Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VIII 23

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1648 VIII 23
Sonntag

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17 Sontags] am Rande: Reassumptio der handlungen mit denn Franzosen.
Sontags, den 23. huius, haben herr graf von Nassau
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und ich bei denn herrn mediatorn angebracht: Sie wußten sich zu erinnern,
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als zu enden deß Octobris anno 1647 die Französischen plenipotentiarii in
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erfahrung kommen, ob solte ich, Volmar, bevelcht sein, mich nach Oßna-
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brukh zu begeben und daselbst mit denn Schweden und protestierenden die
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tractatus pacis zu ende bringen helffen, daß sie, mediatores, darauff zu unß
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kommen und angesuecht, daß wir vordrist die noch biß dahien unvolkomne
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handlung super satisfactione Gallica cum annexis mit denn Franzosen absol-
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virn und zum schluss bringen wolten, wölches wir auch gethan; und darauff
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die Franzosen gern geschehen lassen, je selbst für guett befunden, daß ich,
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Volmar, mich zu bedeüttem ende noch Oßnabrukh begeben solte. Under-
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dessen hette sich zwar auch der Französische plenipotentiarius conte Ser-
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vient daselbst zum zweitten mahl eingestellt, aber, wie es bißher der effect
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erwisen, den friden nit ze fürdern, sondern vilmehr ze hindern, indem er zum
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ersten mahl vermeint, die stände dahien zu vermögen, daß mit denn Schwedi-
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schen tractaten inngehalten und vordrist ime seine unbilliche praetensiones
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wegen der Spanischen assistentz, außschliessung deß Burgundischen craiß
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und hertzogs von Lothringen resolvirt werden solten, so ime aber wegen
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unserseits beschehener starkhen opposition nit angangen, also daß er unver-
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richter sachen widerumb zurukhraisen muessen. Als er nun widerumb hin-
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überkommen und inmittelst die Schwedischen tractaten geschlossen wor-
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den , hetten ettlicher catholischer und protestierender ständen abgesandten
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sich unterfangen, alsogleich die Französische pacification vor handts ze nem-
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men . Dieweil aber solches denen hierunder an unß und unsere collegas

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ergangnen Kayserlichen bevelchen schnurstrakhs entgegen, alldieweil Ihr
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Kayserliche Maiestät nit zugeben wollen, daß diese Französischen tractaten zu
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abbruch der Hamburgischen praeliminarconvention, auch verschimpffung
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der herrn mediatorn und ihrer herrn principaln von Münster ab und nach
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Oßnabrukh gezogen werden solten, so hette ich, Volmar, als der neben herrn
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grafen von Nassau zu denn Französischen tractaten legitimirt, mich wider-
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umb hieher begeben, zuvor aber nit allein denn ständen, sondern auch den
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Schweden dessen gnugsame und solche ursachen remonstrirt, daß diese nur
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allen beifall gegeben und selbst versprochen und zugesagt hetten, sich eben-
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mässig nach Münster zu verfüegen und daran zu sein, das allda die Französi-
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schen handlungen ehist beschlossen werden möchten. Deme allem zuwider
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so hetten die stände oder ettlich wenig derselben ihr intent so weit beharret,
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daß sie auch ein requisitionschreiben an unß abgehen lassen und vermeint,
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unß zu vermögen, daß wir unsere maalstatt verlassen und auch nach Oßna-
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brukh ziehen solten. Dieweil unß aber solches umb obberüertter ursachen
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willen ze thun nit verantworttlich fallen wollen, so hetten wir inen solche
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inconvenientz außfüerlich remonstrirt und darumben nit unterlassen kön-
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den , den herr mediatorn ein Lateinisch translatum darvon zuzestellen. Be-
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clagten unß darbei zum allerhöchsten wider besagten Französischen pleni-
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potentiarium , daß er nit allein unß, sondern vilmehr Ihr Kayserliche Maie-
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stät , unsern allergnedigsten herrn, despectirn, die preliminarconvention an
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unß brechen und sogar die fines seines mandati übertretten thet, indem sein
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plenipotentz allein uff Münster und nit uff Oßnabrukh und hauptsächlich uff
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die mit unß als Kayserlichen bevollmächtigten gesandten fürnemmende trac-
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tatus gerichtet, er aber ohne einigen gwalt die tractatus nach Oßnabrukh
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wider seiner gegenpart willen ziehen, auch unß als nomine Caesaris princi-
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paltractanten übergehen und an unser statt mit denen Ihr Maiestät als Rö-
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mischem Kayser untergebnen ständen tractirn thue, auß wölchem unge-
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reümbten modo tractandi nichts anders als laütter nulliteten und verlenge-
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rung der tractaten entstehen könde und würde. Petten hierauff die herrn
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mediatores, sie wolten diser unserer bei ihnen abgelegter clag und beschwer-
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nus nit allein eingedenkh sein, sondern selbe auch bei ihren herrn principaln
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wie nit weniger dem Parisischen hof und dem conte Servient selbst kundtbar
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machen. Wir wüßten zwar nit, waß Ihr Kayserliche Maiestät hierauff für
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resolution ergreiffen möchten. Da sie aber unß von hier abfordern und, daß an
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seitten der cron Frankreich die preliminarconvention wider gegebnen trew
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und glauben gebrochen worden, der gantzen weit durch ein offentlich mani-
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fest zu erkennen geben thet, so würde erst daßjenige beschehen, warzu sie
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gnugsamb befüegt, und solches von niemanden verarget werden könden.

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Die herrn mediatores haben solch unser anbringen gern angehördt, selbst
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erkennt, daß diß ein unbillich und zu befürderung deß fridens ein gantz
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widersinnig procedere sei, so sie begehrtermaassen an ein und ander ortt
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ze remonstrirn nit underlassen würden, hielten alles, waß zu Oßnabrukh hier-
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under negocirt, für ein lautter nullitet, weil einmal weder deß Servients noch

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unser plenipotentzen auff Oßnabrukh extendirt werden köndten, also dem
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Servient oder dem Parisischen hof freystehen werde, wann sie wollen, alle
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dort fürgelauffne tractaten ze revocirn oder zu eludirn. Und wann ja Ihr
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Kayserliche Maiestät entlich die sachen dorthien transferirn lassen wolten, so
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würde man doch allerseits erst newe vollmachten außbringen müessen, con-
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sequenter noch vil vergebliche zeitt, ehe dann man zu endtlichem friden-
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schluss gelangen köndt, verzehrt werden.

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