Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 XI 13
1646 XI 13
Dienstag Dinstags, den 13. huius, ad Caesarem, daß noch vom
Salvio und den protestantibus kein weiter handlung angetretten worden
und warumb [ 1518 ].
Eodem nach Oßnabrukh communicatio relationis ad Caesarem [ 1519 ].
Eodem zinstags, 13. huius, haben Ihr Excellentz die Chursäxischen gesandten
vor sich erfordern lassen, denen domino comite a Nassau et me praesenti-
bus vorgehalten worden, sie wüßten sich zu erinnern, waßgestalten denen
allhier und zu Oßnabrukh anwesenden deputirten räthen und pottschafften
der evangelischen chur-, fürsten und ständen deß reichs den 12. Julii nechst-
hien ettliche compositionsvorschläg in materia grauaminum zugestellt wor-
den . Ob nun wol wir, Kayserliche gsandten, der hoffnung gelebt, es solten
hierauff von dennselben ein solche acceptation und anttworttliche erclärung
erfolgt sein, daß man darauff hette zum endtlichen schluss fortschreitten
mögen, so were aber darauff den 28. Augusti protestierendentheils ein gantz
newes proiectum einkommen und selbige schrifft zwar auch mit solchen
newen und schweren postulatis angefüllt gewesen, daß die catholischen
gantz unthuenlich gehalten, sich darauff ferners einzelassen, immer so
lang und vil, biß die protestierende sich der sachen mehrers nähern und
zu annemmung deren vom 12. Julii außgehendigter compositionsvorschläg
anderst herbeithuen wurden; allermaassen solches auch den protestierenden
allhier und zu Oßnabrukh durch unß und unsere collegas den 12. Octobris
mit gnugsamer außfüerung vorgehalten worden. Anstatt wir nun verhofft,
es solte auff solche fernere erinnerung hien zu der hauptsachen geschritten
worden sein, so hette man sich protestierendentheils erst auff einen newen
modum tractandi bezogen und die sachen auff eine interposition unser, der
Kayserlichen, wie auch der königlich Schwedischen gsandten richten, auch
darfürhalten wollen, daß die catholischen nochmaln dessentwegen auß ihrem
mittel nach Oßnabrukh deputirn solten, zu deren keinem iedoch sich die
catholischen verstehen könden noch wolten; wie dann solches abermaln
den Augspurgischen confessionsverwandten beweglichst vorgehalten und,
daß nunmehr aller saumsaal auff ihrem theil ersitzen bleib, zu verstehen
gegeben worden. Nun seyen diser tagen die Saxen Aldenburgischen und
Weimarischen bei unß gewesen, haben aber praeter curialia nichts ange-
bracht , unangesehen inen ein und anders, die grauamina betreffendt, abermaln
nothwendig remonstrirt und zu gmüett gefüret worden. Wann nun der
Römisch Kayserlichen Maiestät, unserm allergnedigsten herrn, und von
derentwegen unß solcher auffzug eben befrembdlich vorkommen thue und
im werkh selbst zu erfahren, daß die frembde cronen solche innerliche
streittigkheiten nur zu ihrem mehrern vortel gebrauchen, den bluettigen
krieg under solchem schein desto lenger beharten und ohne underschied
der religion einen standt nach dem andern zu grund richten thuend, also
hetten wir unßers ambts zu sein erachtet, sie, churfürstliche abgesandte, vor
unß zu beschaiden und auß guettem zu inen tragendem vertrawen zu ersue-
chen , daß sie nit allein vor sich selbst solche sachen zu gmüett ziehen,
sondern auch bei ihren mitreligionsgenossen daran sein wolten, auff das sie
sich in conformitet vorangezogner compositionsvorschläg vom 12. Julii
dermaln anderst herbeithuen und zu endtlicher und schließlicher handlung
bequemen wolten. Inmaassen sie hierdurch die fridenshandlung merklich
befürdern wurden etc.
Illi praehabita deliberatione respondent, sie hetten sich dises verlauffs wol
zu erinnern, auch nit unterlassen, angeregte compositionsvorschläg gegen
der protestierenden proiect ze conferirn, dabei aber wenig hauptsachlichs
befunden, so sich nit wurde vergleichen lassen. Wie sie dann hierüber ihres
gnedigsten churfürsten und herrns meinung uff einer zu Lengerich unlengst
gehaltner zusamenkunfft denen Saxen Aldenburgischen und Weimarischen
gesandten eröffnet hetten, so aber damals nit allerdings verfangen wollen.
Sie verhofften iedoch, daß noch ettlich der protestierenden von Oßnabrukh
allherkommen und alsdann der sachen widerumb nachzesetzen sein wurde.
Wie sie dann auch ihren müglichsten fleiß dabei anzewenden nit unterlassen
wolten. Und weren zwar ettlich unter denn protestierenden der meinung,
daß sie sich gar der direction unterfangen solten, es wolte inen aber ihre
instruction so vil nit zugeben. Sonsten, waß den punctum autonomiae an-
langte , da weren sie nochmaln instruirt, wegen Schlesien auff deme zu ver-
harren , daß daßjenig, waß Ihre Churfürstliche Durchlaucht mit denn Schle-
sischen ständen crafft obgehabter Kayserlicher commission verabschiedet
,
möchte gehalten und selbe ständt darwider nit gravirt werden. Mit den rebus
iudicatis werde es sich auch noch erleüttern lassen. Den terminum a quo uff
anno 1624 betreffendt, könde es darbei bleiben. Mit einfüerung eines newen
dicasterii möchte gleichergestalt ein remedium ze finden sein.
Ihr Excellentz haben hierauff selbst replicirt, daß die protestierende sich
vordrist mit dem modo tractandi nit auffhalten solten als einer sach, die
zum hauptwesen nit gehörig. Man begehre denn protestirenden nit zu ver-
weren , das sie in diser materi mit denn Schweden communicirn möchten,
daß aber denselben einige interposition einzeraumen, daß hab andere be-
denkhen auff sich. Mit Schlesien werden Ihr Churfürstliche Durchlaucht von
ettlich unrüewigen köpffen ohne ursach angeloffen, dann mit denen im
Großglogawischen geclagten exorbitantzen finde sich in facto dergleichen
nichts, sondern einer mit namen Lauterbach, so persona infamis und seiner
unthaten halber landträumig worden, unterstehe sich, dergleichen unerfindt-
liche clagen hin und wider außzebraitten. Im übrigen sei es in dem standt
nit mehr, daß Ihr Churfürstlicher Durchlaucht getroffner accordo köndte
verfänglich sein, die Schlesischen stande hetten die von Kayserlicher Maie-
stät resoluirte pardon mit dank acceptirt und angenommen, also weiter
nichts ze pretendirn, wie dann dessentwegen die acta köndten vorgewisen
werden. Ihr Churfürstliche Durchlaucht hetten daß ihrig mehr dann über-
flüssig gethan und weren gegen ihren religionsgenossen gnugsamb ent-
schuldigt , sie solten Ihr Kayserlicher Maiestät daßjenig nit zumuetten, waß
ihren selbst in ihren landen von Ihr Maiestät nit zugemuettet wurde, etc.
Nach der Chursaxischen abschied seind die Churbayerischen kommen an-
zeigend , es weren die Franzosen, als duca di Longavilla und Seruient, bei
inen gewesen, hetten vordrist vermeldt, es werden nunmehr die von hier
zu denn armaden abgeferttigte deputati daselbst ankommen und dannenher
baldt waß von dem armistitio zu vernemmen sein. Sodann weren sie auff
die Lotharingische sach kommen mit vermeldten, sie hetten sich nun öffters
erclärt, daß sie dise sach allhier nit handlen lassen köndten, sondern das die
nach Pariß remittirt werden müeßte, mit erbietten, daß dem hertzogen
gleichwol respectu Ihr Kayserlicher Maiestät desto mehrers entgegengangen
werden solt. Nun hetten sich die Kayserlichen niemaln erclären wollen, daß
dise sach die tractaten nit auffhalten noch hindern solt, sondern selbige
ieweils vorbehalten; wafern man aber nach allem schluss erst mit diser sach
auffziehen solt, so köndt es noch wol alle handlung zerschlagen. Sie wurden
auch bedenkhens haben, bei der Schwedischen satisfaction sich weiters ze
interponirn, wa sie nit vordrist so vil nachricht haben solten, daß die Kayser-
lichen alsdann mit der Lothringischen sach sich nit auffhalten oder alles,
waß vor gehandlet, über hauffen werffen solten. Begehrten zwar nit, daß
man sich eben categorice vor dißmal hierzu erclären soll, sondern daß sie
allein in etwas veranlassung gehaben möchten; und hierzu geb inen ursach,
daß sich der Lothringische abgeordnet
verlautten lass, sein herr wer durch
gwisse schreiben von Kayserlicher Maiestät versichert, daß ohne ine kein
fridt soll geschlossen werden. Sie hetten zwar eben dises per mediatores
auch an unß gelangen, doch uff kein categoricam tringen lassen. Ersuechten
sie, Churbayerische, an ihrem ortt ebenmässig bei den Kayserlichen erinne-
rung ze thuen. Darauff wer geanttworttet worden, waß der deputirten an-
kunfft bei den armeen anlangte, darvon hetten sie noch kein nachricht, ihr
gnedigster herr aber werde solchergestalt in kein armistitium einwilligen,
wa ime nit seine quartier wider eingeraumbt wurden. Waß die Lothringische
sach anlangte, da begehren ja Ihr Churfürstliche Durchlaucht gantz insten-
dig , daß dises hohe hauß nit so gar entsetzt, sondern widerumb zu dem
seinigen restituirt werde, wie sie auch hierzu nahender verwandtschafft
halber zu verhelffen verbunden weren. Wann es aber ie nit solte zu erhalten
sein, so müeßten Ihre Churfürstliche Durchlaucht es dahiengestellt sein
lassen, wessen sich endtlich die Kayserlichen hiewider mit denn Französi-
schen plenipotentiariis vergleichen wurden. Hettens also ad instantiam Gal-
lorum unß anzeigen wollen. Ihr Excellentz bedankhten sich der communi-
cation , hielten es pro artificio, die Französischen anderwerts gefaßte consilia
zu verdeckhen, liesse hiebei die auisi von Constantinopoli, waß der Franzö-
sische ambassador Varennes daselbst wider Venedig negocirt, ablesen etc.
Salvio und den protestantibus kein weiter handlung angetretten worden
und warumb [ 1518 ].
Eodem nach Oßnabrukh communicatio relationis ad Caesarem [ 1519 ].
vor sich erfordern lassen, denen domino comite a Nassau et me praesenti-
bus vorgehalten worden, sie wüßten sich zu erinnern, waßgestalten denen
allhier und zu Oßnabrukh anwesenden deputirten räthen und pottschafften
der evangelischen chur-, fürsten und ständen deß reichs den 12. Julii nechst-
hien ettliche compositionsvorschläg in materia grauaminum zugestellt wor-
den . Ob nun wol wir, Kayserliche gsandten, der hoffnung gelebt, es solten
hierauff von dennselben ein solche acceptation und anttworttliche erclärung
erfolgt sein, daß man darauff hette zum endtlichen schluss fortschreitten
mögen, so were aber darauff den 28. Augusti protestierendentheils ein gantz
newes proiectum einkommen und selbige schrifft zwar auch mit solchen
newen und schweren postulatis angefüllt gewesen, daß die catholischen
gantz unthuenlich gehalten, sich darauff ferners einzelassen, immer so
lang und vil, biß die protestierende sich der sachen mehrers nähern und
zu annemmung deren vom 12. Julii außgehendigter compositionsvorschläg
anderst herbeithuen wurden; allermaassen solches auch den protestierenden
allhier und zu Oßnabrukh durch unß und unsere collegas den 12. Octobris
mit gnugsamer außfüerung vorgehalten worden. Anstatt wir nun verhofft,
es solte auff solche fernere erinnerung hien zu der hauptsachen geschritten
worden sein, so hette man sich protestierendentheils erst auff einen newen
modum tractandi bezogen und die sachen auff eine interposition unser, der
Kayserlichen, wie auch der königlich Schwedischen gsandten richten, auch
darfürhalten wollen, daß die catholischen nochmaln dessentwegen auß ihrem
mittel nach Oßnabrukh deputirn solten, zu deren keinem iedoch sich die
catholischen verstehen könden noch wolten; wie dann solches abermaln
den Augspurgischen confessionsverwandten beweglichst vorgehalten und,
daß nunmehr aller saumsaal auff ihrem theil ersitzen bleib, zu verstehen
gegeben worden. Nun seyen diser tagen die Saxen Aldenburgischen und
Weimarischen bei unß gewesen, haben aber praeter curialia nichts ange-
bracht , unangesehen inen ein und anders, die grauamina betreffendt, abermaln
nothwendig remonstrirt und zu gmüett gefüret worden. Wann nun der
Römisch Kayserlichen Maiestät, unserm allergnedigsten herrn, und von
derentwegen unß solcher auffzug eben befrembdlich vorkommen thue und
im werkh selbst zu erfahren, daß die frembde cronen solche innerliche
streittigkheiten nur zu ihrem mehrern vortel gebrauchen, den bluettigen
krieg under solchem schein desto lenger beharten und ohne underschied
der religion einen standt nach dem andern zu grund richten thuend, also
hetten wir unßers ambts zu sein erachtet, sie, churfürstliche abgesandte, vor
unß zu beschaiden und auß guettem zu inen tragendem vertrawen zu ersue-
chen , daß sie nit allein vor sich selbst solche sachen zu gmüett ziehen,
sondern auch bei ihren mitreligionsgenossen daran sein wolten, auff das sie
sich in conformitet vorangezogner compositionsvorschläg vom 12. Julii
dermaln anderst herbeithuen und zu endtlicher und schließlicher handlung
bequemen wolten. Inmaassen sie hierdurch die fridenshandlung merklich
befürdern wurden etc.
Illi praehabita deliberatione respondent, sie hetten sich dises verlauffs wol
zu erinnern, auch nit unterlassen, angeregte compositionsvorschläg gegen
der protestierenden proiect ze conferirn, dabei aber wenig hauptsachlichs
befunden, so sich nit wurde vergleichen lassen. Wie sie dann hierüber ihres
gnedigsten churfürsten und herrns meinung uff einer zu Lengerich unlengst
gehaltner zusamenkunfft denen Saxen Aldenburgischen und Weimarischen
gesandten eröffnet hetten, so aber damals nit allerdings verfangen wollen.
Sie verhofften iedoch, daß noch ettlich der protestierenden von Oßnabrukh
allherkommen und alsdann der sachen widerumb nachzesetzen sein wurde.
Wie sie dann auch ihren müglichsten fleiß dabei anzewenden nit unterlassen
wolten. Und weren zwar ettlich unter denn protestierenden der meinung,
daß sie sich gar der direction unterfangen solten, es wolte inen aber ihre
instruction so vil nit zugeben. Sonsten, waß den punctum autonomiae an-
langte , da weren sie nochmaln instruirt, wegen Schlesien auff deme zu ver-
harren , daß daßjenig, waß Ihre Churfürstliche Durchlaucht mit denn Schle-
sischen ständen crafft obgehabter Kayserlicher commission verabschiedet
möchte gehalten und selbe ständt darwider nit gravirt werden. Mit den rebus
iudicatis werde es sich auch noch erleüttern lassen. Den terminum a quo uff
anno 1624 betreffendt, könde es darbei bleiben. Mit einfüerung eines newen
dicasterii möchte gleichergestalt ein remedium ze finden sein.
Ihr Excellentz haben hierauff selbst replicirt, daß die protestierende sich
vordrist mit dem modo tractandi nit auffhalten solten als einer sach, die
zum hauptwesen nit gehörig. Man begehre denn protestirenden nit zu ver-
weren , das sie in diser materi mit denn Schweden communicirn möchten,
daß aber denselben einige interposition einzeraumen, daß hab andere be-
denkhen auff sich. Mit Schlesien werden Ihr Churfürstliche Durchlaucht von
ettlich unrüewigen köpffen ohne ursach angeloffen, dann mit denen im
Großglogawischen geclagten exorbitantzen finde sich in facto dergleichen
nichts, sondern einer mit namen Lauterbach, so persona infamis und seiner
unthaten halber landträumig worden, unterstehe sich, dergleichen unerfindt-
liche clagen hin und wider außzebraitten. Im übrigen sei es in dem standt
nit mehr, daß Ihr Churfürstlicher Durchlaucht getroffner accordo köndte
verfänglich sein, die Schlesischen stande hetten die von Kayserlicher Maie-
stät resoluirte pardon mit dank acceptirt und angenommen, also weiter
nichts ze pretendirn, wie dann dessentwegen die acta köndten vorgewisen
werden. Ihr Churfürstliche Durchlaucht hetten daß ihrig mehr dann über-
flüssig gethan und weren gegen ihren religionsgenossen gnugsamb ent-
schuldigt , sie solten Ihr Kayserlicher Maiestät daßjenig nit zumuetten, waß
ihren selbst in ihren landen von Ihr Maiestät nit zugemuettet wurde, etc.
zeigend , es weren die Franzosen, als duca di Longavilla und Seruient, bei
inen gewesen, hetten vordrist vermeldt, es werden nunmehr die von hier
zu denn armaden abgeferttigte deputati daselbst ankommen und dannenher
baldt waß von dem armistitio zu vernemmen sein. Sodann weren sie auff
die Lotharingische sach kommen mit vermeldten, sie hetten sich nun öffters
erclärt, daß sie dise sach allhier nit handlen lassen köndten, sondern das die
nach Pariß remittirt werden müeßte, mit erbietten, daß dem hertzogen
gleichwol respectu Ihr Kayserlicher Maiestät desto mehrers entgegengangen
werden solt. Nun hetten sich die Kayserlichen niemaln erclären wollen, daß
dise sach die tractaten nit auffhalten noch hindern solt, sondern selbige
ieweils vorbehalten; wafern man aber nach allem schluss erst mit diser sach
auffziehen solt, so köndt es noch wol alle handlung zerschlagen. Sie wurden
auch bedenkhens haben, bei der Schwedischen satisfaction sich weiters ze
interponirn, wa sie nit vordrist so vil nachricht haben solten, daß die Kayser-
lichen alsdann mit der Lothringischen sach sich nit auffhalten oder alles,
waß vor gehandlet, über hauffen werffen solten. Begehrten zwar nit, daß
man sich eben categorice vor dißmal hierzu erclären soll, sondern daß sie
allein in etwas veranlassung gehaben möchten; und hierzu geb inen ursach,
daß sich der Lothringische abgeordnet
gwisse schreiben von Kayserlicher Maiestät versichert, daß ohne ine kein
fridt soll geschlossen werden. Sie hetten zwar eben dises per mediatores
auch an unß gelangen, doch uff kein categoricam tringen lassen. Ersuechten
sie, Churbayerische, an ihrem ortt ebenmässig bei den Kayserlichen erinne-
rung ze thuen. Darauff wer geanttworttet worden, waß der deputirten an-
kunfft bei den armeen anlangte, darvon hetten sie noch kein nachricht, ihr
gnedigster herr aber werde solchergestalt in kein armistitium einwilligen,
wa ime nit seine quartier wider eingeraumbt wurden. Waß die Lothringische
sach anlangte, da begehren ja Ihr Churfürstliche Durchlaucht gantz insten-
dig , daß dises hohe hauß nit so gar entsetzt, sondern widerumb zu dem
seinigen restituirt werde, wie sie auch hierzu nahender verwandtschafft
halber zu verhelffen verbunden weren. Wann es aber ie nit solte zu erhalten
sein, so müeßten Ihre Churfürstliche Durchlaucht es dahiengestellt sein
lassen, wessen sich endtlich die Kayserlichen hiewider mit denn Französi-
schen plenipotentiariis vergleichen wurden. Hettens also ad instantiam Gal-
lorum unß anzeigen wollen. Ihr Excellentz bedankhten sich der communi-
cation , hielten es pro artificio, die Französischen anderwerts gefaßte consilia
zu verdeckhen, liesse hiebei die auisi von Constantinopoli, waß der Franzö-
sische ambassador Varennes daselbst wider Venedig negocirt, ablesen etc.