Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
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1646 X 8
Montag Catholicorum deputati ad nos über der Lutherischen
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pretendirtes compromissum in Suecos.

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Lunae, 8. huius, seyend der catholischen deputati ordinari bei Ihrer Excel-
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lentz , herrn obristhofmeister, me Volmaro praesente erschienen und haben
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vorgebracht: Es hetten deß heyligen Römischen reichs chur-, fürsten und
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ständen catholischer religion allhier anwesenden gesandtschafften die inen
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diser tagen communicirte relation der Kayserlichen gsandten zu Oßnabrück
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uber daßjenig, waß die protestierende alldort dennselben in materia graua-
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minum vorgebracht, in reiffe berathschlagung gezogen und befunden, daß
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solche handlung derzeit auff drei nachfolgenden puncten beruhen thet:
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namblich und erstlich, ob die Schwedischen plenipotentiarii mit und neben
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denn Kayserischen zwischen beederseits religionverwandten ständen zu
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interpositorn zu admittirn, zum andern, ob uff der protestierenden begehren
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nochmaln ettlich von denn catholischen nach Oßnabrukh ad tractandum
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ze deputirn, und drittens, ob nit vor allen dingen die protestierende zu er-
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innern , daß sie vordrist sich categorice erclaren thüend, daß sie sich deren

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vom 12. Julii nechsthien außgehendigten compositionsvorschlagen beque-
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men wollend.

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Sovil nun den ersten puncten anlangte, da hetten die catholischen standt
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von allen dreyen reichscollegiis einhelliglich nullo dissentiente geschlossen,
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daß man in solche interposition keinesweegs einwilligen solt als eine sach,
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so aller vernunfft entgegenlaufft und der Römisch Kayserlichen Maiestät
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auctoritet und hocheit verkleinerlich wer, auch hiernechst in andern für-
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fallenden streittigkheiten zwischen ein und anderer religion zugewandten zu
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einer höchst beschwerlichen consequentz außschlagen möcht. Deßgleichen
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erinnerten sich die catholischen ständt bei dem andern puncten, daß sie
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hievor zum drittenmahl, zwar nit den protestanten, sondern Ihrer Excel-
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lentz als Kayserlichem principalgesandten zu gebürendem respect, auß ihrem
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mittel nach Oßnabrukh abgeordnet, ohne daß dergleichen hinwiderumb
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von denn protestierenden allhier geschehen wer. Derentwegen sie gar nit
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gemeint weren, in dergleichen deputation ferner einzewilligen, sondern
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hielten pro tertio vor daß beste zu sein, daß die herren Kayserlichen pleni-
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potentiarii von mergedachten protestirenden ein gewisse erclärung erfor-
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dern solten, ob sie vorangezognen compositionsvorschlägen sich so weit
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bequemen wolten, daß darauff ein fernere handlung mit hoffnung eines
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fruchtbarlichen außtrags vorgenommen werden köndte. Wann man nun
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solche erclärung von inen erhalten, alsdann, wo sie nit von Oßnabrukh
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allher deputirn wolten, so möchten sie ihren mitreligionsgnossen allhier
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gwalt aufftragen. Hierauff were man catholischentheils erbiettig, in confor-
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mitet vorberüerter compositionsvorschlägen die weitere und schließliche
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handlung mit inen anzetretten und sich aller fridliebenden beschleinigung
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zu bezeigen. Hiebei were auch pro quatro vorkommen und vor thuenlich
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gehalten worden – seitemaln auß dem anbringen der protestierenden clärlich
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erscheinen thue, daß sie nunmehr daß satisfaction- in ein religionweesen
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ziehen und verendern wollen, indem sie vorgeben, daß die cron Schweden
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es für den vornembsten theil ihrer satisfaction halten thet, daß die grauamina
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nach der protestirenden begehren accommodirt und verglichen würden,
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daß sie auch einiger andern satisfaction, wie hoch die gleich bestimbt, nit
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zufriden sein werde, dann dises wer die haupt- und principalursach ihres
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vorgenommnen kriegs gewesen –, daß demnach die Kayserlichen solches
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alles per mediatores denn Französischen plenipotentiarien vorhalten und
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ihre erclärung begehren lassen, ob die cron Frankreich ungehindert mit
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deroselben beraits euentualiter abgeredter satisfactionvergleichung nichts-
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destweniger bei so verendertem standt und clarer anzeig der protestieren-
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den mit denn Schweden im krieg wider Ihr Kayserliche Maiestät, auch die
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catholischen chur-, fürsten und stände deß reichs verharren oder nit vilmehr
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dermahlen ihre waaffen von dennselben abfordern wolten.

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Neben disen puncten hette sich der bischoff Straßburgische abgesandt

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Johann von Giffen.

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auch ratione termini a quo de anno 1624 wegen der hohen thumbstifft

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Straßburg zum höchsten beschwehrt und gebetten, wann es mit den pro-
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testierenden zu weiterer handlung komme, diser stifft in specie eingedenkh
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zu sein und zufürkommen, daß derselben durch angedeütten terminum
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nichts möchte praeiudicirt werden. Und letstlich hetten die Pfaltz Newen-
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burgischen

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Pfalzgf. Wolfgang Wilhelm von Neuburg war bis Februar 1646 vertreten durch Johann Bertram
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von Scheidt gen. Weschpfennig (1580–1661), Geheimer Rat und bergischer Landmarschall, und
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den Rat Dr. Johann Dietrich Caspars; dann ging Weschpfennig als Gesandter nach Polen und
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am 13. Juni kamen als weitere Gesandte Simon von Labricque zu Lanoy, Landrichter zu Lengen-
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feld , Dr. Dietrich Althoven, Geheimer Rat und jülich-bergischer Vizekanzler, und Lic. Rein-
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hard Cloet, Hofrat; im August 1646 wurden zusätzlich auch wieder Weschpfennig und der frühere
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polnische Agent Heinrich Christoph von Griesheim deputiert.
sich abermaln wegen deren in denn Gülchischen landen von
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denn Staaden anmaassender religionseingriffen umb intercession angemeldt,
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weil darmit summum in mora periculum wer, mit angehenkhter pitt, die
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Kayserlichen gsandten wolten sich doch der sachen bei ermeldten Staaden
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mit erspießlichem eiffer annemmen.

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Responsum, waß den ersten und andern puncten anlangte, die bliben nun
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uff sich selbst, waß aber beim dritten angeregt worden, da wolten Ihr
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Excellentz nit unterlassen, die allhiesige protestirende zu erfordern und
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inen die nothurfft vorzehalten, auch gleichmässiges zu Oßnabrukh per
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Caesareanos verrichten lassen. Nit weniger sei man erbiettig, durch die
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mediatores denn Französischen plenipotentiariis die eingerathne erinnerung
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ze thuen, wie es beraits mehrmalen geschehen, und zweiffelten Ihr Excellentz
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nit, es werden dergleichen erinnerungen auch von denn Churbayerischen
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und Churcölnischen angewendet worden sein. Wegen der hohen thumb-
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stifft Straßburg hab ich, Volmar, beraits uff deß abgesandten begehren denn
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Franzosen selbst sein mir zu solchem ende übergebnes memorial zugestellt
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und sie umb handthabung ersuecht, es solte auch bei fernerer handlung
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nochmaln in obacht genommen werden. Die letstens begehrte intercession
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wegen Pfaltz Newenburg gegen den Staadischen deputatis solte diser tagen
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volnzogen werden, der außgang werde beweisen, waß es fruchten möge.

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