1648 V 17
1648 V 17
Sonntag
Sontags, den 17. huius, ist herr Oxenstirn bei unß
gewesen ante meridiem hora decima, bringt vor, nachdem herr graf von
Lamberg gestrigen tags ine umb ein erclärung über unser außgehendigt
instrumentum pacis anfragen lassen, hette er sich derentwegen mit seinem
collega unterredt, auch gewünscht, daß derselb sich zugleich einstellen kön-
den . Weil der aber noch unpäßlich, wer vor guett befunden, daß er allein
sich zu unß verfüegen möchte. Und zwar sovil bedeüttes instrumentum an-
langte , hetten sie selbiges in etwas durchgangen und befunden, daß darinn vil
verenderungen einkommen, derentwegen sie nothwendig mit unß wurden
reden müessen, so sie iedoch noch derzeit eingestellt verbleiben liessend.
Nachdem wir aber nochmaln bei unserm vorigen auffsatz deß § ’Tandem
omnes‘ verharreten und unlangst die stände selbst sich in unsern fauor er-
clärt , benebens zugleich den punctum satisfactionis militiae zu tractiren vor
handts genommen, auch beraits so weit kommen, daß sie morndrigen tags
an unß beederseits einige erclärung anbringen möchten, so köndten sie sich
super instrumento hauptsachlich nichts erclären, biß auch dise materia ver-
glichen sei. Dieweil es dann solchem nach widerumb zu einigen conferent-
zen würde gelangen müessen, so begehrte er von unß zu vernemmen, ob es
dann widerumb in praesentia der ständen zu geschehen oder ob man daß in-
strumentum widerumb von puncten zu puncten durchzelauffen etc. Respon-
dimus , wir hetten zwar wol vernommen, daß die stände in deliberatione deß
puncti satisfactione
satisfactionis
militiae begriffen, wir vermerkhten aber, daß dabei nit
geringe difficulteten fürlauffen theten, wölche vermuettlich noch ein ge-
raume zeit erfordern wurden; und wan schon uff den morndrigen tag einige
correlation vorgehen solt, so trüegen wir doch die fürsorg, daß es darumb nit
alsogleich sein richtigkheit erlangen wurde. Daher wir ine ersuecht haben
wolten, inmittelst unß über daß gantze instrumentum eine durchscheiden-
liche erclärung in schrifften vordrist zukommen ze lassen, damit wir unß da-
rinnen ersehen und bedenkhen köndten, waß darüber ferners ze thuen, dann
Ihr Kayserliche Maiestät hetten unß also bevohlen, auff eine solche durchge-
hende erclärung zu tringen, weil sie verlangten, derenmal einist zum ende ze
kommen. Und würde hierauß erscheinen, daß einweder keine fernern confe-
rentz vonnöthen oder doch die sach alsdann gar kurz werde abgebrochen
werden könden. Sed ille perstitit in sententia, daß sie vor richtigmachung
ihres kriegsvolks bezahlung sich nit erclären köndten, seyen iedoch erbiet-
tig , solche erclärungen alsdann in schrifften et super omnibus ze thuen.
Und als wir angedeüttet, daß in puncto amnestiae bei außferttigung deß
instrumenti etwas irrthumb vorgangen, indem der versiculus ’Baro Paulus
Kheuenhiller‘ außgelassen worden, wölchen Ihr Kayserliche Maiestät
gleichwol approbirt hetten – der fehler wer aber daher erfolgt, daß diser ver-
siculus in denn von denn ständen unterschribnen amnestipuncten mit der
intention außgelassen worden, das der hernach bei dem § ’Tandem omnes‘
eingerukht werden solte, wir seyen iedoch erbiettig, disen versicul suo loco
einkommen ze lassen, wa der hievor gestanden – antworttet er, daß er es
gern vernemme, es hab auch mit mehr andern puncten noch einige diffi-
culteten , als wir hetten den art. 1. de constitutione pacis anderst als ver-
glichen eingerichtet, die Baßlisch exemptionsach außgelassen und daß
Brandenburgische aequivalent anderst, als abgeredt, gesetzt. Deßgleichen
wüßte er nit, warzu die distributio militiae post conclusam pacem nöthig,
vermein, es soll alles gleich exequirt, die militia bezahlt und abgedankht
werden, daß es keiner fernern distribution bedörffte. Respondimus, wann sie
ihr vollige erclärung heraußgeben, so wurde sich schon finden, waß uff ein und
anders ferners ze thuen nothwendig wer. Sonsten aber hetten wir dise diffi-
culteten allberait an Ihr Kayserliche Maiestät gelangen lassen. Ille, vermein,
waß abgehandlet, soll verbindtlich sein und nit durch contraria mandata
retractirt werden. Nos, Ihr Maiestät hetten wegen Basel unß nichts ver-
botten , es wer diser pass allein im überschikhten proiect außgelassen bliben.
Derentwegen wir nöthig erachtet, Ihr Maiestät vordrist, waß derentwegen
hievor fürgangen, gehorsambst zu berichten, verhoffen, sie würden es placi-
tirn . Mit Brandenburg sei der fehler bei dennselben gsandten selbst. Unß
wer zwar anfangs etwas andeüttung beschehen, waß sie für correcturas
begehrten, weil es aber sachen, so mehrerntheil die Schweden betroffen, so
hetten wir sie dahien gewisen; und als letstlich in deren mit inen, den Schwe-
den , vorgangner conferentz ein mundirt concept dises under inen abgered-
ten verglichs unß vorgelegt worden, so wüßte er, herr Oxenstirn, daß ers,
ehe wir solches auffgethan, wider zu handen genommen mit vermelden, sie
müeßten sich vordrist besser darinn ersehen. Nach disem wer es unß nit
mehr zu sehen kommen, sondern nobis absentibus unter denn ständen unter-
schriben worden. Also hetten wir solchen newen verglich nit ohne mittel
dem ietzigen instrumento einverleiben könden, sondern nothwendig vor-
drist Ihr Maiestät überschikhen müessen. Wir sehen wol, daß denn Branden-
burgischen am mehisten umb das ius praesidii zu Minden ze thuen, da sie sich
uff sein, Oxenstirns, parola referirten. Unserstheils hetten wirs in ipso tractatu
selbst widerfochten, weil aber die Schweden damals so starkh drauff bestan-
den , daß es der statt accordirt werden müeßte, so hett mans disseits auch
geschehen lassen. Stehe nun an deme, waß Ihr Kayserliche Maiestät sich
darauff entschliessen werden. Weil gleichwol diser punct allberait von denn
ständen underschriben worden, obzwar ein clausul darinn, so dem vorigen
verglich e diametro zuwider, als daß die compositio grauaminum die dem herrn
churfürsten überlassende stiffter weiters nit afficirn solle, als sofern es dem §
8 eiusdem compositionis nit entgegen, wardurch dann der gantze status
solcher stiffter neben der eingefüertten erbsuccession immutirt werde, wöl-
ches iedoch die intention niemaln gewesen. Weiter ist dißortts nichts in con-
versation kommen.
gewesen ante meridiem hora decima, bringt vor, nachdem herr graf von
Lamberg gestrigen tags ine umb ein erclärung über unser außgehendigt
instrumentum pacis anfragen lassen, hette er sich derentwegen mit seinem
collega unterredt, auch gewünscht, daß derselb sich zugleich einstellen kön-
den . Weil der aber noch unpäßlich, wer vor guett befunden, daß er allein
sich zu unß verfüegen möchte. Und zwar sovil bedeüttes instrumentum an-
langte , hetten sie selbiges in etwas durchgangen und befunden, daß darinn vil
verenderungen einkommen, derentwegen sie nothwendig mit unß wurden
reden müessen, so sie iedoch noch derzeit eingestellt verbleiben liessend.
Nachdem wir aber nochmaln bei unserm vorigen auffsatz deß § ’Tandem
omnes‘ verharreten und unlangst die stände selbst sich in unsern fauor er-
clärt , benebens zugleich den punctum satisfactionis militiae zu tractiren vor
handts genommen, auch beraits so weit kommen, daß sie morndrigen tags
an unß beederseits einige erclärung anbringen möchten, so köndten sie sich
super instrumento hauptsachlich nichts erclären, biß auch dise materia ver-
glichen sei. Dieweil es dann solchem nach widerumb zu einigen conferent-
zen würde gelangen müessen, so begehrte er von unß zu vernemmen, ob es
dann widerumb in praesentia der ständen zu geschehen oder ob man daß in-
strumentum widerumb von puncten zu puncten durchzelauffen etc. Respon-
dimus , wir hetten zwar wol vernommen, daß die stände in deliberatione deß
puncti
geringe difficulteten fürlauffen theten, wölche vermuettlich noch ein ge-
raume zeit erfordern wurden; und wan schon uff den morndrigen tag einige
correlation vorgehen solt, so trüegen wir doch die fürsorg, daß es darumb nit
alsogleich sein richtigkheit erlangen wurde. Daher wir ine ersuecht haben
wolten, inmittelst unß über daß gantze instrumentum eine durchscheiden-
liche erclärung in schrifften vordrist zukommen ze lassen, damit wir unß da-
rinnen ersehen und bedenkhen köndten, waß darüber ferners ze thuen, dann
Ihr Kayserliche Maiestät hetten unß also bevohlen, auff eine solche durchge-
hende erclärung zu tringen, weil sie verlangten, derenmal einist zum ende ze
kommen. Und würde hierauß erscheinen, daß einweder keine fernern confe-
rentz vonnöthen oder doch die sach alsdann gar kurz werde abgebrochen
werden könden. Sed ille perstitit in sententia, daß sie vor richtigmachung
ihres kriegsvolks bezahlung sich nit erclären köndten, seyen iedoch erbiet-
tig , solche erclärungen alsdann in schrifften et super omnibus ze thuen.
Und als wir angedeüttet, daß in puncto amnestiae bei außferttigung deß
instrumenti etwas irrthumb vorgangen, indem der versiculus ’Baro Paulus
Kheuenhiller‘ außgelassen worden, wölchen Ihr Kayserliche Maiestät
gleichwol approbirt hetten – der fehler wer aber daher erfolgt, daß diser ver-
siculus in denn von denn ständen unterschribnen amnestipuncten mit der
intention außgelassen worden, das der hernach bei dem § ’Tandem omnes‘
eingerukht werden solte, wir seyen iedoch erbiettig, disen versicul suo loco
einkommen ze lassen, wa der hievor gestanden – antworttet er, daß er es
gern vernemme, es hab auch mit mehr andern puncten noch einige diffi-
culteten , als wir hetten den art. 1. de constitutione pacis anderst als ver-
glichen eingerichtet, die Baßlisch exemptionsach außgelassen und daß
Brandenburgische aequivalent anderst, als abgeredt, gesetzt. Deßgleichen
wüßte er nit, warzu die distributio militiae post conclusam pacem nöthig,
vermein, es soll alles gleich exequirt, die militia bezahlt und abgedankht
werden, daß es keiner fernern distribution bedörffte. Respondimus, wann sie
ihr vollige erclärung heraußgeben, so wurde sich schon finden, waß uff ein und
anders ferners ze thuen nothwendig wer. Sonsten aber hetten wir dise diffi-
culteten allberait an Ihr Kayserliche Maiestät gelangen lassen. Ille, vermein,
waß abgehandlet, soll verbindtlich sein und nit durch contraria mandata
retractirt werden. Nos, Ihr Maiestät hetten wegen Basel unß nichts ver-
botten , es wer diser pass allein im überschikhten proiect außgelassen bliben.
Derentwegen wir nöthig erachtet, Ihr Maiestät vordrist, waß derentwegen
hievor fürgangen, gehorsambst zu berichten, verhoffen, sie würden es placi-
tirn . Mit Brandenburg sei der fehler bei dennselben gsandten selbst. Unß
wer zwar anfangs etwas andeüttung beschehen, waß sie für correcturas
begehrten, weil es aber sachen, so mehrerntheil die Schweden betroffen, so
hetten wir sie dahien gewisen; und als letstlich in deren mit inen, den Schwe-
den , vorgangner conferentz ein mundirt concept dises under inen abgered-
ten verglichs unß vorgelegt worden, so wüßte er, herr Oxenstirn, daß ers,
ehe wir solches auffgethan, wider zu handen genommen mit vermelden, sie
müeßten sich vordrist besser darinn ersehen. Nach disem wer es unß nit
mehr zu sehen kommen, sondern nobis absentibus unter denn ständen unter-
schriben worden. Also hetten wir solchen newen verglich nit ohne mittel
dem ietzigen instrumento einverleiben könden, sondern nothwendig vor-
drist Ihr Maiestät überschikhen müessen. Wir sehen wol, daß denn Branden-
burgischen am mehisten umb das ius praesidii zu Minden ze thuen, da sie sich
uff sein, Oxenstirns, parola referirten. Unserstheils hetten wirs in ipso tractatu
selbst widerfochten, weil aber die Schweden damals so starkh drauff bestan-
den , daß es der statt accordirt werden müeßte, so hett mans disseits auch
geschehen lassen. Stehe nun an deme, waß Ihr Kayserliche Maiestät sich
darauff entschliessen werden. Weil gleichwol diser punct allberait von denn
ständen underschriben worden, obzwar ein clausul darinn, so dem vorigen
verglich e diametro zuwider, als daß die compositio grauaminum die dem herrn
churfürsten überlassende stiffter weiters nit afficirn solle, als sofern es dem §
8 eiusdem compositionis nit entgegen, wardurch dann der gantze status
solcher stiffter neben der eingefüertten erbsuccession immutirt werde, wöl-
ches iedoch die intention niemaln gewesen. Weiter ist dißortts nichts in con-
versation kommen.