Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VIII 23
1648 VIII 23
Sonntag
Sontags, den 23. huius, haben herr graf von Nassau
und ich bei denn herrn mediatorn angebracht: Sie wußten sich zu erinnern,
als zu enden deß Octobris anno 1647 die Französischen plenipotentiarii in
erfahrung kommen, ob solte ich, Volmar, bevelcht sein, mich nach Oßna-
brukh zu begeben und daselbst mit denn Schweden und protestierenden die
tractatus pacis zu ende bringen helffen, daß sie, mediatores, darauff zu unß
kommen und angesuecht, daß wir vordrist die noch biß dahien unvolkomne
handlung super satisfactione Gallica cum annexis mit denn Franzosen absol-
virn und zum schluss bringen wolten, wölches wir auch gethan; und darauff
die Franzosen gern geschehen lassen, je selbst für guett befunden, daß ich,
Volmar, mich zu bedeüttem ende noch Oßnabrukh begeben solte. Under-
dessen hette sich zwar auch der Französische plenipotentiarius conte Ser-
vient daselbst zum zweitten mahl eingestellt, aber, wie es bißher der effect
erwisen, den friden nit ze fürdern, sondern vilmehr ze hindern, indem er zum
ersten mahl vermeint, die stände dahien zu vermögen, daß mit denn Schwedi-
schen tractaten inngehalten und vordrist ime seine unbilliche praetensiones
wegen der Spanischen assistentz, außschliessung deß Burgundischen craiß
und hertzogs von Lothringen resolvirt werden solten, so ime aber wegen
unserseits beschehener starkhen opposition nit angangen, also daß er unver-
richter sachen widerumb zurukhraisen muessen. Als er nun widerumb hin-
überkommen und inmittelst die Schwedischen tractaten geschlossen wor-
den , hetten ettlicher catholischer und protestierender ständen abgesandten
sich unterfangen, alsogleich die Französische pacification vor handts ze nem-
men . Dieweil aber solches denen hierunder an unß und unsere collegas
ergangnen Kayserlichen bevelchen schnurstrakhs entgegen, alldieweil Ihr
Kayserliche Maiestät nit zugeben wollen, daß diese Französischen tractaten zu
abbruch der Hamburgischen praeliminarconvention, auch verschimpffung
der herrn mediatorn und ihrer herrn principaln von Münster ab und nach
Oßnabrukh gezogen werden solten, so hette ich, Volmar, als der neben herrn
grafen von Nassau zu denn Französischen tractaten legitimirt, mich wider-
umb hieher begeben, zuvor aber nit allein denn ständen, sondern auch den
Schweden dessen gnugsame und solche ursachen remonstrirt, daß diese nur
allen beifall gegeben und selbst versprochen und zugesagt hetten, sich eben-
mässig nach Münster zu verfüegen und daran zu sein, das allda die Französi-
schen handlungen ehist beschlossen werden möchten. Deme allem zuwider
so hetten die stände oder ettlich wenig derselben ihr intent so weit beharret,
daß sie auch ein requisitionschreiben an unß abgehen lassen und vermeint,
unß zu vermögen, daß wir unsere maalstatt verlassen und auch nach Oßna-
brukh ziehen solten. Dieweil unß aber solches umb obberüertter ursachen
willen ze thun nit verantworttlich fallen wollen, so hetten wir inen solche
inconvenientz außfüerlich remonstrirt und darumben nit unterlassen kön-
den , den herr mediatorn ein Lateinisch translatum darvon zuzestellen. Be-
clagten unß darbei zum allerhöchsten wider besagten Französischen pleni-
potentiarium , daß er nit allein unß, sondern vilmehr Ihr Kayserliche Maie-
stät , unsern allergnedigsten herrn, despectirn, die preliminarconvention an
unß brechen und sogar die fines seines mandati übertretten thet, indem sein
plenipotentz allein uff Münster und nit uff Oßnabrukh und hauptsächlich uff
die mit unß als Kayserlichen bevollmächtigten gesandten fürnemmende trac-
tatus gerichtet, er aber ohne einigen gwalt die tractatus nach Oßnabrukh
wider seiner gegenpart willen ziehen, auch unß als nomine Caesaris princi-
paltractanten übergehen und an unser statt mit denen Ihr Maiestät als Rö-
mischem Kayser untergebnen ständen tractirn thue, auß wölchem unge-
reümbten modo tractandi nichts anders als laütter nulliteten und verlenge-
rung der tractaten entstehen könde und würde. Petten hierauff die herrn
mediatores, sie wolten diser unserer bei ihnen abgelegter clag und beschwer-
nus nit allein eingedenkh sein, sondern selbe auch bei ihren herrn principaln
wie nit weniger dem Parisischen hof und dem conte Servient selbst kundtbar
machen. Wir wüßten zwar nit, waß Ihr Kayserliche Maiestät hierauff für
resolution ergreiffen möchten. Da sie aber unß von hier abfordern und, daß an
seitten der cron Frankreich die preliminarconvention wider gegebnen trew
und glauben gebrochen worden, der gantzen weit durch ein offentlich mani-
fest zu erkennen geben thet, so würde erst daßjenige beschehen, warzu sie
gnugsamb befüegt, und solches von niemanden verarget werden könden.
Die herrn mediatores haben solch unser anbringen gern angehördt, selbst
erkennt, daß diß ein unbillich und zu befürderung deß fridens ein gantz
widersinnig procedere sei, so sie begehrtermaassen an ein und ander ortt
ze remonstrirn nit underlassen würden, hielten alles, waß zu Oßnabrukh hier-
under negocirt, für ein lautter nullitet, weil einmal weder deß Servients noch
unser plenipotentzen auff Oßnabrukh extendirt werden köndten, also dem
Servient oder dem Parisischen hof freystehen werde, wann sie wollen, alle
dort fürgelauffne tractaten ze revocirn oder zu eludirn. Und wann ja Ihr
Kayserliche Maiestät entlich die sachen dorthien transferirn lassen wolten, so
würde man doch allerseits erst newe vollmachten außbringen müessen, con-
sequenter noch vil vergebliche zeitt, ehe dann man zu endtlichem friden-
schluss gelangen köndt, verzehrt werden.
und ich bei denn herrn mediatorn angebracht: Sie wußten sich zu erinnern,
als zu enden deß Octobris anno 1647 die Französischen plenipotentiarii in
erfahrung kommen, ob solte ich, Volmar, bevelcht sein, mich nach Oßna-
brukh zu begeben und daselbst mit denn Schweden und protestierenden die
tractatus pacis zu ende bringen helffen, daß sie, mediatores, darauff zu unß
kommen und angesuecht, daß wir vordrist die noch biß dahien unvolkomne
handlung super satisfactione Gallica cum annexis mit denn Franzosen absol-
virn und zum schluss bringen wolten, wölches wir auch gethan; und darauff
die Franzosen gern geschehen lassen, je selbst für guett befunden, daß ich,
Volmar, mich zu bedeüttem ende noch Oßnabrukh begeben solte. Under-
dessen hette sich zwar auch der Französische plenipotentiarius conte Ser-
vient daselbst zum zweitten mahl eingestellt, aber, wie es bißher der effect
erwisen, den friden nit ze fürdern, sondern vilmehr ze hindern, indem er zum
ersten mahl vermeint, die stände dahien zu vermögen, daß mit denn Schwedi-
schen tractaten inngehalten und vordrist ime seine unbilliche praetensiones
wegen der Spanischen assistentz, außschliessung deß Burgundischen craiß
und hertzogs von Lothringen resolvirt werden solten, so ime aber wegen
unserseits beschehener starkhen opposition nit angangen, also daß er unver-
richter sachen widerumb zurukhraisen muessen. Als er nun widerumb hin-
überkommen und inmittelst die Schwedischen tractaten geschlossen wor-
den , hetten ettlicher catholischer und protestierender ständen abgesandten
sich unterfangen, alsogleich die Französische pacification vor handts ze nem-
men . Dieweil aber solches denen hierunder an unß und unsere collegas
ergangnen Kayserlichen bevelchen schnurstrakhs entgegen, alldieweil Ihr
Kayserliche Maiestät nit zugeben wollen, daß diese Französischen tractaten zu
abbruch der Hamburgischen praeliminarconvention, auch verschimpffung
der herrn mediatorn und ihrer herrn principaln von Münster ab und nach
Oßnabrukh gezogen werden solten, so hette ich, Volmar, als der neben herrn
grafen von Nassau zu denn Französischen tractaten legitimirt, mich wider-
umb hieher begeben, zuvor aber nit allein denn ständen, sondern auch den
Schweden dessen gnugsame und solche ursachen remonstrirt, daß diese nur
allen beifall gegeben und selbst versprochen und zugesagt hetten, sich eben-
mässig nach Münster zu verfüegen und daran zu sein, das allda die Französi-
schen handlungen ehist beschlossen werden möchten. Deme allem zuwider
so hetten die stände oder ettlich wenig derselben ihr intent so weit beharret,
daß sie auch ein requisitionschreiben an unß abgehen lassen und vermeint,
unß zu vermögen, daß wir unsere maalstatt verlassen und auch nach Oßna-
brukh ziehen solten. Dieweil unß aber solches umb obberüertter ursachen
willen ze thun nit verantworttlich fallen wollen, so hetten wir inen solche
inconvenientz außfüerlich remonstrirt und darumben nit unterlassen kön-
den , den herr mediatorn ein Lateinisch translatum darvon zuzestellen. Be-
clagten unß darbei zum allerhöchsten wider besagten Französischen pleni-
potentiarium , daß er nit allein unß, sondern vilmehr Ihr Kayserliche Maie-
stät , unsern allergnedigsten herrn, despectirn, die preliminarconvention an
unß brechen und sogar die fines seines mandati übertretten thet, indem sein
plenipotentz allein uff Münster und nit uff Oßnabrukh und hauptsächlich uff
die mit unß als Kayserlichen bevollmächtigten gesandten fürnemmende trac-
tatus gerichtet, er aber ohne einigen gwalt die tractatus nach Oßnabrukh
wider seiner gegenpart willen ziehen, auch unß als nomine Caesaris princi-
paltractanten übergehen und an unser statt mit denen Ihr Maiestät als Rö-
mischem Kayser untergebnen ständen tractirn thue, auß wölchem unge-
reümbten modo tractandi nichts anders als laütter nulliteten und verlenge-
rung der tractaten entstehen könde und würde. Petten hierauff die herrn
mediatores, sie wolten diser unserer bei ihnen abgelegter clag und beschwer-
nus nit allein eingedenkh sein, sondern selbe auch bei ihren herrn principaln
wie nit weniger dem Parisischen hof und dem conte Servient selbst kundtbar
machen. Wir wüßten zwar nit, waß Ihr Kayserliche Maiestät hierauff für
resolution ergreiffen möchten. Da sie aber unß von hier abfordern und, daß an
seitten der cron Frankreich die preliminarconvention wider gegebnen trew
und glauben gebrochen worden, der gantzen weit durch ein offentlich mani-
fest zu erkennen geben thet, so würde erst daßjenige beschehen, warzu sie
gnugsamb befüegt, und solches von niemanden verarget werden könden.
Die herrn mediatores haben solch unser anbringen gern angehördt, selbst
erkennt, daß diß ein unbillich und zu befürderung deß fridens ein gantz
widersinnig procedere sei, so sie begehrtermaassen an ein und ander ortt
ze remonstrirn nit underlassen würden, hielten alles, waß zu Oßnabrukh hier-
under negocirt, für ein lautter nullitet, weil einmal weder deß Servients noch
unser plenipotentzen auff Oßnabrukh extendirt werden köndten, also dem
Servient oder dem Parisischen hof freystehen werde, wann sie wollen, alle
dort fürgelauffne tractaten ze revocirn oder zu eludirn. Und wann ja Ihr
Kayserliche Maiestät entlich die sachen dorthien transferirn lassen wolten, so
würde man doch allerseits erst newe vollmachten außbringen müessen, con-
sequenter noch vil vergebliche zeitt, ehe dann man zu endtlichem friden-
schluss gelangen köndt, verzehrt werden.