Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 IX 5
1646 IX 5
Mittwoch Raigersperger bei W. Da die Ksl. auf schnelle
Beratung der protestantischen Gravaminaerklärung drängen, möchte er Ws
Meinung hierzu und dan pro 2. gern vernehmen, weyln die erklehrung,
worauf iezt der protestirender schrifften die andwort ist , nicht nomine sta-
tuum catholicorum, sondern von den herrn Kayserlichen gesandten nulla
communicatione praevia außgehändigt worden, wie die proposition bey
solcher conferenz einzuerichten, und ob nicht, was die Kayserliche uber-
geben , vorher und dan nachfolgendts der protestirender responsum zur con-
sultation zue stellen. Diese leztere frag haben I. H. G. in alle weg fur
nottig gehalten, und zwarn darumb sonderlich, daß ex catholicis viele, die
sich sowol uber den modum alß die sach selbsten hoch beschweren und also
daruber erst sich würden vernehmen laßen wollen. Bey der ersten aber ver-
meldet , daß das werck uber alle maß schwer und wichtig, zumaln diese
letzte der protestirender andtwortt zwarn wenigere, aber noch weit
schwehrere und unverandwortlichere puncten alß die vorige in sich begreiff
und soviel damehrer nachdenckens und reiffliches uberlegen bedörffe. Dan
deßwegen einem yeden dreyerley schwere verandworttungen alß bey Gott
und im gewissen, bey den herrn principaln und dan der kunfftigen weit
und posteritet obliegen thette, und also man sich damit ia nicht hette zu
ubereylen. Welches gemelter canzler selbst bekennen must, und daß er
solches den herrn Kayserlichen gleichfalß remonstrirt hette, vermeldet.
Man einigt sich auf Montag für den Beginn der Beratungen. Diesem
nach seind I. H. G. in discursu des haubtwesens zu red worden, da der
canzler vermainen wollen, daß man iezo in negotio principali weitter von-
einander alß yemaln. Die Franzosen wollen erst mit den Ksl. verbindlich
schließen, sich dann in Osnabrück interponieren, dann notfalls nach Schwe-
den schreiben oder schicken und, wenn auch das nicht hilft, in Paris wegen
weiterer Schritte anfragen. Nun kondte man leicht abmeßen, woh solche
umbschweiff hinziehleten, zumaln daß darzu, biß alle diese gradus konnen
vorgehen, eine große zeit wol von 4 oder 5 monaten und also der anste-
hende winter abermal wurde hingehen und die campagni kunfftig herbey-
nahen . Von diesem haben I. H. G. occasion genommen, von der catho-
lischen stende schreiben ahn die konigin in Franckreich und andere geist-
liche stend selbigen konigreichs, wie auch den cardinalen Mazarini, sodan
einer beßeren zusammensezung und verfassung zu reden und sein canzlers
gedancken daruber zu scrutiren. Der zum ersten keine sonderbare nai-
gung bezaigt, mit dem andeutten, daß auff vorige deßwegen mit ihnen
beschehene communication ahn Churmainz zwarn geschrieben, es kondte
aber Ihre Churfürstliche Gnaden nicht dafur halten, daß einiger effectus,
zu befurderung des friedens dienlich, darauß erfolgen werd. W: Daß
dergleichen schreiben ia nichts schaden und wenigst darzu dienen würde,
daß menniglich bey iezt und kunfftiger weit darauß mehrers, daß man dis-
seiths ahn befurderung des friedens nichts habe erwinden laßen und ahn
wehm die mora bestanden, erkennen muste. So der herr canzler affir-
mirt und seinem gnädigsten herrn mit negstem abermalige weittere remon-
stration zu machen, sich erpotten. Ich hab geandwort, man konte
gleichwoll in eventum etwas endwerffen, zeit damit zu gewinnen. Wel-
ches er sich nit zuendgegen sein lassen. Den andern punctum wegen beßerer
verfassung hat er vor allem nottig gehalten und vermeldet, daß gewißlich
Churmainz darzu gern verstehen würde. Darauff I. H. G., daß aber sol-
ches nicht allein cogitatione et verbo, sondern auch opere geschehen müste
[...]. Auff welches der canzler Reigersperger, wan davon würde gere-
det werden, wuste er, daß Churmainz laisten werd, was immer in seinem
vermogen. I. H. G. subiungirten, daß wan die beßere verfassung mit
bestand und nachtruck zu geschehen, wurde nottig sein, die werbungen ahn
solchen orthen anzustellen, allwo sie vom gegentheyl nicht kondte verhin-
dert werden, in specie im Saltzburgischen, Bayerischen und Inspruckischen,
solchenfalß man aber die mittel zum underhalt auß andern craisen muste
beytragen. Dieses hat der Churmainzische canzler gleichfalß für den
besten weg und nottig gehalten, aber dabey vermaint, daß davon in publico
proponirt werden müste. Wobey I. H. G. ihme remonstrirt, wie schlecht
bißher das silentium, welches gleichwol diß werck sonderbar erforderte, in
acht genommen und daß man sich deßen mehrers würde versichern
müßen. Welches der herr canzler durch handgelubd, wie vor diesem
geschehen, zu assecuriren vermaint, und daß sie ihrestheils auch nit mang-
len wolten, solches I. H. G. in pleno zu praestiren. Diesem nach haben
I. H. G. ihnen canzlern des gesambten schreibens nacher Franckreich aber-
mal erinnert, und daß endzwischen, weyln zu erst vorhabender relation
ahn Churmainz zeit gehoren wolle, ein gewisses concept möchte aufgesezt
und den andern stenden zur approbation vorgepracht werden. So ihm
canzlern nicht mißfallen. Und haben ihm I. H. G. auf begehren die
contenta per generalia suggerirt, daß die catholische religion durch die
Franzosische waffen also sehr leiden thette. 2. was fur ahnsehnliche offerta
zur satisfaction weren angebotten, aber nichts verfangen wollen, 3. wie von
dem Tourraine im erzstifft Collen und den catholischen stifftern gehauset
und was dergleichen etc. Wofur der canzler sich bedanckt, und daß er
solchem nach das concept einrichten, auch wie im erzstifft Mainz verfah-
ren , mit einlauffen laßen wolte. Mitteilung der ksl. Instruktion 1646 VII
12 über die 55 Punkte. – [...]
Beratung der protestantischen Gravaminaerklärung drängen, möchte er Ws
Meinung hierzu und dan pro 2. gern vernehmen, weyln die erklehrung,
worauf iezt der protestirender schrifften die andwort ist , nicht nomine sta-
tuum catholicorum, sondern von den herrn Kayserlichen gesandten nulla
communicatione praevia außgehändigt worden, wie die proposition bey
solcher conferenz einzuerichten, und ob nicht, was die Kayserliche uber-
geben , vorher und dan nachfolgendts der protestirender responsum zur con-
sultation zue stellen. Diese leztere frag haben I. H. G. in alle weg fur
nottig gehalten, und zwarn darumb sonderlich, daß ex catholicis viele, die
sich sowol uber den modum alß die sach selbsten hoch beschweren und also
daruber erst sich würden vernehmen laßen wollen. Bey der ersten aber ver-
meldet , daß das werck uber alle maß schwer und wichtig, zumaln diese
letzte der protestirender andtwortt zwarn wenigere, aber noch weit
schwehrere und unverandwortlichere puncten alß die vorige in sich begreiff
und soviel damehrer nachdenckens und reiffliches uberlegen bedörffe. Dan
deßwegen einem yeden dreyerley schwere verandworttungen alß bey Gott
und im gewissen, bey den herrn principaln und dan der kunfftigen weit
und posteritet obliegen thette, und also man sich damit ia nicht hette zu
ubereylen. Welches gemelter canzler selbst bekennen must, und daß er
solches den herrn Kayserlichen gleichfalß remonstrirt hette, vermeldet.
Man einigt sich auf Montag für den Beginn der Beratungen. Diesem
nach seind I. H. G. in discursu des haubtwesens zu red worden, da der
canzler vermainen wollen, daß man iezo in negotio principali weitter von-
einander alß yemaln. Die Franzosen wollen erst mit den Ksl. verbindlich
schließen, sich dann in Osnabrück interponieren, dann notfalls nach Schwe-
den schreiben oder schicken und, wenn auch das nicht hilft, in Paris wegen
weiterer Schritte anfragen. Nun kondte man leicht abmeßen, woh solche
umbschweiff hinziehleten, zumaln daß darzu, biß alle diese gradus konnen
vorgehen, eine große zeit wol von 4 oder 5 monaten und also der anste-
hende winter abermal wurde hingehen und die campagni kunfftig herbey-
nahen . Von diesem haben I. H. G. occasion genommen, von der catho-
lischen stende schreiben ahn die konigin in Franckreich und andere geist-
liche stend selbigen konigreichs, wie auch den cardinalen Mazarini, sodan
einer beßeren zusammensezung und verfassung zu reden und sein canzlers
gedancken daruber zu scrutiren. Der zum ersten keine sonderbare nai-
gung bezaigt, mit dem andeutten, daß auff vorige deßwegen mit ihnen
beschehene communication ahn Churmainz zwarn geschrieben, es kondte
aber Ihre Churfürstliche Gnaden nicht dafur halten, daß einiger effectus,
zu befurderung des friedens dienlich, darauß erfolgen werd. W: Daß
dergleichen schreiben ia nichts schaden und wenigst darzu dienen würde,
daß menniglich bey iezt und kunfftiger weit darauß mehrers, daß man dis-
seiths ahn befurderung des friedens nichts habe erwinden laßen und ahn
wehm die mora bestanden, erkennen muste. So der herr canzler affir-
mirt und seinem gnädigsten herrn mit negstem abermalige weittere remon-
stration zu machen, sich erpotten. Ich hab geandwort, man konte
gleichwoll in eventum etwas endwerffen, zeit damit zu gewinnen. Wel-
ches er sich nit zuendgegen sein lassen. Den andern punctum wegen beßerer
verfassung hat er vor allem nottig gehalten und vermeldet, daß gewißlich
Churmainz darzu gern verstehen würde. Darauff I. H. G., daß aber sol-
ches nicht allein cogitatione et verbo, sondern auch opere geschehen müste
[...]. Auff welches der canzler Reigersperger, wan davon würde gere-
det werden, wuste er, daß Churmainz laisten werd, was immer in seinem
vermogen. I. H. G. subiungirten, daß wan die beßere verfassung mit
bestand und nachtruck zu geschehen, wurde nottig sein, die werbungen ahn
solchen orthen anzustellen, allwo sie vom gegentheyl nicht kondte verhin-
dert werden, in specie im Saltzburgischen, Bayerischen und Inspruckischen,
solchenfalß man aber die mittel zum underhalt auß andern craisen muste
beytragen. Dieses hat der Churmainzische canzler gleichfalß für den
besten weg und nottig gehalten, aber dabey vermaint, daß davon in publico
proponirt werden müste. Wobey I. H. G. ihme remonstrirt, wie schlecht
bißher das silentium, welches gleichwol diß werck sonderbar erforderte, in
acht genommen und daß man sich deßen mehrers würde versichern
müßen. Welches der herr canzler durch handgelubd, wie vor diesem
geschehen, zu assecuriren vermaint, und daß sie ihrestheils auch nit mang-
len wolten, solches I. H. G. in pleno zu praestiren. Diesem nach haben
I. H. G. ihnen canzlern des gesambten schreibens nacher Franckreich aber-
mal erinnert, und daß endzwischen, weyln zu erst vorhabender relation
ahn Churmainz zeit gehoren wolle, ein gewisses concept möchte aufgesezt
und den andern stenden zur approbation vorgepracht werden. So ihm
canzlern nicht mißfallen. Und haben ihm I. H. G. auf begehren die
contenta per generalia suggerirt, daß die catholische religion durch die
Franzosische waffen also sehr leiden thette. 2. was fur ahnsehnliche offerta
zur satisfaction weren angebotten, aber nichts verfangen wollen, 3. wie von
dem Tourraine im erzstifft Collen und den catholischen stifftern gehauset
und was dergleichen etc. Wofur der canzler sich bedanckt, und daß er
solchem nach das concept einrichten, auch wie im erzstifft Mainz verfah-
ren , mit einlauffen laßen wolte. Mitteilung der ksl. Instruktion 1646 VII
12 über die 55 Punkte. – [...]