Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VII 25
1648 VII 25
Samstag
Sambstags, 25. huius, a meridie haben die ausschutz
der ständen unß ihre verfaßte articulos executionis et assecurationis [ 2134.
2135 ] eingebracht, dabei angezeigt, daß sie vordrist dessen mit einhelligem
schluss verglichen, daß, waß biß daher in puncto amnestiae, compositionis
grauaminum, iurium statuum, commerciorum, satisfactionis, aequivalentia-
rum unterschriben oder sonst abgeredt und mit denn Schweden biß daher
collationando in praesentia statuum agiustirt worden, also ohne einige wei-
tere enderung verbleiben solte.
Waß aber die noch unrichtige puncten anlangte, darüber hetten sie fol-
gende erinnerung ze thuen: Et 1. wegen der Schweitzer exemption blei-
ben die stände noch der meinung, daß die statt Basel denen parteyen, so
erlangt urtel und recht hetten, ein billichen abtrag thuen, dem Kayserlichen
cammergericht vor die versessene unterhaltsanlag semel pro semper ein
ergiebigs abstatten, sodann zu begebenden fahlen allen ständen und under-
thanen deß reichs fürderliche und gleiche iustitiam widerfahren lassen wol-
ten , daß sie alsdann mit übrigen Schweitzerischen ortten per omnia vom
reich exempt und befreyet sein und bleiben solten. 2. Wegen Mecklenburgi-
schen aequivalents vermeinten die stände, daß dem hertzogen mit den
zweyen canonicaten zu Straßburg auß demjenigen, waß den protestierenden
ohnedaß iuxta terminum anno 1624 wider zufallen thet, ohne nachtl der
catholischen zu willfahren. Sovil aber die 2 commenthureyen wie auch die
expectantz auff das fürstenthumb Lawenburg anlangte, wolten die stände
derentwegen an Ihr Kayserliche Maiestät und den herrn churfürsten zu
Brandenburg intercessionales ergehen lassen. 3. Wegen herrn marggrafen
Christian Wilhelms deputat hetten sich die Chursaxischen und Saxen Alden-
burgischen deputati eines auffsatz verglichen, den wir, Kayserliche, also
approbirn und dem instrumento einverleiben wolten. 4. Waß wegen einer
declaration ad § 8 de grauaminibus von denn protestierenden ratione dioe-
cesis vorgebracht, daß köndte admittirt werden. 5. Waß aber Braunschweig
wegen deren per aequivalentias vergebner stiffter und derselben künfftigen
rukfalls angemeldt, darüber hetten die catholischen weiters ze deliberirn vor-
behalten . 6. Daß postwesen betreffend bei dem art. de immunitatibus statu-
um , möchte gantz außgelassen werden. Patten hierauff, mit den Schweden
die conferentias unverlengt wider vorzenemmen und die sachen zum schluss
zu befürdern.
Respondimus, wir wolten unß in denn übergebnen schrifften ersehen, sel-
bige mit unsern instructionibus conferirn, auch heut oder morgen inen
unsere meinung eröffnen, auff daß hernach mit desto wenigerm disputat die
conferentz cum Suecis volnfüret werden möge. Wir müeßten aber zugleich
über nachfolgende drei fragen einige satsame erleütterung haben: 1. Ob dise
materia, daran nunmehr daß gantze fridenswerkh hafften thue, auch mit denen
zu Münster versambleten ständen communicirt und ihre vota drüber ver-
nommen worden, dann sie köndten dißortts mit keinem fueg preterirt
werden, allermaassen Ihr Kayserliche Maiestät derentwegen selbst Ihrer
Churfürstlichen Gnaden zu Maintz zugeschriben und sie ratione directorii
dessen erinnert. 2. Nachdem Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Cöln biß
dato unsers wissens iederzeit disen satisfactions- und executionssachen wider-
sprochen , ob man deroselben wegen ihrer stiffter und anderer zur Hessen
Casselischen satisfaction gezogner contribuenten einige satisfaction gethan
oder deren einwilligung versichert oder waß es sonst vor eine bewandtnus dar-
mit hette. Dann wir betten noch derzeit kein bevelch, Ihr Kayserliche Maie-
stät zu einiger guarantie gegen und wider dieselben zu verbinden, vil weniger
würden Ihr Kayserliche Maiestät gestatten könden, daß die Schweden oder
iemandts ander dergleichen execution wider selbige vornemmen theten. 3.
Waß uff die für Ihr Kayserliche Maiestät immediat und mediat kriegsvolker
uff 100 römermonat bestimbter bezahlung halber die ständt ze thuen ge-
meint . Waß die Schweitzerische sach anlangte, da köndten wir in die ange-
henkhte conditiones nit willigen, dan diß wer eben der status controuersiae,
müeßtens dahiengestellt sein lassen, wann die Schweden und Franzosen ihr
den Schweitzern gegebne parola nit halten wolten, wir wurdens den
Schweitzern notificirn müessen. Wegen Mechelburg mit den 2 Straßburgi-
schen canonicaten, wann die interessirte drein willigten, köndten wirs wol
geschehen lassen. Deßgleichen stehe es bei denn ständen, waß sie wegen der
expectantz uff das furstenthumb Saxen Lawenburg und beede commenthu-
reyen intercedendo an Kayserliche Maiestät und Churbrandenburg wolten
gelangen lassen. Unsers ortts aber köndten wir nichts einwilligen. Herrn
marggraf Christian Wilhelms deputat betreffend, könden wir zwar wol ge-
schehen lassen, daß sich beeder parteyen deputati eines andern mit einan-
der vergleichen, weil aber Saxen Aldenburg deßwegen alle verantwort-
tung auff unß legen wolle und kein absolutum mandatum vorzeweisen, so
köndte unß mit fueg nit zugemuettet werden, ein anders, als in unserm
proiect vergriffen, einzegehen. Wegen einiger declarationen ratione dioecesis
ad § 8 compositionis grauaminum hetten wir wider der ständen meinung
nit vil ze sagen, allein daß es interpretatio prorsus superflua sei und wol zu
besorgen, die Schweden daher ad ulteriora anlaaß nemmen werden. Denn
catholischen liessen wir anheimbd gestellt sein, waß sie wegen der zurukh-
fallender aequivalentzstiffter weiters bedenkhen wolten. Der streit mit dem
postwesen bleib außgestellt, als wir offt darauff getrungen.
Deputati replicant, wolten nit verhoffen, daß wir die entliche abhandlung
deß instrumenti mit einmischung obbestimpter dreyen fragen stekhen
würden. Die stande pitten, wir solten im hauptwerkh fortfahren, seyen dar-
bei erbiettig, under werenden conferentzen über die von unß proponirte
fragen sich auch zu resolvirn. Wir haben unß zwar darzu erbotten, allein
wurden wir zu endtlichem schluss und underschreibung nit kommen, wir
hetten dann vordrist uff dieselben ein gnugsame erleütterung oder ander-
werttigen Kayserlichen bevelch.
NB. Eodem 25. huius hab ich herrn Raigensperg ein abschrifft der Kayserli-
chen confirmation uber die Hollendische neutralitet zugestellt.
der ständen unß ihre verfaßte articulos executionis et assecurationis [ 2134.
2135 ] eingebracht, dabei angezeigt, daß sie vordrist dessen mit einhelligem
schluss verglichen, daß, waß biß daher in puncto amnestiae, compositionis
grauaminum, iurium statuum, commerciorum, satisfactionis, aequivalentia-
rum unterschriben oder sonst abgeredt und mit denn Schweden biß daher
collationando in praesentia statuum agiustirt worden, also ohne einige wei-
tere enderung verbleiben solte.
Waß aber die noch unrichtige puncten anlangte, darüber hetten sie fol-
gende erinnerung ze thuen: Et 1. wegen der Schweitzer exemption blei-
ben die stände noch der meinung, daß die statt Basel denen parteyen, so
erlangt urtel und recht hetten, ein billichen abtrag thuen, dem Kayserlichen
cammergericht vor die versessene unterhaltsanlag semel pro semper ein
ergiebigs abstatten, sodann zu begebenden fahlen allen ständen und under-
thanen deß reichs fürderliche und gleiche iustitiam widerfahren lassen wol-
ten , daß sie alsdann mit übrigen Schweitzerischen ortten per omnia vom
reich exempt und befreyet sein und bleiben solten. 2. Wegen Mecklenburgi-
schen aequivalents vermeinten die stände, daß dem hertzogen mit den
zweyen canonicaten zu Straßburg auß demjenigen, waß den protestierenden
ohnedaß iuxta terminum anno 1624 wider zufallen thet, ohne nachtl der
catholischen zu willfahren. Sovil aber die 2 commenthureyen wie auch die
expectantz auff das fürstenthumb Lawenburg anlangte, wolten die stände
derentwegen an Ihr Kayserliche Maiestät und den herrn churfürsten zu
Brandenburg intercessionales ergehen lassen. 3. Wegen herrn marggrafen
Christian Wilhelms deputat hetten sich die Chursaxischen und Saxen Alden-
burgischen deputati eines auffsatz verglichen, den wir, Kayserliche, also
approbirn und dem instrumento einverleiben wolten. 4. Waß wegen einer
declaration ad § 8 de grauaminibus von denn protestierenden ratione dioe-
cesis vorgebracht, daß köndte admittirt werden. 5. Waß aber Braunschweig
wegen deren per aequivalentias vergebner stiffter und derselben künfftigen
rukfalls angemeldt, darüber hetten die catholischen weiters ze deliberirn vor-
behalten . 6. Daß postwesen betreffend bei dem art. de immunitatibus statu-
um , möchte gantz außgelassen werden. Patten hierauff, mit den Schweden
die conferentias unverlengt wider vorzenemmen und die sachen zum schluss
zu befürdern.
Respondimus, wir wolten unß in denn übergebnen schrifften ersehen, sel-
bige mit unsern instructionibus conferirn, auch heut oder morgen inen
unsere meinung eröffnen, auff daß hernach mit desto wenigerm disputat die
conferentz cum Suecis volnfüret werden möge. Wir müeßten aber zugleich
über nachfolgende drei fragen einige satsame erleütterung haben: 1. Ob dise
materia, daran nunmehr daß gantze fridenswerkh hafften thue, auch mit denen
zu Münster versambleten ständen communicirt und ihre vota drüber ver-
nommen worden, dann sie köndten dißortts mit keinem fueg preterirt
werden, allermaassen Ihr Kayserliche Maiestät derentwegen selbst Ihrer
Churfürstlichen Gnaden zu Maintz zugeschriben und sie ratione directorii
dessen erinnert. 2. Nachdem Ihr Churfürstliche Durchlaucht zu Cöln biß
dato unsers wissens iederzeit disen satisfactions- und executionssachen wider-
sprochen , ob man deroselben wegen ihrer stiffter und anderer zur Hessen
Casselischen satisfaction gezogner contribuenten einige satisfaction gethan
oder deren einwilligung versichert oder waß es sonst vor eine bewandtnus dar-
mit hette. Dann wir betten noch derzeit kein bevelch, Ihr Kayserliche Maie-
stät zu einiger guarantie gegen und wider dieselben zu verbinden, vil weniger
würden Ihr Kayserliche Maiestät gestatten könden, daß die Schweden oder
iemandts ander dergleichen execution wider selbige vornemmen theten. 3.
Waß uff die für Ihr Kayserliche Maiestät immediat und mediat kriegsvolker
uff 100 römermonat bestimbter bezahlung halber die ständt ze thuen ge-
meint . Waß die Schweitzerische sach anlangte, da köndten wir in die ange-
henkhte conditiones nit willigen, dan diß wer eben der status controuersiae,
müeßtens dahiengestellt sein lassen, wann die Schweden und Franzosen ihr
den Schweitzern gegebne parola nit halten wolten, wir wurdens den
Schweitzern notificirn müessen. Wegen Mechelburg mit den 2 Straßburgi-
schen canonicaten, wann die interessirte drein willigten, köndten wirs wol
geschehen lassen. Deßgleichen stehe es bei denn ständen, waß sie wegen der
expectantz uff das furstenthumb Saxen Lawenburg und beede commenthu-
reyen intercedendo an Kayserliche Maiestät und Churbrandenburg wolten
gelangen lassen. Unsers ortts aber köndten wir nichts einwilligen. Herrn
marggraf Christian Wilhelms deputat betreffend, könden wir zwar wol ge-
schehen lassen, daß sich beeder parteyen deputati eines andern mit einan-
der vergleichen, weil aber Saxen Aldenburg deßwegen alle verantwort-
tung auff unß legen wolle und kein absolutum mandatum vorzeweisen, so
köndte unß mit fueg nit zugemuettet werden, ein anders, als in unserm
proiect vergriffen, einzegehen. Wegen einiger declarationen ratione dioecesis
ad § 8 compositionis grauaminum hetten wir wider der ständen meinung
nit vil ze sagen, allein daß es interpretatio prorsus superflua sei und wol zu
besorgen, die Schweden daher ad ulteriora anlaaß nemmen werden. Denn
catholischen liessen wir anheimbd gestellt sein, waß sie wegen der zurukh-
fallender aequivalentzstiffter weiters bedenkhen wolten. Der streit mit dem
postwesen bleib außgestellt, als wir offt darauff getrungen.
Deputati replicant, wolten nit verhoffen, daß wir die entliche abhandlung
deß instrumenti mit einmischung obbestimpter dreyen fragen stekhen
würden. Die stande pitten, wir solten im hauptwerkh fortfahren, seyen dar-
bei erbiettig, under werenden conferentzen über die von unß proponirte
fragen sich auch zu resolvirn. Wir haben unß zwar darzu erbotten, allein
wurden wir zu endtlichem schluss und underschreibung nit kommen, wir
hetten dann vordrist uff dieselben ein gnugsame erleütterung oder ander-
werttigen Kayserlichen bevelch.
NB. Eodem 25. huius hab ich herrn Raigensperg ein abschrifft der Kayserli-
chen confirmation uber die Hollendische neutralitet zugestellt.