Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VII 5

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1646 VII 5
Donnerstag Giffen bei W. Ankündigung einer Widerlegung
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der Schrift des Hauses Anhalt wegen Aschersleben. Discurß über Halber-
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stadt , Elsaß, Murbach.

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Leuchselring bei W. Tod des Bischofs von Augsburg. Empfehlungsschreiben
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des bisherigen Koadjutors an Trauttmansdorff in der Augsburger Reli-
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gionssache .

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Vertreter Aachens

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Joachim von Berchem (1572–1648), Bürgermeister; Lic. Rudolf Twist, Ratsherr und
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Syndikus.
bei W. Beschwerde über die hohe Kontribution. Man hat
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sich bei Kurköln als Kreisdirektor und bei Blumenthal beklagt, der sie an W
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gewiesen hat. Trauttmansdorff hat sie, als sie erklärten, auf ihre Schreiben
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nach Wien keine Antwort erhalten zu haben, an Kurköln und die Generale
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gewiesen. Bitte um Unterstützung bei Kurköln. Antwort Ws per generalia.
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St. Romain

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St. Romain war Anfang Februar 1646 nach Schweden geschickt worden.
bei W. Bericht über seine Verrichtung in Schweden wegen
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Wallenhorst und der vier Klöster im Erzstift Bremen: In Wallenhorst soll
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ein katholischer Pfarrer zugelassen werden, wenn der letzte katholisch war,
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die Klöster sollen ein Jahr von Kontributionen frei sein. Diesem nach
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rhumbte der St. Romain der konigin guten verstand, erfarnheit in sprachen,
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und daß sie der catholischen religion nicht so auffsezig. Der Gustavus seye
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in der religion gar eiffrig, und eines gar hitzigen kopff, von dem er viel
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händl gehabt hette. Der canzler Oxenstern seye gefehrlich kranck gelegen,
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und weiln dis sein annus climacterius, hab man sich eines andern besorgt,
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beßere sich aber nunmehr wiederumb. Und wie er mit anfuhrte, daß sie
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gute begierd zum frieden trügen, sagten I. H. G. nebenst gethaner danck-
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sagung fur gute befurderung ratione der pfarr und closter, daß aber solche
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sachen von ihnen Schweden begert wurden, die nicht kondten bewilliget
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werden, und also bey solcher beschwerlichkeit der fried nicht zu hoffen.

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Darauf er, daß sie vom erzstifft Breemen und Verden nicht weren abzu-
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pringen . I. H. G.: Was das erste anbelangte, wans auf etliche jahr lang,
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wie andere uncatholische die stiffter inhaben, gemeind, möchte dem werck
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noch zu thun sei. Ratione Verden aber kondten I. H. G. in ewigkeit darein
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nicht consentiren. Were auch wunder, daß die Franzosen das begeren
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contra religionem, fundationem Caroli Magni, libertatem imperii et privi-
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legia nobilitatis solten konnen guttheischen. St. Romain: Ihm sey leid
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genug, daß die stiffter dergestalt solten weggehen, seine officia hab er in
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Schweden deßhalber genugsamb erwiesen, die konigin aber sowol alß der
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Oxenstern ihme opponirt, wan die Kayserliche zufrieden, wurden es ihnen
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die Franzosen nicht zu mißgonnen haben. Kondten also hierinnen sie Fran-
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zosische nichts remediiren. Darauf fragten I. H. G., wie sichs mit den
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tractaten mit ihnen Franzosischen verhalte. Der St. Romain sagt, daß
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es noch gar einen geringen, nemblich der vestung Philipspurg haffte.

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I. H. G.: Eben auch vor diesem hett es so geheischen, alß man Brysach
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offerirt, und hette man anderst sich nicht versehen, alß wan solchem nach

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der fried alspalden würde geschloßen und underschrieben sein. Und da
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auch nun schon iezt mit Philipspurg willfahrige resolution gegeben, seyen
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doch die conditiones nicht adiustiret, neben dem man wol wuste, es auch
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von einem ihrer gesandschafft gnug vernommen hette, daß ihr intention,
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vor geendigter campagnia nicht zu schließen. St. Romain: Was die con-
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ditiones anbelangte, seyen selbige viel und schwer, und thetten auch die
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Schweden sich beklagen, daß von herrn Kayserlichen ihnen beschwerliche
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sachen würden angemutthet. Der Oxenstern seye iezo alhier, müste gesehen
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werden, wie die sachen fureinander zue pringen, und wie ein- und ander-
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seiz mit beßerer erklehrung zusammenkommen moge. [...] – [...]

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Fromhold

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Dr. Johann Fromhold (1602–1653), kurbrandenburgischer Hof- und Kammergerichts-
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rat , Gesandter in Münster seit Dezember 1645.
bei Buschmann. Daß man sich circa negotium gravaminum
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würde vergleichen oder aber dissipationem totius sehen müßen, und wurde
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es auch des Pfalzischen negotii halber noch allerdhand difficulteten ab-
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geben ; vermaine zwarn, daß wegen der von Churbaiern praetendirender
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summa gelts sich noch wol mittel finden werden, die meiste beschwernus
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aber wurde sich der churwürde halber bezeigen, da er von 8. electoratu
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weitläuffig discurrirt, und solche nicht pro medio compositionis halten
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wollen. Alß aber darauff vom canzlern Buschman remonstrirt, daß
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Churbayern sich die alternation nicht würde auftringen laßen, und per
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enumerationem partium zu verstehen gegeben, daß neben Ihrer Kayser-
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lichen Maiestät der mehrere theyl chur-, fursten und stend des reichs, wie
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auch alle benachtparte potentaten und communen, alß in specie Spanien,
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Franckreich und, soviel man wiß, die Staden von Holland den octavum
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electoratum pro bono compositionis medio hielten. Hatt er Fromholz
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geandworttet, daß es ein schweres ding und von böser consequenz sein
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würde, einen solchen riß in die auream bullam kommen zu laßen, amore
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pacis aber, ut quae inaestimibalis res sit, möchte es endtlich tolerirt werden
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konnen, wiewoln ein groses impedimentum, so die pfalzgraffen hiervon
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abschrecken thette, das officium vicariatus, und daß dahin gegangen werd,
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daß ultimum locum in collegio nehmen solten. Bey welchem der canzler
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Buschman bedeuttet, daß auf solche weiß der pfalzgraff mehrers gesichert,
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weyln sonsten in casum alternationis (warzu doch Churbayern nimmer-
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mehr verstehen wurde) der iunger prinz auß Bayern, dem die succession
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gebuhrte, durch gottes genad eben sowol 70 oder 80 jahr erreichen kondt,
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und immittelst die pfalzgraffen ad memoriam quasi horum wurden exclu-
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dirt pleiben. Der Pomerische meldete hierauff weitter nicht, nur daß
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Churbrandenburg nicht zu verdencken, daß er sich der nahen anverwandt-
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nus halber der Pfalzischen erben thette annehmen, und wurden Seine Chur-
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fürstliche Durchlaucht inner kurzem dieser orthen sich befinden und dero
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residentz, umb den tractaten soviel da näher zu sein, in der statt Soist

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Soest, Stadt in der Grafschaft Mark.

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nehmen.

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Eine bekandte person von Düßeldorff berichtet: Der Pfalzgraf hat geäu-
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ßert
, daß er den Spaniern nur kecklich sagen solt, wofern sie ihro bey
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diesen tractaten nicht würden zur chur verhelffen, alß die ihro von Gott
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undt rechts wegen gebuhren thette, wolte er sie fur lügner halten, were
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solch sein recht nachzulaßen ganz nicht gedacht, sondern ehender noch
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einen absonderlichen krieg darüeber anfangen.

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Anfrage der Mainzer: Soll morgen über das Mecklenburger Anbringen und
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vielleicht auch Mylendonck beraten werden? W lehnt angesichts wichtigerer
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Fragen ab. – [...]

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