Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VIII 11

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1646 VIII 11
Samstag Bayern bei W. 1. Ernst berichtet aus Osna-
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: Nach Mitteilung Vorburgs

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Johann Philipp von Vorburg (1596–1660), Würzburger Geheimer Rat und Gesandter.
sind die Schweden mit Verbleib der Kur
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und aller anhängenden Rechte bei Bayern und der achten Kur für Pfalz
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einverstanden, doch soll Ernst die Schweden selbst aufsuchen, da sie gebeten
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sein wollen; Ernst wird den Besuch jedoch von der Titularfrage abhängig
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machen. 2. Auf Ersuchen der Bayern haben die Sachsen sich zur Förderung
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der Kursache bereit erklärt, doch müssen sie nach Anhörung der übrigen kur-
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fürstlichen
Voten erst berichten, worauf Kursachsen der Mehrheit folgen
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wird; hierbei sind sie trotz der Vorstellung geblieben, daß dann auch Bran-
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denburg
sein Votum suspendiren könne, daß man mit Böhmen und den
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geistlichen Kurfürsten die Mehrheit schon habe und daß Kursachsen in
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München zugesagt habe, die Alternation nicht zu vertreten, so daß nur die
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achte Kur übrig bleibe. 3. Da Lampadius der Sache nicht günstig war, sollte
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Ernst ihm zusprechen. Diesem haben die Braunschweiger erklärt, sie hätten
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zunächst an die Alternation gedacht, auf den Bericht, daß Kurbayern sie
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nicht wünsche, aber Befehl erhalten, auf die achte Kur zu gehen, doch
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hofften sie, daß die Fürstlichen in dieser Frage nicht übergangen würden.
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Sie waren mit der Versicherung zufrieden, daß alle drei Reichsräte befragt

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werden sollten. 4. Die Trierer haben heute versichert, wegen Kur und
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Oberpfalz für Bayern zu stimmen, gleichzeitig aber wieder auf Restitution
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Ehrenbreitsteins gedrungen und vorgebracht, (1) daß der neue Komman-
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dant
Lucas

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Lucas Spick, ksl. Oberst, seit Juni 1646 als Nachfolger Nievenheims, auf dessen Entfer-
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nung Kurtrier gedrungen hatte, Kommandant von Ehrenbreitstein.
nicht wie Nievenheim auf Kurfürst und Kapitel vereidigt sei,
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(2) daß er sein ganzes Regiment auf der Festung habe und vom Erzstift
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unterhalten lasse, obwohl 450 Mann zur Besatzung genügten, (3) daß zur
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Sicherheit von Erzstift und Festung die Feindseligkeiten gegen Franzosen
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und Schweden aufhören müßten. Ihrem Versprechen gemäß wollen die
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Bayern sich dafür bei den Kölnern verwenden. 5. Auf Befehl Kurbayerns
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wollen sie die Ksl. ersuchen, vor Beratung der Pfalzfrage die Protestanten
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in Münster und Osnabrück mittels einer im Entwurf beigefügten Proposi-
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tion
zu disponieren. 6. Im Gegensatz zu der früheren Meinung, zuerst im
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Kurkolleg über die Kur und die Pfalz, dann mit Zuziehung Böhmens und
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der übrigen Kollegien über die achte Kur zu beraten, will man zur Gewin-
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nung
einer klareren Majorität durch Zuziehung Böhmens und damit Ab-
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wehr
der brandenburgischen Opposition diesen Unterschied jetzt aufgeben.
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7. Bitte um Unterstützung durch die kölnischen und von W geführten Voten
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auch im Fürstenrat. 8. Während Kurbayern wünscht, daß während der
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Beratungen d’Avaux in Osnabrück ist, haben sie Bedenken, ob er dazu
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bereit sein wird oder die anderen Gesandten ihn deputieren; wenn Servien
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geschickt wird, sind eher schlechte Einwirkungen zu befürchten; auch
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d’Avaux kann durch seine Instruktion an die für Bayern ungünstigeren In-
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tentionen
Serviens und Mazarins gebunden werden. Kooperierten die Fran-
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zosen
aber doch, würden sie alhier und uberall ruffen und schreiben, daß sie
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den churfürsten zur chur gebracht und manutenirt hetten, auch deßwegen
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grose obligation erwartten, welches sie ihrestheylß ganz nit rhatsamb be-
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finden kondten. [...] Buschmann nach Beratung der Kölner: 1. Erfreut,
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daß nunmehr auch die uncatholische stend das medium octavi electoratus zu
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apprehendiren anfingen, zweiffleten nicht, es werden dahin der sambt-
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lichen catholischen oder doch die maiora gleichfalß gehen. Daß man sich
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der coronen vorher wol werde versichern mußen, sonderlich soviel die
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Schweden belangt, die nach Mitteilung Trauttmansdorffs noch vor wenigen
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Tagen in Osnabrück auf der Alternation bestanden haben; auch Longue-
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ville
hat neulich noch der alternation erwehnung gehabt, und daß Chur-
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bayern nur ein theyl der obern Pfalz pleiben und der ander theyl sub hypo-
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theca solte gelaßen werden. Dahero, wie gemelt, man sich bey den coronis
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etwas bestendiges, ehe es ad consultationem dieser sachen kombt, werde
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versichern müßen, zumaln sonst, wangleich schon die stend under sich eins,
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die coronae doch den pfalzgraffen und Engelland ahn sich hangen, darnach
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alßdan guten theylß der uncatholischen stend wieder zuruckfassen dörff-
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ten. Ad 2. Weylen in iungster conferenz fur gutt angesehen, die Chursachsi-

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sche zu disponiren, so wolten I. H. G. und die andere Churcolnische solches
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besten fleißes beobachten. Ad 3. Seye vom Dr. Ernst wol geschehen, daß er
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den scrupul, alß wan die churfürstliche diß werck under sich allein zu trac-
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tiren gedächten, den Braunschweig Lünenburgischen benommen. Ad 4.
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Hab es in diesem werck bey der Churtryerischen erklehrung sein bewen-
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den. Wegen Ehrenbreitstein ist Kurköln in den beiden ersten Punkten zur
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Unterstützung bereit, wegen des dritten aber besorgten difficultet, weyln
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der herr graff von Trautmanstorff, daß darzu Ihre Maiestet nicht verste-
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hen würde, sich vernehmen laßen. Ad 5. Ließen sie sich Churbayerns er-
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innerung wol gefallen und hielten eine sondere notturfft zu sein, befinden
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auch beym proiect kein mangel, nur tragen die beysorg, daß es im fursten-
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rhat ex parte Pfalz Newburg grose oppositiones geben werd, denen in sol-
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chem proiect nothwendig zu praevenyren und zue begegnen, daß nemblich
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per hoc medium octavi electoratus andere weitläuffigkeiten und praeteensio-
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nes der agnaten fallen thetten, dan wan Ihre Maiestet dem pfalzgraffen alles
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condoniren und er in electoratum restituirt würd, hette kein agnatus oder
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proximus ichtwas zu praetendiren, sondern pleibt denselben ihr ius ad alios
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casus integrum. Ob aber alle uncatholische stend yedes orts in gesambt oder
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yeder absonderlich von den Kayserlichen vorzufordern, hielten sie diß
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lezter fur das best, weyln sie sich alßdan cathegorice, ob und was fur be-
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felch sie haben oder auch fur sich selbst intentionirt seyen, erklehren
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musten, da sie sonst ingesambt einen abtritt nehmen, under sich consultiren
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und villeicht solche andtwort geben wurden, die das werck mehrers diffi-
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cultiren und intriciren möcht. Beym 6. seyen es I. H. G. und die andere
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Churcolnische mit ihnen Churbayerischen auß denen angezogenen ursachen
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ganz eins, und daß ein gewisser tag darzue außgesehen, interim bey den
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coronen und stenden das werck nohtwendig underbawet werden möcht, und
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ist darzu der 27. huius den Kayserlichen und Churbayerischen vorzuschlagen
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fur gut angesehen, daß nemblich ahn beyden orthen hier und zu Oßnabruck
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in allen dreyen collegiis die consultation angestelt und mit der genaden Got-
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tes zu guter endschafft gebracht werde. Zwarn haben die Churbayerische
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vorgehabt, mit den Kayserlichen und Churmainzischen gleich morgen oder
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ubermorgen zu reden, ist aber endlich, noch etwas zuzuwartten, geschlossen.
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Ad 7.

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Bezieht sich wohl auf den 8. Punkt der bayerischen Proposition.
seind I. H. G. und die Churcolnische der Churbayerischen mainung
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gleichfalß gewesen, und daß ihnen uber die vorgebrachte considerationes
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noch ferner zu gemuth gehe, daß die gesandten von ihren principaln man-
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datum haben, also er allda weder pro noch contra richten werd. Auf das
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letzter

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Bezieht sich wohl auf den 7. Punkt der bayerischen Proposition.
haben sie sich vernehmen laßen, daß von Ihrer Churfürstlichen
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Durchlaucht sie befelcht, auch von dero stiffter wegen die anwesende prae-
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laten und deputirte wol intentionirt weren. I. H. G. belangend, würden sie
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von wegen ihrer stiffter ihre obligation gegen Churbayern und das gesambt

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hauß nicht vergessen oder zuruckstellen, wisten auch, soviel die andere ihr
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aufgetragene vota betreffen thett, daß die herrn principaln hierinnen, dem
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catholischen weesen, allgemeinen wollweesen und churhauß Bayern zum
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besten, nicht zuewider sein würden. W: Nach Errichtung der achten Kur
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kann es Schwierigkeiten wegen des Reichsvikariats geben, das die Protestanten
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ganz für Pfalz behaupten oder doch alternieren lassen wollen; seye auch der
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Churmainzische canzler [...] hierbey zimblich sorglich, in erwegung, wie er
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bericht zu sein und nit wenig zu befahren vermeldet, daß von der andern
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seith auf das erste, nemblich perpetuum vicariatum, starck gangen werde,
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oder doch endtlich die landen, so under das Pfalzische vicariat gehorig, they-
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len und also auch tertium vicarium imperii constituiren würden, welche et
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pro imperio et pro religione sehr gefehrliche sachen. Benebens so werde der
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pfalzgraff allein nicht elector sein wollen, sondern auch dabey ein ambt
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und dignitet gleich den andern affectiren, umb bey der wahl und cronung
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eines Romischen Kaysers etwas zu thun zu haben, so sie in discursu vor
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diesem dem hern graff von Trautmanstorff hetten angedeut, und er fur wol
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erinnert, und daß darauff muste gedacht werden, gehalten, und stunden
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I. H. G. soviel mehrers in den sorgen, wan nichts dergleichen dem pfalz-
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graffen gelaßen, daß er alßdan desto mehrer ursach nehmen werd, durch
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die coronen und uncatholische das vicariat zue behaubten, da er sonst, wan
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er dergleichen erzampt erlangt, sich wie Churbrandenburg mit demselben
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ohne vicariat contentiren must. Die herrn Churbayerische hielten diese
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considerationes für gar erheblich, andeuttend, daß der herr graff von
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Trautmanstorff in iungst mit ihnen gehaltener conferenz gleichmeßige er-
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wehnung vom officio gehabt und diese drey vorgeschlagen 1. ein erzhoff-
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meister, 2. erzguardihaubtman, 3. erzjagermeister, mit vermelden, daß er
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anderst nichts finden konne. Nun aber seye beym ersten die difficultet, daß
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ein hoffmeister den andern ambtern vorgehe und also dem pfalzgraffen zur
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competirung mit andern weltlichen churfursten iezt oder künfftig anlaß
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geben mocht. So seye auch beym zweytten bedencklich, daß der pfalzgraff
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alle guardi und wachten auf waaltagen, reichs- und andern conventen an-
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ordnen und bestellen soll. Und mochte also das dritt wol das beste sein.

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