Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 IX 5

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1646 IX 5
Mittwoch Raigersperger bei W. Da die Ksl. auf schnelle
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Beratung der protestantischen Gravaminaerklärung drängen, möchte er Ws
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Meinung hierzu und dan pro 2. gern vernehmen, weyln die erklehrung,
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worauf iezt der protestirender schrifften die andwort ist

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Die Kompositionsvorschläge der Ksl. 1646 VII 12.
, nicht nomine sta-
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tuum catholicorum, sondern von den herrn Kayserlichen gesandten nulla
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communicatione praevia außgehändigt worden, wie die proposition bey
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solcher conferenz einzuerichten, und ob nicht, was die Kayserliche uber-
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geben , vorher und dan nachfolgendts der protestirender responsum zur con-
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sultation zue stellen. Diese leztere frag haben I. H. G. in alle weg fur
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nottig gehalten, und zwarn darumb sonderlich, daß ex catholicis viele, die
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sich sowol uber den modum alß die sach selbsten hoch beschweren und also
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daruber erst sich würden vernehmen laßen wollen. Bey der ersten aber ver-
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meldet , daß das werck uber alle maß schwer und wichtig, zumaln diese
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letzte der protestirender andtwortt zwarn wenigere, aber noch weit
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schwehrere und unverandwortlichere puncten alß die vorige in sich begreiff
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und soviel damehrer nachdenckens und reiffliches uberlegen bedörffe. Dan
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deßwegen einem yeden dreyerley schwere verandworttungen alß bey Gott
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und im gewissen, bey den herrn principaln und dan der kunfftigen weit
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und posteritet obliegen thette, und also man sich damit ia nicht hette zu
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ubereylen. Welches gemelter canzler selbst bekennen must, und daß er
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solches den herrn Kayserlichen gleichfalß remonstrirt hette, vermeldet.
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Man einigt sich auf Montag für den Beginn der Beratungen. Diesem
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nach seind I. H. G. in discursu des haubtwesens zu red worden, da der
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canzler vermainen wollen, daß man iezo in negotio principali weitter von-
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einander alß yemaln. Die Franzosen wollen erst mit den Ksl. verbindlich
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schließen, sich dann in Osnabrück interponieren, dann notfalls nach Schwe-
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den
schreiben oder schicken und, wenn auch das nicht hilft, in Paris wegen
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weiterer Schritte anfragen. Nun kondte man leicht abmeßen, woh solche
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umbschweiff hinziehleten, zumaln daß darzu, biß alle diese gradus konnen
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vorgehen, eine große zeit wol von 4 oder 5 monaten und also der anste-
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hende winter abermal wurde hingehen und die campagni kunfftig herbey-
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nahen . Von diesem haben I. H. G. occasion genommen, von der catho-
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lischen stende schreiben ahn die konigin in Franckreich und andere geist-
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liche stend selbigen konigreichs, wie auch den cardinalen Mazarini, sodan
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einer beßeren zusammensezung und verfassung zu reden und sein canzlers
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gedancken daruber zu scrutiren. Der zum ersten keine sonderbare nai-
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gung bezaigt, mit dem andeutten, daß auff vorige deßwegen mit ihnen
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beschehene communication ahn Churmainz zwarn geschrieben, es kondte
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aber Ihre Churfürstliche Gnaden nicht dafur halten, daß einiger effectus,

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zu befurderung des friedens dienlich, darauß erfolgen werd. W: Daß
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dergleichen schreiben ia nichts schaden und wenigst darzu dienen würde,
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daß menniglich bey iezt und kunfftiger weit darauß mehrers, daß man dis-
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seiths ahn befurderung des friedens nichts habe erwinden laßen und ahn
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wehm die mora bestanden, erkennen muste. So der herr canzler affir-
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mirt und seinem gnädigsten herrn mit negstem abermalige weittere remon-
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stration zu machen, sich erpotten.

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7–9 Ich – lassen] Zusatz am Rande.
Ich hab geandwort, man konte
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gleichwoll in eventum etwas endwerffen, zeit damit zu gewinnen. Wel-
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ches er sich nit zuendgegen sein lassen. Den andern punctum wegen beßerer
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verfassung hat er vor allem nottig gehalten und vermeldet, daß gewißlich
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Churmainz darzu gern verstehen würde. Darauff I. H. G., daß aber sol-
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ches nicht allein cogitatione et verbo, sondern auch opere geschehen müste
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[...]. Auff welches der canzler Reigersperger, wan davon würde gere-
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det werden, wuste er, daß Churmainz laisten werd, was immer in seinem
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vermogen.

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15–22 I. H. G. – müste] am Rande: omittatur ad Bavarum.
I. H. G. subiungirten, daß wan die beßere verfassung mit
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bestand und nachtruck zu geschehen, wurde nottig sein, die werbungen ahn
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solchen orthen anzustellen, allwo sie vom gegentheyl nicht kondte verhin-
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dert werden, in specie im Saltzburgischen, Bayerischen und Inspruckischen,
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solchenfalß man aber die mittel zum underhalt auß andern craisen muste
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beytragen. Dieses hat der Churmainzische canzler gleichfalß für den
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besten weg und nottig gehalten, aber dabey vermaint, daß davon in publico
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proponirt werden müste. Wobey I. H. G. ihme remonstrirt, wie schlecht
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bißher das silentium, welches gleichwol diß werck sonderbar erforderte, in
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acht genommen und daß man sich deßen mehrers würde versichern
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müßen. Welches der herr canzler durch handgelubd, wie vor diesem
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geschehen, zu assecuriren vermaint, und daß sie ihrestheils auch nit mang-
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len wolten, solches I. H. G. in pleno zu praestiren. Diesem nach haben
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I. H. G. ihnen canzlern des gesambten schreibens nacher Franckreich aber-
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mal erinnert, und daß endzwischen, weyln zu erst vorhabender relation
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ahn Churmainz zeit gehoren wolle, ein gewisses concept möchte aufgesezt
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und den andern stenden zur approbation vorgepracht werden. So ihm
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canzlern nicht mißfallen. Und haben ihm I. H. G. auf begehren die
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contenta per generalia suggerirt, daß die catholische religion durch die
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Franzosische waffen also sehr leiden thette. 2. was fur ahnsehnliche offerta
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zur satisfaction weren angebotten, aber nichts verfangen wollen, 3. wie von
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dem Tourraine im erzstifft Collen und den catholischen stifftern gehauset
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und was dergleichen etc. Wofur der canzler sich bedanckt, und daß er
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solchem nach das concept einrichten, auch wie im erzstifft Mainz verfah-
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ren , mit einlauffen laßen wolte. Mitteilung der ksl. Instruktion 1646 VII
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12 über die 55 Punkte.

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40 [...]] am Rande: an Bayern 1646 IX 7.
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