Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XI 10

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1646 XI 10
Samstag Bayern bei W. Sollen mit den Kölnern über die
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Fortsetzung der Gravaminaverhandlungen reden. W: Daß die sachen
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hierinnen iezt in alio statu, indeme die protestirende nunmehr selbst zu re-
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assumirung der tractaten anhero kommen. Bayern: Nach Trauttmans-
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dorff
sind die Protestanten mit den Ksl. einig und wollen nur uber ein und
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ander dubium explication [...]. Welches I. H. G. und die Churcolnische
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sonders gern vernommen und hinwiederumb angezeigt, was in hoc passu
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beym Salvio in gegebener visita vorgefallen. Bayern: Die Sachsen und
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andere Protestanten meinen, daß man nach Friedensschluß zusammenblei-
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ben
und ubrige des reichs notturfften berahtschlagen möchte. Welches aber
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sie gantz nicht rhatsamb erachten konten, haben deshalb um Resolution
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geschrieben. Vor allem würde es ein gar gefähr- und praeiudicirliches
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werck sein, da sonder zweiffel die außwertige ihre gesandten alhier laßen
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und in die reichssachen sich mischen, ja die protestirende in omnibus et
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singulis publicis et privatis se pro assistentia imploriren, consequenter der
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schluß und decision von den coronis dependiren würde. Dieser mainung
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seind I. H. G. und die ubrige Churcolnische mit den herrn Churbayerischen
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allerdings auch gewesen, dabey der canzler Buschman erwehnet, daß die
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Chursachsische vorgesezten falß in denen gedancken, wie der Dr. Leuber
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hette zu verstehen gegeben, auch das negotium Juliacense zur composition
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auf die bahn zu pringen, also freylich viel beßer sein wolte, daß man sich
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pace conclusa voneinander begeben, demnegst in brevi aliquo termino einen
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reichstag nacher Regenspurg, Franckfurt oder wo man sichs sonsten würde
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vergleichen, wan erst die feindtsvolcker außm reich hinweg, auch die dissei-
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thige abgedanckt und ein yeder herr wiederumb in possess des seinigen ge-
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rathen , ausschreiben thette. Die herrn Churbayerische vermeldeten,
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daß diese des herrn graffen von Trautmanstorffs mainung auch; man die
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sonst gebräuchliche caeremonialien alß mit requisition eines yeden herrn
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churfursten durch absonderliche schickung und observation des halbjähri-
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gen termini zur erscheinung fur dasmal mochte einstellen und ein solches

[p. 618] [scan. 668]


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alhier per commune conclusum sambt zeit und orth zu beywohnung kunff-
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tigem reichsconventu vergleichen.

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Bericht Buschmanns: Volmar läßt mitteilen, daß bei Verweigerung der
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Brandenburger Zustimmung wol ganz Pommern dorffte periclitiren und
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ein solches occasion sein konne, die stiffter Bremen und Verden wiederumb
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zu liberiren und beym reich zu erhalten. 2. Nehm ihn sehr wunder, daß
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von gegentheyl die Hessische praetension anietzt so gar unberuhrt pliebe,
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beforchte sich, daß noch in fine, wan man mit den coronen verglichen, die-
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ser punct hart mochte halten, zumaln, wie man wisse, die Franzosen sich
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derselben so starck thetten annehmen. 3. Hab sich der Salvius so weith
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heraußgelaßen, daß man frieden machen müste, und wan Churbrandenburg
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ratione der Vorpommerischen landen sich nit erklehren, Hessen Darmbstatt
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mit dem hauß Caßel accomodiren, deßgleichen Baden und Durlach sich
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nicht wurden vereinpahren, daß man einen durchschlag selbst gleich in der
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Pfalzischen sach werde machen müßen und ihnen sagen, was zu thun seye.
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4. Klein

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Der dänische Sekretär Johann Leonhard Klein war 1646 XI 6 mit den Gesandten von
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Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg nach Münster gekommen.
hat angedeutet, daß Dänemark und der Administrator wegen
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Bremen weder zustimmen noch protestieren, sondern die sachen gehen
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laßen und andere zeit und gelegenheit erwartten würden. 5. Habe er Vol-
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mar beym Salvio von dem discurs, welchen I. H. G. iungsthin wegen trans-
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lation der bißthumb und capitul communiciret, erwehnung gethan, waruber
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er Salvius etwas bedacht worden und, wohin dan die translation zu thun,
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begert habe. Deme er geandworttet, daß sich solches bey den catholischen
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und interessenten schon würde finden, Salvius aber sich darauf weitters
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nichts hette herausgelaßen.

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Nassau läßt durch Reck anfragen: Soll er für seinen Sohn eine früher zu-
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gesagte
und jetzt vom Bremer Kapitel zu vergebende Pfründe annehmen
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oder wären die Kosten vergebens angewandt? Die Königin von Schweden
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beansprucht die Vergebung aller Präbenden, während das Kapitel argu-
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mentiert
, daß zwar die Ernennung eines Nachfolgers als Thesaurar Recht
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des Erzbischofs sei, die Besetzung der Präbende aber dem Kapitel zustehe.
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Reck hat geantwortet, es hätte quoad canonicatum das capitul sein ius und
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versprechen bey dieser vacanz wol in acht zu nehmen. W: Stimmt zu
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und läßt durch Reck Nassau erinnern, in diesem Sinn an das Kapitel zu
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schreiben.

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