Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 X 23
1645 X 23
Montag Lunae, 23, vormittags umb 9 haben wir uns zum bischoff
von Oßnabrukh verfüegt
Vgl. APW [ III C 3,1 S. 304f. ]
, allwo auch die Churbayerischen erschienen,
und eröffnet, daß unß sehr bedenklich sei, dises anlangen bei denn mediatorn
vorzutragen. Dann wir es nit mit diser resolution thuen köndten, daß man
diserseits endtlich dabei verharren wolte, es gehe auch gleich wie es wolle,
die congressus zerschlagen sich oder nit, sondern gewärttig sein müeßten,
daß es hiernechst verendert und uff erscheinende beharung der Franzosen
und Schweden ein temperamentum angenommen werden möcht, so wurden
es die mediatores gar übel auffnemmen und darfürhalten, daß man sich ihrer
interposition missbrauchen thet, wie sie unß dergleichen verweiß schon all-
berait bei letztvorgangner conferentz gethan hetten. Nun sei nit zu zweiflen,
die Franzosen werden alberait von disem concluso deß fürstenraths nach-
richt haben, seitemaln der Culmbachische oder Wurttembergische , so mit im
rath gewesen, dessen die Oßnabrukhischen deputatos, dise aber die Franzö-
sische dessen berichtet haben werden. Daher auch leicht zu erachten, daß sie,
Franzosen, desto mehr uff ihrer opinion verharen und sich der mediatorn zu-
sprechen nichts werden hindern lassen. Wir betten also, man wolts vordrist wol
bedenkhen und sehen, daß man sich eines satten und durchgehenden conclusi
miteinander vergleichen köndte. Dergleichen communication haben wir an-
vor auch den Churtrierischen
, als sie unß am vorgehenden sontag nachmit-
tag die revisita erstattet, wie dan folgendts denn Churmaintzischen gethan.
Wölche dann alle darfürgehalten, daß es ein sach wer, darüber man sich
weiter bedenkhen müeßte. Begehrten zwar vordrist unser parere zu hören.
Nos diximus, wir köndten in erinnerung dessen, waß von Ihr Kayserlicher
Maiestät unß in diser materia vor disem wer anbevohlen, unß zu einiger limi-
tation nit vernemmen lassen, sondern erwartteten dero weitere resolution mit
nechstem. Hielten gleichwol darfür, Ihr Maiestät wurden unß in genere dahien
weisen, waß etwan die chur- und fürstlichen gsandten guettfinden möchten.
von Oßnabrukh verfüegt
Vgl. APW [ III C 3,1 S. 304f. ]
und eröffnet, daß unß sehr bedenklich sei, dises anlangen bei denn mediatorn
vorzutragen. Dann wir es nit mit diser resolution thuen köndten, daß man
diserseits endtlich dabei verharren wolte, es gehe auch gleich wie es wolle,
die congressus zerschlagen sich oder nit, sondern gewärttig sein müeßten,
daß es hiernechst verendert und uff erscheinende beharung der Franzosen
und Schweden ein temperamentum angenommen werden möcht, so wurden
es die mediatores gar übel auffnemmen und darfürhalten, daß man sich ihrer
interposition missbrauchen thet, wie sie unß dergleichen verweiß schon all-
berait bei letztvorgangner conferentz gethan hetten. Nun sei nit zu zweiflen,
die Franzosen werden alberait von disem concluso deß fürstenraths nach-
richt haben, seitemaln der Culmbachische oder Wurttembergische , so mit im
rath gewesen, dessen die Oßnabrukhischen deputatos, dise aber die Franzö-
sische dessen berichtet haben werden. Daher auch leicht zu erachten, daß sie,
Franzosen, desto mehr uff ihrer opinion verharen und sich der mediatorn zu-
sprechen nichts werden hindern lassen. Wir betten also, man wolts vordrist wol
bedenkhen und sehen, daß man sich eines satten und durchgehenden conclusi
miteinander vergleichen köndte. Dergleichen communication haben wir an-
vor auch den Churtrierischen
tag die revisita erstattet, wie dan folgendts denn Churmaintzischen gethan.
Wölche dann alle darfürgehalten, daß es ein sach wer, darüber man sich
weiter bedenkhen müeßte. Begehrten zwar vordrist unser parere zu hören.
Nos diximus, wir köndten in erinnerung dessen, waß von Ihr Kayserlicher
Maiestät unß in diser materia vor disem wer anbevohlen, unß zu einiger limi-
tation nit vernemmen lassen, sondern erwartteten dero weitere resolution mit
nechstem. Hielten gleichwol darfür, Ihr Maiestät wurden unß in genere dahien
weisen, waß etwan die chur- und fürstlichen gsandten guettfinden möchten.