Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1646 VIII 4

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1646 VIII 4
Samstag

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8 Sambstags] am Rande: Adhortatio ad protestantes pro conclusione in puncto grauami-
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num .
Sambstags, 4. huius, haben wir von denn protestieren-
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den den Braunschweigischen, Württembergischen und Nürenbergischen

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Dr. Heinrich Langenbeck, Dr. Andeas Burkhard, Dr. Tobias Oelhafen.
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gesandten vor unß erfordert und inen folgende erinnerung gethan: Sie wüß-
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ten sich zu berichten, waßmaassen wir vor 3 wochen denn protestierenden
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damals allhie versambleten ständen ein fernern und endtlichen compositions-
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vorschlag in puncto grauaminum zugestellt und dabei auch zu erkennen
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gegeben, daß Ihr Kayserliche Maiestät und die catholische chur-, fürsten
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und stände sich nunmehr in diser materi auff das allereüsseriste erclärt hetten,
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als weit sie gwissens halben thuen und der status deß catholischen weesens
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laiden mögen, mit angehenkhtem ersuechen, daß sie demnach solches in acht
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nemmen, ihr erclärung also befürdern werden, damit man dermaln einist
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in disem werkh zu einem gmeinen schlusse gelangen und folgendts auch den
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friden mit denn außwerttigen cronen erheben köndte, seitemaln bewußt
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wer, daß, solang diser pretext dennselben nit benommen, sie noch immerzu
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die innerliche dissensiones fomentirn und mithien den krieg zu mehrer
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fürdernus ihres privatinteresse in dem reich Teutscher nation ze continuirn
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unterstehen werden. Nun hetten wir unß zwar versehen, es solte solche ihre,
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der protestierenden, erclärung mehrers beschleünigt und nunmehr eröffnet
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worden sein, daß es aber biß daher anstehen gebliben, müeßten wir an sein
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ortt gestellt sein lassen. Dieweil wir aber gleichwol eüsserlich berichtet
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worden, daß sie nunmehr allhier und zu Oßnabrukh mit ihren consultatio-
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nibus auff kommen und nun vorhabens weren, selbige ehister tagen unter-
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einander zu conferirn, so hetten wir nit unterlassen wollen, sie, herren abge-
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sandte , vor unß zu erfordern und sie nochmaln beweglich zu ermahnen, sie
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wolten nit allein an ihrem ortt daran sein, sondern auch bei ihren mit-
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religionsverwandten die erinnerung thuen, auff daß man sich lenger in
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disem werkh nit auffhalten, sondern zu entlichem schluss greiffen thue,
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dann es were ja am tag, wie schädlich die mehrere verlengerung denn Augs-
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purgischen confessionsverwandten sowol als den catholischen fallen und
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daß verderbliche kriegswesen wie lenger ie beschwerlicher umb sich fressen
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thue. Man wüßte nunmehr catholischentheils ein mehrers nit einzewilligen.

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1 Sonderlich] am Rande: Religion in Kayserlichen erblanden.
Sonderlich aber weren wir von unsern collegis zu Oßnabrukh berichtet
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worden, ob solte protestierendentheils nochmaln auf einfüerung deß Augs-
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purgischen religionsexercitii in denn Kayserlichen erblanden wie auch
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freystellung der underthanen in denselben und der catholischen ständen
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landen getrungen werden wöllen. Da nun dem also, so hetten sich Ihr
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Kayserliche Maiestät nit versehen, daß solche unbilliche zumuettung uff so
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vilfeltig entgegenremonstrirte ableinungen ferners behauptet werden solte,
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seitemaln bewußt, daß es in dem Prager friden, wie eifferig sich auch Ihr
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Churfürstliche Durchlaucht zu Saxen darumb bemühet, nit nachgegeben
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werden wollen, wie dann solches ebenmässig in jüngst auffgerichtem Regens-
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purgischen reichsabschiedt per expressum außgenommen worden. Ihr Kay-
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serliche Maiestät haben sich ein für allemal bestendig resolvirt, ihren diß-
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ortts weder wenig noch vil vorschreiben ze lassen und zugleich für sich und
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die catholischen stande in die gesuechte autonomiam nit einzewilligen noch
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auch ihren dergleichen weder mit denn waaffen noch anderwerttigem zu-
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sprechen abtringen ze lassen, es gehe auch, wie es immer wolle. Ihr Kayser-
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liche Maiestät und die catholischen ständ begehrten dißortts den protestie-
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renden in ihren angehörigen landtschafften keinen eintrag und irrrung ze
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thuen, versehen sich, daß von dennselben auch inen nichts widrigs zuge-
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muettet werden solle. Den underthanen wer ihres gewissens halber mit dem
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iure emigrandi gnugsame fürsehung beschehen und dardurch diser streit im
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religionfriden clärlich entschieden. Wir wolten derentwegen sie, abgesandte,
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ersuecht haben, dise unsere erclärung ihren mittreligionsverwandten ze refe-
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riren , auch die sachen dahien ze richten, auff daß Ihr Maiestät und die catho-
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lischen churfürsten und stände mit dergleichen unbillichem zumuetten ver-
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schont bleiben und durch deren fernere beharrung dises compositionswerkh
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lenger nit gesteckht werde. Wofern sie nun, wie wir hofften, solchem gesin-
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nen stattthuen und im übrigen sich einige weitere zweifelhafftigkheiten in
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andern puncten ereigen solten, wurde man sich dagegen auch also bezaigen,
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daß derentwegen verhoffentlich die handlung nit steckenbleiben solte.

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Solchem nach köndten wir auch unangeregt nit lassen, daß unß von unsern
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collegis zu Oßnabrukh bericht gethan worden, es hetten sich die herrn
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Schwedischen plenipotentiarien bei jüngst vorgangner conferentz verlautten
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lassen, daß ihre armata von gemeinen ständen deß reichs, catholischen und
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evangelischen, auch bezahlt werden müeßte, mit disem deuttlichen anhang,
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daß dessen die evangelischen ständt kein bedenkhens tragen, sondern gern
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dabei concurrirn wurden, weil diese armata denselben ebensowol als der
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cron Schweden gelobt und geschworen und noch heuttigen tags in der
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evangelischen ständen aidt und pflichten begriffen wer. Nun komme unß
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dieser anzug darumb desto frembder und bedenklicher vor, dieweil in aller
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handlung, so nun die gantze zeit uber diser wehrenden congressuum mit
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ermeldten Schwedischen gesandten vorgeloffen, dergleichen niemaln ge-

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dacht worden, Ihr Kayserliche Maiestät auch nit darfürhalten köndten, daß
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sich einiger standt, wölcher den Prager friden angenommen und sich crafft
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desselben widerumb zu dero und deß reichs gehorsamb ergeben, hierzu
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bekennen werde, angesehen crafft desselben allen dergleichen frembden
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allianzen renuncirt und abgesagt worden. Wir begehrten demnach, sie
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wolten auch disen puncten mit ihren mitständen communicirn, auff daß wir
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berichtet werden möchten, waß es vor einen verstandt darmit haben solle.
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Dann waß sonst die bezahlung der soldatesca insgmein belangte, da soll es
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billich die meinung haben, daß ein ieder kriegender theil die ime zustendige
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kriegsvölkher selbst bezahlen soll. Seyen auch Ihr Kayserliche Maiestät nit
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gemeint, ihnen und dem reich ein anders auffbürden ze lassen. Und eben
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darumb habe man beeden cronen landt und leütt abzetretten bewilligt, auff
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daß sie im übrigen daß reich unangefochten lassen solten. Dann man inen
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ja sonst nichts ze thuen schuldig.

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Auff disen vortrag haben sich die abgeordnete miteinander absonderlich
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underredt und darauff vordrist den verzug mit erscheinter wichtigkheit der
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sachen entschuldigt, dabei gleichwol angezogen, das die catholischen anvor
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sich auch zimblich lang mit ihrer deliberation auffgehalten, were deßwegen
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inen desto weniger zu verargen; sonsten aber wer es an deme, daß sie nun-
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mehr mit ihren consultationibus auff kommen und mit denen zu Oßnabrukh
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versambleten ständen zu Longerich eine conferentz anzestellen im werkh,
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auch dabei ihre gefaßte conclusa in vollige expedition ze bringen vorhabens,
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damit die hernach unß alsbaldt eingereicht werden möchten. Waß nun die
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einfüerung deß religionexercitii in denn Kayserlichen erblanden wie auch
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die freystellung der underthanen anlangte, da were nit ohne, daß dises ein
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schwere und gewissenrüerige sach, köndten auch wol erachten, daß Ihre
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Kayserliche Maiestät nit geringe ursachen ihres gefaßten entschluss haben
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würden, wie dann dergleichen mehrmahln vorgestellt worden. Es befinden
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sich aber auch die evangelischen chur-, fürsten und stände dabei höchlich
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interessirt und wegen deß gemeinen evangelischen weesens der sachen umb
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etwas anzenemmen schuldig, wolten iedoch darinnen also verfahren und
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wurde verhoffendtlich ein solches expediens ergriffen werden mögen, daß
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Ihr Kayserliche Maiestät keine widrige gedankhen darob ze fassen ursach.
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Waß den andern puncten wegen der Schwedischen soldatesca belangte, da
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befinden sie solchen anzug der hohen importantz, daß inen darauff vor diß-
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mal weder in einen noch andern weg sich in etwas anttwortt einzelassen nit
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gebüeren wolle. Sie weren demnach erbiettig, von eim und anderm ihren
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mittreligionsverwandten fleissige relation ze thuen und unß hiernechst bei
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überbringung der abfassenden erclärung gebüernde anttwortt zu erstatten.

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Hierauff haben Ihr Excellentz, herr obristhofmeister, inen ferners sonderlich
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wegen obberüertter religionsdifficultet zugesprochen und sie ermahnt, sich
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darmit nit auffzehalten, dann einmahl dißortts ex parte Ihr Kayserlicher
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Maiestät und der catholischen daß geringste nit wurde nachgeben werden. Die
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abgesandte haben entgegen zwar allerhandt rationes anziehen und erwöhnen

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wollen, daß sonderlich wegen der autonomiae die sachen im religionfriden
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nit so clar, sondern vilmehr daß gegenspiel darauß zu erweisen. Sed respon-
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sum , daß Ihr Maiestät gnedigster bevelch dahien lautten thete, daß wir unß
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wegen der erblanden in einig disputat nit einlassen, sondern simpliciter bei
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der negatiua verharren solten. Also hette es auch bei andern catholischen
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chur-, fürsten und ständen in puncto autonomiae ein gleiche meinung, und
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wurde uff solche formb kein frid im reich nit bestehen könden. Derent-
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wegen und sofern inen ernst wer, die innerliche tranquillitet zu befürdern
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und dardurch auch den weeg zu dem universalfriden mit denn außwerttigen
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cronen ze bawen, so solten sie dergleichen anmaassungen beisaits stellen. His
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ultro citroque dictis dimissi.

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