Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 XII 11
1645 XII 11
Montag Wie dann montags, 11. huius, nachmittag umb 2 uhr
beschehen, und hab ich vordrist mein vortrag kurtzlich dahien eröffnet: Nach-
dem wir daßjenig, waß gestrigen tags auff mein beschehen anbringen von
inen, mediatoren, wolmeinlich erinnert worden, in gebürend nachgedenkhen
gezogen, hetten wir vor eine nothurfft erachtet, sie nunmehr sambtlich anze-
sprechen und in eim und anderm mit mehrern umbständen ze informirn.
Und sovil zwar erstens der Französischen plenipotentiarien ungleiche ein-
bildung über herrn grafen von Trautmansdorff negociation anlangte, da
köndten wir nochmaln bestendig versichern, daß Ihr Kayserlicher Maiestät
einzige intention, will und meinung dahien gestellt wer, daß nit allein die
beschwerungen unter denn ständen, soweit immer muglich, verglichen und
auffgehebt, sondern auch mit denn frembden cronen zugleich tractirt,
gehandlet und also ein durchgehender universalfriden geschlossen werden
solle. Die cronen selbst hetten biß daher alleweil den pretext gefürt, daß sie
vor der ständen beschwerungen gefochten, in ihren propositionibus der-
selben erledigung begehrt. Diß köndte ja anderst nit geschehen, man thete
dann mit dennselben hiervon reden und handlen. Ihre Kayserliche Maiestät
wüßten und erkendten wol, daß es mit der stenden verglaichung nit alles
gethan, sondern daß auch zumahlen mit denn frembden cronen umb ihre
privatpretensiones ein fridenshandlung müeßte beschlossen werden. Die
vereinigung mit den ständen ze machen und der frembden cronen kriegs-
schwall im reich ze lassen, wer ein sach, darmit Ihr Kayserlicher Maiestät nit
köndte gedient sein. Und eben darumb wolte man denn Franzosen, zwar auß
keiner schuldigkheit, iedoch allein umb fridenswillen, solche anerbietten
thuen lassen, die sie vor disem selbst mehrmahlen innstendig gesuecht het-
ten . Mit inen begehr man a part nit ze tractirn noch sie von Schweden zu
separirn, es were dann, daß es der ein oder ander theil suechen thet, son-
dern man wer im werkh, den Schweden ebenmässig über ihre prae-
tension der satisfaction, derentwegen sich die protestirende gegen inen hie-
vor gleichsamb verbündtlich gemacht, einen vortrag thun ze lassen und also
pari passu mit beeden cronen ze handlen. Dise handlung aber gegen denn
Schweden werde nach consens aller protestirenden und in verfolgung einer
tractation, so man die Schönbeckhische handlung a loco tractatus nennete,
außlauffen, sonderlich da die catholischen stände, wie vermuettlich, dabei
pro quota concurriren werden. Daß wir aber noch ferners zuwartten solten,
biß der gegentheil congressus zu Lengerich seinen fortgang erreichte, daß
wer unß bedenklich, dann wir verspüren wol, daß sie nur alles von einer zeit
zur andern ze prolungiren suchten. Man müeßte der sachen einmal fort-
helffen und sehen, wie weit man kommen köndte.
Waß dann die andere puncten anlangte, da habe es ja freylich die meinung,
daß man damit zugleich fortzefahren begehrte. Wegen der Pfaltz weren zwar
der cronen begehren in den propositionibus einkommen, es stüende aber
dahien, daß sich die pretendirende pfaltzgrafen anmelden möchten, alsdann
werde man schon sich darauff zu erclären wissen. Die Hessen Casselische
pretension sey ein lauttere parteysach, so one den gegentheil nit verhandlet
werden köndt. Der hette rem iudicatam et transactam in der handt, und
köndt seiner ungehördt nichts verrrichtet werden. Wegen der protestirenden
gravaminum hetten die Schweden expresse in ihrer proposition deren erledi-
gung gesucht, die Franzosen hettens an unß in denn vorgeloffnen visita-
tionibus ebenmassig erinnert. Ihr Kayserliche Maiestät hetten sich zu ja er-
clärt , die catholischen stände weren deß auch zefriden, man wüerde hierinnen
thuen, waß gewissens halber müglich und absque laesione religionis catholi-
cae geschehen köndt. Verhofften nit, daß die Franzosen hierunder die pro-
testantes fomentirn, sondern vilmehr unß und die catholischen assistirn wür-
den . Rebus igitur sic stantibus wolten wir dafürhalten, es wurde der sachen
sonders vorstendig sein, wann die herren mediatores sich belieben liessen,
mehrgedachten Französischen plenipotentiariis von obbedeuttem vorschlag
super praetensa satisfactione waß anregung ze thuen und ihre satte erclärung
darüber zu begehren.
Herr graf von Trautmansdorff verfolgte hierauff disen vortrag weitter und
sagte, daß die Franzosen gantz ungleich informirt weren, ob solte er mit
einigen der ständen per corruptiones handlen, dann daß sei der modus nit,
von Ihrer Kayserlichen Maiestät wegen mit denn reichstenden oder dero
ministris ze tractirn. Daß er aber selbige zu sich kommen lass und erfordere,
daß erhaische der tractation und handlungen nothuerfft selbst. Es bleibe
einmal dabey, daß Ihr Kayserliche Maiestät die einigkheit der ständen ze
pflantzen und zumahlen eadem opera den friden mit den exteris zu be-
schliessen begehr, wo sie anderst wollen und nit etwan so untreglich und
unbilliche conditiones suechen theten, daß mit inen zu einigem schluss ze
kommen nit müglich wer. Er were entschlossen, nechster tagen nach Oßna-
brukh zu gehen, daselbst vordrist daran ze sein, daß die bißher bestrittne
admission der Magdenburgischen ihr endtliche richtigkheit erlange, und
dann auch zu sehen, wie mit denn Schweden in puncto satisfactionis zurecht-
zukommen , also alles pari passu ze tractirn. Es wer ja nit müglich, daß er in
eodem momento beeder ortten alles thuen köndte. Sein Excellentz haben
auch nit unterlassen, hiebey die consequentias et praeiudicia, so mit denn
Schwedischen und Französischen praetensionibus nit allein denen principali-
ter interessirten, sondern auch insgemein ein und andern ortts benachbarten
ständen und dem gantzen Römischen reich zugezogen würden, und waß sie
dessentwegen eben dem Schwedischen residenten Rosenhan zu verstehen
geben hetten, mit mehrerm außzefüeren. Wegen der Pfaltzischen sach
erwarttete man, wer sich ihrentwegen anmelden und waß vor mittel in einem
und anderm vorgeschlagen werden möchte. Sagte dabei, obs nit dahien
ze bringen, daß die chur auff Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern und
dero descendentz zu verbleiben und erst nach deren abgang ein alternativa
mit der Pfaltzischen lini erhandlet werden möchte. Der Venetianische am-
bassador antworttet, die Franzosen werden sich der Pfaltzischen pretenden-
ten wenig oder nichts annemmen, ob aber die Schweden mit dergleichen
vorschläg zefriden sein würden, daß stüende ze erwartten. Der Oxenstirn hett
sich unlengst sehr widrig erzeigt, Salvius aber in seinem jüngsten allhiesein
hette sich waß milters vernemmen lassen.
Die herren mediatores haben auff solche angehördte information sich ver-
nemmen lassen, daß sie nunmehr unser intention anderst als gestern ver-
merkhen und derentwegen anderst nit iudicirn köndten, dann daß darmit
recht verfahren würde, sie wolten also nit unterlassen, mit denn Franzosen
davon ze handlen. Allein waß die Hessen Casselische sach anlangte, deren
werden sich die Franzosen starkh annnemmen. Mit denn gravaminibus pro-
testantium vermeinten sie nit rathsamb ze sein, sich in so weitläuffige dispu-
tation mit inen einzelassen. Die Franzosen bestüenden nochweils darauff,
daß man inen noch ein toleramus uff ein mehrere jar acht als im Prager friden
bewilligen solt, und darmit möchts vor dißmahl gehtan sein. Herr obristhof-
meister gab hierauff zu verstehen, man wurde sich der handlung in disem
puncten nit gentzlich entschlagen könden. Ihre gravamina weren bekandt
und mehrmaln in schrifften vorkommen, man müeßts annemmen, die catho-
lische drüber umb ihr guettachten und gegenbeschwerung vernemmen. Ihr
Kayserliche Maiestät hetten daß werkh schon bedenkhen lassen, und wer die
resolution gefaßt, worinn und wie weit alsdann nachzegeben. Die catholi-
sche selbst finden es vor eine nothurfft, und wer sonst kein ruhe im reich
zu verhoffen. Und diesweil der Venetianische ambassador in der meinung
gesteckht, diejenige schrifft, so die protestirende zu Oßnabrukh über die
Kayserlichen responsiones verfaßt hetten und beraits denn Schweden und
Franzosen zu handen kommen wer, thete die gravamina begreiffen, so ist
ime der unterschiedt remonstrirt und angezeigt worden, daß dise schrifft
nichts anders als ein parere uber bemeldte responsiones, von ettlich wenigen
auffgesetzt, denn Schweden auch nit als ein votum statuum, sondern allein
gehaimen berichts weiß et cum conditione ulterius non communicandi zu-
gestellt worden. Wie man dann nachricht hette, daß der Oxenstirn selbst mit
dem Salvio übel zefriden, daß ers denn Franzosen communicirt hette. Wann
nun forthien die gmeine consultationes in beysein der catholischen erreich-
ten , so werden schon andere conclusiones heraußkommen. Mit denn grava-
minibus hetts ein andere bewandtnus, die weren in unterschiedliche gradus
abgetheilt, und werden die protestierende selbst nach erledigung der vor-
nembsten auff die andere particularia vor dißmal nit tringen, sondern gern
auff einen reichstag remittirn lassen, als die von denn andern generalioribus
dependirten.
Herr nuncius hatt bei disem pass angehenkht, waß dise tractation cum haere-
ticis quoad ecclesiastica anlangte, da wer bekandt, daß er standts und ambts
halber sich darein nit mischen, vil weniger einigen consens drein geben
köndt, sondern er wurde hierinn iederzeit seinen dissensum bezeigen und
ecclesiae catholicae virginitatem et ius integrum conservirn. Im übrigen
müeßte er zwar den handlungen seinen lauff lassen.
beschehen, und hab ich vordrist mein vortrag kurtzlich dahien eröffnet: Nach-
dem wir daßjenig, waß gestrigen tags auff mein beschehen anbringen von
inen, mediatoren, wolmeinlich erinnert worden, in gebürend nachgedenkhen
gezogen, hetten wir vor eine nothurfft erachtet, sie nunmehr sambtlich anze-
sprechen und in eim und anderm mit mehrern umbständen ze informirn.
Und sovil zwar erstens der Französischen plenipotentiarien ungleiche ein-
bildung über herrn grafen von Trautmansdorff negociation anlangte, da
köndten wir nochmaln bestendig versichern, daß Ihr Kayserlicher Maiestät
einzige intention, will und meinung dahien gestellt wer, daß nit allein die
beschwerungen unter denn ständen, soweit immer muglich, verglichen und
auffgehebt, sondern auch mit denn frembden cronen zugleich tractirt,
gehandlet und also ein durchgehender universalfriden geschlossen werden
solle. Die cronen selbst hetten biß daher alleweil den pretext gefürt, daß sie
vor der ständen beschwerungen gefochten, in ihren propositionibus der-
selben erledigung begehrt. Diß köndte ja anderst nit geschehen, man thete
dann mit dennselben hiervon reden und handlen. Ihre Kayserliche Maiestät
wüßten und erkendten wol, daß es mit der stenden verglaichung nit alles
gethan, sondern daß auch zumahlen mit denn frembden cronen umb ihre
privatpretensiones ein fridenshandlung müeßte beschlossen werden. Die
vereinigung mit den ständen ze machen und der frembden cronen kriegs-
schwall im reich ze lassen, wer ein sach, darmit Ihr Kayserlicher Maiestät nit
köndte gedient sein. Und eben darumb wolte man denn Franzosen, zwar auß
keiner schuldigkheit, iedoch allein umb fridenswillen, solche anerbietten
thuen lassen, die sie vor disem selbst mehrmahlen innstendig gesuecht het-
ten . Mit inen begehr man a part nit ze tractirn noch sie von Schweden zu
separirn, es were dann, daß es der ein oder ander theil suechen thet, son-
dern man wer im werkh, den Schweden ebenmässig über ihre prae-
tension der satisfaction, derentwegen sich die protestirende gegen inen hie-
vor gleichsamb verbündtlich gemacht, einen vortrag thun ze lassen und also
pari passu mit beeden cronen ze handlen. Dise handlung aber gegen denn
Schweden werde nach consens aller protestirenden und in verfolgung einer
tractation, so man die Schönbeckhische handlung a loco tractatus nennete,
außlauffen, sonderlich da die catholischen stände, wie vermuettlich, dabei
pro quota concurriren werden. Daß wir aber noch ferners zuwartten solten,
biß der gegentheil congressus zu Lengerich seinen fortgang erreichte, daß
wer unß bedenklich, dann wir verspüren wol, daß sie nur alles von einer zeit
zur andern ze prolungiren suchten. Man müeßte der sachen einmal fort-
helffen und sehen, wie weit man kommen köndte.
Waß dann die andere puncten anlangte, da habe es ja freylich die meinung,
daß man damit zugleich fortzefahren begehrte. Wegen der Pfaltz weren zwar
der cronen begehren in den propositionibus einkommen, es stüende aber
dahien, daß sich die pretendirende pfaltzgrafen anmelden möchten, alsdann
werde man schon sich darauff zu erclären wissen. Die Hessen Casselische
pretension sey ein lauttere parteysach, so one den gegentheil nit verhandlet
werden köndt. Der hette rem iudicatam et transactam in der handt, und
köndt seiner ungehördt nichts verrrichtet werden. Wegen der protestirenden
gravaminum hetten die Schweden expresse in ihrer proposition deren erledi-
gung gesucht, die Franzosen hettens an unß in denn vorgeloffnen visita-
tionibus ebenmassig erinnert. Ihr Kayserliche Maiestät hetten sich zu ja er-
clärt , die catholischen stände weren deß auch zefriden, man wüerde hierinnen
thuen, waß gewissens halber müglich und absque laesione religionis catholi-
cae geschehen köndt. Verhofften nit, daß die Franzosen hierunder die pro-
testantes fomentirn, sondern vilmehr unß und die catholischen assistirn wür-
den . Rebus igitur sic stantibus wolten wir dafürhalten, es wurde der sachen
sonders vorstendig sein, wann die herren mediatores sich belieben liessen,
mehrgedachten Französischen plenipotentiariis von obbedeuttem vorschlag
super praetensa satisfactione waß anregung ze thuen und ihre satte erclärung
darüber zu begehren.
Herr graf von Trautmansdorff verfolgte hierauff disen vortrag weitter und
sagte, daß die Franzosen gantz ungleich informirt weren, ob solte er mit
einigen der ständen per corruptiones handlen, dann daß sei der modus nit,
von Ihrer Kayserlichen Maiestät wegen mit denn reichstenden oder dero
ministris ze tractirn. Daß er aber selbige zu sich kommen lass und erfordere,
daß erhaische der tractation und handlungen nothuerfft selbst. Es bleibe
einmal dabey, daß Ihr Kayserliche Maiestät die einigkheit der ständen ze
pflantzen und zumahlen eadem opera den friden mit den exteris zu be-
schliessen begehr, wo sie anderst wollen und nit etwan so untreglich und
unbilliche conditiones suechen theten, daß mit inen zu einigem schluss ze
kommen nit müglich wer. Er were entschlossen, nechster tagen nach Oßna-
brukh zu gehen, daselbst vordrist daran ze sein, daß die bißher bestrittne
admission der Magdenburgischen ihr endtliche richtigkheit erlange, und
dann auch zu sehen, wie mit denn Schweden in puncto satisfactionis zurecht-
zukommen , also alles pari passu ze tractirn. Es wer ja nit müglich, daß er in
eodem momento beeder ortten alles thuen köndte. Sein Excellentz haben
auch nit unterlassen, hiebey die consequentias et praeiudicia, so mit denn
Schwedischen und Französischen praetensionibus nit allein denen principali-
ter interessirten, sondern auch insgemein ein und andern ortts benachbarten
ständen und dem gantzen Römischen reich zugezogen würden, und waß sie
dessentwegen eben dem Schwedischen residenten Rosenhan zu verstehen
geben hetten, mit mehrerm außzefüeren. Wegen der Pfaltzischen sach
erwarttete man, wer sich ihrentwegen anmelden und waß vor mittel in einem
und anderm vorgeschlagen werden möchte. Sagte dabei, obs nit dahien
ze bringen, daß die chur auff Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern und
dero descendentz zu verbleiben und erst nach deren abgang ein alternativa
mit der Pfaltzischen lini erhandlet werden möchte. Der Venetianische am-
bassador antworttet, die Franzosen werden sich der Pfaltzischen pretenden-
ten wenig oder nichts annemmen, ob aber die Schweden mit dergleichen
vorschläg zefriden sein würden, daß stüende ze erwartten. Der Oxenstirn hett
sich unlengst sehr widrig erzeigt, Salvius aber in seinem jüngsten allhiesein
hette sich waß milters vernemmen lassen.
Die herren mediatores haben auff solche angehördte information sich ver-
nemmen lassen, daß sie nunmehr unser intention anderst als gestern ver-
merkhen und derentwegen anderst nit iudicirn köndten, dann daß darmit
recht verfahren würde, sie wolten also nit unterlassen, mit denn Franzosen
davon ze handlen. Allein waß die Hessen Casselische sach anlangte, deren
werden sich die Franzosen starkh annnemmen. Mit denn gravaminibus pro-
testantium vermeinten sie nit rathsamb ze sein, sich in so weitläuffige dispu-
tation mit inen einzelassen. Die Franzosen bestüenden nochweils darauff,
daß man inen noch ein toleramus uff ein mehrere jar acht als im Prager friden
bewilligen solt, und darmit möchts vor dißmahl gehtan sein. Herr obristhof-
meister gab hierauff zu verstehen, man wurde sich der handlung in disem
puncten nit gentzlich entschlagen könden. Ihre gravamina weren bekandt
und mehrmaln in schrifften vorkommen, man müeßts annemmen, die catho-
lische drüber umb ihr guettachten und gegenbeschwerung vernemmen. Ihr
Kayserliche Maiestät hetten daß werkh schon bedenkhen lassen, und wer die
resolution gefaßt, worinn und wie weit alsdann nachzegeben. Die catholi-
sche selbst finden es vor eine nothurfft, und wer sonst kein ruhe im reich
zu verhoffen. Und diesweil der Venetianische ambassador in der meinung
gesteckht, diejenige schrifft, so die protestirende zu Oßnabrukh über die
Kayserlichen responsiones verfaßt hetten und beraits denn Schweden und
Franzosen zu handen kommen wer, thete die gravamina begreiffen, so ist
ime der unterschiedt remonstrirt und angezeigt worden, daß dise schrifft
nichts anders als ein parere uber bemeldte responsiones, von ettlich wenigen
auffgesetzt, denn Schweden auch nit als ein votum statuum, sondern allein
gehaimen berichts weiß et cum conditione ulterius non communicandi zu-
gestellt worden. Wie man dann nachricht hette, daß der Oxenstirn selbst mit
dem Salvio übel zefriden, daß ers denn Franzosen communicirt hette. Wann
nun forthien die gmeine consultationes in beysein der catholischen erreich-
ten , so werden schon andere conclusiones heraußkommen. Mit denn grava-
minibus hetts ein andere bewandtnus, die weren in unterschiedliche gradus
abgetheilt, und werden die protestierende selbst nach erledigung der vor-
nembsten auff die andere particularia vor dißmal nit tringen, sondern gern
auff einen reichstag remittirn lassen, als die von denn andern generalioribus
dependirten.
Herr nuncius hatt bei disem pass angehenkht, waß dise tractation cum haere-
ticis quoad ecclesiastica anlangte, da wer bekandt, daß er standts und ambts
halber sich darein nit mischen, vil weniger einigen consens drein geben
köndt, sondern er wurde hierinn iederzeit seinen dissensum bezeigen und
ecclesiae catholicae virginitatem et ius integrum conservirn. Im übrigen
müeßte er zwar den handlungen seinen lauff lassen.