Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 VII 15

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1648 VII 15
Mittwoch

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20 Mitwochs] am Rande: Deputati statuum bringen an, daß die Schweden den § ’Tandem
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omnes‘ wie gesetzt acceptirn, doch cum aliqua parenthesi.
Mitwochs, den 15. huius, seind der dreyen reichs-
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räthen deputati vor unß erschienen und haben referirt, wölchergestalt sie die
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Schweden dahien entlich disponirt, daß die formalia unsers proiects aller-
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dings ze passirn bewilligt, allein zu ihrer verwahrung und künfftiger ent-
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schuldigung ettlich wenig wortt per parenthesin einzerukhen begehrt, wie
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der unß dabei zugestellte vergriff außweisen thet. Und dieweil dann hier-
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durch Ihr Kayserlicher Maiestät allergnedigsten intentio in materia et forma
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nichts benommen, sondern diselbe per hoc instrumentum publicum und
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darinn begriffne guarentiam communem gnugsamb versichert, also were
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gesambter ständen fleissige pitt, wir unß nit zuwider sein lassen wolten,
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solchen vergriff ze approbirn. Sie weren erbiettig, solches alles sowol vor
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sich selbst gegen Ihr Kayserliche Maiestät neben unß zu veranttwortten
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helffen, als auch ebenmässiges an ihre herrn principales zu gelangen. Dem-
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nach patten sie, das wir die conferentz heüt oder morgen unfehlbar mit denn
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Schweden widerumb antretten wolten. Es wurde im übrigen alles bei deme
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verbleiben, waß underschriben wer, und waß nit underschriben, daß wurde
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ohne sondere müehwaltung verglichen werden könden.

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Habita breui deliberatione inter nos respondimus: Wir erinnerten unß gar
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wol, waß vorgestern mit den Schweden und dann auch mit denn ständen vor-
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und nachmittag wegen deß § ’Tandem omnes‘ passirt und wie hoch wir unß
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in erinnerung unserer habenden Kayserlichen bevelchen entschuldigen

[p. 1109] [scan. 337]


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müessen, gestalten wir auch hernach dem Churmaintzischen reichsdirectorio
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solche bevelch in originali vorgewisen und darauß umbständtlich remon-
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strirt , waßgestalten wir an die formalia deß außgeliferten proiects gebunden,
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unß auch darvon wenig oder vil ze weichen gegen Ihr Kayserliche Maiestät
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nit veranttworttlich fallen wolte. Daß nun die stände der sachen ferners
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nachgedacht und einige mittlung zu erfinden sich angelegen sein lassen,
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darauß verspürten wir ihre angelegene sorgfalt zu befürderung deß fridens,
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so wir auch unserstheils eüsserister müglicheit nach und soweit es unß in
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disem particulari immer verantworttlich sein köndte, ze secundirn erbiettig.
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Unß falle aber schwer, unß alsogleich stante pede über den zugestellten vergriff
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zu erclären, angesehen wir gleich anfangs, als die Schweden denn ständen ihre
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notas behendigt und wir darvon etwas communication erhalten, Ihr Kayser-
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licher Maiestät derentwegen gehorsambsten bericht erstattet und uff morn-
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drigen tag bei der Münsterischen post einige antwortt zu erhalten verhoff-
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ten . Daher wir die stände ersuechten, sie wolten unß so vil zeit ad deliberan-
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dum verstatten, dann wann einige resolution einkommen thet, so wurden
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wir sovil desto sicherer uff ein und andern weeg verfahren könden. Unter-
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dessen aber weren wir uff nachfolgende drei puncten berichts vonnöthen:
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1. Werden in disem proiect die stände neben die Schweden gesetzt und
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ihr sambtlich anlangen eingefüert. Nun were zwar nit ohne, daß theils stände
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anfenkhlich dergleichen ansuechung vilfeltig gethan. Seitemaln sie aber her-
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nach uff vorgenommne hauptberathschlagung dahien geschlossen, daß Ihr
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Kayserlicher Maiestät hierunder weiter nit zugesetzt, sonder es allerdings
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bei dem von unß hinaußgebnen auffsatz gelassen werden solte, wölches
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conclusum wir auch Ihr Kayserlicher Maiestät allerunderthänigst referirt,
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so wurde es deroselben anietzt seltzam vorkommen, daß die stände sich
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noch hierunder mit und neben den Schweden gleichsamb zu einer partei
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machten. Wir wüßten also nit, waß es für einen verstandt haben solle.
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2. Bleibe bei disem vergriff der versiculus ’Illa vero bona‘, versiculus ’In
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Bohemia‘ gantz außgelassen, in wölchen versiculis wir auch mit den Schwe-
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den streittig seyen, dann in versiculo ’Illa vero‘ köndten wir den zusatz
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’sociis, faederatis et adhaerentibus‘ keinesweegs passirn lassen, der versi-
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culus ’In Bohemia‘ aber wer von dem unsern gantz misstimmend. Also
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müeßten wir vordrist versichert sein, daß in disen beeden puncten die Schwe-
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den nit erst newe disputat mit unß erwekhen würden, weil wir offtermals
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erfahren, daß sie erwöhnung gethan, es bei eim oder anderm nachfolgenden
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puncten kein difficultet haben wurde, wann inen allein in antecessum diß
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oder jenes bewilligt wurde, da sie doch hernach eben auß solcher vorgehen-
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den bewilligung anlaß genommen, auch auff das nachfolgend nur desto ster-
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kher zu tringen, in wölcher gfahr wir unß einmal nit steckhen lassen köndten
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noch wolten.

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41 Am] am Rande: Kayserliche sollicitirn abermaln super satisfactione militiae Caesareanae.
Am andern verspürten wir, daß man nur immerzu, waß mit
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denn Schweden gehandlet, in richtigkheit ze bringen suechte, hergegen Ihr

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Kayserlicher Maiestät interesse zurukhstellen thue. Wir hetten nun zum
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mehrmaln an die stände gesuecht, daß sie sich wegen bezahlung deß Kayser-
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lichen immediat- und mediatkriegsvolks auff die abgelegte mundt- und
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schriftliche proposition erclären wolten. Darüber wer unß aber biß dato
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einige formbliche antwortt nit angebracht worden, daß wir also nit wüßten,
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woran es hafften thet. Begehrten demnach, sie wolten unß daß conclusum
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formaliter eröffnen, damit wir unß in conformitet unserer instruction ferner
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darauff erclären köndten.

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Die deputati waren anfangs der meinung, wir solten ein weeg als den andern
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uff morndrigen tag die conferentzen cum Suecis antretten. Als wir aber an-
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gezeigt , daß es zu thuen unmüglich, haben sie es dahiengestellt sein lassen,
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daß solche zusamenkunfft am freytag, übermorgen, vorgenommen werden
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solt. Wolten im übrigen unserer erclärung gern zuwartten. Ad 1., vermeinten
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nit, daß es bedenkhens haben solt, weil gleichwol wahr, das die stände hievor
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umb temperamenta bei unß angesuecht. Ad 2. et 3., wüßten nit anderst, dann
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daß es bei denn Schweden den claren verstandt hette, daß es ausserhalb
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deren im vergriff eingerukhten parenthesi quoad caetera allerdings bei un-
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serm auffsatz zu verbleiben haben soll. Wegen Ihr Kayserlicher Maiestät
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kriegsvolks wolt man nit underlassen, sich der correlation miteinander zu
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vergleichen und heut oder morgens unß eine antwortt zu ertheilen.

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Eodem 15. huius a Caesare antwortt uff unser relation de 15. Junii sub dato
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Lintz, 30. eiusdem, daß wir die Schweden uber angesunnene fortsetzung der
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conferentzen und abhandlung der Servientischen praetensionum wol beant-
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worttet , darauff verharren und imperfecto Suecico tractatu die Französi-
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schen sachen nit einmischen lassen solten. Wegen deß hertzogen zu Lothrin-
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gen , Burgundischen craiß, Spanischer assistentz liessens Ihr Maiestät ein vor
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allemal bei vorigen bevelchen bewenden [ 2117 ].

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