr Durchlaucht
nur hendel und zwietracht derentwegen mit der cron Polen bekommen.
Responsum, man köndte sich einmal lenger nit auffhalten lassen, sondern
man müeßte dermaln zum schluss tretten. Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
sei zeit und weil gnug gelassen worden, sich umb assistentz und hilff zu
bewerben, die Schweden verspüren wol, daß sich derselben niemandt mit
ernst annemmen werd, und darumb lassen sie sich auch die blosse wortt-
liche comminationes wenig irren. Ihr Kayserliche Maiestät haben kein ur-
sach , den krieg wegen Pommern lenger ze füeren, weil sie von Churbranden-
burg , als die es sonst hauptsächlich antreffen thue, einige beyhilff nit haben
noch deren kunfftig ze haben sich versehen könden. Wann diejenige poten-
taten , so hiebei interesse haben möchten, als Polen, Dennemarkh, Staden,
sich der sach mit gsambter handt und offentlich annemmen, durch formb-
liche legationes denn Schweden von disem begehren abzestehen ansagen
und in euentum einen krieg ankünden liessend, so wurden Ihr Kayserliche
Maiestät mehrers nachgedenkhen haben und zu erwegen wissen, wessen sie
sich hiebei zu erzeigen haben möchten. Da aber dergleichen bißher nichts
im werkh erfolgt, hingegen die cron Frankreich außtruklich sich vernemmen
lasse, crafft ihrer pündtnus obligirt zu sein, der cron Schweden zu ihrer satis-
faction zu verhelffen, so könde ja Ihr Kayserlicher Maiestät nit zugemuettet
werden, sich und daß reich ferner mit außlandischer kriegsmacht umb ande-
rer interesse willen ruiniren ze lassen. Und mit diser resolution seind die
Churbrandenburgischen gsandten erlassen worden.
Folgt, waß zu Oßnabrukh cum Suecis in hoc puncto gehandlet worden.
discessum [ 1594 ].
Freytags, den 4. diß, vormittag haben Ihr Excellentz, herr obristhofmeister,
die Churbrandenburgischen gsandten, den von Haiden, Portman und
Frombholdt, zu sich erfordert und praesentibus domino comite a Nassau
et me vorhalten lassen: Unß zweiflete nit, inen wurde von ihrem gnedigsten
herrn bericht zukommen sein, waß Sein Churfürstliche Durchlaucht dem
von Plettenberg in puncto satisfactionis Suecicae vor ein antwortt ertheilt.
Wann sich dan selbige zwar dahien beziehen theten, ihren gsandtschafften
allhier und zu Oßnabrukh zum allerferderlichsten ferner ze instruirn und
sich eines entlichen zu erclären, waß sie an denn Pomerischen landen der
cron Schweden ze uberlassen und dargegen vor ein aequivalente ze haben
begehrten, daneben aber sich rund vernemmen ließen, daß sie, ermeldter cron
den fluss, die Oder, zu einer grenntz ze lassen oder deren vorschlag anzenem-
men , in ewigkheit nit einwilligen köndten, derentwegen wir dise erclärung
uff der cron Schweden proponirte alternativam anderst nit dann vor eine
puram negativam auffzenemmen haben, gestalten es die königlich Fran-
zosischen plenipotentiarii, als mit deren samptlichem zuthuen diß werkh
biß daher were gehandlet worden, auch also fassen theten, als weren wir
nunmehr entschlossen, ohne weitern anstandt in der sachen zu verfahren
und mit denn Schweden zu einem entlichen schluss ze trettn, zu wölchem
ende dann ich, Volmar, nach Oßnabrukh zu verraisen beraits verordnet wer.
Wir hetten aber nichtsdestweniger solche unsere gefaßte resolution inen
vordrist anfliegen und vernemmen wollen, ob sie unterdessen von ihrem
herrn einige weitere instruction empfangen hetten. Und dieweil eben in
werender diser conferentz von denn Kayserlichen gsandten zu Oßnabrukh
bericht einkommen, daß die Schweden inen per secretarium legationis an-
zeigen lassen, es were ihr currier auß Schweden widerumb ankommen mit
bevelch, auff gantz Pommern zu verharren, derentwegen sie auch die hand-
lung mit unß ze schliessen verlangten, als haben Ihr Excellentz, herr obrist-
hofmeister , selbst inen, Churbrandenburgischen, solches auß der Oßna-
brukhischen relation verlesen und daß sie sich nit auff halten, sondern mit dem,
so ihrem gnedigsten herrn pro consensu offerirt worden, content sein und also
mit ertheilung ihres consens gleichwol Hinderpommern salvirn wolten.
Es haben zwar sie, Churbrandenburgische, sich der beschehenen communi-
cation bedankht und aber dabei angezeigt, daß inen von ihrem herrn noch
derzeit kein weiter instruction zukommen; gleichwol were ein postpacquet
hiedurch nach Oßnabrukh gangen, da ihres vermuettens villeicht darinnen
waß begriffen sein möcht. Patten uffs höchst, man wolte sich doch nit über-
eilen , es wurde sicher sonst grosse unglegenheit geben, auch künfftiger zeit
ihrem herrn an nothwendiger assistentz nit ermanglen. Daß allein Hinder-
pommern der Schweden vorschlag nach restituirt werden solt, das köndten
Sein Churfürstliche Durchlaucht einmal nit annemmen, wer solchergestalt
besser, die Schweden behieltens gar, dann sonst wurden Ihr Durchlaucht
nur hendel und zwietracht derentwegen mit der cron Polen bekommen.
Responsum, man köndte sich einmal lenger nit auffhalten lassen, sondern
man müeßte dermaln zum schluss tretten. Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
sei zeit und weil gnug gelassen worden, sich umb assistentz und hilff zu
bewerben, die Schweden verspüren wol, daß sich derselben niemandt mit
ernst annemmen werd, und darumb lassen sie sich auch die blosse wortt-
liche comminationes wenig irren. Ihr Kayserliche Maiestät haben kein ur-
sach , den krieg wegen Pommern lenger ze füeren, weil sie von Churbranden-
burg , als die es sonst hauptsächlich antreffen thue, einige beyhilff nit haben
noch deren kunfftig ze haben sich versehen könden. Wann diejenige poten-
taten , so hiebei interesse haben möchten, als Polen, Dennemarkh, Staden,
sich der sach mit gsambter handt und offentlich annemmen, durch formb-
liche legationes denn Schweden von disem begehren abzestehen ansagen
und in euentum einen krieg ankünden liessend, so wurden Ihr Kayserliche
Maiestät mehrers nachgedenkhen haben und zu erwegen wissen, wessen sie
sich hiebei zu erzeigen haben möchten. Da aber dergleichen bißher nichts
im werkh erfolgt, hingegen die cron Frankreich außtruklich sich vernemmen
lasse, crafft ihrer pündtnus obligirt zu sein, der cron Schweden zu ihrer satis-
faction zu verhelffen, so könde ja Ihr Kayserlicher Maiestät nit zugemuettet
werden, sich und daß reich ferner mit außlandischer kriegsmacht umb ande-
rer interesse willen ruiniren ze lassen. Und mit diser resolution seind die
Churbrandenburgischen gsandten erlassen worden.
Folgt, waß zu Oßnabrukh cum Suecis in hoc puncto gehandlet worden.