Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
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1645 X 25
Mittwoch Mercurii, 25. huius, seind die chur- und fürstlichen
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catholicae religionis bei denn capuccinern super materia excludendorum zu-
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sammenkommen , und selbigen abendts mir durch Dr. Krebßen, Mogunti-
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num , anzeigt worden, daß man sich bei diser conferentz fast zu keinem rech-
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ten concluso vergleichen könden. Hauptsächlich aber wer man dessen einig,
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daß man in die admission der Magdenburgischen deputaten keinesweegs con-
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sentirn solt. Ob es aber in omnem casum, die tractatus pacis zerschlagen sich
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oder nit, sein verbleibens dabei haben soll, damit hab man nit heraußgewollt.
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Wegen Hessen Cassel etc. bestüende es mehrertheil auff Ihr Kayserlicher
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Maiestät und deroselben weitern resolution oder waß sich sonst die Kayser-
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lichen gsandten vernemmen lassen wolten. Sodann weren zwar die maiora
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dahien gangen, daß von denn chur- und fürstlichen deputatis ettlich zu
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denn herrn mediatorn allhie verordnet werden solten, sie zu ersuechen,
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den Französischen nochmaln beweglichst vorzehalten, warumben die
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Magdeburgischen und gleichmässige pretendenten keinesweegs one höchstes
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praeiudicum der catholischen religion admittirt und zugelassen werden könd-
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ten , mit ersuechen, daß sie dermahln von solcher pretension abstehen wol-
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ten . Andere aber als Churmaintz, Bayern, Österreich und ettlich davon de-
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pendirende vota hetten dafür gehalten, daß dises anlangen durch die Kayser-
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lichen gsandten beschehen solte. Sodann möchten die Oßnabrukhischen de-
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putati vom hiesigen fürstenrath mit einem gegencreditif deß innhalts abge-
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ferttigt werden, alldieweil in ihrem schreiben und dero abgeordneten mundt-
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lichem vortrag erscheinte, das sie sich in disem streit auff die frembde cronen
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beziehen theten, so hette man disseits vor rathsamb befunden, die nothurfft
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an diselbe gelangen ze lassen, in hoffnung, sie werden uff so clare fundamenta
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ihre ungleiche meinungen zu behaupten nit gedenkhen. Dieweil unß aber be-
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denklich vorkommen, daß dergleichen negociation immediate bei denn me-

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diatorn oder denn gegentheilen selbst anzebringen mit unserer conniventz
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einen eingang machen ze lassen, so haben wir unß (weil ohnedaß bei solcher
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mißstimigkheit der chur- und fürstlichen deputaten einige abordnung an die
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mediatores nit leichtlich ins werkh ze richten) benommen, selbst zu denn
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mediatorn ze gehen und die nothurfft bei dennselben anzebringen.

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