Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XII 3
1646 XII 3
Montag W bei den Bayern. Gestrige und vorgestrige Ge-
spräche . Bayern: Ihre Bemühungen wegen Osnabrück/Minden; zur
Fortsetzung bereit.
Nachricht über eine vorgestern von den Ksl. ohne Wissen der Katholiken
den Protestanten in Form eines Vertrages gegebene Erklärung zu den Gra-
vamina
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 750f ] ; Endliche Erklärung Trauttmansdorffs 1646 XII 1 (Druck:
J. G. Meiern III S. 435–442 ).
.
W an Volmar: Bitte um Mitteilung der Erklärung. Volmar: Daß zwarn
etwas begriffen und den protestirenden zugestelt, auch davon den Chur-
mainzischen communication zu dem end geschehen, daß eine abschrifft den
Churcolln-, Tryer- und Bayerischen zugeschickt werden solte. Nachdem
aber die protestirende gestern sowol bey ihm alß nachgehends in mehrer
anzal beym herrn graffen von Trautmanstorff uber ein und andern punct
sich noch gar hoch beschwert, so besorge er, daß damit annoch in einen ver-
stand nicht werde zu gerathen sein. – Auf Anfrage bei den Mainzern
erhält W eine Abschrift.
Mitteilung von Gobelius: Sächsisch-brandenburgische Argumente zur Be-
hauptung der territorialjurisdiction über die eingezogenen Stifter .
spräche . Bayern: Ihre Bemühungen wegen Osnabrück/Minden; zur
Fortsetzung bereit.
Nachricht über eine vorgestern von den Ksl. ohne Wissen der Katholiken
den Protestanten in Form eines Vertrages gegebene Erklärung zu den Gra-
vamina
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 750f ] ; Endliche Erklärung Trauttmansdorffs 1646 XII 1 (Druck:
J. G. Meiern III S. 435–442 ).
W an Volmar: Bitte um Mitteilung der Erklärung. Volmar: Daß zwarn
etwas begriffen und den protestirenden zugestelt, auch davon den Chur-
mainzischen communication zu dem end geschehen, daß eine abschrifft den
Churcolln-, Tryer- und Bayerischen zugeschickt werden solte. Nachdem
aber die protestirende gestern sowol bey ihm alß nachgehends in mehrer
anzal beym herrn graffen von Trautmanstorff uber ein und andern punct
sich noch gar hoch beschwert, so besorge er, daß damit annoch in einen ver-
stand nicht werde zu gerathen sein. – Auf Anfrage bei den Mainzern
erhält W eine Abschrift.
Mitteilung von Gobelius: Sächsisch-brandenburgische Argumente zur Be-
hauptung der territorialjurisdiction über die eingezogenen Stifter .