Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 I 8
1648 I 8
Mittwoch
Mittwochs vormittag, den 8. huius, seind herr graf von
Wittgenstain, freyherr von Löwen und Dr. Frombholdt als Churbranden-
burgische räth bei unß erschienen, denen wir vorgehalten: wir weren gestern
bei denn Schweden in puncto satisfactionis auch unter anderm auff den vor-
schlag einer außwexlung mit der stifft Minden kommen, weiln die sich aber
dahien bezogen, waß mit denn interessirten selbst möchte erhandlet werden,
es an ihrem ortt dahiengestellt sein ze lassen, so hetten wir nit ermanglen wol-
len , mit inen, Churbrandenburgischen, derentwegen handlung ze pflegen.
Und würden sie sich vordrist erinnern, waßgestalt Ihr Churfürstliche Durch-
laucht zu Cöln vor ettlich wochen dero Paderbornischen cantzler Dr. Busch-
mann zu dem herrn churfürsten von Brandenburg aigens abgeordnet und,
wie solche außwexlung ze effectuirn sein möchte, vorgeschlagen
Über Buschmanns Gesandtschaft an Kurbrandenburg 1647 XI 27–XII 2 vgl. seine Relation
APW [ III C 3,2 S. 1213ff. ]
. Die be-
stüenden nun auff den Schaumburgischen ämbtern, wölche zwar die fraw
landtgräfin zu Cassel loco satisfactionis pretendirn thet, alldieweil man aber
ihren einiger satisfaction nit gestendig, auch Ihr Maiestät ihren umb fridens
willen ein mehrers nit, als waß ausserhalb diser 4 ambter und der geltsumma
von Ihr Maiestät beraits und noch letstens bewilligt worden, nachgeben
werde, so hielten wir darfür, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Bran-
denburg vil thuenlicher sein sollt, anstatt deß bisthumbs Minden die
Schaumburgischen ämbter anzenemmen. Dann erstlich weren die an gfäll
und einkommen weit umb ein nambhaffts besser, 2. weren die underthanen
sambtlich der Augspurgischen confession und derentwegen kein streitt von
der religion, 3. Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht wol gelegen, 4. es bliben
selbige auch allerhandt künfftiger misshelligkheiten, so ettwan wegen der
verscheidenlichen religion und status ecclesiastici entstehen köndten, ent-
übrigt , 5. die catholischen wurden hierdurch desto mehr anlaaß haben, in
andern noch streittigen puncten sich zu bequemen, und also wer die befur-
derung deß fridens desto mehr beschleünigt. Wir verhofften demnach, sie
wurden sich hierunder in handlung einzulassen nit beschweren, sonderlich
weil wir berichtet weren, daß dem Dr. Buschman uff seine werbung nit
allerdings ein abschlägige antwortt ertheilt worden, sondern Ihr Churfürst-
liche Durchlaucht sich benommen hetten, der sachen ferner nachzugeden-
khen und derentwegen mit herrn landtgrafen von Cassel , dessen beykunfft
sie nechstens damaln erwarttend gewesen, ze reden.
Illi respondent, inen were nit bewußt, daß Ihr Churfürstliche Durchlaucht diß-
ortts einige weitere resolution vertröstet. Es hette aber selbige ermeldts cantz-
ler Buschmans werbung alsbaldt ordenlich berathschlagen lassen und dabei
so vil befunden, daß ihren dißortts einige sothane außwexlung anzenemmen
oder sich darauff in handlung einzelassen gantz unrathsamb sein wolte, als die
unschwer vermerkhen könden, daß sie hierdurch mit dem fürstlichen hauß
Hessen in nit geringe unfreundtschafft kommen müeßten, auch die cronen
selbst zuwider haben und anstatt deß fridens ihren allerhandt feindtseelig-
kheiten und kriegsverfolgungen auff den halß ziehen wurden, wölches auch
dem Churcolnischen abgeordneten anzuzeigen bevohlen worden. Zwar als
derselb vermeldet, daß die fraw landtgräfin sich billich mit derjenigen satis-
faction , so die amnestia generalis an handt geben thet, begnüegen und keinem
andern standt daß seinig ansprechen und also ein immerwerende feindtschafft
auff sich laden solte, hetten Ihr Churfürstliche Durchlaucht solches zwar für
billich gehalten, aber es were die sachen nunmehr zu weit kommen und wur-
den die cronen nit mehr darvon abweichen wollen, iedoch hinzugesetzt, daß
sie gern sehen möchten, sie, fraw landtgräfin, ihre pretensiones etwas mehrers
moderirn thet, als ihre Durchlaucht auch gedachtem herrn landtgrafen selbst
darunder zusprechen wolte. Es hetten aber Ihr Churfürstliche Durchlaucht
niemaln die meinung gehabt, daß der mit ihren gepflogene aequivalentz-
tractat verendert werden solte. Allermaassen sie, abgesandte, auch kein
andere instruction hetten, als darauff zu verharren, mit pitt, wir wolten sie
dises zumuettens erlassen.
Weil wir dann gesehen, daß dergestalt nichts mit inen außzerichten, als
haben wir replicirt, wir köndten unß hierauff nichts erclären, sondern hetten
es seiner gehörigen ortten ze referirn. Demnach haben wir inen vorgehalten,
daß sie beede herrn marggrafen zu Culmbach und Anspach anietzt in specie
einbringen theten, da doch unser beederseits verglichner auffsatz deren keine
meldung thet, und wann es ad exclusionem herrn marggrafen Christian
Wilhelms geschehen, so köndten wir darein nit willigen, ein gleiche mei-
nung hetts, wann die nit in dem Pommerischen pacto successorio begriffen
weren
Nächster männlicher Erbe des noch kinderlosen Kurfürsten von Brandenburg war der Bruder seines
Großvaters, der katholische Markgf. Christian Wilhelm; männliche Nachkommen hatten jedoch
erst die um einen Grad entfernter verwandten Markgrafen von Ansbach-Bayreuth, repräsentiert
durch Christian von Kulmbach-Bayreuth (1581–1655), Sohn Kf. Johann Georgs, und seinen
Neffen Albrecht von Ansbach (1620–1667). Das brandenburgische Erbrecht in Pommern beruhte
auf dem Grimnitzer Vertrag von 1529.
. Illi, seyen wol zefriden, daß marggraf Christian Wilhelm auch und
zwar primo loco gemeldet werde, daß pactum successorium gehe clärlich
auff Culmbach und Anspach. Sie haben auch wegen deß vorbehalts, quod
compositio grauaminum etiam locum habere debeat in terris haereditariis
electoris, vermeldet, weil man catholischentheils die autonomiam nit wolte
passirn, köndte Sein Churfürstliche Durchlaucht sich daran in ihren erblan-
den auch nit binden lassen. Item, weil sie in perpetuum deß hertzogthumbs
priuirt, soll auch die recompensa perpetua sein. Sagen doch, von ihrem
herrn wegen Pommern noch waß weitern bevelch empfangen ze haben, so
aber hauptsächlich allein die cron Schweden betreffen thet, bei denen sie es
versuechen und alsdann unß communicirn wolten.
Wir haben inen bei diser conferentzen auch vorgehalten, waß die Schweden in
puncto satisfactionis vor enderungen pretendirn, sonderlich wegen specifi-
cirlicher meldung potestatis extinguendi collegia ecclesiastica, daß wir auch
solches nit einwilligen köndten, sondern es bei gethander generalconcession
bewenden liessend, mit ersuechen, die Schweden von diser novitet abze-
wenden . Illi, die Schweden clagten ob unß, daß wir den punctum satisfactio-
nis gantz invertirten. Nos negauimus verum, wir liessens unsers ortts aller-
dings bei dem vorigen bleiben, hetten allein deren von den catholischen
gethander reservation halber nit vorbei köndt, selbige ze melden ad saluan-
dam nostram et illorum conscientiam. Wir werden derentwegen mit dennsel-
ben weiter reden und verhofften nit, daß diß verhindernußen deß fridens
sein wurden.
Eodem am nachmittag haben wir die beede Braunschweig Lüneburgi-
schen , den Langenbekh und Lampadium, vorgefordert, inen gleichergestalt
vorgehalten, waßgestalt der alternativae halber mit dem stifft Oßnabrukh
grosse difficultet obhanden, nun aber daß mittl vorstüende, das mit denn
Schaumburgischen ämbtern einige außtauschung getroffen werden köndt,
wolches auch dem hauß Braunschweig vil nutzlicher sein wurde, angesehen
man nit bedacht wer, der fraw landtgräfin zu Cassel selbige ze überlassen. Sie
haben unß aber fast uff gleiche weiß wie die Brandenburgischen beant-
worttet und angezeigt, daß ihre gnedige fürsten und herren keinsweegs darzu
verstehen köndten, dann diß weren mittl, dardurch daß fridenswerkh nur
mehrers verhindert. Und wann man ihren principaln schon dreymal bessere
partiti vorschlagen thet, dardurch aber einige fridensverzögerung causirt
werden möcht, so wurden sie es doch nit annemmen. Petten also, man wolte
inen mit solchen vorschlagen verschonen und sich darmit nit auffhalten,
dann sie hetten auch mit ettlichen catholischen darvon geredt, die sagten
aber außtruklich, daß sie von ihren principaln keinen bevelch hetten, darauff
zu bestehen oder im geringsten die fridenshandlungen derentwegen auff-
zehalten . Köndten selbige wol nambhafft machen, vermeinten aber, wir wur-
dens selbst wol wissen. Zudem weren inen von mir, Volmarn, zu Münster
ettliche notanda, zwar suppresso nomine, vorgehalten worden, waß man
catholischentheils bei diser alternatiua ze observirn sein vermeinte. Sie hielten
aber gentzlich darfür, dise notanda weren nit ohne vorwissen Ihr Fürstlichen
Gnaden herrn bischoffs Frantz Wilhelm außkommen, also darauß umb so vil
sein tacitus consensus ze presumirn. Weil dann auch mit disen nichts auß-
zerichten sein wollen, so haben wir inen geanttworttet, wir müeßtens noch
derzeit an sein ortt gestellt sein [lassen] und werden nit unterlassen, dennjeni-
gen , die es betreffen thet, hiervon nachricht ze geben. Illi erbietten sich sonst,
waß die difficulteten, so etwan deß status ecclesiastici und religion halber bei
diser alternatiua obschweben möchten, anlangte, sich aller billicheit zu be-
quemen . Man solle allein bei dem capitulo dran sein, daß sie ihre conditiones
capitulationis heraußgeben.
Mitwochs zuvor, 8. huius, empfangen wir a Caesare vier schreiben: 1. Vom
13. Decembris communication, waß Churbayern wegen eines von Saxen
Weimar vorgeschlagnen universalarmistitii an Ihr Maiestät gelangen lassen,
solches selbst vor unrathsamb finden, auch drauff geanttworttet [ 1918 ].
2. De 25. Decembris wegen unrichtigkheit der posten [ 1919 ]. 3. De eodem
recepisse uff unser relation de 9. Decembris [ 1920 ]. 4. De eodem an herrn
grafen von Nassaw und mich uber unser relation de 10. eiusdem, die Franzö-
sische satisfactionshandlung betreffendt, lassens bei unserer gehabten inten-
tion bewenden. In puncto executionis pacis Gallicae soll man weiter reso-
lution erwartten und zuvor sich nichts einlassen [ 1921 ].
Wittgenstain, freyherr von Löwen und Dr. Frombholdt als Churbranden-
burgische räth bei unß erschienen, denen wir vorgehalten: wir weren gestern
bei denn Schweden in puncto satisfactionis auch unter anderm auff den vor-
schlag einer außwexlung mit der stifft Minden kommen, weiln die sich aber
dahien bezogen, waß mit denn interessirten selbst möchte erhandlet werden,
es an ihrem ortt dahiengestellt sein ze lassen, so hetten wir nit ermanglen wol-
len , mit inen, Churbrandenburgischen, derentwegen handlung ze pflegen.
Und würden sie sich vordrist erinnern, waßgestalt Ihr Churfürstliche Durch-
laucht zu Cöln vor ettlich wochen dero Paderbornischen cantzler Dr. Busch-
mann zu dem herrn churfürsten von Brandenburg aigens abgeordnet und,
wie solche außwexlung ze effectuirn sein möchte, vorgeschlagen
Über Buschmanns Gesandtschaft an Kurbrandenburg 1647 XI 27–XII 2 vgl. seine Relation
APW [ III C 3,2 S. 1213ff. ]
stüenden nun auff den Schaumburgischen ämbtern, wölche zwar die fraw
landtgräfin zu Cassel loco satisfactionis pretendirn thet, alldieweil man aber
ihren einiger satisfaction nit gestendig, auch Ihr Maiestät ihren umb fridens
willen ein mehrers nit, als waß ausserhalb diser 4 ambter und der geltsumma
von Ihr Maiestät beraits und noch letstens bewilligt worden, nachgeben
werde, so hielten wir darfür, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Bran-
denburg vil thuenlicher sein sollt, anstatt deß bisthumbs Minden die
Schaumburgischen ämbter anzenemmen. Dann erstlich weren die an gfäll
und einkommen weit umb ein nambhaffts besser, 2. weren die underthanen
sambtlich der Augspurgischen confession und derentwegen kein streitt von
der religion, 3. Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht wol gelegen, 4. es bliben
selbige auch allerhandt künfftiger misshelligkheiten, so ettwan wegen der
verscheidenlichen religion und status ecclesiastici entstehen köndten, ent-
übrigt , 5. die catholischen wurden hierdurch desto mehr anlaaß haben, in
andern noch streittigen puncten sich zu bequemen, und also wer die befur-
derung deß fridens desto mehr beschleünigt. Wir verhofften demnach, sie
wurden sich hierunder in handlung einzulassen nit beschweren, sonderlich
weil wir berichtet weren, daß dem Dr. Buschman uff seine werbung nit
allerdings ein abschlägige antwortt ertheilt worden, sondern Ihr Churfürst-
liche Durchlaucht sich benommen hetten, der sachen ferner nachzugeden-
khen und derentwegen mit herrn landtgrafen von Cassel , dessen beykunfft
sie nechstens damaln erwarttend gewesen, ze reden.
Illi respondent, inen were nit bewußt, daß Ihr Churfürstliche Durchlaucht diß-
ortts einige weitere resolution vertröstet. Es hette aber selbige ermeldts cantz-
ler Buschmans werbung alsbaldt ordenlich berathschlagen lassen und dabei
so vil befunden, daß ihren dißortts einige sothane außwexlung anzenemmen
oder sich darauff in handlung einzelassen gantz unrathsamb sein wolte, als die
unschwer vermerkhen könden, daß sie hierdurch mit dem fürstlichen hauß
Hessen in nit geringe unfreundtschafft kommen müeßten, auch die cronen
selbst zuwider haben und anstatt deß fridens ihren allerhandt feindtseelig-
kheiten und kriegsverfolgungen auff den halß ziehen wurden, wölches auch
dem Churcolnischen abgeordneten anzuzeigen bevohlen worden. Zwar als
derselb vermeldet, daß die fraw landtgräfin sich billich mit derjenigen satis-
faction , so die amnestia generalis an handt geben thet, begnüegen und keinem
andern standt daß seinig ansprechen und also ein immerwerende feindtschafft
auff sich laden solte, hetten Ihr Churfürstliche Durchlaucht solches zwar für
billich gehalten, aber es were die sachen nunmehr zu weit kommen und wur-
den die cronen nit mehr darvon abweichen wollen, iedoch hinzugesetzt, daß
sie gern sehen möchten, sie, fraw landtgräfin, ihre pretensiones etwas mehrers
moderirn thet, als ihre Durchlaucht auch gedachtem herrn landtgrafen selbst
darunder zusprechen wolte. Es hetten aber Ihr Churfürstliche Durchlaucht
niemaln die meinung gehabt, daß der mit ihren gepflogene aequivalentz-
tractat verendert werden solte. Allermaassen sie, abgesandte, auch kein
andere instruction hetten, als darauff zu verharren, mit pitt, wir wolten sie
dises zumuettens erlassen.
Weil wir dann gesehen, daß dergestalt nichts mit inen außzerichten, als
haben wir replicirt, wir köndten unß hierauff nichts erclären, sondern hetten
es seiner gehörigen ortten ze referirn. Demnach haben wir inen vorgehalten,
daß sie beede herrn marggrafen zu Culmbach und Anspach anietzt in specie
einbringen theten, da doch unser beederseits verglichner auffsatz deren keine
meldung thet, und wann es ad exclusionem herrn marggrafen Christian
Wilhelms geschehen, so köndten wir darein nit willigen, ein gleiche mei-
nung hetts, wann die nit in dem Pommerischen pacto successorio begriffen
weren
Nächster männlicher Erbe des noch kinderlosen Kurfürsten von Brandenburg war der Bruder seines
Großvaters, der katholische Markgf. Christian Wilhelm; männliche Nachkommen hatten jedoch
erst die um einen Grad entfernter verwandten Markgrafen von Ansbach-Bayreuth, repräsentiert
durch Christian von Kulmbach-Bayreuth (1581–1655), Sohn Kf. Johann Georgs, und seinen
Neffen Albrecht von Ansbach (1620–1667). Das brandenburgische Erbrecht in Pommern beruhte
auf dem Grimnitzer Vertrag von 1529.
zwar primo loco gemeldet werde, daß pactum successorium gehe clärlich
auff Culmbach und Anspach. Sie haben auch wegen deß vorbehalts, quod
compositio grauaminum etiam locum habere debeat in terris haereditariis
electoris, vermeldet, weil man catholischentheils die autonomiam nit wolte
passirn, köndte Sein Churfürstliche Durchlaucht sich daran in ihren erblan-
den auch nit binden lassen. Item, weil sie in perpetuum deß hertzogthumbs
priuirt, soll auch die recompensa perpetua sein. Sagen doch, von ihrem
herrn wegen Pommern noch waß weitern bevelch empfangen ze haben, so
aber hauptsächlich allein die cron Schweden betreffen thet, bei denen sie es
versuechen und alsdann unß communicirn wolten.
Wir haben inen bei diser conferentzen auch vorgehalten, waß die Schweden in
puncto satisfactionis vor enderungen pretendirn, sonderlich wegen specifi-
cirlicher meldung potestatis extinguendi collegia ecclesiastica, daß wir auch
solches nit einwilligen köndten, sondern es bei gethander generalconcession
bewenden liessend, mit ersuechen, die Schweden von diser novitet abze-
wenden . Illi, die Schweden clagten ob unß, daß wir den punctum satisfactio-
nis gantz invertirten. Nos negauimus verum, wir liessens unsers ortts aller-
dings bei dem vorigen bleiben, hetten allein deren von den catholischen
gethander reservation halber nit vorbei köndt, selbige ze melden ad saluan-
dam nostram et illorum conscientiam. Wir werden derentwegen mit dennsel-
ben weiter reden und verhofften nit, daß diß verhindernußen deß fridens
sein wurden.
Eodem am nachmittag haben wir die beede Braunschweig Lüneburgi-
schen , den Langenbekh und Lampadium, vorgefordert, inen gleichergestalt
vorgehalten, waßgestalt der alternativae halber mit dem stifft Oßnabrukh
grosse difficultet obhanden, nun aber daß mittl vorstüende, das mit denn
Schaumburgischen ämbtern einige außtauschung getroffen werden köndt,
wolches auch dem hauß Braunschweig vil nutzlicher sein wurde, angesehen
man nit bedacht wer, der fraw landtgräfin zu Cassel selbige ze überlassen. Sie
haben unß aber fast uff gleiche weiß wie die Brandenburgischen beant-
worttet und angezeigt, daß ihre gnedige fürsten und herren keinsweegs darzu
verstehen köndten, dann diß weren mittl, dardurch daß fridenswerkh nur
mehrers verhindert. Und wann man ihren principaln schon dreymal bessere
partiti vorschlagen thet, dardurch aber einige fridensverzögerung causirt
werden möcht, so wurden sie es doch nit annemmen. Petten also, man wolte
inen mit solchen vorschlagen verschonen und sich darmit nit auffhalten,
dann sie hetten auch mit ettlichen catholischen darvon geredt, die sagten
aber außtruklich, daß sie von ihren principaln keinen bevelch hetten, darauff
zu bestehen oder im geringsten die fridenshandlungen derentwegen auff-
zehalten . Köndten selbige wol nambhafft machen, vermeinten aber, wir wur-
dens selbst wol wissen. Zudem weren inen von mir, Volmarn, zu Münster
ettliche notanda, zwar suppresso nomine, vorgehalten worden, waß man
catholischentheils bei diser alternatiua ze observirn sein vermeinte. Sie hielten
aber gentzlich darfür, dise notanda weren nit ohne vorwissen Ihr Fürstlichen
Gnaden herrn bischoffs Frantz Wilhelm außkommen, also darauß umb so vil
sein tacitus consensus ze presumirn. Weil dann auch mit disen nichts auß-
zerichten sein wollen, so haben wir inen geanttworttet, wir müeßtens noch
derzeit an sein ortt gestellt sein [lassen] und werden nit unterlassen, dennjeni-
gen , die es betreffen thet, hiervon nachricht ze geben. Illi erbietten sich sonst,
waß die difficulteten, so etwan deß status ecclesiastici und religion halber bei
diser alternatiua obschweben möchten, anlangte, sich aller billicheit zu be-
quemen . Man solle allein bei dem capitulo dran sein, daß sie ihre conditiones
capitulationis heraußgeben.
Mitwochs zuvor, 8. huius, empfangen wir a Caesare vier schreiben: 1. Vom
13. Decembris communication, waß Churbayern wegen eines von Saxen
Weimar vorgeschlagnen universalarmistitii an Ihr Maiestät gelangen lassen,
solches selbst vor unrathsamb finden, auch drauff geanttworttet [ 1918 ].
2. De 25. Decembris wegen unrichtigkheit der posten [ 1919 ]. 3. De eodem
recepisse uff unser relation de 9. Decembris [ 1920 ]. 4. De eodem an herrn
grafen von Nassaw und mich uber unser relation de 10. eiusdem, die Franzö-
sische satisfactionshandlung betreffendt, lassens bei unserer gehabten inten-
tion bewenden. In puncto executionis pacis Gallicae soll man weiter reso-
lution erwartten und zuvor sich nichts einlassen [ 1921 ].