Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VIII 23

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1646 VIII 23
Donnerstag Reck und Bayern vor der Sitzung. Haslang:
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Nach Mitteilung Contarinis wollen die Franzosen bei Bewilligung des
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Besatzungsrechtes in Philippsburg keine neuen Forderungen stellen, den
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Abschluß mit Schweden und die Erledigung der Pfalzfrage fördern.
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Frankreich und Spanien sind nach Trauttmansdorff soviel nicht in materia-
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libus alß formalibus voneinander, da Spanien zur Abtretung der in den
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Niederlanden von Frankreich eroberten Plätze bereit ist. Noch Differenzen
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über die Länge des Waffenstillstandes in Katalonien; wegen Portugal wird
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Frankreich den Abschluß wohl nicht verzögern. Kölner Meinung wegen
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Philippsburg? Reck: Daß zwarn iezt erzehltes den statum tractuum ganz
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thette ändern, wan man sich aber erinnerte, wie man mit der Breysachischen
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negotiation, da ebendergleichen assecuration geschehen, betrogen worden,
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würde er anderst nit thun konnen, alß negst deßen remonstration anzu-

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deutten , daß bißdaher Seine Churfürstliche Durchlaucht zue Collen noch
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keinen weittern befelch hetten eingeschickt. Bayern: Haben auch noch
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keinen Befehl; wan sie aber iezigen gefährlichen zustand considerirten und
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schweren verweiß und verandtworttung besorgen mußen, falß sie diese
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occasion des friedenschlußes mit Franckreich sollen außer acht laßen, so
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wurden sie ihrestheylß, da, wie vermuttheten, die Churtryerische in publico
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die erklehrung thun solten, daß ihr herr das praesidium und custodiam der
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vestung offerirt, solches nicht impugniren. Ob nun wol Reck bey vori-
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gem bestanden, und daß er hierinnen, zumalen er iezo nahmens Churcollen
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alhier allein, behuttsamb gehen must, und anderst nicht wurde thun kon-
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nen , alß auff mangel instruction sich zu beziehen, haben doch die herrn
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Churbayerische, indem die rationes pro et contra noch mehrers examinirt,
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sowol dem gemeinen friedenschluß alß hauß Bayern in particulari, auch
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Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht erz- und stiffter nicht wollen dienlich
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halten, votum Coloniense, zumaln die Franzosen alles innen würden, auf
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die negativam abzuegeben, sondern balder bono modo auf der andern chur-
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fürstlichen bedencken und die maiora sich zue beziehen.

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Ankunft der Trierer, von denen Reck erfährt, daß sie nun in publico wegen
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der Übertragung Philippsburgs votieren sollen. Auf Frage bei den
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Mainzern nach ihrer und der Ksl. Meinung: Weyln das ganze friedens-
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werck , wie es schein, in hoc puncto nunmehr hafften wolle, wurden die
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herrn Kayserliche bey iezigem zustand diese occasion nicht außer acht
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laßen, auch Churmainz, wiewoln viel dabey ratione der nachparschafft zu
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consideriren, das conclusum pro, wan dadurch der fried zu erheben, nicht
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improbiren, ob sie gleich deßhalber einigen befelch nicht hetten. – Kur-
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fürstenrat
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St. Romain bei Reck. Bitte um Beförderung der Angelegenheit Philipps-
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burg
; da der Eigentümer Frankreich das Besatzungsrecht schon angeboten
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hat, besteht kein Grund zum Widerstand, zumal der Kaiser selbst die
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Festung vom Stift Speyer an das österreichische Elsaß hat bringen wollen.
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Da Frankreich in anderen Punkten so viel nachgibt, mögen hierin die Stände
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positiv schließen. Reck : [...] Nachdem Forderungen auf Philippsburg
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nach uberlaßung der vestung Brysach neben andern praetensionen, gegen zu-
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versicht und vertrostung auch gemacht, seyen die rationes, die ex parte
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Franckreich vorpracht, gnugsamb bekandt, darauß zu ersehen, daß selbige
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cron under andern ihre versicherung darin zue bestehen und zue des reichs
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besten mit außdeutte, hingegen aber auch denen, welchen des reichs status
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bekhandt, und sonderlich in erwegung, was auß diesem langgeführten krieg
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und iezigen friedenstractaten facto ipso zue schließen und abzunehmen, so
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ratione status imperii et quietis publicae nicht zue verwerffen. Und würden
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die herrn plenipotentiarii, alß in statu regnorum erfahrene vornehme mini-
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stri , wie auch er selbst bekennen müßen, daß die uberlaßung Brysach, und

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was nun iezo weitters begert würd, keine geringe sach. Und musten gleich-
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wol die Teutsche auch dahin pillich sehen, daß ihnen, indem Franckreich
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seine versicherung so weitt extendirt und mit der vestung diß und jehnseith
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Rheins stabilirt, in den reichsstatus und ihre Teutsche freyheit nit zu nahe
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getretten werde, und es darnach heiße, in fraeno maxillas eorum constringe.
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Dieses wurde monirt, damit gleichwol auch in consideration kom, was man
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pillig auch ex parte Caesaris zu beobachten, und daß, wan amore pacis
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endlich mit uberlaßung Philipsburg die resolution gegeben, es gleichwol
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keine geringe sach, und weyln diß ye conditio finalis und sine qua non sein
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soll, man nit abermals mit andern newen praetensionen die friedenshand-
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lung schwerer oder ganz desperat machen möcht. [...] Nun seye diese con-
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sequenz , indem ein stand diese oder iene vestung im reich ohne Ihrer Maie-
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stet , in specie ein bischoff ohne seines dhombcapituls consens ad exteros
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solte veralieniren konnen, sehr gefehr- und beschwerlich, und würden da-
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durch die iura ecclesiarum in Germania quemadmodum capitula cathedra-
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lia sehr geschwecht und infringirt. Zurückweisung der Behauptung österrei-
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chischer
Absichten auf Philippsburg. St. Romain: Daß zwarn wegen
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der vestung Brysach das hauß Osterreich ein oder ander consideration
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haben möcht, man müste aber den weg eingehen, wodurch zu ruhe und
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frieden zue gelangen. Die cron Franckreich habe sich gegen das reich und
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die Teutsche nation yederzeit also affectionirt bezaigt, daß gegen dieselbe
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differenz zu haben kein ursach. Dem stifft Speyer sey es ein groß benefi-
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cium , daß Franckreich auf seine unkosten die vestung verwahren und dem
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stifft hingegen in suo dominio nicht zu endziehen gedächte. Es vermerckte
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der graff von Trauttmanstorff wol, daß ohne Philipspurg der fried nit zu
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hoffen, und daher beraiz so weit nomine Caesaris sich erklehrt, daß Ihre
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Maiestet, wan chur-, fürsten und stende des reichs (ohne deren vorwissen
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und consens er hierin nicht verfahren konte) nachgeben würden, amore
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pacis auch consentirten. Franckreich bezeige sich bey dem puncto pacis also
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lind und tractabel, daß auch andere sich daruber thetten verwundern und
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in specie die Schweden nicht wol zuefrieden weren, daß Franckreich von
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voriger praetension so verschiedene und ansehenliche stück zuruckliesen
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und das ubrige so theur erkaufften. Abfindung der Innsbrucker Linie.
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Hilfe gegen die Türken. Reck: [...] Was von erkauffung der satisfac-
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tion gemeldet, da würden sie selbsten bekennen müßen, daß was von sei-
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then Ihrer Maiestet offerirt, unaestimirliche sachen seyen, und nachdemaln
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die landschafften zu des reichs oneribus und türckensteuern contribuirt, so
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wurde die cron Franckreich in causa communi christianitatis, welche bey
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dem erbfeind sonderlich zue beobachten, hierin dem christlichen glauben
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auch pillich beyzustehen haben. [...] Wenn man wegen Philippsburg nach-
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gibt
, werden hoffentlich die Franzosen nicht wiederumb mit beschwer-
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lichen conditionibus das werck aufhalten und in specie bey der Hessischen
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praetension der kirchen und consequenter Gottes und seiner hayligen patri-
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monia nit mehres graviren, noch selbige verrücken oder zertheylen laßen.

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Wie offters remonstrirt, hetten die erz- und stiffter [...] wegen zugefugten
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grosen schadens vielmehr ursach, reparationem zue begehren. Wan nun
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aber solches disseits amore pacis mit der amnistia vergeßen, were ia die
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hochst unbillichkeit, daß parti laesae noch daruber solten solche beschwer-
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liche conditiones aufgetrungen werden. Schädlichkeit der Calvinisten in
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Frankreich, um so weniger die landgräffin mit vermehrung ihrer landen
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hochmütthig- und mächtiger zu machen. Es seye auch die grose
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unbillichkeit ahm tag, dadurch sie die Hessen in specie dem stifft Pader-
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born alle residenzhauser biß auf ein einziges noch erst diesen sommer in die
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aschen gelegt, daß denselben gleichsamb zur recompentz ahn land und
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leuthen oder geld noch solte ein so nahmhafftes gelaßen oder gegeben wer-
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den , und mangleten auch dergleichen rationes bey andern stifftern nicht.

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St. Romain: Von geistlichen guttern den Hessen etwas zu uberlaßen, der
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mainung seyen sie nit, es müste ihnen aber in der Marpurgischen sach
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vollige satisfaction gegeben werden, und würde wegen des ubrigen zu trac-
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tiren stehen. Kein verstendiger werde Franckreich zumutthen, ihre alliirte
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endweder zu verrathen oder zue verlaßen. Herr thumbprobst: Daß
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man der Hessen enormissimas laesiones religionis et status imperii in vergeß
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gestelt und sie der cron Franckreich zu gefallen in die amnistiam aufge-
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nommen , seye satisfaction gnug, und kondten sie von Franckreich mehrers
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nicht praetendiren. St. Romain: Zu erhaltung friedens werde man
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etwas thun und der cron Franckreich intention, so sie hierbey hette, befur-
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dern mußen. Herr thumbprobst: Man thette den frieden pillich aller-
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seits wunschen, weyln dabey die ganze christenheit in solchen verderblichen
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stand gesezt, in Franckreich selbst werde sichs ahn menschen und güttern
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spuhren laßen, daß frieden zu machen dienlich. St. Romain: Er muste
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wol bekennen, daß der verlust und verderb sich allerseits, theyls ahn rhen-
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den , theyls ahn freund und verwandten, welche der bluttige krieg hinweg-
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nehme , befinde, desto mehrer man fried zu schließen ursach, so mit richtig-
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machung des begehren mit Philipspurg geschehen konne. Herr thumb-
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probst : Man trage die zuversicht zu den plenipotentiariis Gallicis, wan man
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mit Franckreich deßhalber einig, es werden sie die Schwedische zur ragion
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pringen helffen, auch des catholischen wesens, damit der religion in puncto
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gravaminum kein weiterer schad zugefügt, sich annehmen. St. Romain:
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Sie würden beydes zu thun nicht underlaßen, und wurden sich die Schwe-
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den durch diß exempel, daß Franckreich in puncto satisfactionis schließen,
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desto mehrers disponiren laßen. [...]

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