Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 III 20
1648 III 20
Freitag Freytags, den 20. huius, hetten zwar wir zu denn
Schweden kommen sollen, gestalten herr graf von Lamberg auch eine stundt
am vorgehenden abendt begehren lassen. Weil sie aber vermeldt, die evange-
lischen hetten dißmals ein bett- und fastag, wurden sich also wenig bei der
conferentz einstellen könden, doch, wann wir die Casselische sach vornem-
men wolten, weren sie, Schweden, erbiettig, mit unß allein im beysein deß
Französischen residenten der conferentz stattzethuen, wa wir aber dessen
bedenkhens trüegen, möchten wir den Thumbshirn und Dr. Langenbekh
vor unß beschaiden, unsere rationes denselben vorhalten, damit darauffhien
der sachen ferner nachgedacht werden köndte. Hierauff wir antwortten
lassen, wir finden zugleich bei sogestalten dingen die conferentz fast ver-
geblich , sondern vordrist nöthig, mit ermeldten gsandten zu reden.
Wie dann auch freytags vormittag beschehen. Und weiln wegen der statt
Augspurg starkh mit inen gehandlet, aber gnugsamb verspürt worden, daß
die protestierenden und Schweden allerdings auff der pretendirten paritet
beharren würden, haben wir nachmittags umb 2 uhr die Churmaintz-,
Cöln-, Trier- und Bayerischen, sodann Bamberg, Würtzburg und Dr.
Leüxlring als Augspurgischen anwaldt erfordert, inen den statum rei
vorgehalten und dabei angezeigt, weil inen bewußt, waß wir dißortts
von Kayserlicher Maiestät unterm dato 15. Februarii nechsthien vor ent-
lichen bevelch empfangen, da wir nun von solcher zeit an biß daher alle
mittl und weeg gesucht, wie dem catholischen weesen waß mehrers zu er-
halten , aber alles fast vergebenlich, also befinden wir fast unverantworttlich,
lenger zu tergiversirn, sondern wir wurden entlich unserm bevelch nach-
gehen müessen, es were dann sach, daß sie, abgesandten, die pretension mit
Augspurg nit nachgeben, auch entlich drauff bestehen wolten, wanngleich
der krieg deswegen noch weiter continuirt werden müeßt. Dann daß man
etwan noch ein tag ettlich darmit verzehren und doch entlich, wie es zuvor
accordirt, einwilligen solte, daß wer mehr schadlich als nutzlich. Nachdem sie
nun einen abtritt gethan, haben sie hernach sich erclärt, man solte denn
protestierenden noch weiter zusprechen und, wann es ie nit erheltlich, die
sach auff einen reichstag oder anderwerttigen außtrag richten. Wie inglei-
chem , waß inen wegen ettlicher geringen correcturn in reliquis paragraphis
vorgehalten, liessen sie es zu unserm belieben gestellt sein. Wegen der statt
Aach patten sie, nichts nachzegeben. Aber der Churbayerische Dr. Krebß er-
clärte sich, daß man die sach nit lenger auffziehen sollt, wolte unß auch an eini-
ge weitere zusprechen nicht gebunden haben. Solches namen wir vor bekandt
an und sagten, wir wurden einmal secundum mandata nostra fürgehen.
Nachdem nun dise abgeschieden, seind obbemeldte beede protestierende
widerumb vor unß erschienen und haben angezeigt, waßmaassen sie mit
denn Schweden gehandlet, das der punctus grauaminum morgen allerdings
agiustirt werden solt. Alsdann giengen sie dahien, daß der § ’Tandem omnes‘
sambtlich mit der Casselischen sach tractirt, iedoch keins ohne das ander
underschriben werden solte.
Schweden kommen sollen, gestalten herr graf von Lamberg auch eine stundt
am vorgehenden abendt begehren lassen. Weil sie aber vermeldt, die evange-
lischen hetten dißmals ein bett- und fastag, wurden sich also wenig bei der
conferentz einstellen könden, doch, wann wir die Casselische sach vornem-
men wolten, weren sie, Schweden, erbiettig, mit unß allein im beysein deß
Französischen residenten der conferentz stattzethuen, wa wir aber dessen
bedenkhens trüegen, möchten wir den Thumbshirn und Dr. Langenbekh
vor unß beschaiden, unsere rationes denselben vorhalten, damit darauffhien
der sachen ferner nachgedacht werden köndte. Hierauff wir antwortten
lassen, wir finden zugleich bei sogestalten dingen die conferentz fast ver-
geblich , sondern vordrist nöthig, mit ermeldten gsandten zu reden.
Wie dann auch freytags vormittag beschehen. Und weiln wegen der statt
Augspurg starkh mit inen gehandlet, aber gnugsamb verspürt worden, daß
die protestierenden und Schweden allerdings auff der pretendirten paritet
beharren würden, haben wir nachmittags umb 2 uhr die Churmaintz-,
Cöln-, Trier- und Bayerischen, sodann Bamberg, Würtzburg und Dr.
Leüxlring als Augspurgischen anwaldt erfordert, inen den statum rei
vorgehalten und dabei angezeigt, weil inen bewußt, waß wir dißortts
von Kayserlicher Maiestät unterm dato 15. Februarii nechsthien vor ent-
lichen bevelch empfangen, da wir nun von solcher zeit an biß daher alle
mittl und weeg gesucht, wie dem catholischen weesen waß mehrers zu er-
halten , aber alles fast vergebenlich, also befinden wir fast unverantworttlich,
lenger zu tergiversirn, sondern wir wurden entlich unserm bevelch nach-
gehen müessen, es were dann sach, daß sie, abgesandten, die pretension mit
Augspurg nit nachgeben, auch entlich drauff bestehen wolten, wanngleich
der krieg deswegen noch weiter continuirt werden müeßt. Dann daß man
etwan noch ein tag ettlich darmit verzehren und doch entlich, wie es zuvor
accordirt, einwilligen solte, daß wer mehr schadlich als nutzlich. Nachdem sie
nun einen abtritt gethan, haben sie hernach sich erclärt, man solte denn
protestierenden noch weiter zusprechen und, wann es ie nit erheltlich, die
sach auff einen reichstag oder anderwerttigen außtrag richten. Wie inglei-
chem , waß inen wegen ettlicher geringen correcturn in reliquis paragraphis
vorgehalten, liessen sie es zu unserm belieben gestellt sein. Wegen der statt
Aach patten sie, nichts nachzegeben. Aber der Churbayerische Dr. Krebß er-
clärte sich, daß man die sach nit lenger auffziehen sollt, wolte unß auch an eini-
ge weitere zusprechen nicht gebunden haben. Solches namen wir vor bekandt
an und sagten, wir wurden einmal secundum mandata nostra fürgehen.
Nachdem nun dise abgeschieden, seind obbemeldte beede protestierende
widerumb vor unß erschienen und haben angezeigt, waßmaassen sie mit
denn Schweden gehandlet, das der punctus grauaminum morgen allerdings
agiustirt werden solt. Alsdann giengen sie dahien, daß der § ’Tandem omnes‘
sambtlich mit der Casselischen sach tractirt, iedoch keins ohne das ander
underschriben werden solte.