Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 XI 9

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1646 XI 9
Freitag [...] – W bei Salvius. Dieser berichtet zur pom-
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merischen
Frage: Vor Jahren hat Schweden vergeblich Sonderverhandlun-
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gen
vorgeschlagen, erst jetzt haben die Brandenburger sich dazu angegeben
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und äußerstenfalls Rügen und einige Ämter auf dem Festland gegen ein
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Äquivalent geboten. Obwohl Schweden darin keine Verhandlungsgrund-
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lage
sieht, haben sie sich nach den Gegenforderungen erkundigt. Wittgen-
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stein
hat zuerst geäußert, er scheue sich, sie namhaft zu machen, dann aber
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Großglogau, Sagan, Magdeburg, Halberstadt, Hildesheim, Minden, Osna-
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brück
und Münster genannt. Und weyl nun solches anmutthen nicht nur in
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sich ganz uber die proportion, sondern auch eine sach seye, die sie Schwe-
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den bey Ihrer Kayserlichen Maiestet und den stenden zu erheben nicht
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getrawet, sie Brandenburgische aber sich mit ihrer instruction endschuldigt
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und dan auff ihres gnädigsten herrn furderliche ankunfft in diese landen

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beruffen, so were das werck abermaln biß dahin verschoben plieben. Nach
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Ankunft des Kurfürsten in Ravensberg sind Wittgenstein/Löben zu ihm
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gereist, soviel man schwedischerseits weiß, hat sich seine Haltung aber nicht
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geändert. Die Franzosen wollen ihn durch St. Romain zum Nachgeben er-
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mahnen
und wünschen deshalb auch eine Deputation des Kurkollegs. Und
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wurde solches seines ermeßens zu beforderung des wercks nicht undienlich
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sein. W: Daß alßlang man nicht eigentlich wisse, warauf die cron
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Schweden ihrer satisfaction halber beharren oder wamit sie sich contentiren
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laßen wolle, solche deputation vergeblich sein, auch dem churfursten von
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Brandenburg frembd vorkommen würde, wan er ohn vorgangene specifica-
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tion und benahmbsung umb consens belangt. Es seye aber deme wie ihm
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wolle, so müße bey dieser sach das absehen auf einiges aequivalens nicht
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gemacht werden, dan kein land zu finden, so vacant und ohne herrn seye;
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der dan nun sein land dem churfürsten loco aequivalentis hingeben solt,
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wurde abermal von andern ein gegenaequivalens begehren wollen und also
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ein processus in infinitum darauß endstehen. Salvius: Er habe die end-
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liche resolution bey ihm, auf deren edirung die Kayserliche starck tringen
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thetten, bißherzu aber hab er des Oxensterns ankunfft noch erwarttet, der
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dan auch gleich in dieser stund ahn ihn geschrieben und zu wissen begert,
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ob die sachen in solchem stand, daß er mit nutzen hier sein kondte. Deme er
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heut andtwortten wolle, und vermein, es werde derselb under wenig tagen
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sich alhier einfinden. Immittelst weren die Franzosische plenipotentiarii der
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mainung, daß sie Schweden negst benennung desienigen antheyls der Pom-
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merischen landen, mit welchem sie sich befriedigen wolten, zu restitution
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des ubrigen under dieser bedingung sich anerpiethig machen solten, wan
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nemblich Churbrandenburg seinen consens darin ertheylen würde, im wie-
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drigen fall aber demselben von ermelten Pommerischen landen ganz nichts
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restituirt werden solte, und daß sie Franzosen sambt dem Kayser auch ohn
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des churfürsten consens die cron Schweden dabey schon manuteniren helfen
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wolten. Und eben solcher mainung scheineten die Kayserlichen auch zu
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sein, und wurde der churfürst von Brandenburg auch keine grose ursach
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sich zu beklagen haben, dan er erstlich Pommern noch nie in besitz, son-
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dern allein actionem ad rem, nemblich die expectanz gehabt, welche er
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auch ex mera gratia Imperatorum Austriacorum erlangt. Sie Schweden
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hetten es iure belli occupirt, zumaln sie ihren feind darin gefunden und ver-
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trieben , so weren auch pacta endzwischen kommen, daß sie darauß zu wei-
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chen nicht schuldig sein solten, biß ihnen ihre kosten erstattet. Einmal seye
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kein anderß mittel, alß endweder per arma oder tractatus hinaußzuschaf-
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fen ubrig. Ob nun Churbrandenburg solches per arma versuchen wolle,
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werde er zue bedencken haben, per tractatus werde ihr der Schweden will
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auch hinzukommen müßen. Wan sie dan nun dem churfürsten die Hinder-
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pommerische landen, alß welche er noch nie in besiz gehabt, wieder ab-
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tretten , wurde sein gebieth nicht verringert, sondern umb ein groses ver-
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mehret , wie dan auch hinzukomme, daß ihme die Kayserliche den stifft

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Halberstatt angetragen. Neben deme habe der Kayser auch andere nit
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geringe actiones wieder den churfursten, alß erstlich, daß er Preußen vom
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reich alienirt und ahn die cron Polen gebracht habe, von dem furstenthumb
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Crospen in Schlesien

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Krossen, schlesisches Teilfürstentum, durch Barbara von Brandenburg (1464–1515),
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Witwe des letzten Herzogs Heinrichs Xl. (gest. 1476), 1482 an Brandenburg gebracht.
in vielen jahren zu der cron Boheimb, wie auch von
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den dreyen stiffter Havelberg, Brandenburg und Libuß zu dem reich nichts
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contribuirt, welche anforderung sich auf ein immensum hinausbelieffe.
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Wan nun Ihre Kayserliche Maiestet solche actiones fallen liesen, kondte
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sich der churfurst wol befriedigen. Alß nun ferner von dem quanto dieser
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Schwedischen red movirt worden, gab der Salvius soviel zu verstehen, daß
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die cron Schweden den Oderstroomb pro termino gesezt haben wolle, auch
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vielleicht noch etwas wenigs auf jener seitthen der Oder begehren wird, bey
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den Churbrandenburgischen aber die meiste difficultet mit den stätten
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Stettin und Wolgast, so sie gern bey der Hinderpommerischen landschafft
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behalten wolten, gemacht werde. Diesem nach hat der Salvius von den gra-
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vaminibus religionis zu reden angefangen und I. H. G., alß welche wegen
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underschiedlicher fuhrender stimmen viel bey dem werck zu thun vermoch-
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ten , moderata consilia dabey zu gebrauchen ersucht. I. H. G. andwort-
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teten , wan die fundamentalsatzungen des reichs und sonderlich der religi-
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onfried ahn der gegenseithen in acht genommen worden und noch würde,
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hette es keiner grosen vergleichung, indem die worte hell genug, vonnöthen,
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und weren auch uber das von den catholischen solche milte erpiethungen
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geschehen, daß man von ihnen nicht mehr wurde begehren konnen. Sal-
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vius : Die satzungen und religionfrieden weren zwar vorhanden, man wüste
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aber, was uber deren verstand nun beynahe 100 jahr fur disputationes ge-
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führt und man endlich darüber in diesen bluttigen krieg gerathen. Damit
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derowegen künfftig dergleichen nicht wieder zu befahren, müste der vori-
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ger stritt beygelegt und alles verglichen werden. Die protestirende stend
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hetten ihm ihre fernere erklehrung zugestelt, weren auch selbsten guten-
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theyls von Oßnabruck anhero kommen, der handlung aufzuwartten

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Nach längeren Auseinandersetzungen über den Ort der Religionsverhandlungen
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erschienen Anfang November die meisten Protestanten in Münster; der offizielle
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Beschluß zur Aufnahme der Verhandlungen 1646 XI 15 ( J. G. Meiern III S. 404f ).
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fünde er ermelte erklehrung also beschaffen, daß die catholische zuversicht-
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lich damit zufrieden sein konnen. Es halten aber die Kayserliche rhatsamer,
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diese sach noch etwas weniges, biß nemblich in dem puncto satisfactionis
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mehrer gewißheit getroffen, außgestelt sein zu laßen. In specie hat er den
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punctum des geistlichen vorbehalts und autonomiae berürt, jenes halber
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doch selbsten dafur gehalten, daß man damit schon so weit kommen, daß
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die vollige vergleichung leichtlich zu hoffen, die autonomiam aber fast hart
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urgirt. Dahingegen ihm der catholischen darwieder habende fundamenta
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und rationes, sonderlich auch dieses remonstrirt, daß die protestirende stend
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selbst, wan sie ihre religion geändert, die catholische außgewiesen und sogar

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den geistlichen ihre eigenthumbliche guetter abgenommen. So wisse man
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auch, daß es in Schweden also observirt werde, daß wan ein underthan den
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catholischen glauben annehme, alßdan auß dem konigreich migriren müste.
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Kondten also nicht sehen, daß man den catholischen fur unrecht außdeuten
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wolt, was andere bey sich selbsten recht erkennen, und sey es einmal ahn
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dem, daß aller versuch vergeblich, dan sowol Ihre Kayserliche Maiestet in
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deren erb- alß andere stend in ihren landen hierin sich kein ziel vorschrei-
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ben laßen werden. Salvius: In Schweden seye es zwarn also, in Teutsch-
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land aber hab man andere leges, und heische es bey ihnen iezo, qualem te
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invenio, talem te iudico. Alß ihm hierauff replicirt, daß die catholische
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solches argument auch fuhren konnen, wo sie nemblich ihre landschafft
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von aller andern religion rein und sauber gehalten. Hatt er geandt-
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worttet , daß solchen falß er darwieder nicht viel zu sagen hette. – [...]

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