Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 X 1
1646 X 1
Montag
Lunae, 1. huius, seind die herrn mediatores bei unß
erschienen und haben unß referirt, daß die Französischen plenipotentiarii
inen von ihrer zu Oßnabrukh vorgehabter verrichtung nachfolgende com-
munication gethan: Namblich sie hetten die gantze zeit über, weil sie alldort
gewesen, sich alles fleiß angelegen sein lassen, mit denn Schweden zu tractirn,
und sie zu deme, waß mit unß abgeredt worden, zu behandlen understanden,
vordrist aber, weil diselben anfangs sich gar hart und widerspennig erzeigt,
gar nit rathsamb befinden mögen, wegen der grauaminum und waß dißortts
die stände hinc inde anbelangen thet, vil ze movirn, als dardurch nur weit-
läuffige disputationes hetten erweckht und die gantze hauptsach in merk-
liche verzögerung gesetzt werden könden, sondern sich endtlich mit er-
meldten Schweden allein denn punctum satisfactionis zu vergleichen bemüe-
het , da dann selbige anfangs und fast biß uff den letstern tag, als sie, Fran-
zosen , zum abraisen ferttig gewesen, allerdings uff ihren vorigen pretensio-
nibus , namblichen uff gantz Pommern, dem seehafen Wißmar und denn
beeden stifftern Bremen und Ferden, verharret weren. Letstlichen aber uff
ihr, der Franzosen, weiter und ernstliche zusprechen – daß obzwar die cron
Frankreich sich von deren mit Schweden habender pündtnus abzesöndern
nit gemeint, iedoch im fahl, die cron Schweden uff dergleichen extremiteten
verharren und die cron Frankreich dessentwegen zu weiterer continuation
deß kriegs ziehen wolt, so würden sie bezeügen müessen, daß solches
wider deroselben intention und willen lauffen thet – were die endtliche verab-
schiedung dahien gefallen: Namblich daß die Schwedischen plenipotentiarii
vordrist zwar remonstrirt, daß sie einmahl gemessne instruction und bevelch
hetten, uff gantz Pommern, Wißmar, Bremen und Ferden zu verharren; sie
weren aber erbiettig, alsbaldt an ihr königin zu schreiben und vorzeschlagen,
daß sie es weiter mit guettem consens der interessirten nit getraweten ze
bringen, als daß der cron Schweden allein halb Pommern verbleiben und
der ander halbtheil, es wer nun Vor- oder Hinderpommern, dem chur-
fürsten von Brandenburg restituirt, doch iedesmals die statt Stettin neben
dem einen halben theil der cron Schweden zugleich verbleiben solle. Glei-
chergestalt solten auch die Französischen plenipotentiarii ihrem residenten
am königlich Schwedischen hof
schreiben, daselbst die einwilligung ze
sollicitirn. Sodann hetten sie, Franzosen, auch einen anwurff gethan, ob nit
der sachen mit einem stukh gelts möchte fortzehelffen sein, namblich daß
eintweder dem herrn churfürsten von Brandenburg gegen hinderlassung
der statt Stettin neben Vorpommern in zwo million reichsthaler oder gulden
von gmeinen reichstenden nach geschlossnem generalfriden möchten be-
zahlt oder die Schweden gegen hinderlassung Stettin und Hinderpommern
solche summa gelts anzenemmen und sich damit ze contentirn behandlet
werden. Es were auch vermerkht worden, daß sich die Schweden nit un-
genaigt darzu ansehen liessend; und wann es nur mit diser statt Stettin zur
richtigkheit gelangte, so sagten die Franzosen, wurde der friden in 8 tagen
geschlossen sein, dann waß die grauamina betreff, die wurden alsbaldt auch
componirt werden und wegen deß termini uff anno 1624 kein sondere
difficultet erscheinen. Deßgleichen contentirten sich auch die Schweden
wegen der Pfaltzischen chursach allerdings mit deme, waß von denn Kayser-
lichen vorgeschlagen. Waß unsere übrige nebenpuncten anlangen thet, son-
derlich wegen der Württembergischen pfandt- und lehenschafften wie auch
wegen demolition der vestung Hohendwiel und besatzung der statt Lindaw,
da wolten die Schweden nichts darvon hören. Bei restitution der Unter-
pfaltz wolten beede cronen zugleich nit gestatten, daß die Bergstraß auß-
genommen und vorbehalten werden, sondern die restitution müeßte völlig
geschehen, wie es Pfaltz vor dem krieg inngehabt. Alsdann möchte Chur-
maintz sein reluition mit recht suechen, und im fahl, die urtel für Maintz
fallen sollte, wolten sich beede cronen obligirn, die executionem helffen
handtzehaben.
Damit auch niemandt vermeine, als suechten beederseits plenipotentiarii
nur durch solche remission nach Schweden die sach auffzuziehen und sich
inmittelst deß fürbruchs der waffen zu bedienen, so hetten sie, Franzosen,
sich mit denn Schweden verglichen, mit unß einen anstandt der waaffen uff
2 oder 3 monat einzegehen, und weren erbiettig, dessentwegen alsbaldt aigne
currier zu ihren generalen zu schikhen, wann wir unserstheils zugleich sol-
ches an Ihr Kayserlicher Maiestät generales gelangen lassen wolten. Die
Schwedischen plenipotentiarii hetten sich zwar entschuldigen wollen, daß
sie dessen kein instruction hetten, als inen aber hierunder sonderlich der
duca di Longavilla alles ernsts zugesprochen und zu erkennen geben, daß
es sich nit wurde thuen lassen, wann sie ieweils in dergleichen hauptpuncten
sich uff ermanglende instruction wurden beziehen wollen, hetten sie es endt-
lich bewilligt.
Ihr Excellentz, herr obristhofmeister, hatt denn herrn mediatorn kurtzlich
geanttworttet: Wir würden unß über diß nach nothurfft bedenkhen und unß
alsdann gegen inen ferners vernemmen lassen. Wir verspürten alle wol, daß
die Franzosen sovil als nichts außgericht, und weren ebendergleichen vor-
schläg schon, ehe sie nach Oßnabrukh kommen, beschehen. Sei auch nit zu
zweifflen, wofern Churbrandenburg darein consentirn wollen, daß schon
mit denn Schweden wurde geschlossen sein, ehe die Franzosen nach Oßna-
brukh kommen. Die mediatores haben auch angeregt, daß zwar der fürsten-
thumb in Schlesien, so Churbrandenburg in ricompensa ze überlassen, von
denn Schweden auch were meldung beschehen, es wer aber nit in acht ge-
nommen worden. Hierüber replicirt Ihr Excellentz, man könde sich einmahl
darauff nichts einlassen, dann es hetten die Schweden auff Schlesien forma-
liter verzigen. Aber der Venetianische pottschaffter meldet, daß die Fran-
zosen sagten, die Schweden weren dess nit geständig, ja sie hetten noch
denn Franzosen ein schrifftliche attestation zustellen wollen innhalts, daß
sie der beschehenen renunciation uff Schlesien von denn Kayserlichen un-
gleich bezüchtigt wurden. Der abschied war vor dißmal, daß die mediatores
bei denn Franzosen erinnerung thuen wolten, die sachen bei denn Schweden
dahien zu richten, daß die Schweden Stettin gegen bezahlung 2 million gul-
den neben Hinderpommern dem churfürsten von Brandenburg abtretten,
doch so lang, biß die bezahlung geschehe, zum underpfandt innbehalten
solten. Deßgleichen wolten wir disen vorschlag auch den Churbranden-
burgischen abgesandten vorhalten.
Wie dann eodem nachmittags geschehen. Dann es haben beede Chur-
brandenburgische abgesandten, der von Haiden und Dr. Portmann, bei unß
angebracht: Es hette sich ihr gnedigster churfürst und herr uff der Schwe-
dischen plenipotentiarien biß daher wegen Pommern gefüertte pretensiones
nunmehr dahien erclärt, wofern die cron Schweden selbige miltern und
etwan sich mit einem theil von Vor- oder Hinderpommern begnüegen liesse,
daß Seine Churfürstliche Durchlaucht amore pacis auch daran waß ze hinder-
lassen nit ungneigt sein wurden. Wofern aber die cron Schweden noch uff
gantz Pommern bestehen thet, so köndten Ihr Churfürstliche Durchlaucht
sich in einige handlung nit einlassen noch auch nachgeben, daß denn
Schweden uff einigerlei weiß noch weeg die statt Stettin in handen bleiben
solle. Sein Durchlaucht hetten auch vor guett angesehen, die herrn Fran-
zösischen und Stadischen gesandten zu erbitten, daß selbige sich ins mittel
schlagen und dahien bearbeitten solten, daß die Schweden zu miltern con-
ditionibus bewegt wurden. Nachdem aber auch bei denn Schweden die
erwöhnung stekhe, alß solten wol die reichstände nit ungern sehen, daß
inen Pommern in handen bleibe, so hetten sie, abgesandten, dessentwegen
vor ettlich wochen daß Churmaintzische reichsdirectorium ersuecht, in die
reichsräthe ze proponirn, das gesambte stände dessentwegen intercedendo
bei denn Schweden einkommen wolten. Wölches zwar zu Oßnabrukh all-
beraits durch die evangelische geschehen, und were solche von dennselben
eingewendte intercession von den Schweden wol auffgenommen worden;
allhier aber were es mit dem schluss so weit kommen, daß man vordrist
hiervon mit unß, denn Kayserlichen, communicirn und von unß vernemmen
solte, wie weit es in puncto satisfactionis mit denn Schweden kommen wer,
sodann waß denn evangelischen zu Oßnabrukh uff ihr abgelegte intercession
aigentlich vor eine resolution ertheilt worden, und drittens hetten die catho-
lischen darfür wollen halten, daß man vordrist der erledigung der grauami-
num zuwartten solte, damit man alsdann mit gemeinsamer zusamensetzung
dest eifferiger mit der vorhabenden intercession verfahren möcht. Nun wer
aber gleichsamb periculum in mora, und wie lenger man dise intercession
auffzihlen thet, wie mehr die Schweden sich in ihren gedankhen bestärkhten,
daß die stande gleichsamb tacite in ihre pretensiones gehelen theten. Die
Franzosen und Staaden hetten nunmehr daß ihrig gethan und verlangten
selbst, daß sich die stände zugleich interponirn möchten. Die Schweeden
geben ieweils vor, daß Ihr Kayserliche Maiestät inen gantz Pommern accor-
dirt , und were dem herrn churfürsten nichts anders als die blosse pretensiones
vorbehalten. Ersuechten dem allem nach unß, wir wolten bei denn ständen
selbst daran sein, auff daß die bedeütte intercession dermahln zu werkh
gesetzt werden möchte.
Responsum, wir wußten uns dessen, waß unlengst von denn ständen dis
begehrens halber angebracht worden, wol zu erinnern, hetten auch an unserm
ortt niemahln unterlassen, deß herrn churfürsten interesse nach eüsseristem
vermögen zu verfechten, und were denn Schweden ein mehrers nit nach-
zegeben bewilligt worden, als warzu Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
consens erfolgen würde. Die Schweden hetten die possessionem naturalem
über daß hertzogthumb Pommern durch die waaffen, von Ihr Kayserlicher
Maiestät aber hetten sie noch derzeit weder inuestituram noch andere
rechtliche übergab, köndten sich also in nichts berüemen. Wir möchten
aber nit verhalten, daß unß allberait per mediatores wer angezeigt worden,
wie weit es die Franzosen in hoc puncto mit den Schweden gebracht hetten,
namblich daß sie vermeinten, die sach dahien ze richten, daß, wann denn
Schweden gegen zurukhlassung Hinterpommern und der statt Stettin zu
dem vordem theil noch in 2 million gulden oder reichsthaler bezahlt und
inen so lang, biß diese summa erlegt, Stettin loco hypothecae in handts
gelassen wurde, sie darmit content sein solten. Wir begehrten derentwegen
von inen, Churbrandenburgischen, zu vernemmen, ob ihr herr darmit auch
zufriden sein wurde. Responderunt, sie köndten sich darauff nichts erclären,
dann diser vorschlag wer zuvor niemals auff die baan kommen und rüerte
noch derzeit allein von der dritten handt her, daß man sich nichts drauff
verlassen köndt. Neben deme so wer es nit nur umb Stettin, sondern auch
umb ein freye außfahrt in die see ze thuen, wölche man nit haben köndt,
wann es nit bei Wolgast in specie wurde versehen werden. Patten in caeteris
nochmaln wie oben. Ihr Excellentz haben sie darauff an die Churmaintzischen
gewisen, dann wir hetten rebus sic stantibus kein sonder bedenkhen, daß die
begehrte intercession zu werkh gesetzt werden möchte. Ita dimissi sunt etc.
erschienen und haben unß referirt, daß die Französischen plenipotentiarii
inen von ihrer zu Oßnabrukh vorgehabter verrichtung nachfolgende com-
munication gethan: Namblich sie hetten die gantze zeit über, weil sie alldort
gewesen, sich alles fleiß angelegen sein lassen, mit denn Schweden zu tractirn,
und sie zu deme, waß mit unß abgeredt worden, zu behandlen understanden,
vordrist aber, weil diselben anfangs sich gar hart und widerspennig erzeigt,
gar nit rathsamb befinden mögen, wegen der grauaminum und waß dißortts
die stände hinc inde anbelangen thet, vil ze movirn, als dardurch nur weit-
läuffige disputationes hetten erweckht und die gantze hauptsach in merk-
liche verzögerung gesetzt werden könden, sondern sich endtlich mit er-
meldten Schweden allein denn punctum satisfactionis zu vergleichen bemüe-
het , da dann selbige anfangs und fast biß uff den letstern tag, als sie, Fran-
zosen , zum abraisen ferttig gewesen, allerdings uff ihren vorigen pretensio-
nibus , namblichen uff gantz Pommern, dem seehafen Wißmar und denn
beeden stifftern Bremen und Ferden, verharret weren. Letstlichen aber uff
ihr, der Franzosen, weiter und ernstliche zusprechen – daß obzwar die cron
Frankreich sich von deren mit Schweden habender pündtnus abzesöndern
nit gemeint, iedoch im fahl, die cron Schweden uff dergleichen extremiteten
verharren und die cron Frankreich dessentwegen zu weiterer continuation
deß kriegs ziehen wolt, so würden sie bezeügen müessen, daß solches
wider deroselben intention und willen lauffen thet – were die endtliche verab-
schiedung dahien gefallen: Namblich daß die Schwedischen plenipotentiarii
vordrist zwar remonstrirt, daß sie einmahl gemessne instruction und bevelch
hetten, uff gantz Pommern, Wißmar, Bremen und Ferden zu verharren; sie
weren aber erbiettig, alsbaldt an ihr königin zu schreiben und vorzeschlagen,
daß sie es weiter mit guettem consens der interessirten nit getraweten ze
bringen, als daß der cron Schweden allein halb Pommern verbleiben und
der ander halbtheil, es wer nun Vor- oder Hinderpommern, dem chur-
fürsten von Brandenburg restituirt, doch iedesmals die statt Stettin neben
dem einen halben theil der cron Schweden zugleich verbleiben solle. Glei-
chergestalt solten auch die Französischen plenipotentiarii ihrem residenten
am königlich Schwedischen hof
sollicitirn. Sodann hetten sie, Franzosen, auch einen anwurff gethan, ob nit
der sachen mit einem stukh gelts möchte fortzehelffen sein, namblich daß
eintweder dem herrn churfürsten von Brandenburg gegen hinderlassung
der statt Stettin neben Vorpommern in zwo million reichsthaler oder gulden
von gmeinen reichstenden nach geschlossnem generalfriden möchten be-
zahlt oder die Schweden gegen hinderlassung Stettin und Hinderpommern
solche summa gelts anzenemmen und sich damit ze contentirn behandlet
werden. Es were auch vermerkht worden, daß sich die Schweden nit un-
genaigt darzu ansehen liessend; und wann es nur mit diser statt Stettin zur
richtigkheit gelangte, so sagten die Franzosen, wurde der friden in 8 tagen
geschlossen sein, dann waß die grauamina betreff, die wurden alsbaldt auch
componirt werden und wegen deß termini uff anno 1624 kein sondere
difficultet erscheinen. Deßgleichen contentirten sich auch die Schweden
wegen der Pfaltzischen chursach allerdings mit deme, waß von denn Kayser-
lichen vorgeschlagen. Waß unsere übrige nebenpuncten anlangen thet, son-
derlich wegen der Württembergischen pfandt- und lehenschafften wie auch
wegen demolition der vestung Hohendwiel und besatzung der statt Lindaw,
da wolten die Schweden nichts darvon hören. Bei restitution der Unter-
pfaltz wolten beede cronen zugleich nit gestatten, daß die Bergstraß auß-
genommen und vorbehalten werden, sondern die restitution müeßte völlig
geschehen, wie es Pfaltz vor dem krieg inngehabt. Alsdann möchte Chur-
maintz sein reluition mit recht suechen, und im fahl, die urtel für Maintz
fallen sollte, wolten sich beede cronen obligirn, die executionem helffen
handtzehaben.
Damit auch niemandt vermeine, als suechten beederseits plenipotentiarii
nur durch solche remission nach Schweden die sach auffzuziehen und sich
inmittelst deß fürbruchs der waffen zu bedienen, so hetten sie, Franzosen,
sich mit denn Schweden verglichen, mit unß einen anstandt der waaffen uff
2 oder 3 monat einzegehen, und weren erbiettig, dessentwegen alsbaldt aigne
currier zu ihren generalen zu schikhen, wann wir unserstheils zugleich sol-
ches an Ihr Kayserlicher Maiestät generales gelangen lassen wolten. Die
Schwedischen plenipotentiarii hetten sich zwar entschuldigen wollen, daß
sie dessen kein instruction hetten, als inen aber hierunder sonderlich der
duca di Longavilla alles ernsts zugesprochen und zu erkennen geben, daß
es sich nit wurde thuen lassen, wann sie ieweils in dergleichen hauptpuncten
sich uff ermanglende instruction wurden beziehen wollen, hetten sie es endt-
lich bewilligt.
Ihr Excellentz, herr obristhofmeister, hatt denn herrn mediatorn kurtzlich
geanttworttet: Wir würden unß über diß nach nothurfft bedenkhen und unß
alsdann gegen inen ferners vernemmen lassen. Wir verspürten alle wol, daß
die Franzosen sovil als nichts außgericht, und weren ebendergleichen vor-
schläg schon, ehe sie nach Oßnabrukh kommen, beschehen. Sei auch nit zu
zweifflen, wofern Churbrandenburg darein consentirn wollen, daß schon
mit denn Schweden wurde geschlossen sein, ehe die Franzosen nach Oßna-
brukh kommen. Die mediatores haben auch angeregt, daß zwar der fürsten-
thumb in Schlesien, so Churbrandenburg in ricompensa ze überlassen, von
denn Schweden auch were meldung beschehen, es wer aber nit in acht ge-
nommen worden. Hierüber replicirt Ihr Excellentz, man könde sich einmahl
darauff nichts einlassen, dann es hetten die Schweden auff Schlesien forma-
liter verzigen. Aber der Venetianische pottschaffter meldet, daß die Fran-
zosen sagten, die Schweden weren dess nit geständig, ja sie hetten noch
denn Franzosen ein schrifftliche attestation zustellen wollen innhalts, daß
sie der beschehenen renunciation uff Schlesien von denn Kayserlichen un-
gleich bezüchtigt wurden. Der abschied war vor dißmal, daß die mediatores
bei denn Franzosen erinnerung thuen wolten, die sachen bei denn Schweden
dahien zu richten, daß die Schweden Stettin gegen bezahlung 2 million gul-
den neben Hinderpommern dem churfürsten von Brandenburg abtretten,
doch so lang, biß die bezahlung geschehe, zum underpfandt innbehalten
solten. Deßgleichen wolten wir disen vorschlag auch den Churbranden-
burgischen abgesandten vorhalten.
Wie dann eodem nachmittags geschehen. Dann es haben beede Chur-
brandenburgische abgesandten, der von Haiden und Dr. Portmann, bei unß
angebracht: Es hette sich ihr gnedigster churfürst und herr uff der Schwe-
dischen plenipotentiarien biß daher wegen Pommern gefüertte pretensiones
nunmehr dahien erclärt, wofern die cron Schweden selbige miltern und
etwan sich mit einem theil von Vor- oder Hinderpommern begnüegen liesse,
daß Seine Churfürstliche Durchlaucht amore pacis auch daran waß ze hinder-
lassen nit ungneigt sein wurden. Wofern aber die cron Schweden noch uff
gantz Pommern bestehen thet, so köndten Ihr Churfürstliche Durchlaucht
sich in einige handlung nit einlassen noch auch nachgeben, daß denn
Schweden uff einigerlei weiß noch weeg die statt Stettin in handen bleiben
solle. Sein Durchlaucht hetten auch vor guett angesehen, die herrn Fran-
zösischen und Stadischen gesandten zu erbitten, daß selbige sich ins mittel
schlagen und dahien bearbeitten solten, daß die Schweden zu miltern con-
ditionibus bewegt wurden. Nachdem aber auch bei denn Schweden die
erwöhnung stekhe, alß solten wol die reichstände nit ungern sehen, daß
inen Pommern in handen bleibe, so hetten sie, abgesandten, dessentwegen
vor ettlich wochen daß Churmaintzische reichsdirectorium ersuecht, in die
reichsräthe ze proponirn, das gesambte stände dessentwegen intercedendo
bei denn Schweden einkommen wolten. Wölches zwar zu Oßnabrukh all-
beraits durch die evangelische geschehen, und were solche von dennselben
eingewendte intercession von den Schweden wol auffgenommen worden;
allhier aber were es mit dem schluss so weit kommen, daß man vordrist
hiervon mit unß, denn Kayserlichen, communicirn und von unß vernemmen
solte, wie weit es in puncto satisfactionis mit denn Schweden kommen wer,
sodann waß denn evangelischen zu Oßnabrukh uff ihr abgelegte intercession
aigentlich vor eine resolution ertheilt worden, und drittens hetten die catho-
lischen darfür wollen halten, daß man vordrist der erledigung der grauami-
num zuwartten solte, damit man alsdann mit gemeinsamer zusamensetzung
dest eifferiger mit der vorhabenden intercession verfahren möcht. Nun wer
aber gleichsamb periculum in mora, und wie lenger man dise intercession
auffzihlen thet, wie mehr die Schweden sich in ihren gedankhen bestärkhten,
daß die stande gleichsamb tacite in ihre pretensiones gehelen theten. Die
Franzosen und Staaden hetten nunmehr daß ihrig gethan und verlangten
selbst, daß sich die stände zugleich interponirn möchten. Die Schweeden
geben ieweils vor, daß Ihr Kayserliche Maiestät inen gantz Pommern accor-
dirt , und were dem herrn churfürsten nichts anders als die blosse pretensiones
vorbehalten. Ersuechten dem allem nach unß, wir wolten bei denn ständen
selbst daran sein, auff daß die bedeütte intercession dermahln zu werkh
gesetzt werden möchte.
Responsum, wir wußten uns dessen, waß unlengst von denn ständen dis
begehrens halber angebracht worden, wol zu erinnern, hetten auch an unserm
ortt niemahln unterlassen, deß herrn churfürsten interesse nach eüsseristem
vermögen zu verfechten, und were denn Schweden ein mehrers nit nach-
zegeben bewilligt worden, als warzu Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
consens erfolgen würde. Die Schweden hetten die possessionem naturalem
über daß hertzogthumb Pommern durch die waaffen, von Ihr Kayserlicher
Maiestät aber hetten sie noch derzeit weder inuestituram noch andere
rechtliche übergab, köndten sich also in nichts berüemen. Wir möchten
aber nit verhalten, daß unß allberait per mediatores wer angezeigt worden,
wie weit es die Franzosen in hoc puncto mit den Schweden gebracht hetten,
namblich daß sie vermeinten, die sach dahien ze richten, daß, wann denn
Schweden gegen zurukhlassung Hinterpommern und der statt Stettin zu
dem vordem theil noch in 2 million gulden oder reichsthaler bezahlt und
inen so lang, biß diese summa erlegt, Stettin loco hypothecae in handts
gelassen wurde, sie darmit content sein solten. Wir begehrten derentwegen
von inen, Churbrandenburgischen, zu vernemmen, ob ihr herr darmit auch
zufriden sein wurde. Responderunt, sie köndten sich darauff nichts erclären,
dann diser vorschlag wer zuvor niemals auff die baan kommen und rüerte
noch derzeit allein von der dritten handt her, daß man sich nichts drauff
verlassen köndt. Neben deme so wer es nit nur umb Stettin, sondern auch
umb ein freye außfahrt in die see ze thuen, wölche man nit haben köndt,
wann es nit bei Wolgast in specie wurde versehen werden. Patten in caeteris
nochmaln wie oben. Ihr Excellentz haben sie darauff an die Churmaintzischen
gewisen, dann wir hetten rebus sic stantibus kein sonder bedenkhen, daß die
begehrte intercession zu werkh gesetzt werden möchte. Ita dimissi sunt etc.