Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VIII 23
1646 VIII 23
Donnerstag Reck und Bayern vor der Sitzung. Haslang:
Nach Mitteilung Contarinis wollen die Franzosen bei Bewilligung des
Besatzungsrechtes in Philippsburg keine neuen Forderungen stellen, den
Abschluß mit Schweden und die Erledigung der Pfalzfrage fördern.
Frankreich und Spanien sind nach Trauttmansdorff soviel nicht in materia-
libus alß formalibus voneinander, da Spanien zur Abtretung der in den
Niederlanden von Frankreich eroberten Plätze bereit ist. Noch Differenzen
über die Länge des Waffenstillstandes in Katalonien; wegen Portugal wird
Frankreich den Abschluß wohl nicht verzögern. Kölner Meinung wegen
Philippsburg? Reck: Daß zwarn iezt erzehltes den statum tractuum ganz
thette ändern, wan man sich aber erinnerte, wie man mit der Breysachischen
negotiation, da ebendergleichen assecuration geschehen, betrogen worden,
würde er anderst nit thun konnen, alß negst deßen remonstration anzu-
deutten , daß bißdaher Seine Churfürstliche Durchlaucht zue Collen noch
keinen weittern befelch hetten eingeschickt. Bayern: Haben auch noch
keinen Befehl; wan sie aber iezigen gefährlichen zustand considerirten und
schweren verweiß und verandtworttung besorgen mußen, falß sie diese
occasion des friedenschlußes mit Franckreich sollen außer acht laßen, so
wurden sie ihrestheylß, da, wie vermuttheten, die Churtryerische in publico
die erklehrung thun solten, daß ihr herr das praesidium und custodiam der
vestung offerirt, solches nicht impugniren. Ob nun wol Reck bey vori-
gem bestanden, und daß er hierinnen, zumalen er iezo nahmens Churcollen
alhier allein, behuttsamb gehen must, und anderst nicht wurde thun kon-
nen , alß auff mangel instruction sich zu beziehen, haben doch die herrn
Churbayerische, indem die rationes pro et contra noch mehrers examinirt,
sowol dem gemeinen friedenschluß alß hauß Bayern in particulari, auch
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht erz- und stiffter nicht wollen dienlich
halten, votum Coloniense, zumaln die Franzosen alles innen würden, auf
die negativam abzuegeben, sondern balder bono modo auf der andern chur-
fürstlichen bedencken und die maiora sich zue beziehen.
Ankunft der Trierer, von denen Reck erfährt, daß sie nun in publico wegen
der Übertragung Philippsburgs votieren sollen. Auf Frage bei den
Mainzern nach ihrer und der Ksl. Meinung: Weyln das ganze friedens-
werck , wie es schein, in hoc puncto nunmehr hafften wolle, wurden die
herrn Kayserliche bey iezigem zustand diese occasion nicht außer acht
laßen, auch Churmainz, wiewoln viel dabey ratione der nachparschafft zu
consideriren, das conclusum pro, wan dadurch der fried zu erheben, nicht
improbiren, ob sie gleich deßhalber einigen befelch nicht hetten. – Kur-
fürstenrat
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 635ff ] .
.
St. Romain bei Reck. Bitte um Beförderung der Angelegenheit Philipps-
burg ; da der Eigentümer Frankreich das Besatzungsrecht schon angeboten
hat, besteht kein Grund zum Widerstand, zumal der Kaiser selbst die
Festung vom Stift Speyer an das österreichische Elsaß hat bringen wollen.
Da Frankreich in anderen Punkten so viel nachgibt, mögen hierin die Stände
positiv schließen. Reck : [...] Nachdem Forderungen auf Philippsburg
nach uberlaßung der vestung Brysach neben andern praetensionen, gegen zu-
versicht und vertrostung auch gemacht, seyen die rationes, die ex parte
Franckreich vorpracht, gnugsamb bekandt, darauß zu ersehen, daß selbige
cron under andern ihre versicherung darin zue bestehen und zue des reichs
besten mit außdeutte, hingegen aber auch denen, welchen des reichs status
bekhandt, und sonderlich in erwegung, was auß diesem langgeführten krieg
und iezigen friedenstractaten facto ipso zue schließen und abzunehmen, so
ratione status imperii et quietis publicae nicht zue verwerffen. Und würden
die herrn plenipotentiarii, alß in statu regnorum erfahrene vornehme mini-
stri , wie auch er selbst bekennen müßen, daß die uberlaßung Brysach, und
was nun iezo weitters begert würd, keine geringe sach. Und musten gleich-
wol die Teutsche auch dahin pillich sehen, daß ihnen, indem Franckreich
seine versicherung so weitt extendirt und mit der vestung diß und jehnseith
Rheins stabilirt, in den reichsstatus und ihre Teutsche freyheit nit zu nahe
getretten werde, und es darnach heiße, in fraeno maxillas eorum constringe.
Dieses wurde monirt, damit gleichwol auch in consideration kom, was man
pillig auch ex parte Caesaris zu beobachten, und daß, wan amore pacis
endlich mit uberlaßung Philipsburg die resolution gegeben, es gleichwol
keine geringe sach, und weyln diß ye conditio finalis und sine qua non sein
soll, man nit abermals mit andern newen praetensionen die friedenshand-
lung schwerer oder ganz desperat machen möcht. [...] Nun seye diese con-
sequenz , indem ein stand diese oder iene vestung im reich ohne Ihrer Maie-
stet , in specie ein bischoff ohne seines dhombcapituls consens ad exteros
solte veralieniren konnen, sehr gefehr- und beschwerlich, und würden da-
durch die iura ecclesiarum in Germania quemadmodum capitula cathedra-
lia sehr geschwecht und infringirt. Zurückweisung der Behauptung österrei-
chischer Absichten auf Philippsburg. St. Romain: Daß zwarn wegen
der vestung Brysach das hauß Osterreich ein oder ander consideration
haben möcht, man müste aber den weg eingehen, wodurch zu ruhe und
frieden zue gelangen. Die cron Franckreich habe sich gegen das reich und
die Teutsche nation yederzeit also affectionirt bezaigt, daß gegen dieselbe
differenz zu haben kein ursach. Dem stifft Speyer sey es ein groß benefi-
cium , daß Franckreich auf seine unkosten die vestung verwahren und dem
stifft hingegen in suo dominio nicht zu endziehen gedächte. Es vermerckte
der graff von Trauttmanstorff wol, daß ohne Philipspurg der fried nit zu
hoffen, und daher beraiz so weit nomine Caesaris sich erklehrt, daß Ihre
Maiestet, wan chur-, fürsten und stende des reichs (ohne deren vorwissen
und consens er hierin nicht verfahren konte) nachgeben würden, amore
pacis auch consentirten. Franckreich bezeige sich bey dem puncto pacis also
lind und tractabel, daß auch andere sich daruber thetten verwundern und
in specie die Schweden nicht wol zuefrieden weren, daß Franckreich von
voriger praetension so verschiedene und ansehenliche stück zuruckliesen
und das ubrige so theur erkaufften. Abfindung der Innsbrucker Linie.
Hilfe gegen die Türken. Reck: [...] Was von erkauffung der satisfac-
tion gemeldet, da würden sie selbsten bekennen müßen, daß was von sei-
then Ihrer Maiestet offerirt, unaestimirliche sachen seyen, und nachdemaln
die landschafften zu des reichs oneribus und türckensteuern contribuirt, so
wurde die cron Franckreich in causa communi christianitatis, welche bey
dem erbfeind sonderlich zue beobachten, hierin dem christlichen glauben
auch pillich beyzustehen haben. [...] Wenn man wegen Philippsburg nach-
gibt , werden hoffentlich die Franzosen nicht wiederumb mit beschwer-
lichen conditionibus das werck aufhalten und in specie bey der Hessischen
praetension der kirchen und consequenter Gottes und seiner hayligen patri-
monia nit mehres graviren, noch selbige verrücken oder zertheylen laßen.
Wie offters remonstrirt, hetten die erz- und stiffter [...] wegen zugefugten
grosen schadens vielmehr ursach, reparationem zue begehren. Wan nun
aber solches disseits amore pacis mit der amnistia vergeßen, were ia die
hochst unbillichkeit, daß parti laesae noch daruber solten solche beschwer-
liche conditiones aufgetrungen werden. Schädlichkeit der Calvinisten in
Frankreich, um so weniger die landgräffin mit vermehrung ihrer landen
hochmütthig- und mächtiger zu machen. Es seye auch die grose
unbillichkeit ahm tag, dadurch sie die Hessen in specie dem stifft Pader-
born alle residenzhauser biß auf ein einziges noch erst diesen sommer in die
aschen gelegt, daß denselben gleichsamb zur recompentz ahn land und
leuthen oder geld noch solte ein so nahmhafftes gelaßen oder gegeben wer-
den , und mangleten auch dergleichen rationes bey andern stifftern nicht.
St. Romain: Von geistlichen guttern den Hessen etwas zu uberlaßen, der
mainung seyen sie nit, es müste ihnen aber in der Marpurgischen sach
vollige satisfaction gegeben werden, und würde wegen des ubrigen zu trac-
tiren stehen. Kein verstendiger werde Franckreich zumutthen, ihre alliirte
endweder zu verrathen oder zue verlaßen. Herr thumbprobst: Daß
man der Hessen enormissimas laesiones religionis et status imperii in vergeß
gestelt und sie der cron Franckreich zu gefallen in die amnistiam aufge-
nommen , seye satisfaction gnug, und kondten sie von Franckreich mehrers
nicht praetendiren. St. Romain: Zu erhaltung friedens werde man
etwas thun und der cron Franckreich intention, so sie hierbey hette, befur-
dern mußen. Herr thumbprobst: Man thette den frieden pillich aller-
seits wunschen, weyln dabey die ganze christenheit in solchen verderblichen
stand gesezt, in Franckreich selbst werde sichs ahn menschen und güttern
spuhren laßen, daß frieden zu machen dienlich. St. Romain: Er muste
wol bekennen, daß der verlust und verderb sich allerseits, theyls ahn rhen-
den , theyls ahn freund und verwandten, welche der bluttige krieg hinweg-
nehme , befinde, desto mehrer man fried zu schließen ursach, so mit richtig-
machung des begehren mit Philipspurg geschehen konne. Herr thumb-
probst : Man trage die zuversicht zu den plenipotentiariis Gallicis, wan man
mit Franckreich deßhalber einig, es werden sie die Schwedische zur ragion
pringen helffen, auch des catholischen wesens, damit der religion in puncto
gravaminum kein weiterer schad zugefügt, sich annehmen. St. Romain:
Sie würden beydes zu thun nicht underlaßen, und wurden sich die Schwe-
den durch diß exempel, daß Franckreich in puncto satisfactionis schließen,
desto mehrers disponiren laßen. [...]
Nach Mitteilung Contarinis wollen die Franzosen bei Bewilligung des
Besatzungsrechtes in Philippsburg keine neuen Forderungen stellen, den
Abschluß mit Schweden und die Erledigung der Pfalzfrage fördern.
Frankreich und Spanien sind nach Trauttmansdorff soviel nicht in materia-
libus alß formalibus voneinander, da Spanien zur Abtretung der in den
Niederlanden von Frankreich eroberten Plätze bereit ist. Noch Differenzen
über die Länge des Waffenstillstandes in Katalonien; wegen Portugal wird
Frankreich den Abschluß wohl nicht verzögern. Kölner Meinung wegen
Philippsburg? Reck: Daß zwarn iezt erzehltes den statum tractuum ganz
thette ändern, wan man sich aber erinnerte, wie man mit der Breysachischen
negotiation, da ebendergleichen assecuration geschehen, betrogen worden,
würde er anderst nit thun konnen, alß negst deßen remonstration anzu-
deutten , daß bißdaher Seine Churfürstliche Durchlaucht zue Collen noch
keinen weittern befelch hetten eingeschickt. Bayern: Haben auch noch
keinen Befehl; wan sie aber iezigen gefährlichen zustand considerirten und
schweren verweiß und verandtworttung besorgen mußen, falß sie diese
occasion des friedenschlußes mit Franckreich sollen außer acht laßen, so
wurden sie ihrestheylß, da, wie vermuttheten, die Churtryerische in publico
die erklehrung thun solten, daß ihr herr das praesidium und custodiam der
vestung offerirt, solches nicht impugniren. Ob nun wol Reck bey vori-
gem bestanden, und daß er hierinnen, zumalen er iezo nahmens Churcollen
alhier allein, behuttsamb gehen must, und anderst nicht wurde thun kon-
nen , alß auff mangel instruction sich zu beziehen, haben doch die herrn
Churbayerische, indem die rationes pro et contra noch mehrers examinirt,
sowol dem gemeinen friedenschluß alß hauß Bayern in particulari, auch
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht erz- und stiffter nicht wollen dienlich
halten, votum Coloniense, zumaln die Franzosen alles innen würden, auf
die negativam abzuegeben, sondern balder bono modo auf der andern chur-
fürstlichen bedencken und die maiora sich zue beziehen.
Ankunft der Trierer, von denen Reck erfährt, daß sie nun in publico wegen
der Übertragung Philippsburgs votieren sollen. Auf Frage bei den
Mainzern nach ihrer und der Ksl. Meinung: Weyln das ganze friedens-
werck , wie es schein, in hoc puncto nunmehr hafften wolle, wurden die
herrn Kayserliche bey iezigem zustand diese occasion nicht außer acht
laßen, auch Churmainz, wiewoln viel dabey ratione der nachparschafft zu
consideriren, das conclusum pro, wan dadurch der fried zu erheben, nicht
improbiren, ob sie gleich deßhalber einigen befelch nicht hetten. – Kur-
fürstenrat
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 635ff ] .
St. Romain bei Reck. Bitte um Beförderung der Angelegenheit Philipps-
burg ; da der Eigentümer Frankreich das Besatzungsrecht schon angeboten
hat, besteht kein Grund zum Widerstand, zumal der Kaiser selbst die
Festung vom Stift Speyer an das österreichische Elsaß hat bringen wollen.
Da Frankreich in anderen Punkten so viel nachgibt, mögen hierin die Stände
positiv schließen. Reck : [...] Nachdem Forderungen auf Philippsburg
nach uberlaßung der vestung Brysach neben andern praetensionen, gegen zu-
versicht und vertrostung auch gemacht, seyen die rationes, die ex parte
Franckreich vorpracht, gnugsamb bekandt, darauß zu ersehen, daß selbige
cron under andern ihre versicherung darin zue bestehen und zue des reichs
besten mit außdeutte, hingegen aber auch denen, welchen des reichs status
bekhandt, und sonderlich in erwegung, was auß diesem langgeführten krieg
und iezigen friedenstractaten facto ipso zue schließen und abzunehmen, so
ratione status imperii et quietis publicae nicht zue verwerffen. Und würden
die herrn plenipotentiarii, alß in statu regnorum erfahrene vornehme mini-
stri , wie auch er selbst bekennen müßen, daß die uberlaßung Brysach, und
was nun iezo weitters begert würd, keine geringe sach. Und musten gleich-
wol die Teutsche auch dahin pillich sehen, daß ihnen, indem Franckreich
seine versicherung so weitt extendirt und mit der vestung diß und jehnseith
Rheins stabilirt, in den reichsstatus und ihre Teutsche freyheit nit zu nahe
getretten werde, und es darnach heiße, in fraeno maxillas eorum constringe.
Dieses wurde monirt, damit gleichwol auch in consideration kom, was man
pillig auch ex parte Caesaris zu beobachten, und daß, wan amore pacis
endlich mit uberlaßung Philipsburg die resolution gegeben, es gleichwol
keine geringe sach, und weyln diß ye conditio finalis und sine qua non sein
soll, man nit abermals mit andern newen praetensionen die friedenshand-
lung schwerer oder ganz desperat machen möcht. [...] Nun seye diese con-
sequenz , indem ein stand diese oder iene vestung im reich ohne Ihrer Maie-
stet , in specie ein bischoff ohne seines dhombcapituls consens ad exteros
solte veralieniren konnen, sehr gefehr- und beschwerlich, und würden da-
durch die iura ecclesiarum in Germania quemadmodum capitula cathedra-
lia sehr geschwecht und infringirt. Zurückweisung der Behauptung österrei-
chischer Absichten auf Philippsburg. St. Romain: Daß zwarn wegen
der vestung Brysach das hauß Osterreich ein oder ander consideration
haben möcht, man müste aber den weg eingehen, wodurch zu ruhe und
frieden zue gelangen. Die cron Franckreich habe sich gegen das reich und
die Teutsche nation yederzeit also affectionirt bezaigt, daß gegen dieselbe
differenz zu haben kein ursach. Dem stifft Speyer sey es ein groß benefi-
cium , daß Franckreich auf seine unkosten die vestung verwahren und dem
stifft hingegen in suo dominio nicht zu endziehen gedächte. Es vermerckte
der graff von Trauttmanstorff wol, daß ohne Philipspurg der fried nit zu
hoffen, und daher beraiz so weit nomine Caesaris sich erklehrt, daß Ihre
Maiestet, wan chur-, fürsten und stende des reichs (ohne deren vorwissen
und consens er hierin nicht verfahren konte) nachgeben würden, amore
pacis auch consentirten. Franckreich bezeige sich bey dem puncto pacis also
lind und tractabel, daß auch andere sich daruber thetten verwundern und
in specie die Schweden nicht wol zuefrieden weren, daß Franckreich von
voriger praetension so verschiedene und ansehenliche stück zuruckliesen
und das ubrige so theur erkaufften. Abfindung der Innsbrucker Linie.
Hilfe gegen die Türken. Reck: [...] Was von erkauffung der satisfac-
tion gemeldet, da würden sie selbsten bekennen müßen, daß was von sei-
then Ihrer Maiestet offerirt, unaestimirliche sachen seyen, und nachdemaln
die landschafften zu des reichs oneribus und türckensteuern contribuirt, so
wurde die cron Franckreich in causa communi christianitatis, welche bey
dem erbfeind sonderlich zue beobachten, hierin dem christlichen glauben
auch pillich beyzustehen haben. [...] Wenn man wegen Philippsburg nach-
gibt , werden hoffentlich die Franzosen nicht wiederumb mit beschwer-
lichen conditionibus das werck aufhalten und in specie bey der Hessischen
praetension der kirchen und consequenter Gottes und seiner hayligen patri-
monia nit mehres graviren, noch selbige verrücken oder zertheylen laßen.
Wie offters remonstrirt, hetten die erz- und stiffter [...] wegen zugefugten
grosen schadens vielmehr ursach, reparationem zue begehren. Wan nun
aber solches disseits amore pacis mit der amnistia vergeßen, were ia die
hochst unbillichkeit, daß parti laesae noch daruber solten solche beschwer-
liche conditiones aufgetrungen werden. Schädlichkeit der Calvinisten in
Frankreich, um so weniger die landgräffin mit vermehrung ihrer landen
hochmütthig- und mächtiger zu machen. Es seye auch die grose
unbillichkeit ahm tag, dadurch sie die Hessen in specie dem stifft Pader-
born alle residenzhauser biß auf ein einziges noch erst diesen sommer in die
aschen gelegt, daß denselben gleichsamb zur recompentz ahn land und
leuthen oder geld noch solte ein so nahmhafftes gelaßen oder gegeben wer-
den , und mangleten auch dergleichen rationes bey andern stifftern nicht.
St. Romain: Von geistlichen guttern den Hessen etwas zu uberlaßen, der
mainung seyen sie nit, es müste ihnen aber in der Marpurgischen sach
vollige satisfaction gegeben werden, und würde wegen des ubrigen zu trac-
tiren stehen. Kein verstendiger werde Franckreich zumutthen, ihre alliirte
endweder zu verrathen oder zue verlaßen. Herr thumbprobst: Daß
man der Hessen enormissimas laesiones religionis et status imperii in vergeß
gestelt und sie der cron Franckreich zu gefallen in die amnistiam aufge-
nommen , seye satisfaction gnug, und kondten sie von Franckreich mehrers
nicht praetendiren. St. Romain: Zu erhaltung friedens werde man
etwas thun und der cron Franckreich intention, so sie hierbey hette, befur-
dern mußen. Herr thumbprobst: Man thette den frieden pillich aller-
seits wunschen, weyln dabey die ganze christenheit in solchen verderblichen
stand gesezt, in Franckreich selbst werde sichs ahn menschen und güttern
spuhren laßen, daß frieden zu machen dienlich. St. Romain: Er muste
wol bekennen, daß der verlust und verderb sich allerseits, theyls ahn rhen-
den , theyls ahn freund und verwandten, welche der bluttige krieg hinweg-
nehme , befinde, desto mehrer man fried zu schließen ursach, so mit richtig-
machung des begehren mit Philipspurg geschehen konne. Herr thumb-
probst : Man trage die zuversicht zu den plenipotentiariis Gallicis, wan man
mit Franckreich deßhalber einig, es werden sie die Schwedische zur ragion
pringen helffen, auch des catholischen wesens, damit der religion in puncto
gravaminum kein weiterer schad zugefügt, sich annehmen. St. Romain:
Sie würden beydes zu thun nicht underlaßen, und wurden sich die Schwe-
den durch diß exempel, daß Franckreich in puncto satisfactionis schließen,
desto mehrers disponiren laßen. [...]