Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 V 21
1648 V 21
Donnerstag Donnerstags, 21., referirn wir ad Caesarem mit be-
deüttung empfangs diser beeden schreiben, weil es nunmehr mit dem art. 1.
instrumenti sein richtigkheit, wan Ihr Kayserliche Maiestät weiter resolution
wegen der Schweitzer exemption und Churbrandenburgischen aequivalentis
einfolge, alsdann nichts cum ratione disputirt werden könde. Waßgestalt die
stände in puncto satisfactionis militiae ad quaestionem quomodo fürgeschrit-
ten , auch in puncto executionis ein auffsatz übergeben etc. Daß die von denn
Franzosen movirte 3 quaestiones contra Hispaniam et Lotharingum ex pro-
motione Bauarorum in puncto assecurationis accordirt werden wollen, in
puncto Meklenburgischer recompensae umb resolution [ 2058 ].
Eodem ad Caesarem umb außferttigung deß Braunschweigischen priuilegii
electionis fori cum beylagis [ 2059 ].
Auff den abendt schikht Oxenstirn zu herrn grafen von Lamberg, laßt an-
zeigen , daß ime per deputatos ordinum obvermeldte conclusa weren zuge-
stellt und begehrt worden, sich darüber mit denn Kayserlichen in conferentz
einzelassen, dessen er erbiettig, begehrte allein zu vernemmen, ob wir unß
auch darzu verstüenden. Responsum, ime wer bewußt, daß wir ime daß
instrumentum pacis completum zugestellt und zumaln ein völlige resolution
und antwortt von ime ad omnia begehrt. Weil wir aber solche biß dato nit
erhalten, als wüßten wir nit, warzu die conferentz vor dißmal dienen solte,
dann auß seiner erclärung ad totum instrumentum wurde die materia ad
ulteriores conferentias erscheinen, und eben dise antwortt hetten wir auch
den ständen geben.
Hierauff hatt er, Oxenstirn, alsbaldt zum Churmaintzischen directorio ge-
schikht mit vermelden, er hette bei denn Kayserlichen umb reassumption
der conferentz ansuechen lassen, die aber hingegen begehrt, daß er sich
vorher auff das extradirte instrumentum wolte erclären und dardurch zur
conferentz anlaß geben. Weilen aber sie, Schwedische, vor erörtterung deß
puncti solutionis militiae, in specie aber vor determination deß quanti, nit
fortzekommen getraweten, als ersuechte er das Churmaintzische directori-
um , man wolte es bei denn ständen dahien richten, damit wie ehender ie
besser daß quantum determinirt werden möchte. Sie wolten sich dabei also
erzaigen, daß man wurde zefriden sein könden.
deüttung empfangs diser beeden schreiben, weil es nunmehr mit dem art. 1.
instrumenti sein richtigkheit, wan Ihr Kayserliche Maiestät weiter resolution
wegen der Schweitzer exemption und Churbrandenburgischen aequivalentis
einfolge, alsdann nichts cum ratione disputirt werden könde. Waßgestalt die
stände in puncto satisfactionis militiae ad quaestionem quomodo fürgeschrit-
ten , auch in puncto executionis ein auffsatz übergeben etc. Daß die von denn
Franzosen movirte 3 quaestiones contra Hispaniam et Lotharingum ex pro-
motione Bauarorum in puncto assecurationis accordirt werden wollen, in
puncto Meklenburgischer recompensae umb resolution [ 2058 ].
Eodem ad Caesarem umb außferttigung deß Braunschweigischen priuilegii
electionis fori cum beylagis [ 2059 ].
zeigen , daß ime per deputatos ordinum obvermeldte conclusa weren zuge-
stellt und begehrt worden, sich darüber mit denn Kayserlichen in conferentz
einzelassen, dessen er erbiettig, begehrte allein zu vernemmen, ob wir unß
auch darzu verstüenden. Responsum, ime wer bewußt, daß wir ime daß
instrumentum pacis completum zugestellt und zumaln ein völlige resolution
und antwortt von ime ad omnia begehrt. Weil wir aber solche biß dato nit
erhalten, als wüßten wir nit, warzu die conferentz vor dißmal dienen solte,
dann auß seiner erclärung ad totum instrumentum wurde die materia ad
ulteriores conferentias erscheinen, und eben dise antwortt hetten wir auch
den ständen geben.
Hierauff hatt er, Oxenstirn, alsbaldt zum Churmaintzischen directorio ge-
schikht mit vermelden, er hette bei denn Kayserlichen umb reassumption
der conferentz ansuechen lassen, die aber hingegen begehrt, daß er sich
vorher auff das extradirte instrumentum wolte erclären und dardurch zur
conferentz anlaß geben. Weilen aber sie, Schwedische, vor erörtterung deß
puncti solutionis militiae, in specie aber vor determination deß quanti, nit
fortzekommen getraweten, als ersuechte er das Churmaintzische directori-
um , man wolte es bei denn ständen dahien richten, damit wie ehender ie
besser daß quantum determinirt werden möchte. Sie wolten sich dabei also
erzaigen, daß man wurde zefriden sein könden.