Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 III 1
1646 III 1
Donnerstag Kurfürsten- und Fürstenrat
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 119ff ] .
. Nach der Sitzung
des nur von den Katholiken besuchten Kurfürstenrates erinnert W die Main-
zer , den Beschluß hinsichtlich des gestrigen Fernbleibens von Österreich und
Salzburg den Brandenburgern mitzuteilen. Pfälzer Anbringen bei Trautt-
mansdorff . Die Mainzer sind davon unterrichtet und fragen, ob ins-
gesamt beraten werde solle, welche Antwort den Pfälzern zu erteilen sei,
falls sie sich beim Direktorium angeben, und ob nicht die 1642 suspen-
dierte Vermittlung des Kurkollegs wiederaufzunehmen sei; dabei könne
man aus den brandenburgischen Voten die Absichten der Brandenburger
und Pfälzer ersehen. Die anwesenden Kurfürstlichen stimmen zu.
Staatische Gesandte bei W . [...] Die auch im Interesse ihrer eigenen Sicher-
heit liegende Befriedung des Reiches sei am besten durch eine General-
amnestie mit dem Stichjahr 1618 und durch Einigung über die Satisfaktionen
zu erreichen. W: Es sind, wie z. B. im dänischen Krieg, von dieser Seite
verschiedene Amnestieangebote gemacht und von vielen auch angenommen
worden, so daß etwa in seinen Landen niemand mehr Forderungen hat,
während von den Schweden noch vielen ihre Güter vorenthalten werden.
Die amnistia muste nicht vor einen theil, sondern reciproca sein. Daß aber
solche amnistia soltte gar ad annum 1618 gezogen werden, da köntte man
ex parte Caesaris gar nicht sehen, wie von dem reichs solemni concluso de
anno 1641 abzusehen, weniger mit waß fuegen beede cronen, welche erst
anno 1630 auf des reichs boden kommen, die vorige sachen wieder in dis-
putat soltte ziehen können. Es seyen verschiedene pacta et pactata biß
dahero, in specie auch der Lübeckischer vertrag vorgangen, dabey sie die
Staden ihren abgesandten den Foppium auch gehabt, daß nun solches alles
wiederumb in vorigen standt und confusion soltte gepracht werden, were
gar nicht zu rahten, soltte aber immittelß einer oder der ander in particu-
lari wiederumb beschwert zu sein vermeinen und umb die remedirung sich
gehöriger orten angeben, würde demselben zue seiner satisfaction mögligst
endgegen gangen werden; wegen dießer aber were nicht alles wiederumb
umb- und auf ein hauffen zu stoßen. Auf Bedenken gegen die Ausschreibung
von Kontributionen per maiora antwortet W, die Staaten könnten nach
Belieben Steuern ausschreiben, im Reich sei die Zustimmung der Stände
nötig; daß nun dieienige, so gegen Ihre Kayserliche Mayestätt und das
reich mitt den feynden offentlich gehaltten, oder der schuldigkeit nach
nicht assistirt, vermainen woltten, daß die andere getrewe stendt, welche sie
zu underdrucken gesucht, dem Kayser nicht soltten haben under die armb
gegriffen oder sich selbst des reichs herkommen gemeeß in defension zu
stellen haben, da weren sie in magno errore, und hetten sich solche selbst
zue imputiren, daß sie sich a consiliis imperii et libertate außgeschloßen.
Auf den Einwurf, daß gleichwohl eine notturfft sein woltt, die grava-
mina zue accomodiren und beizulegen, daß interim, so zu Passaw gemacht,
aufgehebt und ein bestendiger fried getroffen würde, korrigiert W, daß das
Interim gerade durch den Paßawer vertrag abgethan, und alles auff beeden
seiten hochbetewerlich verglichen worden. Die gantze difficultet aber be-
stunde darin, daß von den uncatholischen solch so crefftiglich clausulirter
vertrag nicht gehaltten, sondern demselben zuewieder, anderst zu geschwei-
gen , an ertz- und bischoflichen kirchen in die 17 an sich gezogen, und
anitzo zu behaltten gedächten, und noch weiters zu befahren, daß sie-noch
mehrers umb sich greiffen und dadurch totus imperii status immutirt
werden mögtte. Deßgleichen hab auch die cron Franckreich 3 stiffter Metz,
Tüll und Verdun dem reich endzogen, die herrn Staden hetten das
ansehnenliche stifft Utrecht mitt andern appertinentiis occupirt. Diskussion
der durch Karl V. bewirkten Veränderungen im Rechtsstand von Stift und
Bistum Utrecht. Darauff I. H. G. den vorigen discursum reassumirt,
daß wan in puncto satisfactionis den cronen in ihren petitis deferirt werden
soltte, zu deme von denselben über die 30 furstenthumb und landen prae-
tendirt wurden, ließen sie die abgesandten selbst judiciren, waß vom reich
letztlich pleiben würde, und sonderlich daß Pommer, Wißmar, Brehmen, in
quantitate (de qualitate seye kein zweiffel) woll großer und beßer alß das
konigreich Schweden, da sie dan nicht sehen köntten, indeme vorgeben
würde, daß der krieg nicht gegen das reich und deßen stendte angesehen, sie
dannoch solche vornehme stuck, und zwarn von ihren freunden selbst, alß
Churbrandenburg, abzuziehen begehren dörfften. Warauff einer von
den Hollendischen abgesandten, daß Franckreich vor dießem viele land-
schafft biß an dem Rhein gehabt. I. H. G., wan ein ieder mitt fuegen
wieder praetendiren kontte, waß ein ieder vor dießem gehabt, wurden
nicht wenig sein, so zue kurtz kehmen, auch in den Niederlanden guet vor
die Spanier sein. Daruber sie lachend worden, und der herr von Gent
vermeldet, man offerirte den Frantzosen die stiffter Metz, Tull und
Verdun, so sie ohne deme innen hetten. Darauf I. H. G., mitt gewaldt
zwarn, das reich aber hab allemahl contradicirt, und die iura deroselben,
wie auch der 3 reichsstetten, sich vorbehaltten. Beispiele.
W bei Bergaigne. Mitteilung der katholischen Gravamina zur Weitergabe
an Peñaranda und einer die Rechte Cambrais als Reichsstand anerkennen-
den spanischen Erklärung von 1560. – Deputation der katholischen
Stände an Contarini
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 121f ] .
.
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 119ff ] .
des nur von den Katholiken besuchten Kurfürstenrates erinnert W die Main-
zer , den Beschluß hinsichtlich des gestrigen Fernbleibens von Österreich und
Salzburg den Brandenburgern mitzuteilen. Pfälzer Anbringen bei Trautt-
mansdorff . Die Mainzer sind davon unterrichtet und fragen, ob ins-
gesamt beraten werde solle, welche Antwort den Pfälzern zu erteilen sei,
falls sie sich beim Direktorium angeben, und ob nicht die 1642 suspen-
dierte Vermittlung des Kurkollegs wiederaufzunehmen sei; dabei könne
man aus den brandenburgischen Voten die Absichten der Brandenburger
und Pfälzer ersehen. Die anwesenden Kurfürstlichen stimmen zu.
Staatische Gesandte bei W . [...] Die auch im Interesse ihrer eigenen Sicher-
heit liegende Befriedung des Reiches sei am besten durch eine General-
amnestie mit dem Stichjahr 1618 und durch Einigung über die Satisfaktionen
zu erreichen. W: Es sind, wie z. B. im dänischen Krieg, von dieser Seite
verschiedene Amnestieangebote gemacht und von vielen auch angenommen
worden, so daß etwa in seinen Landen niemand mehr Forderungen hat,
während von den Schweden noch vielen ihre Güter vorenthalten werden.
Die amnistia muste nicht vor einen theil, sondern reciproca sein. Daß aber
solche amnistia soltte gar ad annum 1618 gezogen werden, da köntte man
ex parte Caesaris gar nicht sehen, wie von dem reichs solemni concluso de
anno 1641 abzusehen, weniger mit waß fuegen beede cronen, welche erst
anno 1630 auf des reichs boden kommen, die vorige sachen wieder in dis-
putat soltte ziehen können. Es seyen verschiedene pacta et pactata biß
dahero, in specie auch der Lübeckischer vertrag vorgangen, dabey sie die
Staden ihren abgesandten den Foppium auch gehabt, daß nun solches alles
wiederumb in vorigen standt und confusion soltte gepracht werden, were
gar nicht zu rahten, soltte aber immittelß einer oder der ander in particu-
lari wiederumb beschwert zu sein vermeinen und umb die remedirung sich
gehöriger orten angeben, würde demselben zue seiner satisfaction mögligst
endgegen gangen werden; wegen dießer aber were nicht alles wiederumb
umb- und auf ein hauffen zu stoßen. Auf Bedenken gegen die Ausschreibung
von Kontributionen per maiora antwortet W, die Staaten könnten nach
Belieben Steuern ausschreiben, im Reich sei die Zustimmung der Stände
nötig; daß nun dieienige, so gegen Ihre Kayserliche Mayestätt und das
reich mitt den feynden offentlich gehaltten, oder der schuldigkeit nach
nicht assistirt, vermainen woltten, daß die andere getrewe stendt, welche sie
zu underdrucken gesucht, dem Kayser nicht soltten haben under die armb
gegriffen oder sich selbst des reichs herkommen gemeeß in defension zu
stellen haben, da weren sie in magno errore, und hetten sich solche selbst
zue imputiren, daß sie sich a consiliis imperii et libertate außgeschloßen.
Auf den Einwurf, daß gleichwohl eine notturfft sein woltt, die grava-
mina zue accomodiren und beizulegen, daß interim, so zu Passaw gemacht,
aufgehebt und ein bestendiger fried getroffen würde, korrigiert W, daß das
Interim gerade durch den Paßawer vertrag abgethan, und alles auff beeden
seiten hochbetewerlich verglichen worden. Die gantze difficultet aber be-
stunde darin, daß von den uncatholischen solch so crefftiglich clausulirter
vertrag nicht gehaltten, sondern demselben zuewieder, anderst zu geschwei-
gen , an ertz- und bischoflichen kirchen in die 17 an sich gezogen, und
anitzo zu behaltten gedächten, und noch weiters zu befahren, daß sie-noch
mehrers umb sich greiffen und dadurch totus imperii status immutirt
werden mögtte. Deßgleichen hab auch die cron Franckreich 3 stiffter Metz,
Tüll und Verdun dem reich endzogen, die herrn Staden hetten das
ansehnenliche stifft Utrecht mitt andern appertinentiis occupirt. Diskussion
der durch Karl V. bewirkten Veränderungen im Rechtsstand von Stift und
Bistum Utrecht. Darauff I. H. G. den vorigen discursum reassumirt,
daß wan in puncto satisfactionis den cronen in ihren petitis deferirt werden
soltte, zu deme von denselben über die 30 furstenthumb und landen prae-
tendirt wurden, ließen sie die abgesandten selbst judiciren, waß vom reich
letztlich pleiben würde, und sonderlich daß Pommer, Wißmar, Brehmen, in
quantitate (de qualitate seye kein zweiffel) woll großer und beßer alß das
konigreich Schweden, da sie dan nicht sehen köntten, indeme vorgeben
würde, daß der krieg nicht gegen das reich und deßen stendte angesehen, sie
dannoch solche vornehme stuck, und zwarn von ihren freunden selbst, alß
Churbrandenburg, abzuziehen begehren dörfften. Warauff einer von
den Hollendischen abgesandten, daß Franckreich vor dießem viele land-
schafft biß an dem Rhein gehabt. I. H. G., wan ein ieder mitt fuegen
wieder praetendiren kontte, waß ein ieder vor dießem gehabt, wurden
nicht wenig sein, so zue kurtz kehmen, auch in den Niederlanden guet vor
die Spanier sein. Daruber sie lachend worden, und der herr von Gent
vermeldet, man offerirte den Frantzosen die stiffter Metz, Tull und
Verdun, so sie ohne deme innen hetten. Darauf I. H. G., mitt gewaldt
zwarn, das reich aber hab allemahl contradicirt, und die iura deroselben,
wie auch der 3 reichsstetten, sich vorbehaltten. Beispiele.
W bei Bergaigne. Mitteilung der katholischen Gravamina zur Weitergabe
an Peñaranda und einer die Rechte Cambrais als Reichsstand anerkennen-
den spanischen Erklärung von 1560. – Deputation der katholischen
Stände an Contarini
Vgl. APW [ III A 4,1 S. 121f ] .