Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XI 25
1646 XI 25
Sonntag W bei Trauttmansdorff. Mit den Franzosen soll
es bei den bisherigen Abmachungen bleiben, Hoffnung auf baldigen Ab-
schluß Frankreich–Spanien, die Generalstaaten insgesamt für einen dau-
ernden Frieden. W: Auch die Streitigkeiten zwischen den Staaten und
dem Reich zu schlichten. Was fur groß beschwer es sey, empfinde oder
begreiffe man zue Wien oder auch Churmainz undt Bayern also nicht
gleich Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Collen und andere stenndt
alß negstgesessener. Trauttmansdorff: Sobald der fried mit Spanien
und den Hollandern richtig, wurde von stabilirung der neutralitet zwi-
schen dem reich und ihn den Staden zu handlen sein, da alßdan I. H. G.
und andere die notturfft ahn hand geben mochten. Warzu sie sich er-
potten und vorn anfang specificirt, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht
und die negst angrenzende benachparte ab der anmaßenden Brabandischen
guldenen bull, den newerlich angerichteten zöll und licenten, dan daß sie
die Hollander alle faule händel ahn sich erkauften, und dergleichen sich
hochstens gravirt befinden, und auf deren remediirung nohtwendig muste
gedacht werden. Welches er von Trautmanstorff zu beobachten sich
erpotten. W: Bestürzt über die Bestimmungen wegen Verden in den
letzten ksl.-schwedischen Erklärungen
Vgl. oben [ S. 625 Anm. 3 ] .
, welches auf solche weiß nicht
kondte gehen, sondern auf andere mittel müßen gedacht werden. Trautt-
mansdorff : Volmar hat darüber lange mit Salvius geredet, der zuletzt
meinte, es wurde wol das beste sein, ihnen die geistliche gütter, wie er im
erzstifft Bremen selbst thun wolte, abzukauffen, damit die catholische
anderwerts sich begeben mogen. I. H. G. fuhrten ihm abermaln zu
gemuth, daß Ihre Maiestet in solche alienation und mutation in statum
principatus saecularis nicht kondten verstehen, gleich sie dan auch darzu in
ewigkeit nicht würden bewilligen. Er aber wiese es damit ab, daß es
nicht Caesaris opus, sondern der Schweden, und I. H. G. seyen wegen ver-
waigernden consensus der hinumblassung nicht zu verdencken, einmaln
aber sey es ahn dem, daß man frieden haben müße. Gravaminaverhandlun-
gen , möchte morgen mit Salvius deßhalber gern ein ganzes machen und
Buschmann dabei haben, zumaln er einen guten modum hab, mit dem
Salvio zue tractiren und umbzugehen. Wie nun I. H. G. de materia
tractanda mit ihme Salvio zue vernehmen begert, andworttete der herr
graff, es hetten die theologi und politici zu Wien 12 rationes auffgesezt, so
ihme vom Kayserlichen hoff gestern seyen zukommen, welche dahin zieh-
len , daß man den uncatholischen nicht nur in ein oder anderm puncten
pacis amore konde nachgeben, sondern alle stiffter in perpetuum bewilligen
sollte. Es remonstrirten sie aber darauff, daß diese materi von andern
theologis, in specie von den Churmainz- und Bayerischen und Colnischen
auch examiniret worden seye, keine gingen gleichwoln so weith, sondern
sententiam contrariam sustinirten, inmaßen die Churmainzische gesandten
noch erst bey lezter consultation in voto sich hetten vernehmen laßen.
Ob nun wol der herr graff gegenwerttigen statum und die noht, worin
man stecken thue, angeführt, beynebenst vermeldet, daß er noch erst bey
gestriger post starcke schreiben empfangen hette, quovis modo frieden zu
machen. Ist ihm doch dargegen zu gemuth gefuhret, daß solch zuschrei-
ben sonder allen zweiffel den verstand haben werd, quovis modo licito und
wie es bey Gott verandwortlich. Die beschaffenheit der necessitet und wie
man darin khommen, warumb man auch darin stekhen bleibe und wie es an
getreuer cur- und fürsten assistenz und guetten einrathen nit gemanglet,
wisse Gott und werde die posteritet iudiciren, und liessen es I. H. G. an sein
ortt gestellt sein. Alß nichts daweniger er herr graff auf vorigem be-
harret und daß anderst kein weg noch mittel sey, auß den sachen zue kom-
men . Replicirten ihm I. H. G., falß von den Schweden die praetension
noch weitters und etwa auf ein oder ander fürstenthumb in Schlesien gestelt
wurde, obs dan die mainung auch behalten thue? Worauff er, daß
ehender alles blutt würden auffsezen, alß das geringste darin nachzuge-
ben . I. H. G. fragten, ob dan nit die necessitet, frieden zu machen, und
ob die noht gesezten falß nicht eben so groß sein wurde. woruber er sich
etwas alterirt bezeigt, mit vermelden, es seye nicht beßer, alß daß er mor-
gen von hier raisen thette, alßdan mochte frieden machen, wer da wolt.
I. H. G. hinwieder, wans die mainung und wans vorhin gewust haben
solt, daß er die handlung auß sich allein fuhren solt, mochte yeder beßer zu
hauß geplieben und die auffgewendete unkosten erspahret sein. Ferner
begerten I. H. G., wie es mit der religion in ihrem stifft Oßnabruck solte
gehalten werden, und ob man, wie sie nimmer verhoffen wolten, in die
suchende autonomiam werde bewilligung geben; warumbs dan nicht gleich
anfangs geschehen, einmal konden und wolten sie das exercitium aufm land
nimmer gestatten. Auf welches der herr graff, daß er nicht wist, wie
ihm anderst zu thun, und werde man sich hierinnen accommodiren müßen,
und hetten die uncatholische in der statt Oßnabruck kirchen genug. Wor-
uber ihme der bericht gegeben, daß sie keine, die nicht mit gewalt den
catholischen abgenommen, innen hetten, gleich sie dan noch erst anno 1632
zwo munchskirchen eingezogen und darauß die religiosos veriagt, das exer-
citium alldorten auch ruhig nimmer hergebracht. Und wie I. H. G. ver-
merckt , daß er ganz kein rechte information hieruber gehabt (die er ihme
schrifftlich zu subministriren begert), haben sie zu vermelden anlaß ge-
nommen , daß diß ihre klag bißher gewesen, daß man nur alleweyl von der
andern seithen bericht genommen, von den catholischen interessenten aber
keine seye begert worden. Die Oßnabruckische, wie I. H. G. vernemmen,
hetten 22 puncta spargiert
Vgl. die motiva der Stadt Osnabrück (Druck: J. G. Meiern III S. 681 ff mit Datum
1646 XII 3/13).
, seie keiner mit wahrheit zu beweisen, und
I. H. G. nit daruber gehört worden. Demnegst fragt der her graff, wie
I. H. G. vermainten, daß ihm zu thun und man auß den sachen kommen
möcht? Die ihme zur andwort geben, weylen andere theologi von der
Vienensium opinion discrepiren, wusten sie nit, was sie sagen sollten, prin-
cipia theologorum weren clar und undisputierlich, mieste nur diversitas in
significatione casus an einen oder andern ort solche discrepanz causiren.
Aber supposito, daß den gegentail perpetuitas haec zugelassen werden konte,
miessen und wöllen, were dahin zu sehen, daß hingegen den catholischen das
reservatum ecclesiasticum undisputierlich in perpetuum, auch das ius refor-
mandi et alia in ihren landen gleich den protestirenden frey verpleib, und
dan daß die iezige rechtmeßige herrn und bischoffe plenarie cum omni
causa restituirt werden solt. Er aber wolt dafur halten, daß man auf
solche weiß nicht wurde zusammenkommen. Also dan, sagen I. H. G.,
müste der wiederparthey in allem, was sie nur begert, favorisirt, hingegen
den catholischen alles wiedrig und beschwerliche aufgebürdet werden. Bey
der posteritet würde es heischen, der Kayser habe dem graffen von Traut-
manstorff das ganze werck uberlaßen, er aber alles in praeiudicium religio-
nis maximum hinweggegeben. Jezt gingen auch ihres vernehmens damit
umb, daß die statt Oßnabruck zur immediat reichsstatt möchte erhebt wer-
den , der die statt Luttig und andere bald wurden nachfolgen. Es versehen
sich aber I. H. G., es werden Ihre Maiestet die darauß endstehende incon-
venientien wol erwegen und dißfalß ihrer wahlcapitulation sich erinnern.
Der herr graff von Trautmanstorff endschuldigte sich, daß er das memo-
rial nicht gesehen, dabey sich erpiethend, was ihme deßhalber würde vor-
kommen , solches alspalden abzuweisen. I. H. G. urgirten weitters der
Wirttenbergischen closter halber, ob dieselbe nicht pro catholicis zu erhal-
ten oder media sich finden möchten, wenigst einen theyl von 30 so ansehen-
lichen clostern zu conserviren, und zum allerwenigsten die, welche in denen
ambtern, so das hauß Osterreich, dan die drei in der herrschafft Heiden-
heimb , so Churbayern fur 500 000 gulden innen hatt, und daß derenthalb
der anwesender bevollmächtigter mit ihro gered habe. Der her graff
von Trautmanstorff replicirte, man hette die conservation solcher closter
beym reichstag anno 1641 zu Regenspurg sollen in acht genohmen haben,
man mochte aber das damaln von Churbayern gefuhrte votum, deme auch
endlich das Churcollnische accediret, ansehen, kondten nun per tractatus
etliche den catholischen verpleiben, wolt er seinestheylß wunschen und gern
mitbefurdern. fragte demnegst, ob die 3 in der herschafft heydenheimb
gelegen, soviel wehrt und ob derentwegen I. H. G. mit den herrn Churbaye-
rischen gered? Darauff geandworttet ad ultimum quod non, ad primum
aber, kondte die summa von den praelaten nicht erlegt werden, mocht es
auf ein leidliches alß auf 50 oder 30 000 zu richten sein. Der herr graff
erpotte sich, daß ers eingedenckt pleiben wolle. I. H. G. vermainten
darauf, obs nit zu machen, daß dem herzogen die jungfrawcloster zu laßen
und ubrige den geistlichen pleiben möchten? Respondit, sorge, daß der
versuch umbsonst sein werde, sonderlich were Maulbron ein ansehenliches
closter, und wurde ihm lieb sein, wan ihm deßhalber nottige information
und vorschleg geben thette. I. H. G. hat hierbey der Pater prior zu
verstehen gegeben, daß gegen ihn der herr graff von Trautmanstorff sich
vernehmen laßen, falß die praelaten die closter pro mediatis wurden halten,
wolt er sich umb deren conservation bemühen, zumaln nicht geschehen
kondt, wan sie erhalten, daß man erst mit ihnen der medietet halber lang
disputiren und zancken solte. Beym auffstehen recommendirten I. H. G.
causam religionis und daß der herr graff den schluß des friedens also ein-
richten wolle, damit nicht etwa zeitlich und ewige straff uber die veruhr-
sacher kommen möcht. Was fur segen Gottes man nach dem Prager frieden
gehabt, hett die erfahrenheit bezeigt, und besorgenden, das hauß Osterreich
werde darunter noch leiden müßen. Wegen der autonomi wurde behutt-
samb zu gehen sein, dan darein die interessirte, sonderlich Churmainz,
Churcollen, Fulda, auch sie selbsten nimmermehr consentiren wurden.
Wobey er angedeuttet, daß der Salvius quoad punctum religionis urgiren
thette, daß Ihre Maiestet in dero erblanden die religionisten 15 jahr lang
gedulten solten, nach deren verfließung bey denselben stehen, wie sie es
machen wolten, also daß, wan sie underdeßen die gutter nit verkaufft, ins
land sich begeben dörfften, ohn daß sie sedem darin weitters fermirten.
Longueville bei W. Nachfrage wegen der Gravamina. W: Nachdem
ihnen Franzosischen bekand seye, mit was unzuläßigen postulatis andere-
seiths herankommen und wie man catholischentheyls alberait schiedlich
sich erklehret, so wurden sie, ahn wehm der unfug bestehe, leicht zu schlie-
ßen haben. Were iezt die rechte zeit, daß die cron Franckreich erwiese, daß
sie catholisch, und wurde hierin der herrn Franzosischen plenipotentiario-
rum offt geruhmbter eiffer pro conservatione religionis sehr guten nuzen
schaffen. Sagte der herzog, daß ihrerseitths ahn erweisung guten eiffers
nichts erwinden solte, wie dan solches bißher geschehen, daß auch Franck-
reich bey ihren confoederirten im verdacht, alß wan sie ihrer nach geschlos-
sener Franzosischen satisfaction vergeßen und der catholischen postulata
durchzutrucken gedächten. Man mochte das werck in denen punctis, worin
man immer konne, accommodiren, gestünden gern, daß sie den catholischen
nach erlangter richtigkeit in dem satisfactionspuncten zu allen guten offi-
ciis obligirt, gleich sie dan dazu willig, es müste aber ihnen nicht alles auff-
gebürdet , sondern die catholische selbst thunlichen dingen nach sich be-
quehmen . Worauff ihme specialius repraesentirt, in wehm alberait die
catholische nachgegeben, auch die rationes, warumb man den protestiren-
den in der suchenden autonomia nicht konne deferiren, vor augen gestelt.
Wormit der Longeville einig zu sein vermeldet. Alß folgendts der discurß
ad tractatus publicos und in specie die Hessen Casselische praetension sich
flectiret, hat er sich uber die maß passionirt und eiffrig erwiesen, mit den
formalibus, es müste sich in diesem punct so hart nicht bezaigt werden, die
landgraffin hette bey diesem krieg viel ausgesezt und schaden gelitten,
dagegen ihr eine ansehenliche satisfaction billich gebuhre. Darwieder
die unpilligkeit a contrario remonstrirt, auch wasgestalt der cron Franck-
reich intention bey auffgerichteter confoederation nicht gewesen, die catho-
lische des ihrigen cum tanto dispendio religionis endsezen zu laßen. Und
obwoln der herzog die graffschafft Arnsperg sambt einigen im land zu
Hessen gelegenen Mainzisch stättl und amtlein, welche die landgravin
begerte, gar gering und gegen den angezogenen erlittenen schaden impro-
portionirt schätzen wollen, ist ihme doch gleichfalß das gegenspiel neben
der unpillickeit solch der Hessischen praetension, und daß dieser theyl ein
mehrers constituiren würde, alß die ganze Hessische landen in sich begrif-
fen , vor augen gestelt. Es hett sich die landgraffin ahn der amnisti gleich
andern stenden wol zue begnugen und hoch zu erfrewen, wan sie ihren
sohn ohn weittere ansprach wegen so vielen zugefügten schäden in fried-
liche regierung sezen mocht. Der herzog von Longevill aber plieb
dabey, daß die in den lezten postulatis begerte landschafften dem haus
Hessen in pfandschafft müßen gelaßen werden, biß demselben ein million
reichsthaler erlegt, behaubtet auch, daß dadurch der religion nichts abging,
zumaln die landgraffin in religione kein anderung würde vornehmen. Die
geistliche hetten ohnedas gar zu wol gelebt, die möchten von ihren commo-
diteten etwas abbrechen und durch wol hausen und sparsamb sein die
oppignorirte landen wieder einlößen. Darwieder remonstrirt, daß nicht
zu reden, ob die geistliche zu viel haben oder zu wenig, und wie sie das
ihrige zu gebrauchen, sondern daß Gott, seinen lieben hayligen, der kirchen
und catholischen religion daselbig verpleiben soll und müße, was dahin
gehorig. Es sey mit den patrimoniis Christi et sanctorum schon ubel genug
umbgangen, und würde ja das gesez unicuique suum tribuendi per summam
iniustitiam a plenipotentiariis christianissimi regis laedirt, wan sie den
catholischen kirchen et ipsis fundationibus Caroli Magni iezo noch mehrers
nehmen und die Casselische, welche rechte religionis et ecclesiarum persecu-
tores , damit noch weitters zu undertruckung der catholischen verstercken
wurden. Und seye doch solche oppignoratio nichts anders, wie man in der-
gleichen fällen genugsamb zu erfahren bißdaher gehabt, alß formalis alie-
natio , zumalen daß auch eine solche summa nicht auffzupringen, gleich dan
die Schwedische, daß kein geld mehr im reich, selbst bekend, und seyen
eben diese landen durch der Hessen proceduren in solche schulden gerathen,
worauß die posteritet sich nit würde retten konnen. Man soll benebens ge-
dencken , wie viele kirchen und closter eingeäschert und wie viele leuth
ihrer seelsorg auß mangel des underhalts beraubt, auf deren restauration
die cron Franckreich pillich mehrers, alß den Casselischen in ihren unbilli-
chen postulatis beyzustehen, zu gedencken hetten. Und sey einmal diß be-
geren also beschaffen, daß darauf nicht einmal zu handlen, geschweigens zu
concludiren stünde, und solt er sich wol versichern, daß solche weder Ihre
Churfürstliche Durchlaucht zu Collen noch yemandts anders, so hiebey
interessirt, nimmermehr wurden eingehen. Wan auch schon Ihre Churfürst-
liche Durchlaucht (da Gott vor sey) in ihrer feind hande gerathen, solte
doch Franckreich dergleichen zumutthung nicht zulaßen, so wenig auch
solches immer zugegeben werden würde noch kondte. Hierauff der her-
zog von Longeville: Daß die Casselische bey der oppignoration der religion
nichts nachtheyliges suchten, wofur dan Franckreich bey diesen tractaten,
auch daß die abloß gestattet werden müste, genugsamb caviren kondte.
Und seye auch die graffschafft Arnsperg und andere ämbter a prima fun-
datione bey dem churfürstenthumb Collen
, deßgleichen andere ämbter bey
den ubrigen stifftern, nicht gewesen. Die geistliche hetten zuviell, würden
bey einem wenigen eingezogener und häußlicher werden, und was zur
ablöße nötig, zu erspahren sich befleißigen. Es köntte solches geschehen,
wan man zehenmahl zue der landgräffinnen kerne und einer so tugent-
samen fürstinnen hände küßete und ihr jedesmahls 100 000 reichsthaler
offerirte. I. H. G.: Sie vermerckten, daß man alleweill weiters und meh-
rers sich gegen die geistliche heraußließe, und würden auff solche weiße
Ihrer Päbstlichen Heyligkeit quaestio status et bonorum auch movirt wer-
den . Longeville: Er müste bekennen, daß der Pabst große dominia an
landt und leuten hette. Bey St. Petri zeitten were es anderst geweßen, und
hette die sach allerhand bedencken. Man soltte doch eine so liebe meritirte
fürnehme fürstin alß die landgräffin, indeme es doch anders nit sein köntte,
contentiren. Und alß darauff wieder replicirt, wie daß sie in deme woll
glücklich und der cron Franckreich genugsamb zu dancken, daß sie per
amnistiam nebenst ihrem sohn in einem rühigen stand gesetzt würde und
daß die Marpurgische sache köntte des landgraff Georg Fürstliche Gnaden
erbieten nach verglichen werden. Hatt der duc de Longeville angefan-
gen zue invehiren gegen den Kayserlichen hoff und referirt, wie daß sie in
Franckreich von Kayserlichen gefangenen officierern, welche anderst keine
dependenz alß vom hauß Österreich, gehört hetten, wie daß sich alles ahm
Kayserlichen hoff in puncto iustitiae erkauffen ließe. Alßo were es auch in
der Marpurgischen sach zugangen, die Darmstättische würden sich gueten
bescheids zu bedancken haben, wan ihnen fructus percepti nachgelaßen.
I. H. G.: Ihre Kayserliche Maiestet und deren hoff mitt einer solchen
iniustitz zue insimuliren, erfördere billich ein mehrers nachdencken. Wan er
duc recht in dießer sachen informirt, würde er anderst rheden, seine große
affection gegen die landgraffin ubernehme ihnen. Longeville bekendte
seine affection, bate nochmaln, man woltte der landgraffinnen in puncto
satisfactionis so starck nicht zuewieder sein. Damitt seinen abschied von
I. H. G. genommen und sich nochmaln zum Paderbornischen thumbprob-
sten und canzlern gewendet und gerehdet, man müßte die damen ehren,
Christus hette in evangelio adulteram nit gestrafft und niemand von dem
volck den ersten stein auffnehmen wollen. Und alß darauff iocando
geandtwortt, es ließe sich itzo beßer verandtwortten, die steine auffzuheben
alß solche sumb gelds oder lander zu praesentiren, ist man hinc inde inter
iocosa et seria geschieden.
W bei Chigi: Heutige Gespräche. Chigi: Kann Trauttmansdorff nicht
verstehen, der geb allezeit in rebus religionis gute vertrostung und thette
doch folgendts das contrarium. Seinen consensum werde er darin nimmer
geben konnen, allermaßen er dan von Ihrer Pabstlichen Heiligkeit dahin
befelcht seye, ehender von hier zu raisen alß dergleichen enormiteten mit
seinem consens oder praesens zu ratificiren. Er habe es dem von Traut-
manstorff fein Teutsch gesagt, wurde es auch noch weitters thun, ginge mit
seiner liberalitet und pusillanimitet weitter, alß die protestirende selbst
begerten oder auch die Franzosen gern sehen thetten. Zur hessischen Satis-
faktion , in welche Frage er sich nicht mischt, haben die Franzosen bei Con-
tarini 500 000 Reichstaler gefordert, darauf hat Trauttmansdorff 250 000
geboten, worauf die Franzosen Contarini gefragt haben, warum er nicht
eine Million verlangt habe. W: Hat hiervon noch nichts gehört, seye ia
hochlich zu verwundern, daß solch erpiethen ohne der interessenten, die die
summa zahlen solten, vorwissen geschehen dorfte. – [...]
es bei den bisherigen Abmachungen bleiben, Hoffnung auf baldigen Ab-
schluß Frankreich–Spanien, die Generalstaaten insgesamt für einen dau-
ernden Frieden. W: Auch die Streitigkeiten zwischen den Staaten und
dem Reich zu schlichten. Was fur groß beschwer es sey, empfinde oder
begreiffe man zue Wien oder auch Churmainz undt Bayern also nicht
gleich Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Collen und andere stenndt
alß negstgesessener. Trauttmansdorff: Sobald der fried mit Spanien
und den Hollandern richtig, wurde von stabilirung der neutralitet zwi-
schen dem reich und ihn den Staden zu handlen sein, da alßdan I. H. G.
und andere die notturfft ahn hand geben mochten. Warzu sie sich er-
potten und vorn anfang specificirt, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht
und die negst angrenzende benachparte ab der anmaßenden Brabandischen
guldenen bull, den newerlich angerichteten zöll und licenten, dan daß sie
die Hollander alle faule händel ahn sich erkauften, und dergleichen sich
hochstens gravirt befinden, und auf deren remediirung nohtwendig muste
gedacht werden. Welches er von Trautmanstorff zu beobachten sich
erpotten. W: Bestürzt über die Bestimmungen wegen Verden in den
letzten ksl.-schwedischen Erklärungen
Vgl. oben [ S. 625 Anm. 3 ] .
kondte gehen, sondern auf andere mittel müßen gedacht werden. Trautt-
mansdorff : Volmar hat darüber lange mit Salvius geredet, der zuletzt
meinte, es wurde wol das beste sein, ihnen die geistliche gütter, wie er im
erzstifft Bremen selbst thun wolte, abzukauffen, damit die catholische
anderwerts sich begeben mogen. I. H. G. fuhrten ihm abermaln zu
gemuth, daß Ihre Maiestet in solche alienation und mutation in statum
principatus saecularis nicht kondten verstehen, gleich sie dan auch darzu in
ewigkeit nicht würden bewilligen. Er aber wiese es damit ab, daß es
nicht Caesaris opus, sondern der Schweden, und I. H. G. seyen wegen ver-
waigernden consensus der hinumblassung nicht zu verdencken, einmaln
aber sey es ahn dem, daß man frieden haben müße. Gravaminaverhandlun-
gen , möchte morgen mit Salvius deßhalber gern ein ganzes machen und
Buschmann dabei haben, zumaln er einen guten modum hab, mit dem
Salvio zue tractiren und umbzugehen. Wie nun I. H. G. de materia
tractanda mit ihme Salvio zue vernehmen begert, andworttete der herr
graff, es hetten die theologi und politici zu Wien 12 rationes auffgesezt, so
ihme vom Kayserlichen hoff gestern seyen zukommen, welche dahin zieh-
len , daß man den uncatholischen nicht nur in ein oder anderm puncten
pacis amore konde nachgeben, sondern alle stiffter in perpetuum bewilligen
sollte. Es remonstrirten sie aber darauff, daß diese materi von andern
theologis, in specie von den Churmainz- und Bayerischen und Colnischen
auch examiniret worden seye, keine gingen gleichwoln so weith, sondern
sententiam contrariam sustinirten, inmaßen die Churmainzische gesandten
noch erst bey lezter consultation in voto sich hetten vernehmen laßen.
Ob nun wol der herr graff gegenwerttigen statum und die noht, worin
man stecken thue, angeführt, beynebenst vermeldet, daß er noch erst bey
gestriger post starcke schreiben empfangen hette, quovis modo frieden zu
machen. Ist ihm doch dargegen zu gemuth gefuhret, daß solch zuschrei-
ben sonder allen zweiffel den verstand haben werd, quovis modo licito und
wie es bey Gott verandwortlich. Die beschaffenheit der necessitet und wie
man darin khommen, warumb man auch darin stekhen bleibe und wie es an
getreuer cur- und fürsten assistenz und guetten einrathen nit gemanglet,
wisse Gott und werde die posteritet iudiciren, und liessen es I. H. G. an sein
ortt gestellt sein. Alß nichts daweniger er herr graff auf vorigem be-
harret und daß anderst kein weg noch mittel sey, auß den sachen zue kom-
men . Replicirten ihm I. H. G., falß von den Schweden die praetension
noch weitters und etwa auf ein oder ander fürstenthumb in Schlesien gestelt
wurde, obs dan die mainung auch behalten thue? Worauff er, daß
ehender alles blutt würden auffsezen, alß das geringste darin nachzuge-
ben . I. H. G. fragten, ob dan nit die necessitet, frieden zu machen, und
ob die noht gesezten falß nicht eben so groß sein wurde. woruber er sich
etwas alterirt bezeigt, mit vermelden, es seye nicht beßer, alß daß er mor-
gen von hier raisen thette, alßdan mochte frieden machen, wer da wolt.
I. H. G. hinwieder, wans die mainung und wans vorhin gewust haben
solt, daß er die handlung auß sich allein fuhren solt, mochte yeder beßer zu
hauß geplieben und die auffgewendete unkosten erspahret sein. Ferner
begerten I. H. G., wie es mit der religion in ihrem stifft Oßnabruck solte
gehalten werden, und ob man, wie sie nimmer verhoffen wolten, in die
suchende autonomiam werde bewilligung geben; warumbs dan nicht gleich
anfangs geschehen, einmal konden und wolten sie das exercitium aufm land
nimmer gestatten. Auf welches der herr graff, daß er nicht wist, wie
ihm anderst zu thun, und werde man sich hierinnen accommodiren müßen,
und hetten die uncatholische in der statt Oßnabruck kirchen genug. Wor-
uber ihme der bericht gegeben, daß sie keine, die nicht mit gewalt den
catholischen abgenommen, innen hetten, gleich sie dan noch erst anno 1632
zwo munchskirchen eingezogen und darauß die religiosos veriagt, das exer-
citium alldorten auch ruhig nimmer hergebracht. Und wie I. H. G. ver-
merckt , daß er ganz kein rechte information hieruber gehabt (die er ihme
schrifftlich zu subministriren begert), haben sie zu vermelden anlaß ge-
nommen , daß diß ihre klag bißher gewesen, daß man nur alleweyl von der
andern seithen bericht genommen, von den catholischen interessenten aber
keine seye begert worden. Die Oßnabruckische, wie I. H. G. vernemmen,
hetten 22 puncta spargiert
Vgl. die motiva der Stadt Osnabrück (Druck: J. G. Meiern III S. 681 ff mit Datum
1646 XII 3/13).
I. H. G. nit daruber gehört worden. Demnegst fragt der her graff, wie
I. H. G. vermainten, daß ihm zu thun und man auß den sachen kommen
möcht? Die ihme zur andwort geben, weylen andere theologi von der
Vienensium opinion discrepiren, wusten sie nit, was sie sagen sollten, prin-
cipia theologorum weren clar und undisputierlich, mieste nur diversitas in
significatione casus an einen oder andern ort solche discrepanz causiren.
Aber supposito, daß den gegentail perpetuitas haec zugelassen werden konte,
miessen und wöllen, were dahin zu sehen, daß hingegen den catholischen das
reservatum ecclesiasticum undisputierlich in perpetuum, auch das ius refor-
mandi et alia in ihren landen gleich den protestirenden frey verpleib, und
dan daß die iezige rechtmeßige herrn und bischoffe plenarie cum omni
causa restituirt werden solt. Er aber wolt dafur halten, daß man auf
solche weiß nicht wurde zusammenkommen. Also dan, sagen I. H. G.,
müste der wiederparthey in allem, was sie nur begert, favorisirt, hingegen
den catholischen alles wiedrig und beschwerliche aufgebürdet werden. Bey
der posteritet würde es heischen, der Kayser habe dem graffen von Traut-
manstorff das ganze werck uberlaßen, er aber alles in praeiudicium religio-
nis maximum hinweggegeben. Jezt gingen auch ihres vernehmens damit
umb, daß die statt Oßnabruck zur immediat reichsstatt möchte erhebt wer-
den , der die statt Luttig und andere bald wurden nachfolgen. Es versehen
sich aber I. H. G., es werden Ihre Maiestet die darauß endstehende incon-
venientien wol erwegen und dißfalß ihrer wahlcapitulation sich erinnern.
Der herr graff von Trautmanstorff endschuldigte sich, daß er das memo-
rial nicht gesehen, dabey sich erpiethend, was ihme deßhalber würde vor-
kommen , solches alspalden abzuweisen. I. H. G. urgirten weitters der
Wirttenbergischen closter halber, ob dieselbe nicht pro catholicis zu erhal-
ten oder media sich finden möchten, wenigst einen theyl von 30 so ansehen-
lichen clostern zu conserviren, und zum allerwenigsten die, welche in denen
ambtern, so das hauß Osterreich, dan die drei in der herrschafft Heiden-
heimb , so Churbayern fur 500 000 gulden innen hatt, und daß derenthalb
der anwesender bevollmächtigter mit ihro gered habe. Der her graff
von Trautmanstorff replicirte, man hette die conservation solcher closter
beym reichstag anno 1641 zu Regenspurg sollen in acht genohmen haben,
man mochte aber das damaln von Churbayern gefuhrte votum, deme auch
endlich das Churcollnische accediret, ansehen, kondten nun per tractatus
etliche den catholischen verpleiben, wolt er seinestheylß wunschen und gern
mitbefurdern. fragte demnegst, ob die 3 in der herschafft heydenheimb
gelegen, soviel wehrt und ob derentwegen I. H. G. mit den herrn Churbaye-
rischen gered? Darauff geandworttet ad ultimum quod non, ad primum
aber, kondte die summa von den praelaten nicht erlegt werden, mocht es
auf ein leidliches alß auf 50 oder 30 000 zu richten sein. Der herr graff
erpotte sich, daß ers eingedenckt pleiben wolle. I. H. G. vermainten
darauf, obs nit zu machen, daß dem herzogen die jungfrawcloster zu laßen
und ubrige den geistlichen pleiben möchten? Respondit, sorge, daß der
versuch umbsonst sein werde, sonderlich were Maulbron ein ansehenliches
closter, und wurde ihm lieb sein, wan ihm deßhalber nottige information
und vorschleg geben thette. I. H. G. hat hierbey der Pater prior zu
verstehen gegeben, daß gegen ihn der herr graff von Trautmanstorff sich
vernehmen laßen, falß die praelaten die closter pro mediatis wurden halten,
wolt er sich umb deren conservation bemühen, zumaln nicht geschehen
kondt, wan sie erhalten, daß man erst mit ihnen der medietet halber lang
disputiren und zancken solte. Beym auffstehen recommendirten I. H. G.
causam religionis und daß der herr graff den schluß des friedens also ein-
richten wolle, damit nicht etwa zeitlich und ewige straff uber die veruhr-
sacher kommen möcht. Was fur segen Gottes man nach dem Prager frieden
gehabt, hett die erfahrenheit bezeigt, und besorgenden, das hauß Osterreich
werde darunter noch leiden müßen. Wegen der autonomi wurde behutt-
samb zu gehen sein, dan darein die interessirte, sonderlich Churmainz,
Churcollen, Fulda, auch sie selbsten nimmermehr consentiren wurden.
Wobey er angedeuttet, daß der Salvius quoad punctum religionis urgiren
thette, daß Ihre Maiestet in dero erblanden die religionisten 15 jahr lang
gedulten solten, nach deren verfließung bey denselben stehen, wie sie es
machen wolten, also daß, wan sie underdeßen die gutter nit verkaufft, ins
land sich begeben dörfften, ohn daß sie sedem darin weitters fermirten.
Longueville bei W. Nachfrage wegen der Gravamina. W: Nachdem
ihnen Franzosischen bekand seye, mit was unzuläßigen postulatis andere-
seiths herankommen und wie man catholischentheyls alberait schiedlich
sich erklehret, so wurden sie, ahn wehm der unfug bestehe, leicht zu schlie-
ßen haben. Were iezt die rechte zeit, daß die cron Franckreich erwiese, daß
sie catholisch, und wurde hierin der herrn Franzosischen plenipotentiario-
rum offt geruhmbter eiffer pro conservatione religionis sehr guten nuzen
schaffen. Sagte der herzog, daß ihrerseitths ahn erweisung guten eiffers
nichts erwinden solte, wie dan solches bißher geschehen, daß auch Franck-
reich bey ihren confoederirten im verdacht, alß wan sie ihrer nach geschlos-
sener Franzosischen satisfaction vergeßen und der catholischen postulata
durchzutrucken gedächten. Man mochte das werck in denen punctis, worin
man immer konne, accommodiren, gestünden gern, daß sie den catholischen
nach erlangter richtigkeit in dem satisfactionspuncten zu allen guten offi-
ciis obligirt, gleich sie dan dazu willig, es müste aber ihnen nicht alles auff-
gebürdet , sondern die catholische selbst thunlichen dingen nach sich be-
quehmen . Worauff ihme specialius repraesentirt, in wehm alberait die
catholische nachgegeben, auch die rationes, warumb man den protestiren-
den in der suchenden autonomia nicht konne deferiren, vor augen gestelt.
Wormit der Longeville einig zu sein vermeldet. Alß folgendts der discurß
ad tractatus publicos und in specie die Hessen Casselische praetension sich
flectiret, hat er sich uber die maß passionirt und eiffrig erwiesen, mit den
formalibus, es müste sich in diesem punct so hart nicht bezaigt werden, die
landgraffin hette bey diesem krieg viel ausgesezt und schaden gelitten,
dagegen ihr eine ansehenliche satisfaction billich gebuhre. Darwieder
die unpilligkeit a contrario remonstrirt, auch wasgestalt der cron Franck-
reich intention bey auffgerichteter confoederation nicht gewesen, die catho-
lische des ihrigen cum tanto dispendio religionis endsezen zu laßen. Und
obwoln der herzog die graffschafft Arnsperg sambt einigen im land zu
Hessen gelegenen Mainzisch stättl und amtlein, welche die landgravin
begerte, gar gering und gegen den angezogenen erlittenen schaden impro-
portionirt schätzen wollen, ist ihme doch gleichfalß das gegenspiel neben
der unpillickeit solch der Hessischen praetension, und daß dieser theyl ein
mehrers constituiren würde, alß die ganze Hessische landen in sich begrif-
fen , vor augen gestelt. Es hett sich die landgraffin ahn der amnisti gleich
andern stenden wol zue begnugen und hoch zu erfrewen, wan sie ihren
sohn ohn weittere ansprach wegen so vielen zugefügten schäden in fried-
liche regierung sezen mocht. Der herzog von Longevill aber plieb
dabey, daß die in den lezten postulatis begerte landschafften dem haus
Hessen in pfandschafft müßen gelaßen werden, biß demselben ein million
reichsthaler erlegt, behaubtet auch, daß dadurch der religion nichts abging,
zumaln die landgraffin in religione kein anderung würde vornehmen. Die
geistliche hetten ohnedas gar zu wol gelebt, die möchten von ihren commo-
diteten etwas abbrechen und durch wol hausen und sparsamb sein die
oppignorirte landen wieder einlößen. Darwieder remonstrirt, daß nicht
zu reden, ob die geistliche zu viel haben oder zu wenig, und wie sie das
ihrige zu gebrauchen, sondern daß Gott, seinen lieben hayligen, der kirchen
und catholischen religion daselbig verpleiben soll und müße, was dahin
gehorig. Es sey mit den patrimoniis Christi et sanctorum schon ubel genug
umbgangen, und würde ja das gesez unicuique suum tribuendi per summam
iniustitiam a plenipotentiariis christianissimi regis laedirt, wan sie den
catholischen kirchen et ipsis fundationibus Caroli Magni iezo noch mehrers
nehmen und die Casselische, welche rechte religionis et ecclesiarum persecu-
tores , damit noch weitters zu undertruckung der catholischen verstercken
wurden. Und seye doch solche oppignoratio nichts anders, wie man in der-
gleichen fällen genugsamb zu erfahren bißdaher gehabt, alß formalis alie-
natio , zumalen daß auch eine solche summa nicht auffzupringen, gleich dan
die Schwedische, daß kein geld mehr im reich, selbst bekend, und seyen
eben diese landen durch der Hessen proceduren in solche schulden gerathen,
worauß die posteritet sich nit würde retten konnen. Man soll benebens ge-
dencken , wie viele kirchen und closter eingeäschert und wie viele leuth
ihrer seelsorg auß mangel des underhalts beraubt, auf deren restauration
die cron Franckreich pillich mehrers, alß den Casselischen in ihren unbilli-
chen postulatis beyzustehen, zu gedencken hetten. Und sey einmal diß be-
geren also beschaffen, daß darauf nicht einmal zu handlen, geschweigens zu
concludiren stünde, und solt er sich wol versichern, daß solche weder Ihre
Churfürstliche Durchlaucht zu Collen noch yemandts anders, so hiebey
interessirt, nimmermehr wurden eingehen. Wan auch schon Ihre Churfürst-
liche Durchlaucht (da Gott vor sey) in ihrer feind hande gerathen, solte
doch Franckreich dergleichen zumutthung nicht zulaßen, so wenig auch
solches immer zugegeben werden würde noch kondte. Hierauff der her-
zog von Longeville: Daß die Casselische bey der oppignoration der religion
nichts nachtheyliges suchten, wofur dan Franckreich bey diesen tractaten,
auch daß die abloß gestattet werden müste, genugsamb caviren kondte.
Und seye auch die graffschafft Arnsperg und andere ämbter a prima fun-
datione bey dem churfürstenthumb Collen
den ubrigen stifftern, nicht gewesen. Die geistliche hetten zuviell, würden
bey einem wenigen eingezogener und häußlicher werden, und was zur
ablöße nötig, zu erspahren sich befleißigen. Es köntte solches geschehen,
wan man zehenmahl zue der landgräffinnen kerne und einer so tugent-
samen fürstinnen hände küßete und ihr jedesmahls 100 000 reichsthaler
offerirte. I. H. G.: Sie vermerckten, daß man alleweill weiters und meh-
rers sich gegen die geistliche heraußließe, und würden auff solche weiße
Ihrer Päbstlichen Heyligkeit quaestio status et bonorum auch movirt wer-
den . Longeville: Er müste bekennen, daß der Pabst große dominia an
landt und leuten hette. Bey St. Petri zeitten were es anderst geweßen, und
hette die sach allerhand bedencken. Man soltte doch eine so liebe meritirte
fürnehme fürstin alß die landgräffin, indeme es doch anders nit sein köntte,
contentiren. Und alß darauff wieder replicirt, wie daß sie in deme woll
glücklich und der cron Franckreich genugsamb zu dancken, daß sie per
amnistiam nebenst ihrem sohn in einem rühigen stand gesetzt würde und
daß die Marpurgische sache köntte des landgraff Georg Fürstliche Gnaden
erbieten nach verglichen werden. Hatt der duc de Longeville angefan-
gen zue invehiren gegen den Kayserlichen hoff und referirt, wie daß sie in
Franckreich von Kayserlichen gefangenen officierern, welche anderst keine
dependenz alß vom hauß Österreich, gehört hetten, wie daß sich alles ahm
Kayserlichen hoff in puncto iustitiae erkauffen ließe. Alßo were es auch in
der Marpurgischen sach zugangen, die Darmstättische würden sich gueten
bescheids zu bedancken haben, wan ihnen fructus percepti nachgelaßen.
I. H. G.: Ihre Kayserliche Maiestet und deren hoff mitt einer solchen
iniustitz zue insimuliren, erfördere billich ein mehrers nachdencken. Wan er
duc recht in dießer sachen informirt, würde er anderst rheden, seine große
affection gegen die landgraffin ubernehme ihnen. Longeville bekendte
seine affection, bate nochmaln, man woltte der landgraffinnen in puncto
satisfactionis so starck nicht zuewieder sein. Damitt seinen abschied von
I. H. G. genommen und sich nochmaln zum Paderbornischen thumbprob-
sten und canzlern gewendet und gerehdet, man müßte die damen ehren,
Christus hette in evangelio adulteram nit gestrafft und niemand von dem
volck den ersten stein auffnehmen wollen. Und alß darauff iocando
geandtwortt, es ließe sich itzo beßer verandtwortten, die steine auffzuheben
alß solche sumb gelds oder lander zu praesentiren, ist man hinc inde inter
iocosa et seria geschieden.
W bei Chigi: Heutige Gespräche. Chigi: Kann Trauttmansdorff nicht
verstehen, der geb allezeit in rebus religionis gute vertrostung und thette
doch folgendts das contrarium. Seinen consensum werde er darin nimmer
geben konnen, allermaßen er dan von Ihrer Pabstlichen Heiligkeit dahin
befelcht seye, ehender von hier zu raisen alß dergleichen enormiteten mit
seinem consens oder praesens zu ratificiren. Er habe es dem von Traut-
manstorff fein Teutsch gesagt, wurde es auch noch weitters thun, ginge mit
seiner liberalitet und pusillanimitet weitter, alß die protestirende selbst
begerten oder auch die Franzosen gern sehen thetten. Zur hessischen Satis-
faktion , in welche Frage er sich nicht mischt, haben die Franzosen bei Con-
tarini 500 000 Reichstaler gefordert, darauf hat Trauttmansdorff 250 000
geboten, worauf die Franzosen Contarini gefragt haben, warum er nicht
eine Million verlangt habe. W: Hat hiervon noch nichts gehört, seye ia
hochlich zu verwundern, daß solch erpiethen ohne der interessenten, die die
summa zahlen solten, vorwissen geschehen dorfte. – [...]