Acta Pacis Westphalicae III C 2,1 : Diarium Volmar, 1. Teil: 1643 - 1647 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1645 X 16
1645 X 16
Montag
Lunae, 16. huius, nachmittag umb 3 uhr haben wir unß
sambtlich zu denn herrn mediatorn verfüegt und inen kurtzlich vorgehalten,
sie wüßten sich zu berichten, waßmaassen der reichständen allhier und zu
Oßnabrukh versamblete räth und pottschafften anfangs der meinung ge-
wesen , daß man vordrist ihres guettachtens erwartten müeßte, ehe und dann
man die verfaßte Kayserlichen responsiones denn gegentheilen übergeben
möchte. Daher wir veranlaaßt worden, sie, mediatores, a parte zu ersuechen,
sie wolten gleichsamb vor sich selbst bei denn Französischen plenipotentiariis
nachforschung halten, waß deroselben meinung uber solche responsiones
weren. Nachdem aber die stände anietzt in der that erfahren, daß es mit ihren
consultationibus zimblich langsamb hergehen werde und zumahln vil
sachen in denn propositionibus et responsionibus begriffen, so mehr von der
cronen arbitrio als ihr, der ständen, guettachten dependirten, so hetten sie
nunmehr sich bei denn unserigen zu Oßnabrukh und zugleich auch bei unß
allhie durch ihren ausschutz angemeldt und gebetten, daß wir allerseits die
Kayserlichen responsiones one weiter zuwartten an die gegentheil bringen
und deroselben categorische erclärung darüber erfordern wolten, darmit
man wissen möcht, waßgestalten man endtlich zu einem fridenschluss gelan-
gen werde könden. Dabei hetten sie gleichwol ihr ius suffragii inen vor-
behalten und erbotten, wofern der gegentheil weitere erclärung, ehe dann
ihr guettachten den Kayserlichen gsandten übergeben wer, heraußkommen
solt, alsdann eins mit dem andern in consultation ze nemmen und mit einer
mueh außzerichten.
Dieweil wir dann wüßten, daß Ihr Kayserlicher Maiestät nichts mehrers als
die befurderung deß fridens angelegen wer, also haben wir solchem ersue-
chen statt thuen, inen, mediatorn, hiemit die bedeutte Kayserliche respon-
siones zu dem ende zustellen wollen, auff daß sie selbige den Französischen
plenipotentiariis alsobaldt übergeben und sie dahien erinnern mögend,
gleich wie sie in effectu verspüren und sehen würden, daß Ihr Kayserliche
Maiestät ja mit auffrichtigem gmüett hindurchzegehen sich beflissen, daß
also auch sie in specie und clärlich auff ein und andern, sonderlich aber die-
jenige puncten, wolche der cron Frankreich interesse aigentlich berüeren
köndten, sich erclären wolten. Et haec sermone Italico proposuimus. Dar-
auff haben wir auch ferners angezeigt, es were Ihr Kayserlicher Maiestät sehr
lieb, daß die herren Franzosen erinnert wurden, ihre künfftige declarationes
in Lateinischer sprach ze übergeben, dann solches in der Regenspurgischen
fridenshandlung auch also gehalten worden, und würde man dabei deß
transferirens enthebt sein, auch die etwan darauß entspringende ungleiche
interpretationes fürkommen werden. Sodann weren Ihr Maiestät in gedan-
khen , noch ein und andern von deroselben hohen ministris zu disen con-
gressibus abzeordnen, hetten unß derentwegen bei denn Franzosen einen
pass, doch cum spatio in albo außzebringen anbevohlen. Petten also, sie,
herren mediatores, wolten bei einliferung der responsionum solches unbe-
schwert gedenkhen.
Illi, weren erbiettig, die responsiones den Franzosen ze überbringen und ihre
erclärungen zu erfordern. Waß dann von inen für bekandt angenommen, dar-
über weren sie, mediatores, vorhabens, alsbaldt ein articulum, und zwar in
Lateinischer sprach, zu verfassen, der alsdann mit beeder theilen belieben als
ein abgehandlete sach bei inen in deposito zu verbleiben. Wofern aber einige
sach vorfallen solt, dessentwegen die Franzosen ein schrifftliche erclärung
von sich ze geben haben wurden, da wolten sie mit inen handlen, daß, wann
sie ia solche schrifft in ihrer naturalsprach übergeben wolten, sie wenigst von
sich selbst ein Lateinisch translation darzulegen solten. Deß pass halber
begehrten sie von unß zu uernemmen, ob es beraits ein resolvirte sach und
wer solche gesandten sein wurden. Wir haben geanttworttet, daß wir dessen
noch kein nachricht, sondern es stüenden ihr Maiestät noch in deliberatione
und wer noch ungewiß, derentwegen unß auch bevohlen, mit denn tractaten
dessen ungehindert schleinigst fortzefahren. Darauff sagten sie, es wer ihres
erachtens sehr unratsamb, deß pass halber gegen denn Franzosen bei sol-
cher bewandtnus ze melden, dann sie werden es strakhs vor eine verzöge-
rung außdeütten und nit weiter fortfahren wöllen, allermaassen daß frische
exempel mit denn Spanischen gsandten vor augen stehen thue. Wann sie
also unß guett zum rath weren, so solten wir es anstehen lassen und Ihr
Maiestät der beschaffenheit berichten. Wie sie dann selbst an die ihrige am
Kayserlichen hof umbständtlich schreiben wolten, damit Ihr Maiestät dessen
erinnert werden möchten. Und wan selbe ie jemanden schikhen wolten, so
möchte der oder diselbe wol sicher biß uff Frankfurt kommen, aldahien man
stetigs die paßporten entgegenschikhen köndte. Nos haben es dahiengestellt
sein lassen und unß solcher wolmeinenden erinnerung bedankht.
Und hab ich inen bei diser occasion einen extract auß dem jüngsten Regens-
purgischen reichsabschiedt, von mir in Latein übergesetzt, weil sie dessen in
nechst vorgehender conferentz begehrt hatten, zugestellt.
Folgendts in prosecutione conuersationis ist der Venetus deß puncti satis-
factionis ze red worden und sagte, er wolts unß im vertrawen, zwar nit als
mediator, sondern als ein guetter freundt anzeigen, daß die Franzosen ime
selbst bekandt, daß inen von vornemmen ständen were vertröstung gegeben
und zugesagt worden, daß man anstatt ihrer satisfaction die Vorderöster-
reichischen lande im Elsaß und Preyßgau inen wolte helffen zusprechen. Da
sagte ich, mir were wol beygefallen, daß diser punct herfürkommen würde,
unß sambtlich wer nit unbewußt, waß in diser materia vor conuersationes
weren vorgeloffen. Wir köndten aber inen, herrn mediatorn, unangefüegt nit
lassen, daß solche praetension, sie komme gleich her, wo sie wölle, aller
billicheit zuwiderlauffen thet. Dann die Franzosen selbst hetten auff dem
convent zu Frankfurt anno 1634 denn reichständen durch den königlichen
ambasciatorn Fequier außtruklich versprochen, daß sie uff erfolgenden
universalfriden alle eingenommene plätz, und sonderlich was zum Elsaß
gehörig, dem reich one alle entgeltnus restituirn, auch kein andere recom-
pens als die ehr, das durch ihr mittel die reichstände bei ihrer libertet weren
conservirt worden, begehren noch suechen wolten. Gab inen, mediatorn,
damit einen extract auß deß Fequiers proposition in Latein transferirt, wie
solche in den actis publicis Nicolai Belli
ze finden [
854 a ].
Weiters remon-
strirte ich, daß solche promissio anno eodem nach der Nördlinger schlacht
in deren zu Pariß mit denn protestirenden auffgerichter confederation in
specie wegen Preisach in ein besonder pactum gezogen und damit alle for-
derung der kriegscösten per expressum begeben worden. Stellte inen damit
zu ein abschrifft diser confoederation, apud acta [ 854 b ].
Solchem nach gab ich ferner zu erkennen, daß dise praetension contra om-
nem iustitiam lauffen thet, auch in Ihr Kayserlicher Maiestät macht nit ge-
stellt wer, seitemaln selbige landt Ihr Maiestät nit, sondern meinen gnädig-
sten herren, denn ertzhertzogen zu Insprukh, zugehörig weren. Ihr Maiestät
und dero herr vatter hetten ja denn Franzosen zu disem Teutschen krieg die
geringste ursach niemaln gegeben noch auch sie oder ihre vordem am reich
einigen fueß braits der cron Frankreich nit entzogen. Daß ettlich und, wie
die Franzosen sagten, hohe ständt zu diser praetension ze helffen begehren
sollen, lassen wir an sein ortt gestellt sein, wir wüßten aber benebens wol,
daß Schweden und die vornembste protestirende stände nimmer darein con-
sentirn , sondern sich ehender zue andern sachen resolvirn würden. Diß sei
kein medium pacis, sondern ein fundament zu fernern kriegsunruhen. Wir
weren erst heut berichtet worden, daß der Oßnabrukhischen ständen depu-
tirte allhie denn hiesigen ständen rundt angezeigt und contestirt hetten, es
hetten die Schweden wie auch allhie die Franzosen außtruklich vermeldt,
daß sie dem reich an landen und leütten nichts zu entziehen noch auch
die Schweden an Pommern waß zu suechen begehrten. Obiiciebat hic Vene-
tus , die Franzosen weren zwar dises erbiettens, aber sie sagten, die Öster-
reichische landt gehördten nit zum reich, noch deren innhaber ein reichs-
standt . Respondi, dise distinction were contra omnem rei notorietatem.
Österreich sei und bleibe ein reichstandt, die Nider-, Ober-, Inner- und
Vorder-Österreichischen lande weren ein reichscraiß, hebten und legten mit
dem reich, hetten ihre sessiones uff reichstägen extra controuersiam. Haec et
plura alia per discursum. Darauff sagte Venetus, er hette ja von seiner repu-
blic bevelch, sich der Ynsprukhischen lini zum eüsseristen anzenemmen und
deroselben nichts entziehen ze lassen, wolches ich auch meiner gnädigsten
frawen schreiben köndte. Actis gratiis colloquium finiuimus.
sambtlich zu denn herrn mediatorn verfüegt und inen kurtzlich vorgehalten,
sie wüßten sich zu berichten, waßmaassen der reichständen allhier und zu
Oßnabrukh versamblete räth und pottschafften anfangs der meinung ge-
wesen , daß man vordrist ihres guettachtens erwartten müeßte, ehe und dann
man die verfaßte Kayserlichen responsiones denn gegentheilen übergeben
möchte. Daher wir veranlaaßt worden, sie, mediatores, a parte zu ersuechen,
sie wolten gleichsamb vor sich selbst bei denn Französischen plenipotentiariis
nachforschung halten, waß deroselben meinung uber solche responsiones
weren. Nachdem aber die stände anietzt in der that erfahren, daß es mit ihren
consultationibus zimblich langsamb hergehen werde und zumahln vil
sachen in denn propositionibus et responsionibus begriffen, so mehr von der
cronen arbitrio als ihr, der ständen, guettachten dependirten, so hetten sie
nunmehr sich bei denn unserigen zu Oßnabrukh und zugleich auch bei unß
allhie durch ihren ausschutz angemeldt und gebetten, daß wir allerseits die
Kayserlichen responsiones one weiter zuwartten an die gegentheil bringen
und deroselben categorische erclärung darüber erfordern wolten, darmit
man wissen möcht, waßgestalten man endtlich zu einem fridenschluss gelan-
gen werde könden. Dabei hetten sie gleichwol ihr ius suffragii inen vor-
behalten und erbotten, wofern der gegentheil weitere erclärung, ehe dann
ihr guettachten den Kayserlichen gsandten übergeben wer, heraußkommen
solt, alsdann eins mit dem andern in consultation ze nemmen und mit einer
mueh außzerichten.
Dieweil wir dann wüßten, daß Ihr Kayserlicher Maiestät nichts mehrers als
die befurderung deß fridens angelegen wer, also haben wir solchem ersue-
chen statt thuen, inen, mediatorn, hiemit die bedeutte Kayserliche respon-
siones zu dem ende zustellen wollen, auff daß sie selbige den Französischen
plenipotentiariis alsobaldt übergeben und sie dahien erinnern mögend,
gleich wie sie in effectu verspüren und sehen würden, daß Ihr Kayserliche
Maiestät ja mit auffrichtigem gmüett hindurchzegehen sich beflissen, daß
also auch sie in specie und clärlich auff ein und andern, sonderlich aber die-
jenige puncten, wolche der cron Frankreich interesse aigentlich berüeren
köndten, sich erclären wolten. Et haec sermone Italico proposuimus. Dar-
auff haben wir auch ferners angezeigt, es were Ihr Kayserlicher Maiestät sehr
lieb, daß die herren Franzosen erinnert wurden, ihre künfftige declarationes
in Lateinischer sprach ze übergeben, dann solches in der Regenspurgischen
fridenshandlung auch also gehalten worden, und würde man dabei deß
transferirens enthebt sein, auch die etwan darauß entspringende ungleiche
interpretationes fürkommen werden. Sodann weren Ihr Maiestät in gedan-
khen , noch ein und andern von deroselben hohen ministris zu disen con-
gressibus abzeordnen, hetten unß derentwegen bei denn Franzosen einen
pass, doch cum spatio in albo außzebringen anbevohlen. Petten also, sie,
herren mediatores, wolten bei einliferung der responsionum solches unbe-
schwert gedenkhen.
Illi, weren erbiettig, die responsiones den Franzosen ze überbringen und ihre
erclärungen zu erfordern. Waß dann von inen für bekandt angenommen, dar-
über weren sie, mediatores, vorhabens, alsbaldt ein articulum, und zwar in
Lateinischer sprach, zu verfassen, der alsdann mit beeder theilen belieben als
ein abgehandlete sach bei inen in deposito zu verbleiben. Wofern aber einige
sach vorfallen solt, dessentwegen die Franzosen ein schrifftliche erclärung
von sich ze geben haben wurden, da wolten sie mit inen handlen, daß, wann
sie ia solche schrifft in ihrer naturalsprach übergeben wolten, sie wenigst von
sich selbst ein Lateinisch translation darzulegen solten. Deß pass halber
begehrten sie von unß zu uernemmen, ob es beraits ein resolvirte sach und
wer solche gesandten sein wurden. Wir haben geanttworttet, daß wir dessen
noch kein nachricht, sondern es stüenden ihr Maiestät noch in deliberatione
und wer noch ungewiß, derentwegen unß auch bevohlen, mit denn tractaten
dessen ungehindert schleinigst fortzefahren. Darauff sagten sie, es wer ihres
erachtens sehr unratsamb, deß pass halber gegen denn Franzosen bei sol-
cher bewandtnus ze melden, dann sie werden es strakhs vor eine verzöge-
rung außdeütten und nit weiter fortfahren wöllen, allermaassen daß frische
exempel mit denn Spanischen gsandten vor augen stehen thue. Wann sie
also unß guett zum rath weren, so solten wir es anstehen lassen und Ihr
Maiestät der beschaffenheit berichten. Wie sie dann selbst an die ihrige am
Kayserlichen hof umbständtlich schreiben wolten, damit Ihr Maiestät dessen
erinnert werden möchten. Und wan selbe ie jemanden schikhen wolten, so
möchte der oder diselbe wol sicher biß uff Frankfurt kommen, aldahien man
stetigs die paßporten entgegenschikhen köndte. Nos haben es dahiengestellt
sein lassen und unß solcher wolmeinenden erinnerung bedankht.
Und hab ich inen bei diser occasion einen extract auß dem jüngsten Regens-
purgischen reichsabschiedt, von mir in Latein übergesetzt, weil sie dessen in
nechst vorgehender conferentz begehrt hatten, zugestellt.
factionis ze red worden und sagte, er wolts unß im vertrawen, zwar nit als
mediator, sondern als ein guetter freundt anzeigen, daß die Franzosen ime
selbst bekandt, daß inen von vornemmen ständen were vertröstung gegeben
und zugesagt worden, daß man anstatt ihrer satisfaction die Vorderöster-
reichischen lande im Elsaß und Preyßgau inen wolte helffen zusprechen. Da
sagte ich, mir were wol beygefallen, daß diser punct herfürkommen würde,
unß sambtlich wer nit unbewußt, waß in diser materia vor conuersationes
weren vorgeloffen. Wir köndten aber inen, herrn mediatorn, unangefüegt nit
lassen, daß solche praetension, sie komme gleich her, wo sie wölle, aller
billicheit zuwiderlauffen thet. Dann die Franzosen selbst hetten auff dem
convent zu Frankfurt anno 1634 denn reichständen durch den königlichen
ambasciatorn Fequier außtruklich versprochen, daß sie uff erfolgenden
universalfriden alle eingenommene plätz, und sonderlich was zum Elsaß
gehörig, dem reich one alle entgeltnus restituirn, auch kein andere recom-
pens als die ehr, das durch ihr mittel die reichstände bei ihrer libertet weren
conservirt worden, begehren noch suechen wolten. Gab inen, mediatorn,
damit einen extract auß deß Fequiers proposition in Latein transferirt, wie
solche in den actis publicis Nicolai Belli
strirte ich, daß solche promissio anno eodem nach der Nördlinger schlacht
in deren zu Pariß mit denn protestirenden auffgerichter confederation in
specie wegen Preisach in ein besonder pactum gezogen und damit alle for-
derung der kriegscösten per expressum begeben worden. Stellte inen damit
zu ein abschrifft diser confoederation, apud acta [ 854 b ].
Solchem nach gab ich ferner zu erkennen, daß dise praetension contra om-
nem iustitiam lauffen thet, auch in Ihr Kayserlicher Maiestät macht nit ge-
stellt wer, seitemaln selbige landt Ihr Maiestät nit, sondern meinen gnädig-
sten herren, denn ertzhertzogen zu Insprukh, zugehörig weren. Ihr Maiestät
und dero herr vatter hetten ja denn Franzosen zu disem Teutschen krieg die
geringste ursach niemaln gegeben noch auch sie oder ihre vordem am reich
einigen fueß braits der cron Frankreich nit entzogen. Daß ettlich und, wie
die Franzosen sagten, hohe ständt zu diser praetension ze helffen begehren
sollen, lassen wir an sein ortt gestellt sein, wir wüßten aber benebens wol,
daß Schweden und die vornembste protestirende stände nimmer darein con-
sentirn , sondern sich ehender zue andern sachen resolvirn würden. Diß sei
kein medium pacis, sondern ein fundament zu fernern kriegsunruhen. Wir
weren erst heut berichtet worden, daß der Oßnabrukhischen ständen depu-
tirte allhie denn hiesigen ständen rundt angezeigt und contestirt hetten, es
hetten die Schweden wie auch allhie die Franzosen außtruklich vermeldt,
daß sie dem reich an landen und leütten nichts zu entziehen noch auch
die Schweden an Pommern waß zu suechen begehrten. Obiiciebat hic Vene-
tus , die Franzosen weren zwar dises erbiettens, aber sie sagten, die Öster-
reichische landt gehördten nit zum reich, noch deren innhaber ein reichs-
standt . Respondi, dise distinction were contra omnem rei notorietatem.
Österreich sei und bleibe ein reichstandt, die Nider-, Ober-, Inner- und
Vorder-Österreichischen lande weren ein reichscraiß, hebten und legten mit
dem reich, hetten ihre sessiones uff reichstägen extra controuersiam. Haec et
plura alia per discursum. Darauff sagte Venetus, er hette ja von seiner repu-
blic bevelch, sich der Ynsprukhischen lini zum eüsseristen anzenemmen und
deroselben nichts entziehen ze lassen, wolches ich auch meiner gnädigsten
frawen schreiben köndte. Actis gratiis colloquium finiuimus.