Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XII 11

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1645 XII 11
Montag Wie dann montags, 11. huius, nachmittag umb 2 uhr
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beschehen, und hab ich vordrist mein vortrag kurtzlich dahien eröffnet: Nach-
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dem wir daßjenig, waß gestrigen tags auff mein beschehen anbringen von
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inen, mediatoren, wolmeinlich erinnert worden, in gebürend nachgedenkhen
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gezogen, hetten wir vor eine nothurfft erachtet, sie nunmehr sambtlich anze-
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sprechen und in eim und anderm mit mehrern umbständen ze informirn.

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Und sovil zwar erstens der Französischen plenipotentiarien ungleiche ein-
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bildung über herrn grafen von Trautmansdorff negociation anlangte, da
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köndten wir nochmaln bestendig versichern, daß Ihr Kayserlicher Maiestät
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einzige intention, will und meinung dahien gestellt wer, daß nit allein die
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beschwerungen unter denn ständen, soweit immer muglich, verglichen und
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auffgehebt, sondern auch mit denn frembden cronen zugleich tractirt,
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gehandlet und also ein durchgehender universalfriden geschlossen werden
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solle. Die cronen selbst hetten biß daher alleweil den pretext gefürt, daß sie
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vor der ständen beschwerungen gefochten, in ihren propositionibus der-
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selben erledigung begehrt. Diß köndte ja anderst nit geschehen, man thete
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dann mit dennselben hiervon reden und handlen. Ihre Kayserliche Maiestät
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wüßten und erkendten wol, daß es mit der stenden verglaichung nit alles
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gethan, sondern daß auch zumahlen mit denn frembden cronen umb ihre
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privatpretensiones ein fridenshandlung müeßte beschlossen werden. Die
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vereinigung mit den ständen ze machen und der frembden cronen kriegs-
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schwall im reich ze lassen, wer ein sach, darmit Ihr Kayserlicher Maiestät nit
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köndte gedient sein. Und eben darumb wolte man denn Franzosen, zwar auß
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keiner schuldigkheit, iedoch allein umb fridenswillen, solche anerbietten
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thuen lassen, die sie vor disem selbst mehrmahlen innstendig gesuecht het-
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ten . Mit inen begehr man a part nit ze tractirn noch sie von Schweden zu
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separirn, es were dann, daß es der ein oder ander theil suechen thet, son-
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dern man wer im werkh, den Schweden ebenmässig über ihre prae-
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tension der satisfaction, derentwegen sich die protestirende gegen inen hie-

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vor gleichsamb verbündtlich gemacht, einen vortrag thun ze lassen und also
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pari passu mit beeden cronen ze handlen. Dise handlung aber gegen denn
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Schweden werde nach consens aller protestirenden und in verfolgung einer
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tractation, so man die Schönbeckhische handlung a loco tractatus nennete,
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außlauffen, sonderlich da die catholischen stände, wie vermuettlich, dabei
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pro quota concurriren werden. Daß wir aber noch ferners zuwartten solten,
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biß der gegentheil congressus zu Lengerich seinen fortgang erreichte, daß
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wer unß bedenklich, dann wir verspüren wol, daß sie nur alles von einer zeit
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zur andern ze prolungiren suchten. Man müeßte der sachen einmal fort-
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helffen und sehen, wie weit man kommen köndte.

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Waß dann die andere puncten anlangte, da habe es ja freylich die meinung,
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daß man damit zugleich fortzefahren begehrte. Wegen der Pfaltz weren zwar
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der cronen begehren in den propositionibus einkommen, es stüende aber
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dahien, daß sich die pretendirende pfaltzgrafen anmelden möchten, alsdann
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werde man schon sich darauff zu erclären wissen. Die Hessen Casselische
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pretension sey ein lauttere parteysach, so one den gegentheil nit verhandlet
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werden köndt. Der hette rem iudicatam et transactam in der handt, und
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köndt seiner ungehördt nichts verrrichtet werden. Wegen der protestirenden
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gravaminum hetten die Schweden expresse in ihrer proposition deren erledi-
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gung gesucht, die Franzosen hettens an unß in denn vorgeloffnen visita-
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tionibus ebenmassig erinnert. Ihr Kayserliche Maiestät hetten sich zu ja er-
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clärt , die catholischen stände weren deß auch zefriden, man wüerde hierinnen
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thuen, waß gewissens halber müglich und absque laesione religionis catholi-
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cae geschehen köndt. Verhofften nit, daß die Franzosen hierunder die pro-
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testantes fomentirn, sondern vilmehr unß und die catholischen assistirn wür-
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den . Rebus igitur sic stantibus wolten wir dafürhalten, es wurde der sachen
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sonders vorstendig sein, wann die herren mediatores sich belieben liessen,
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mehrgedachten Französischen plenipotentiariis von obbedeuttem vorschlag
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super praetensa satisfactione waß anregung ze thuen und ihre satte erclärung
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darüber zu begehren.

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Herr graf von Trautmansdorff verfolgte hierauff disen vortrag weitter und
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sagte, daß die Franzosen gantz ungleich informirt weren, ob solte er mit
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einigen der ständen per corruptiones handlen, dann daß sei der modus nit,
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von Ihrer Kayserlichen Maiestät wegen mit denn reichstenden oder dero
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ministris ze tractirn. Daß er aber selbige zu sich kommen lass und erfordere,
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daß erhaische der tractation und handlungen nothuerfft selbst. Es bleibe
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einmal dabey, daß Ihr Kayserliche Maiestät die einigkheit der ständen ze
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pflantzen und zumahlen eadem opera den friden mit den exteris zu be-
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schliessen begehr, wo sie anderst wollen und nit etwan so untreglich und
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unbilliche conditiones suechen theten, daß mit inen zu einigem schluss ze
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kommen nit müglich wer. Er were entschlossen, nechster tagen nach Oßna-
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brukh zu gehen, daselbst vordrist daran ze sein, daß die bißher bestrittne
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admission der Magdenburgischen ihr endtliche richtigkheit erlange, und
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dann auch zu sehen, wie mit denn Schweden in puncto satisfactionis zurecht-

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zukommen , also alles pari passu ze tractirn. Es wer ja nit müglich, daß er in
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eodem momento beeder ortten alles thuen köndte. Sein Excellentz haben
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auch nit unterlassen, hiebey die consequentias et praeiudicia, so mit denn
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Schwedischen und Französischen praetensionibus nit allein denen principali-
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ter interessirten, sondern auch insgemein ein und andern ortts benachbarten
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ständen und dem gantzen Römischen reich zugezogen würden, und waß sie
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dessentwegen eben dem Schwedischen residenten Rosenhan zu verstehen
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geben hetten, mit mehrerm außzefüeren. Wegen der Pfaltzischen sach
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erwarttete man, wer sich ihrentwegen anmelden und waß vor mittel in einem
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und anderm vorgeschlagen werden möchte. Sagte dabei, obs nit dahien
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ze bringen, daß die chur auff Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern und
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dero descendentz zu verbleiben und erst nach deren abgang ein alternativa
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mit der Pfaltzischen lini erhandlet werden möchte. Der Venetianische am-
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bassador antworttet, die Franzosen werden sich der Pfaltzischen pretenden-
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ten wenig oder nichts annemmen, ob aber die Schweden mit dergleichen
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vorschläg zefriden sein würden, daß stüende ze erwartten. Der Oxenstirn hett
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sich unlengst sehr widrig erzeigt, Salvius aber in seinem jüngsten allhiesein
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hette sich waß milters vernemmen lassen.

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Die herren mediatores haben auff solche angehördte information sich ver-
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nemmen lassen, daß sie nunmehr unser intention anderst als gestern ver-
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merkhen und derentwegen anderst nit iudicirn köndten, dann daß darmit
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recht verfahren würde, sie wolten also nit unterlassen, mit denn Franzosen
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davon ze handlen. Allein waß die Hessen Casselische sach anlangte, deren
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werden sich die Franzosen starkh annnemmen. Mit denn gravaminibus pro-
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testantium vermeinten sie nit rathsamb ze sein, sich in so weitläuffige dispu-
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tation mit inen einzelassen. Die Franzosen bestüenden nochweils darauff,
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daß man inen noch ein toleramus uff ein mehrere jar acht als im Prager friden
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bewilligen solt, und darmit möchts vor dißmahl gehtan sein. Herr obristhof-
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meister gab hierauff zu verstehen, man wurde sich der handlung in disem
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puncten nit gentzlich entschlagen könden. Ihre gravamina weren bekandt
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und mehrmaln in schrifften vorkommen, man müeßts annemmen, die catho-
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lische drüber umb ihr guettachten und gegenbeschwerung vernemmen. Ihr
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Kayserliche Maiestät hetten daß werkh schon bedenkhen lassen, und wer die
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resolution gefaßt, worinn und wie weit alsdann nachzegeben. Die catholi-
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sche selbst finden es vor eine nothurfft, und wer sonst kein ruhe im reich
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zu verhoffen. Und diesweil der Venetianische ambassador in der meinung
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gesteckht, diejenige schrifft, so die protestirende zu Oßnabrukh über die
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Kayserlichen responsiones verfaßt hetten und beraits denn Schweden und
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Franzosen zu handen kommen wer, thete die gravamina begreiffen, so ist
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ime der unterschiedt remonstrirt und angezeigt worden, daß dise schrifft
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nichts anders als ein parere uber bemeldte responsiones, von ettlich wenigen
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auffgesetzt, denn Schweden auch nit als ein votum statuum, sondern allein
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gehaimen berichts weiß et cum conditione ulterius non communicandi zu-
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gestellt worden. Wie man dann nachricht hette, daß der Oxenstirn selbst mit

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dem Salvio übel zefriden, daß ers denn Franzosen communicirt hette. Wann
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nun forthien die gmeine consultationes in beysein der catholischen erreich-
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ten , so werden schon andere conclusiones heraußkommen. Mit denn grava-
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minibus hetts ein andere bewandtnus, die weren in unterschiedliche gradus
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abgetheilt, und werden die protestierende selbst nach erledigung der vor-
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nembsten auff die andere particularia vor dißmal nit tringen, sondern gern
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auff einen reichstag remittirn lassen, als die von denn andern generalioribus
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dependirten.

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Herr nuncius hatt bei disem pass angehenkht, waß dise tractation cum haere-
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ticis quoad ecclesiastica anlangte, da wer bekandt, daß er standts und ambts
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halber sich darein nit mischen, vil weniger einigen consens drein geben
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köndt, sondern er wurde hierinn iederzeit seinen dissensum bezeigen und
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ecclesiae catholicae virginitatem et ius integrum conservirn. Im übrigen
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müeßte er zwar den handlungen seinen lauff lassen.

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