Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 VI 2
1646 VI 2
Samstag Reichsräte
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 609ff ] .
. – Ksl. Schreiben an Kurköln und
Kurmainz wegen Schaumburg.
Mitteilung Chigis auf Anfrage Ws: In ihrer schriftlichen Antwort auf die
ksl. Erklärung
Vgl. unten [ S. 503 Anm. 4 ] .
bestehen die Franzosen auff behaltung Philipsburg starck,
und es gleichsamb pro conditione sine qua non hielten, sorge nit wenig dif-
ficultet , und hetten sich sonst in anderen allein generaliter erpotten, sey
noch wenig darvon zu berichten.
W bei den Franzosen. Dank für die Bemühungen wegen Paderborn und
Wiedenbrück. Longueville: Eß thete ihnnen leid, daß der Marcilly nit
zeitlicher nacher Paderborn hette kommen und ein mehrers außrichten
konnen, weiln sie den Teutschen alles guts gönneten und gleichsamb Teut-
sche wehren. I. H. G.: Sie musten gantz Teutsche mit sein, so wurde es
woll besser gehen. Longueville: Sie wehren rechte Teutschen und
wolten auch auf Teutsch handelen. Wegen der stadt Paderborn intendirter
neutralisirung wehre ihnnen vorgeruckt, daß selbige stat wie auch andere
orter deß stiffts vor diesem die neutralitet gehabt, aber wan sie einen vor-
theil gegen die Hessen ersehen, widder aufgehoben. Wegen Widdenbrug
und Furstenaw beschwerten sich andere, daß die darin liggende völcker alle
hostiliteten gegen sie verubten, und dahero ursach zu haben vermeinten,
selbiger orter sich zu versichern. Dan wan sie ratione praeliminarium solten
frey sein, so musten sie sich anders verhalten und einer rechten neutralitet
bequemen. Uberdas hette man in den ietz eingenommenen plätzen uberall
völcker von I. H. G. gefunden. I. H. G.: Soviel ihre plätze anlangte,
alß Widdenbrug und Furstenaw, wehren selbe unstreitig dem stifft Osna-
brugk zugehorig und darin gelegen, wehre also vigore praeliminarium
nichts gegen sie vorzunehmen; daß aber dero darinn liggende völcker gegen
diejenige, welche ihro ihre drey stiffter vorenthielten, ihr bestes alß soldaten
theten, auch nit verschönt wurden, deßen wehren sie ia nicht zu verden-
cken , und auch kein anderst bis dato verabscheidet, und könten I. H. G.
denselben auch nit trawen, und solang sie sich nit zu einem anderen ver-
anlaßen , wurden sie absque laesione praeliminarium ihr bestes thun mue-
ßen . Wie dan beym krieg der underschiedt und die exempla vorhanden,
daß eine stadt und platz extra actus hostilitatis pleibe, und dannoch darauß
auffm velde und anderer orten die soldaten gegeneinander ihr gewehr ge-
brauchten , und wan ein anders bey den praeliminaribus oder sonsten wehre
verglichen, so hetten I. H. G. viele unkosten bey ihren werbungen und
andern nötigen kriegsanlagen bis dato ersparen können. Bey ietzigem statu
aber hielten sich dieselbe ahn die praeliminartractaten und bedanckten sich
nachmahls, daß sie Frantzösische sich der sachen so weit angenohmmen und
der praeliminar vesthaltung behaubten theten. Daß sonsten I. H. G.
soldatesca sich in ihren guarnisonen sowoll alß anderen ortern gebraucht,
käme daher, weiln zwischen den soldaten kein neutralitet, und desto weni-
ger beschwerten sich dieselbe, daß ihre soldaten in den stetten Hoxter,
Paderborn und Stadtberg gleichs andern undergestochen worden, und
hetten die Schwedische sich deßen nit, sondern billiger I. H. G. gegen die-
selben sich zu beklagen, welche nit allein mit schweren auflagen ihre under-
thanen schwerlich tractirten, sondern auch den statum religionis et
controversarium contra praeliminaria zu invertiren sich nit geschewet. [...]
Servien: Zu bedauern, daß die sachen in den parochiis also noch turbirt und
involvirt gehalten wurden, und musten auch sagen, daß die Kayserliche mit
dem Coßfeldisch- und Ottensteinischen
anschlag gegen die praeliminaria
gehandelt. W: Darüber nicht informiert. Anschlag der Hessen auf
Wiedenbrück, als er im August 1644 dort krank lag, womit sie zu dießen
entreprinsen den Kayserlichen möchten ursach gegeben haben. Reck:
Bericht über die Paderborner Neutralität: Zuerst April 1633 nach drei-
wöchiger Belagerung durch Landgraf Wilhelm vereinbart, nach der Schlacht
bei Hessisch-Oldendorf 1633 VII 8 mit Berufung auf die veränderte Lage
die Stadt zur Aufnahme hessischer Truppen gezwungen und die Regie-
rung des Stiftes verändert . Nach Wiedereroberung durch Götz 1636 hes-
sischer Überfall 1638 V 1 entgegen dem damaligen Stillstand, dessen Ver-
längerung schon publiziert war . Dann von den Hessen gleichsamb zu einer
ergetzlichkeit vor die außplunderung und underhaltung ihrer soldaten eine
Neutralität von vier Monaten bewilligt. Als inzwischen sich Pfälzer
Truppen näherten und die Hessen dagegen keine Sicherheit geben konnten,
hat man wieder ksl. Truppen in die Stadt legen müssen
, auß welchem dan
gnugsamb zu ersehen, daß bey diesen beiden actibus der Hessischen contra-
vention mehrers zu scheiden seye alß den Paderbornischen deßwegen zu
verweisen. Die dritte Neutralität ist von Geleen für Brakel und einige
Amtshäuser bewilligt und in Kassel verglichen worden
; daß Melander sie
aufgehoben hat, ist Paderborn nicht anzulasten, zudem ist man den Hessen
nur um einige Stunden zuvorgekommen. W: Unvermögen der Stadt zur
Zahlung der von Hessen geforderten 25 000 Reichstaler, Bitte um
Ermäßigung und Anrechnung der nach dem Vergleich genommenen
Naturalien, Abführung der hessischen Garnison und Neutralisierung ange-
sichts der von den Hessen drohenden Gefahr einer völligen Änderung des
kirchlichen Status. [...] Verlangen Wrangels nach Verkauf oder Inzahlung-
gabe des nach Münster geretteten Liborischreines. Translation des Kapitels
nach Münster laut einem früheren Beschluß für den Fall einer feindlichen
Eroberung. Franzosen: Daß mit salvirung der tumbae und translation
des capituls gar woll geschehen, und verwunderten sich sehr uber des
Wrangel erklerung, daß er solche tumbam an bezahlung annehmen wollen,
dero verkaufung oder tradirung muste durchauß nit geschehen, bekennendt
das ein solches bey diesem conventu ein großes aufsehen geben wurde,
wobey dan der conte d’Avaux sonderlich seinen eifer erga Sanctum
Liborium vermercken laßen. I. H. G.: Eß were bey den Schwedischen
nichts newes, daß sie kirchensachen et vasa aurea annehmen; alß Osnabrug
anno 1633 ubergangen, hetten ihre dhombcapitularn etliche und 70 calices
geliefert, darzu die Schweden den altar, a sancto fundatore Carolo Magno,
von pur golt in 6 taffelen bestehent, geschenckt, weggenohmen, und beklag-
ten I. H. G. mehr ipsam venerandam antiquitatem et fundatoris tanti
memoriam neben allen catholischen dan das golt, insonderheit, daß sie der-
gleichen von der cron Franckreich allegirten und confoederirten außstehen
musten. Bitte um einen Paß für den Kempener Landdekan , Klagen der
Geistlichen in Neuss. Galli contestirten, daß sie dergleichen proceduren
gar nit approbirten, begerten wegen des pastors zu Kempen ein memorial.
[...] Man muste frieden machen und dergleichen inskunfftig verhueten.
I. H. G.: Wolten das memorial einschicken. Der friede scheine das ahn
der cron Franckreich heffte, dan Breisag seye offerirt und werden nun
omnino nova praetendirt. Servient: Die Kayserliche hetten die handt-
lung und oblation in natura sua invertirt, deme folgte Franckreich, wur-
den es auch iederzeit thun. Philipßburg hette Churtrier ihnnen sub pro-
tectione geben, praetendirten daruber kein dominium, und wan Churtrier es
ihnnen uberlasen wurde, hetten sich dessen andere nit zu beschweren, weiln
excercitium religionis catholicae in der Underpfaltz manutenirt wurde.
I. H. G.: Wolten nit hoffen, das in puncto satisfactionis so viel newerun-
gen solten behaubtet wollen werden. Avaux: Die Kayserliche wehren
hieran schuldig, daß sie mit Breysach so lang zuruck gehalten und darzu
solche conditiones angehangen, daß damit nit fortzukommen. Lindaw
wolte das hauß Ostereich anstat Breysach vor sich behalten, so ein weites
außehen hette. Franckreich muste alles, was im ob- und niedern Elsas
gelegen, auser dem stifft Straßburg und Basel, uberlasen werden, und sol-
ten alle die reichsstet und andere herschafften bey ihren privilegiis sub
corona Galliae cum ipsa iustitia gehandthabt werden. I. H. G.: Sie
hetten vor diesem verstanden, daß sie anders nichts begerten alß was das
hauß Ostereich wegen der vogtey und pfandtschafft vom reich derendts
gehabt. Servient: Die Ostereichische hetten die pfandtschafft gar weit
extendirt und der stet privilegia woll zu disputiren gewust, nun bey deren
verlasung machte man die privilegia gewaltig groß, das nur krieg darauß
entstehen möchte. Wabey der conte d’Avaux erzehlet, daß ein canoni-
cus geweßen, welcher 20 jahr fleißig, was gegen seinen bischoff sein
konnen, annotirt; alß er nun selbsten bischoff worden, hette er darauß
lautere annotata pro episcopo contra capitulum gemacht; so machten ietzo
die Ostereichsche mit der stet privilegien, derohalben mit seinen collegis
concludirte, daß zu erhaltung eines bestendigen friedens ihnnen das Ob-
und Underelsas obbeschriebenermaßen zu uberlasen. Under wehrendem
discurs zeigte der conte d’Avaux dem duc de Longueville ein schreiben auß
der Schweitz, daß sich dieselbe verwunderten, warumb Franckreich die
waltstette zurucklasen wolte. Alß I. H. G. andtworteten, die Kayser-
liche hetten anstat Breysach ihnnen die waldtstette, so jenseits gelegen,
offerirt, repetirten die Frantzosen ihr voriges, daß die Kayserliche obla-
tionem geendert, und gebe also ipsa mora andere consilia, man mögte doch
zum frieden eilen. I. H. G.: Sie wurden selbsten bezeugen, wie fleisig
und getrewlich man zu erlangung eines schluß sich bemuhet, und wurde
allerhandt von der cron Franckreich newen postulatis geredet, indeme man
solche gute versicherung gehabt, daß mit offerirung der vestung Breysach
der friede zu schließen. Conte d’Avaux: Sie hetten gestern den herrn
mediatoribus ihre schrifftliche erklerung geben und die von den Kayser-
lichen aufgesetzte 14 puncta außerhalb 2 und also 12 bewilligt, darauß man
ihre friedtliebende intention wurde spuren. Alß nun I. H. G. gefragt,
was doch das vor 2 puncta wehren, hat der d’Avaux angefangen zu lachen
und gesagt, warumb sie nit nach den andern 12 punctis fragten. Und
andtworteten I. H. G., weiln dem andeuten nach selbige verglichen, wehren
also wegen der unverglichener sorgfeltig. Longeville: Die mediatores
hetten es in handen, bey dem heraußgeben wurde man ihr gute intention
schon sehen. I. H. G. beduchten gleichwoll, wie sie anderwehrts nachrich-
tung , daß es noch nicht so allerdings verglichen. [...]
Staatische bei W. Anläßlich ihres bevorstehenden Abschlusses mit Spanien
suchen sie auch ihre versicherung bei den benachparten und sonderlich beim
Romischen reich, wobei sie fur erst die biß daher mit demselben gehabte
neutralitet zue solidiren gedachten. Vor allem aber wünscheten, daß der
fried in der nachparschafft im reich auch würde stabilirt, wadurch sie und
ihr status mehrers assecurirt werden mochten. Vornemblich befünden 4
sachen, deren accomodation dahzu nottig, alß 1. punctus et differentiae
circa religionem, 2. das Pfalzisch weesen, 3. die freye commercia, wobey sie
sonderbar interessirt, 4. daß dem churfursten zue Brandenburg, alß welcher
gegen Ihre Kayserliche Majestätt sich allezeit getrew, auch biß dato neutral
verhalten und gegen Ihre Majestät keine offensie verubt, das fürstenthumb
Pommern, warzu er so gut recht hette, unschuldig mochte genommen
werden. Es wer diß eine solche sach, dadurch den benachtbarten außländi-
schen potentaten gar wol einig nachdencken kondte gemacht werden, und
sie es dabey also nit laßen möchten. Bitte um Ws Unterstützung besonders
im 4. Punkt. W: [...] Das Teutsche weesen anlangendt, bedanckt sich
ebenfalls fur den guten wunsch, daß man zum frieden gelangen mocht,
hofften zu Gott, man werde noch alhie den frucht und nuzen der tractaten
zu solchem intento gleichergestalt erheben konnen, umb desto mehrer,
weyln die von ihnen in ieziger ihrer proposition angeregte puncten sich wol
würden fureinander pringen laßen. Dan quoad primum hab man beym
Paßawer vertrag und religionfrieden genugsambe regul, wan auch solcher
gehalten, were es zu diesem krieg nit gerathen, und muste man iezund
sehen, wie man sich allerseitz beßer darbei und sonsten assecurire, inmaßen
dan die stend super gravaminibus miteinander in tractat begriffen weren,
werde auch auß den sachen, wan man allein rationem und das Teutsche
gemuth wolte praevaliren laßen, wol zu kommen sein. Ad 2., das negotium
Palatinatus nemblich, sey daselb auch auf solche weeg dirigiret und gerich-
tet , wadurch authoritas Caesaris wie billich conservirt, die iustitia in
puniendis criminibus gehalten, und dannoch die pfalzgraffen auch, wan sie
nur selbst wollen, electoratus dignitatem octavo loco wiederumb bekommen
konnen, daß also I. H. G. und andere unpassionirte anderst nit sehen oder
sagen kondten, alß daß man den frieden deßhalber keineswegs auszu-
schliesen haben werd, wan nur die intention darzue auch ex alia parte gutt
und auffrichtig. Ad 3. ratione commerciorum, derntwegen sey ex parte
imperii dahin beraitz geschlossen, daß alle newe von den stenden oder
außlendischen kriegenden tailen angelegte zöll, licenten und imposten im
reich aufgehoben werden solten, und werde man eben deßhalber die
Spanisch und sie die Stadische auch anlangen und sich solcher auffheb- und
abschaffung ihrerseits gleichfalß versehen. Uber welchen passum sie
gelacht und es fur ein billiches ding gehalten. Quoad punctum 4. sey
I. H. G. und vielen andern sehr leid, daß man die exteros mit so ansehn-
lichen stücken und provincien ausm reich contentiren wolle. Die iura Chur-
brandenburgs ahns herzogthumb Pommern seyen starck und genugsamb
bekand, des herrn churfürsten person auch, und das uraltes hauß mit allen
circumstantien billich zu consideriren. Ihres theylß wurden wol zu der hin-
laßung nit rathen, kondten aber ihren eignen stifft Verden nicht salviren,
der ihr doch von Gott und rechts wegen eben woll gebuhren thette.
Wünsche daß einig medium practicabile zu erhaltung Pommeren von ihnen
oder andern konte erfunden und nuzlich vorgeschlagen werden, wodurch
und mit welchen rationibus sie gleichfalß ihren stifft Verden zu conserviren
verhoffeten. Thetten zwar nichts alß bey den Kayserlichen und andern
deßhalber, bekehmen aber nur zur andwort, daß der Kayser selbst das
Elsaß müste zurücklaßen. Van Gent: Die Kronen haben den Krieg
gegen das Haus Österreich geführt, also muß dieses auch die Entschädigung
geben, es konte solche ubergeb- und abtrettung den benachparten poten-
taten kein solchen gealosie und schaden erwecken, gleich mit Pommern
beschehe. I. H. G.: Sie ließen beyde diese guette motiva ahn sein orth
gestelt, es militirten aber dieselbe eben auch fur ihren stifft Verden, nemb-
lichen wegen der gealosia der potentaten. Pomeren belangend, seye einmal
gewiß, daß die Schweden in mari Baltico einen starcken fueß und dominat
sezen, und eine grose macht dadurch erlangen werden, gleichenfalß auch
mit Bremen und Verden ahn dem Weeser- und Elbstroomb, welches ihnen
den herrn Staden nahendt genug were. Darauf sagte einer auß ihnen,
daß I. H. G. den rechten punct touschirten, und seye wol zue befahren, daß
es bey solch angefangenem accord sein verpleibens nicht behalten werd,
dan damit gar zu viele potentaten interessirt, und muste darumb der
besorgenden ungelegenheit und weitteren unrhue vorkommen werden.
I. H. G. repetirten, daß ihr sonderbar lieb, wan einiges mittel kondte
ergriffen werden, daß Churbrandenburg Pommern, Dennemarck Bremen,
und sie ihren stifft Verden behalten mochten, gleich dan billich, daß ein
yeder zue dem seinigen wieder, wie es ante hoc bellum gewesen, gelangte.
Geschehe auch dem printzen auß Dennemarck, welcher yederzeit mit
Schweden in neutralitet gestanden (biß er seinen herrn vatter, der contra
ius gentium also were angegriffen, zu helffen gezwungen) groß ungleich,
und hetten die Schweden bey dem Danischen accord soviel erlangt, daß sie
ia kein ursach oder raison, den erzstifft Breemen vom printzen zue begeh-
ren . Sie ihres theylß müstens dahin laßen gestelt sein. Einer auß den
Holländern meldete, sie vernehmen, daß es umb das Elsaß ein so grose sach
nit were, die Franzosen geben vor, daß die landschafft sehr verschuldet,
hingegen die einkumbsten nicht correspondirten, auch gering weren.
I. H. G.: Köndten davon ihres theylß nit sagen, den Franzosen aber
werdts darumb zu thun sein, damit sie noch mehrers praetendiren mögen,
seye pro nobilissima et fertilissima provincia allezeit gehalten, und wan
einige in der welt, die wisten, was fundus seye, werens die herrn Staden, so
quintam essentiam auß den landen kondten suechen und zue nutz prin-
gen . Auff welches eines ex Hollandis: Es sey zwar nicht ohn, hetten
viel million und millionen schulden und kondten den krieg gleichwol fuh-
ren . Der vorthel aber sey, daß bellum in vicina ahn ihren landen, da das
gelt, was sie außgeben, ihnen wiederumb einginge; ja sie hetten jahrlichs
wol milliones von Spanischem geld bekommen, so ihnen bey getroffenem
frieden wieder werde abgehen, zuemaln ihnen die Spanischen soldaten und
provisiones pro exercitu alß ahn brod, keeß, butter, fischwerck etc. mit
gutem Spanischem golt hetten mussen bezalt werden. Den krieg aber wie
Spanien oder Franckreich zu fuhren, die jährlich so viel millionen auß dem
land schickten und hingegen nichts wieder hieneinbekehmen, wurdt Hol-
land gar zu schwer, ia impossibel fallen, ja waß sie auf ihren exercitum ge-
wendet , were gleichergestallt wieder ihnen per continuum motum zu
handen khommen, also die continuation ihnen leicht gefallen. I. H. G.:
Zu friedenszeitten würden gleichwol auch viel Spanisch geld, und vielleicht
mehr alß beym krieg bekommen, indem sie ihre ansehenliche navigationes
und commercia in alle konigreich und landen desto freyer treiben und ver-
richten kondten. Welches sie Stadische abgesandte wahr zu sein
bekennen müsten. I. H. G.: Die herrn Staden hetten bißdato ihren krieg
gar ordentlich mit guter oeconomi außer ihren, in des konigs von Spanien
provincien gefuhrt. Unus ex Hollandis: Wan das reich solches auch
gethan und man nicht die Schweden hin- und wieder wie die hocustas hette
vagiren laßen, solte es auch einen andern krieg geben haben; hettens eben
gemacht wie die hocustae, die hien und wieder, wo nur etwas zu fressen,
fliegen, hetten sich auß einem land in das ander, biß diß oder iehns sich
etwas wiederumb erholet, begeben, hingegen werd es ex parte imperii
beyzeiten nicht in acht genommen, auf welche manier im reich immer was
fruchtbarlichs konne gewirckt werden. Auf Ws Fragen: Aufbruch
Oraniens zum Feldzug. Aufstand in Brasilien. Beim Gehen empfehlen die
Staatischen nochmals ihre Neutralität und daß sie derentwegen von Ihrer
Kayserlichen Maiestät und den reichsstenden ein brieff oder patenten
haben wolten. I. H. G.: Wan man allerseiz, wie zu hoffen, fried
erlangt, werde sich vor dem andern keiner zu befahren haben. Kurköln,
Kurbayern und er hetten bey diesem krieg in so vielen occasionen, licet ab
aliis vel instigati vel lacessiti (warüber sie einander angesehen), genugsamb
erwiesen, daß sie die neutralitet allezeit auffrichtig gehalten, wie sie dan
dagegen keine klag würden zu fuhren haben, kondten auch fur hochst-
gemelte beyde Churfürstliche Durchlauchten ferner versprechen, auch fur
sich selbst erklehren, daß dergleichen noch kunfftig bey fried und kriegs-
zeiten geschehen solte. Auff welches einer auß ihnen: De utroque sere-
nissimo electore Coloniensi et Bavaro et Vestra Celsitudine confidimus et
securi sumus, wie die formalia gelauttet, quod hoctenus germane servant,
allein wolten sie gern vom Kayser und ganzen reich deßhalber auch asse-
curirt sein, deßwegen sie dan den graffen von Trautmanstorff und sie
Spanische pro interpositione ersuchen wolten, pitten aber I. H. G. pro
authoritate das ihrig dabey zu thun belieben mochten. Warzu sie sich
erpotten, mitt fernerm vermelden, weylen Ihre Kayserliche Majestät sich
erklehrt, alsobald pace conclusa einen reichstag außzuschreiben, damit
alles, was gehandlet, communi statuum imperii consensu ratificirt werde,
sey alßdan gar gute occasion ihr begehren zu beobachten und die assecura-
tion nachmaln, wie vor diesem auch bey den reichßtagen geschehen, zue
thun. Weylen sie aber uber solches, welches fur gar gut und in gebuhrender
obacht zu halten, sich vernehmen laßen, vermaint, daß die befurderung
noch bey diesen tractaten geschehen mocht, so haben sich auch I. H. G.
hierzu, wans von herrn Kayserlichen in proposition bei den stenden
gebracht würde, erpotten. Dessen sie sich höchlich bedankht.
Vertrauliche Mitteilung der Trierer: Schreiben Kurtriers an sie wegen
Ehrenbreitstein . W: Kurköln hat keine neuen Weisungen geschickt,
man wird berichten.
Mitteilung an die Bayern: Gespräche mit Franzosen und Staatischen. Der
spanisch-staatische Frieden soll insgeheim schon gestern unterschrieben
worden sein. Bayern: Die Franzosen haben ihre Antwort an die Ksl.
mitgeteilt, man findet sie wegen der abermalß gethaner postulaten noch
eben schwer, indem nicht nur die vestung Philipspurg, sondern alles im
Elsaß und ahm Oberrhein begerten, außer dem stifft Straspurg und Basel,
worunter verscheidene bisthumb, graff- und herrschafften undt bey 13
reichsstätt begriffen; und weylen sie, ohneracht von ihnen Churbayerischen
ein anders remonstrirt, vermainen wollen, daß ein geringes darahn gelegen,
und selbige reidisstett schon vor lengst auff reichsversamblungen nicht
weren beschrieben oder erschienen, hetten gleich den reichsabschieden nach-
geschlagen und dem conte de Avaux, daß noch erst anno 1613 und zuvor
allezeit den comitiis imperialibus beygewohnt, vorzeigen laßen; wollen sich
um die Abschrift der französischen Erklärung bemühen und sie W mittei-
len . – [...]
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 609ff ] .
Kurmainz wegen Schaumburg.
Mitteilung Chigis auf Anfrage Ws: In ihrer schriftlichen Antwort auf die
ksl. Erklärung
Vgl. unten [ S. 503 Anm. 4 ] .
und es gleichsamb pro conditione sine qua non hielten, sorge nit wenig dif-
ficultet , und hetten sich sonst in anderen allein generaliter erpotten, sey
noch wenig darvon zu berichten.
W bei den Franzosen. Dank für die Bemühungen wegen Paderborn und
Wiedenbrück. Longueville: Eß thete ihnnen leid, daß der Marcilly nit
zeitlicher nacher Paderborn hette kommen und ein mehrers außrichten
konnen, weiln sie den Teutschen alles guts gönneten und gleichsamb Teut-
sche wehren. I. H. G.: Sie musten gantz Teutsche mit sein, so wurde es
woll besser gehen. Longueville: Sie wehren rechte Teutschen und
wolten auch auf Teutsch handelen. Wegen der stadt Paderborn intendirter
neutralisirung wehre ihnnen vorgeruckt, daß selbige stat wie auch andere
orter deß stiffts vor diesem die neutralitet gehabt, aber wan sie einen vor-
theil gegen die Hessen ersehen, widder aufgehoben. Wegen Widdenbrug
und Furstenaw beschwerten sich andere, daß die darin liggende völcker alle
hostiliteten gegen sie verubten, und dahero ursach zu haben vermeinten,
selbiger orter sich zu versichern. Dan wan sie ratione praeliminarium solten
frey sein, so musten sie sich anders verhalten und einer rechten neutralitet
bequemen. Uberdas hette man in den ietz eingenommenen plätzen uberall
völcker von I. H. G. gefunden. I. H. G.: Soviel ihre plätze anlangte,
alß Widdenbrug und Furstenaw, wehren selbe unstreitig dem stifft Osna-
brugk zugehorig und darin gelegen, wehre also vigore praeliminarium
nichts gegen sie vorzunehmen; daß aber dero darinn liggende völcker gegen
diejenige, welche ihro ihre drey stiffter vorenthielten, ihr bestes alß soldaten
theten, auch nit verschönt wurden, deßen wehren sie ia nicht zu verden-
cken , und auch kein anderst bis dato verabscheidet, und könten I. H. G.
denselben auch nit trawen, und solang sie sich nit zu einem anderen ver-
anlaßen , wurden sie absque laesione praeliminarium ihr bestes thun mue-
ßen . Wie dan beym krieg der underschiedt und die exempla vorhanden,
daß eine stadt und platz extra actus hostilitatis pleibe, und dannoch darauß
auffm velde und anderer orten die soldaten gegeneinander ihr gewehr ge-
brauchten , und wan ein anders bey den praeliminaribus oder sonsten wehre
verglichen, so hetten I. H. G. viele unkosten bey ihren werbungen und
andern nötigen kriegsanlagen bis dato ersparen können. Bey ietzigem statu
aber hielten sich dieselbe ahn die praeliminartractaten und bedanckten sich
nachmahls, daß sie Frantzösische sich der sachen so weit angenohmmen und
der praeliminar vesthaltung behaubten theten. Daß sonsten I. H. G.
soldatesca sich in ihren guarnisonen sowoll alß anderen ortern gebraucht,
käme daher, weiln zwischen den soldaten kein neutralitet, und desto weni-
ger beschwerten sich dieselbe, daß ihre soldaten in den stetten Hoxter,
Paderborn und Stadtberg gleichs andern undergestochen worden, und
hetten die Schwedische sich deßen nit, sondern billiger I. H. G. gegen die-
selben sich zu beklagen, welche nit allein mit schweren auflagen ihre under-
thanen schwerlich tractirten, sondern auch den statum religionis et
controversarium contra praeliminaria zu invertiren sich nit geschewet. [...]
Servien: Zu bedauern, daß die sachen in den parochiis also noch turbirt und
involvirt gehalten wurden, und musten auch sagen, daß die Kayserliche mit
dem Coßfeldisch- und Ottensteinischen
gehandelt. W: Darüber nicht informiert. Anschlag der Hessen auf
Wiedenbrück, als er im August 1644 dort krank lag, womit sie zu dießen
entreprinsen den Kayserlichen möchten ursach gegeben haben. Reck:
Bericht über die Paderborner Neutralität: Zuerst April 1633 nach drei-
wöchiger Belagerung durch Landgraf Wilhelm vereinbart, nach der Schlacht
bei Hessisch-Oldendorf 1633 VII 8 mit Berufung auf die veränderte Lage
die Stadt zur Aufnahme hessischer Truppen gezwungen und die Regie-
rung des Stiftes verändert . Nach Wiedereroberung durch Götz 1636 hes-
sischer Überfall 1638 V 1 entgegen dem damaligen Stillstand, dessen Ver-
längerung schon publiziert war . Dann von den Hessen gleichsamb zu einer
ergetzlichkeit vor die außplunderung und underhaltung ihrer soldaten eine
Neutralität von vier Monaten bewilligt. Als inzwischen sich Pfälzer
Truppen näherten und die Hessen dagegen keine Sicherheit geben konnten,
hat man wieder ksl. Truppen in die Stadt legen müssen
gnugsamb zu ersehen, daß bey diesen beiden actibus der Hessischen contra-
vention mehrers zu scheiden seye alß den Paderbornischen deßwegen zu
verweisen. Die dritte Neutralität ist von Geleen für Brakel und einige
Amtshäuser bewilligt und in Kassel verglichen worden
aufgehoben hat, ist Paderborn nicht anzulasten, zudem ist man den Hessen
nur um einige Stunden zuvorgekommen. W: Unvermögen der Stadt zur
Zahlung der von Hessen geforderten 25 000 Reichstaler, Bitte um
Ermäßigung und Anrechnung der nach dem Vergleich genommenen
Naturalien, Abführung der hessischen Garnison und Neutralisierung ange-
sichts der von den Hessen drohenden Gefahr einer völligen Änderung des
kirchlichen Status. [...] Verlangen Wrangels nach Verkauf oder Inzahlung-
gabe des nach Münster geretteten Liborischreines. Translation des Kapitels
nach Münster laut einem früheren Beschluß für den Fall einer feindlichen
Eroberung. Franzosen: Daß mit salvirung der tumbae und translation
des capituls gar woll geschehen, und verwunderten sich sehr uber des
Wrangel erklerung, daß er solche tumbam an bezahlung annehmen wollen,
dero verkaufung oder tradirung muste durchauß nit geschehen, bekennendt
das ein solches bey diesem conventu ein großes aufsehen geben wurde,
wobey dan der conte d’Avaux sonderlich seinen eifer erga Sanctum
Liborium vermercken laßen. I. H. G.: Eß were bey den Schwedischen
nichts newes, daß sie kirchensachen et vasa aurea annehmen; alß Osnabrug
anno 1633 ubergangen, hetten ihre dhombcapitularn etliche und 70 calices
geliefert, darzu die Schweden den altar, a sancto fundatore Carolo Magno,
von pur golt in 6 taffelen bestehent, geschenckt, weggenohmen, und beklag-
ten I. H. G. mehr ipsam venerandam antiquitatem et fundatoris tanti
memoriam neben allen catholischen dan das golt, insonderheit, daß sie der-
gleichen von der cron Franckreich allegirten und confoederirten außstehen
musten. Bitte um einen Paß für den Kempener Landdekan , Klagen der
Geistlichen in Neuss. Galli contestirten, daß sie dergleichen proceduren
gar nit approbirten, begerten wegen des pastors zu Kempen ein memorial.
[...] Man muste frieden machen und dergleichen inskunfftig verhueten.
I. H. G.: Wolten das memorial einschicken. Der friede scheine das ahn
der cron Franckreich heffte, dan Breisag seye offerirt und werden nun
omnino nova praetendirt. Servient: Die Kayserliche hetten die handt-
lung und oblation in natura sua invertirt, deme folgte Franckreich, wur-
den es auch iederzeit thun. Philipßburg hette Churtrier ihnnen sub pro-
tectione geben, praetendirten daruber kein dominium, und wan Churtrier es
ihnnen uberlasen wurde, hetten sich dessen andere nit zu beschweren, weiln
excercitium religionis catholicae in der Underpfaltz manutenirt wurde.
I. H. G.: Wolten nit hoffen, das in puncto satisfactionis so viel newerun-
gen solten behaubtet wollen werden. Avaux: Die Kayserliche wehren
hieran schuldig, daß sie mit Breysach so lang zuruck gehalten und darzu
solche conditiones angehangen, daß damit nit fortzukommen. Lindaw
wolte das hauß Ostereich anstat Breysach vor sich behalten, so ein weites
außehen hette. Franckreich muste alles, was im ob- und niedern Elsas
gelegen, auser dem stifft Straßburg und Basel, uberlasen werden, und sol-
ten alle die reichsstet und andere herschafften bey ihren privilegiis sub
corona Galliae cum ipsa iustitia gehandthabt werden. I. H. G.: Sie
hetten vor diesem verstanden, daß sie anders nichts begerten alß was das
hauß Ostereich wegen der vogtey und pfandtschafft vom reich derendts
gehabt. Servient: Die Ostereichische hetten die pfandtschafft gar weit
extendirt und der stet privilegia woll zu disputiren gewust, nun bey deren
verlasung machte man die privilegia gewaltig groß, das nur krieg darauß
entstehen möchte. Wabey der conte d’Avaux erzehlet, daß ein canoni-
cus geweßen, welcher 20 jahr fleißig, was gegen seinen bischoff sein
konnen, annotirt; alß er nun selbsten bischoff worden, hette er darauß
lautere annotata pro episcopo contra capitulum gemacht; so machten ietzo
die Ostereichsche mit der stet privilegien, derohalben mit seinen collegis
concludirte, daß zu erhaltung eines bestendigen friedens ihnnen das Ob-
und Underelsas obbeschriebenermaßen zu uberlasen. Under wehrendem
discurs zeigte der conte d’Avaux dem duc de Longueville ein schreiben auß
der Schweitz, daß sich dieselbe verwunderten, warumb Franckreich die
waltstette zurucklasen wolte. Alß I. H. G. andtworteten, die Kayser-
liche hetten anstat Breysach ihnnen die waldtstette, so jenseits gelegen,
offerirt, repetirten die Frantzosen ihr voriges, daß die Kayserliche obla-
tionem geendert, und gebe also ipsa mora andere consilia, man mögte doch
zum frieden eilen. I. H. G.: Sie wurden selbsten bezeugen, wie fleisig
und getrewlich man zu erlangung eines schluß sich bemuhet, und wurde
allerhandt von der cron Franckreich newen postulatis geredet, indeme man
solche gute versicherung gehabt, daß mit offerirung der vestung Breysach
der friede zu schließen. Conte d’Avaux: Sie hetten gestern den herrn
mediatoribus ihre schrifftliche erklerung geben und die von den Kayser-
lichen aufgesetzte 14 puncta außerhalb 2 und also 12 bewilligt, darauß man
ihre friedtliebende intention wurde spuren. Alß nun I. H. G. gefragt,
was doch das vor 2 puncta wehren, hat der d’Avaux angefangen zu lachen
und gesagt, warumb sie nit nach den andern 12 punctis fragten. Und
andtworteten I. H. G., weiln dem andeuten nach selbige verglichen, wehren
also wegen der unverglichener sorgfeltig. Longeville: Die mediatores
hetten es in handen, bey dem heraußgeben wurde man ihr gute intention
schon sehen. I. H. G. beduchten gleichwoll, wie sie anderwehrts nachrich-
tung , daß es noch nicht so allerdings verglichen. [...]
Staatische bei W. Anläßlich ihres bevorstehenden Abschlusses mit Spanien
suchen sie auch ihre versicherung bei den benachparten und sonderlich beim
Romischen reich, wobei sie fur erst die biß daher mit demselben gehabte
neutralitet zue solidiren gedachten. Vor allem aber wünscheten, daß der
fried in der nachparschafft im reich auch würde stabilirt, wadurch sie und
ihr status mehrers assecurirt werden mochten. Vornemblich befünden 4
sachen, deren accomodation dahzu nottig, alß 1. punctus et differentiae
circa religionem, 2. das Pfalzisch weesen, 3. die freye commercia, wobey sie
sonderbar interessirt, 4. daß dem churfursten zue Brandenburg, alß welcher
gegen Ihre Kayserliche Majestätt sich allezeit getrew, auch biß dato neutral
verhalten und gegen Ihre Majestät keine offensie verubt, das fürstenthumb
Pommern, warzu er so gut recht hette, unschuldig mochte genommen
werden. Es wer diß eine solche sach, dadurch den benachtbarten außländi-
schen potentaten gar wol einig nachdencken kondte gemacht werden, und
sie es dabey also nit laßen möchten. Bitte um Ws Unterstützung besonders
im 4. Punkt. W: [...] Das Teutsche weesen anlangendt, bedanckt sich
ebenfalls fur den guten wunsch, daß man zum frieden gelangen mocht,
hofften zu Gott, man werde noch alhie den frucht und nuzen der tractaten
zu solchem intento gleichergestalt erheben konnen, umb desto mehrer,
weyln die von ihnen in ieziger ihrer proposition angeregte puncten sich wol
würden fureinander pringen laßen. Dan quoad primum hab man beym
Paßawer vertrag und religionfrieden genugsambe regul, wan auch solcher
gehalten, were es zu diesem krieg nit gerathen, und muste man iezund
sehen, wie man sich allerseitz beßer darbei und sonsten assecurire, inmaßen
dan die stend super gravaminibus miteinander in tractat begriffen weren,
werde auch auß den sachen, wan man allein rationem und das Teutsche
gemuth wolte praevaliren laßen, wol zu kommen sein. Ad 2., das negotium
Palatinatus nemblich, sey daselb auch auf solche weeg dirigiret und gerich-
tet , wadurch authoritas Caesaris wie billich conservirt, die iustitia in
puniendis criminibus gehalten, und dannoch die pfalzgraffen auch, wan sie
nur selbst wollen, electoratus dignitatem octavo loco wiederumb bekommen
konnen, daß also I. H. G. und andere unpassionirte anderst nit sehen oder
sagen kondten, alß daß man den frieden deßhalber keineswegs auszu-
schliesen haben werd, wan nur die intention darzue auch ex alia parte gutt
und auffrichtig. Ad 3. ratione commerciorum, derntwegen sey ex parte
imperii dahin beraitz geschlossen, daß alle newe von den stenden oder
außlendischen kriegenden tailen angelegte zöll, licenten und imposten im
reich aufgehoben werden solten, und werde man eben deßhalber die
Spanisch und sie die Stadische auch anlangen und sich solcher auffheb- und
abschaffung ihrerseits gleichfalß versehen. Uber welchen passum sie
gelacht und es fur ein billiches ding gehalten. Quoad punctum 4. sey
I. H. G. und vielen andern sehr leid, daß man die exteros mit so ansehn-
lichen stücken und provincien ausm reich contentiren wolle. Die iura Chur-
brandenburgs ahns herzogthumb Pommern seyen starck und genugsamb
bekand, des herrn churfürsten person auch, und das uraltes hauß mit allen
circumstantien billich zu consideriren. Ihres theylß wurden wol zu der hin-
laßung nit rathen, kondten aber ihren eignen stifft Verden nicht salviren,
der ihr doch von Gott und rechts wegen eben woll gebuhren thette.
Wünsche daß einig medium practicabile zu erhaltung Pommeren von ihnen
oder andern konte erfunden und nuzlich vorgeschlagen werden, wodurch
und mit welchen rationibus sie gleichfalß ihren stifft Verden zu conserviren
verhoffeten. Thetten zwar nichts alß bey den Kayserlichen und andern
deßhalber, bekehmen aber nur zur andwort, daß der Kayser selbst das
Elsaß müste zurücklaßen. Van Gent: Die Kronen haben den Krieg
gegen das Haus Österreich geführt, also muß dieses auch die Entschädigung
geben, es konte solche ubergeb- und abtrettung den benachparten poten-
taten kein solchen gealosie und schaden erwecken, gleich mit Pommern
beschehe. I. H. G.: Sie ließen beyde diese guette motiva ahn sein orth
gestelt, es militirten aber dieselbe eben auch fur ihren stifft Verden, nemb-
lichen wegen der gealosia der potentaten. Pomeren belangend, seye einmal
gewiß, daß die Schweden in mari Baltico einen starcken fueß und dominat
sezen, und eine grose macht dadurch erlangen werden, gleichenfalß auch
mit Bremen und Verden ahn dem Weeser- und Elbstroomb, welches ihnen
den herrn Staden nahendt genug were. Darauf sagte einer auß ihnen,
daß I. H. G. den rechten punct touschirten, und seye wol zue befahren, daß
es bey solch angefangenem accord sein verpleibens nicht behalten werd,
dan damit gar zu viele potentaten interessirt, und muste darumb der
besorgenden ungelegenheit und weitteren unrhue vorkommen werden.
I. H. G. repetirten, daß ihr sonderbar lieb, wan einiges mittel kondte
ergriffen werden, daß Churbrandenburg Pommern, Dennemarck Bremen,
und sie ihren stifft Verden behalten mochten, gleich dan billich, daß ein
yeder zue dem seinigen wieder, wie es ante hoc bellum gewesen, gelangte.
Geschehe auch dem printzen auß Dennemarck, welcher yederzeit mit
Schweden in neutralitet gestanden (biß er seinen herrn vatter, der contra
ius gentium also were angegriffen, zu helffen gezwungen) groß ungleich,
und hetten die Schweden bey dem Danischen accord soviel erlangt, daß sie
ia kein ursach oder raison, den erzstifft Breemen vom printzen zue begeh-
ren . Sie ihres theylß müstens dahin laßen gestelt sein. Einer auß den
Holländern meldete, sie vernehmen, daß es umb das Elsaß ein so grose sach
nit were, die Franzosen geben vor, daß die landschafft sehr verschuldet,
hingegen die einkumbsten nicht correspondirten, auch gering weren.
I. H. G.: Köndten davon ihres theylß nit sagen, den Franzosen aber
werdts darumb zu thun sein, damit sie noch mehrers praetendiren mögen,
seye pro nobilissima et fertilissima provincia allezeit gehalten, und wan
einige in der welt, die wisten, was fundus seye, werens die herrn Staden, so
quintam essentiam auß den landen kondten suechen und zue nutz prin-
gen . Auff welches eines ex Hollandis: Es sey zwar nicht ohn, hetten
viel million und millionen schulden und kondten den krieg gleichwol fuh-
ren . Der vorthel aber sey, daß bellum in vicina ahn ihren landen, da das
gelt, was sie außgeben, ihnen wiederumb einginge; ja sie hetten jahrlichs
wol milliones von Spanischem geld bekommen, so ihnen bey getroffenem
frieden wieder werde abgehen, zuemaln ihnen die Spanischen soldaten und
provisiones pro exercitu alß ahn brod, keeß, butter, fischwerck etc. mit
gutem Spanischem golt hetten mussen bezalt werden. Den krieg aber wie
Spanien oder Franckreich zu fuhren, die jährlich so viel millionen auß dem
land schickten und hingegen nichts wieder hieneinbekehmen, wurdt Hol-
land gar zu schwer, ia impossibel fallen, ja waß sie auf ihren exercitum ge-
wendet , were gleichergestallt wieder ihnen per continuum motum zu
handen khommen, also die continuation ihnen leicht gefallen. I. H. G.:
Zu friedenszeitten würden gleichwol auch viel Spanisch geld, und vielleicht
mehr alß beym krieg bekommen, indem sie ihre ansehenliche navigationes
und commercia in alle konigreich und landen desto freyer treiben und ver-
richten kondten. Welches sie Stadische abgesandte wahr zu sein
bekennen müsten. I. H. G.: Die herrn Staden hetten bißdato ihren krieg
gar ordentlich mit guter oeconomi außer ihren, in des konigs von Spanien
provincien gefuhrt. Unus ex Hollandis: Wan das reich solches auch
gethan und man nicht die Schweden hin- und wieder wie die hocustas hette
vagiren laßen, solte es auch einen andern krieg geben haben; hettens eben
gemacht wie die hocustae, die hien und wieder, wo nur etwas zu fressen,
fliegen, hetten sich auß einem land in das ander, biß diß oder iehns sich
etwas wiederumb erholet, begeben, hingegen werd es ex parte imperii
beyzeiten nicht in acht genommen, auf welche manier im reich immer was
fruchtbarlichs konne gewirckt werden. Auf Ws Fragen: Aufbruch
Oraniens zum Feldzug. Aufstand in Brasilien. Beim Gehen empfehlen die
Staatischen nochmals ihre Neutralität und daß sie derentwegen von Ihrer
Kayserlichen Maiestät und den reichsstenden ein brieff oder patenten
haben wolten. I. H. G.: Wan man allerseiz, wie zu hoffen, fried
erlangt, werde sich vor dem andern keiner zu befahren haben. Kurköln,
Kurbayern und er hetten bey diesem krieg in so vielen occasionen, licet ab
aliis vel instigati vel lacessiti (warüber sie einander angesehen), genugsamb
erwiesen, daß sie die neutralitet allezeit auffrichtig gehalten, wie sie dan
dagegen keine klag würden zu fuhren haben, kondten auch fur hochst-
gemelte beyde Churfürstliche Durchlauchten ferner versprechen, auch fur
sich selbst erklehren, daß dergleichen noch kunfftig bey fried und kriegs-
zeiten geschehen solte. Auff welches einer auß ihnen: De utroque sere-
nissimo electore Coloniensi et Bavaro et Vestra Celsitudine confidimus et
securi sumus, wie die formalia gelauttet, quod hoctenus germane servant,
allein wolten sie gern vom Kayser und ganzen reich deßhalber auch asse-
curirt sein, deßwegen sie dan den graffen von Trautmanstorff und sie
Spanische pro interpositione ersuchen wolten, pitten aber I. H. G. pro
authoritate das ihrig dabey zu thun belieben mochten. Warzu sie sich
erpotten, mitt fernerm vermelden, weylen Ihre Kayserliche Majestät sich
erklehrt, alsobald pace conclusa einen reichstag außzuschreiben, damit
alles, was gehandlet, communi statuum imperii consensu ratificirt werde,
sey alßdan gar gute occasion ihr begehren zu beobachten und die assecura-
tion nachmaln, wie vor diesem auch bey den reichßtagen geschehen, zue
thun. Weylen sie aber uber solches, welches fur gar gut und in gebuhrender
obacht zu halten, sich vernehmen laßen, vermaint, daß die befurderung
noch bey diesen tractaten geschehen mocht, so haben sich auch I. H. G.
hierzu, wans von herrn Kayserlichen in proposition bei den stenden
gebracht würde, erpotten. Dessen sie sich höchlich bedankht.
Vertrauliche Mitteilung der Trierer: Schreiben Kurtriers an sie wegen
Ehrenbreitstein . W: Kurköln hat keine neuen Weisungen geschickt,
man wird berichten.
Mitteilung an die Bayern: Gespräche mit Franzosen und Staatischen. Der
spanisch-staatische Frieden soll insgeheim schon gestern unterschrieben
worden sein. Bayern: Die Franzosen haben ihre Antwort an die Ksl.
mitgeteilt, man findet sie wegen der abermalß gethaner postulaten noch
eben schwer, indem nicht nur die vestung Philipspurg, sondern alles im
Elsaß und ahm Oberrhein begerten, außer dem stifft Straspurg und Basel,
worunter verscheidene bisthumb, graff- und herrschafften undt bey 13
reichsstätt begriffen; und weylen sie, ohneracht von ihnen Churbayerischen
ein anders remonstrirt, vermainen wollen, daß ein geringes darahn gelegen,
und selbige reidisstett schon vor lengst auff reichsversamblungen nicht
weren beschrieben oder erschienen, hetten gleich den reichsabschieden nach-
geschlagen und dem conte de Avaux, daß noch erst anno 1613 und zuvor
allezeit den comitiis imperialibus beygewohnt, vorzeigen laßen; wollen sich
um die Abschrift der französischen Erklärung bemühen und sie W mittei-
len . – [...]