Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XII 13

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1646 XII 13
Donnerstag Bericht Buschmanns: Auf die Bitte der Pro-
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testanten , Volmar möge ihnen nach Osnabrück folgen, haben die Ksl. die
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Bereitschaft dazu für den Fall erklärt, daß der Schluß nicht bis zum Ein-
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treffen der Brandenburger Antwort verschoben werde. – Herzog Rode-
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rich von Württemberg

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Roderich von Württemberg (1618–1651), ältester Sohn Hg. Julius Friedrich von Würt-
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temberg-Juliusburg , erhob gegen seinen in Stuttgart regierenden Vetter Eberhard III.
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Ansprüche auf Änderung der zwischen ihren Vätern geschlossenen Teilungsverträge.
bei W.

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Brandenburger bei W. Nachdem in den Reichsräten beschlossen worden ist,
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erst die inneren Wirren zwischen den Ständen beizulegen, dann die Schwe-
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den
von ihren hohen Forderungen abzubringen zu suchen und gegen keinen
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Stand Landabtretungen ohne dessen Willen zu beschließen, vernehmen sie
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jetzt, daß die Ksl. Vorpommern und einen Teil Hinterpommerns geboten
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haben und für den Fall, daß Brandenburg nicht zustimmt, ganz Pommern
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unter Garantie des Reiches geben wollen. Nun musten sie zwarn ihrestheyls
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solch der Kayserlichen anerpiethen ahn sein orth gestelt sein laßen und
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erwartten, was ihr gnädigster herr darzu sagen werde, daß aber das ganze
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reich und deßen sammetliche stend zu der manutenenz verpflichtet sein
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solte, solches sey ihres ermessens eine sach, die dergestalt einseitthig nit
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resolvirt werden konne, und gebrauche noch wol der deliberation in den

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reichsräthen, so gleichwoln ihres wissens bißherzu noch nicht vorgangen.
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Nachdem in diesen Tagen ein Kollegialschreiben an Kurbrandenburg be-
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schlossen
sein soll, fragen sie, ob Kurköln Befehl gegeben habe, Schweden
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gegen Brandenburg im Besitz Pommerns zu versichern. Sie thetten sich ahn
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ihrem orth viel mehr versehen, man werde ihrem gnädigsten herrn nichts
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nachtheyliges zuzuziehen begehren, sondern bald die handlung offenzuhal-
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ten sich befleißigen, gestalt dan den Schweden ex parte Churbrandenburgs
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noch solche vorschläg beschehen werden, daruber sie zuvor die konigin zu
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berichten und bescheids sich zu erholen wol dienlicher, alß veranlaster-
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maßen zu verfahren, erachten wurden. I. H. G. und die ubrige Churcolni-
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sche wissen, daß nahmens ihres gnädigsten herrn sie vor diesem ansuchung
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gethan, daß der herrn chur-, fürsten und stend anwesende gesandte den
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Schwedischen der begerter satisfaction halber zuesprechen und dadurch die
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ubermeßigkeit der postulatorum zu milteren versuchen mochten, solches
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zwarn bewilliget, bißher aber wieder beßere hoffnung verschoben wor-
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den . Hierauff haben I. H. G. nach genommenem abtritt und vorgange-
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ner underredung geandworttet, waßgestalt weltkundig, wie hoch Ihre Kay-
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serliche Maiestet und viel andere getrewe chur-, fürsten und stende sich
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bearbeitet, die Schweden, alß welchen es von anfang vornemblich umb die
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Pommerische landen, ob sie woln andere praetextus gefuhrt, zu thun gewe-
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sen , wieder auß dem reich zu pringen. Man wüste aber auch hingegen, wie
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schlechtlich theyls stende darzu geholffen, indeme nicht nur etliche ganz
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still gesessen, sondern auch gar den frembden coronen zu behaubtung
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ihres intents allen vorschub gethan. Und alß nun das werck solcher-
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gestalt durch die waffen nicht zu erheben, die Schweden auch per tractatus
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von ganz Pommern nicht wegzupringen gewesen und aber von mennig-
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lichen in Ihre Kayserliche Maiestet umb befurderung des friedens so starck
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getrungen wurde, hetten die Kayserliche gesandten, wie man euserlich und
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ad partem vernommen (dan davon weder I. H. G. noch dem churfürst-
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lichen collegio formaliter einige communication geschehen) endtlich die
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Vorpommerische landen der cron Schweden auf gewisse weiß und gegen
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einige ergetzlichkeit fur Churbrandenburg zu uberlaßen sich erklehrt.
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Davon dan erst vor wenig tagen vom Churmainzischen directorio den ubri-
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gen churfürstlichen gesandtschafften diesergestalt andeuttung geschehen,
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daß sowol die Kayserliche alß Franzosische plenipotentiarii eine abschik-
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kung ahn Churbrandenburg zu thun vorhabens und deroselben, daß es bey
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diesen tractaten weitter nicht zu pringen gewesen, zu remonstriren, auch
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Seiner Churfürstlichen Durchlaucht resolution, ob dieselbe auf Vorpom-
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mern consentiren, oder aber geschehen laßen wolten, daß ganz Pommern
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bey Schweden verpleibe, einzuholen. Wobey dan vom churfürstlichen colle-
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gio begert worden, ahn Seine Churfürstliche Durchlaucht zu solchem end
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zugleich ein schreiben mit abgehen zu laßen. Solches schreiben were beliebt
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worden, und zwarn mehr Seiner Churfürstlichen Durchlaucht dienst damit
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zu thun, alß zue schaden, damit nemblich dieselbe, worauff es diß orts

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beruhen wolle, erkennen und dasjenige, was ihr und dero haus ahm wenig-
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sten nachtheylig, bey so beschaffenen dingen erwehlen möchten. Ohn sey
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zwarn nicht, daß man nachricht erlangt, alß seyen den Schweden von
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andern landen, damit sie von Pommern weichen, vorschläg geschehen, es
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habe aber der Salvius selbst sich vernehmen laßen, daß solche der cron
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Schweden nicht so wol gelegen. Zu dem konne man wol gedencken, daß es
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eben damit eben die difficultet, welche Churbrandenburg wegen Pommern
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macht, haben würde. Wan aber sonsten Seine Churfürstliche Durchlaucht
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die Schweden dahin werde vermögen konnen, daß sie mit wenigerm alß ob-
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bedeutem stück der Pommerischen landen sich contentiren, werde es ihro
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ein yeder gern und von herzen gönnen, gleich dan auch sich die Kayserliche
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gesandte zu bescheiden haben würden, daß man Churcolnischen theyls auf
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moderirung der Schwedischen satisfaction allezeit gangen. Die Chur-
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brandenburgische replicirten, daß ihr gnädigster herr den Schweden ande-
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rer herrn lande solte haben antragen laßen, umb sie von Pommern abzu-
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pringen , sey ein irriger bericht, begerten andern so wenig, alß sie es selbsten
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gern hetten, in dem ihrigen zu praeiudiciren. Wan aber Churbrandenburg
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dem ganzen reich den frieden erkaufen solte, würde ye billich sein, daß
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ihro ein aequivalens dafur erstattet würde. Hiernach hat es allerhand
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discursus gegeben, und seind ihnen alle landschafften, so von ihnen loco
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aequivalentis in vorschlag kommen sein sollen, namhafft gemacht und zu-
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gleich remonstrirt worden, daß wan die iezige rechtmeßige hern solche ab-
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tretten solten, daß sie gleichergestalt ein aequivalens praetendiren und also
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der sach nimmer ein end sein würde. Sie hingegen haben zwar nicht
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gestehen wollen, daß dergleichen anbegehren formaliter (ut aiebant) bey
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den Schweden geschehen, aber doch auch nicht leugnen konnen, daß von
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etlichen selbiger landen discurßweiß meldung gethan, sonderlich aber
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wegen Magdeburg dafur gehalten, daß es damit so gar ein frembdes ding
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nit sein kondte, zumaln das hauß Brandenburg selbigen erzstifft vorhin
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beynahe 100 jahr in besitz gehabt

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Von Kardinal Albrecht von Brandenburg (vgl. oben S. 211 Anm. 4) bis zu Christian
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Wilhelm (vgl. oben [ S. 442 Anm. 1 ] ) hatte Magdeburg ausschließlich Erzbischöfe und
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Administratoren aus dem Hause Brandenburg gehabt.
, auch die catholische stend nunmehr
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nichts darwieder zu sagen hetten, indem ermeltes erzstift ohne den protesti-
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renden biß zu vergleichung der religion verpleiben werde.

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Mitteilung der Mainzer: Von den Ksl. gewünschte Änderungen an dem
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Schreiben an Kurbrandenburg. W damit einverstanden.

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