Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 II 22

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1646 II 22
Donnerstag Fürstenrat. – Mitteilung an Chigi und Nach-
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frage
wegen der geplanten Erinnerungsschrift an die Franzosen. Chigi:
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Er findet sie gar glimpfflich und gleichwol penetrant, keine Bedenken;
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Bitte um Mitteilung der katholischen Gravamina. Die Franzosen unwillig
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über das lange Verweilen Trauttmansdorffs in Osnabrück; er hat den Ksl.
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geraten, daß man also mit beyden cronen verfahren und handlen möchte,
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damit nicht eine oder die andere dadurch zu unwollen oder gealosia möcht
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permovirt werden. Bitte um entsprechende Erinnerungen Ws.

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Wittgenstein bei W. Bitte um Unterstützung wegen Pommern, wo Branden-
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burg
von Schweden und Frankreich bedrängt wird; auch Polen, Dänemark
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und die Generalstaaten sehen die Gefahr der Überlassung an Schweden,
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letztere fürchten um die Freiheit ihrer Schiffahrt. W: Zur Unter-
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stützung
bereit; es were aber zu bethawren, daß obwoln genugsamb
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von anfang erinnert und vorhergesagt, daß es den Schweden umb die
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beruhmbte Teutsche libertet so hoch nit zue thun, alß ein stück vom reich
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zue reißen, dannoch solches von iemand apprehendirt oder geglaubt werden
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wollen, und wans auch noch iezo den Staden von Holland umb ihr vor-
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geben ein ernst, würde es bey ihnen stehen, dem reich in der that dahin zu
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assistiren, daß diß der Schweden vorhaben hindertrieben würde, hetten
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auch von anfang denselben allen vorschub under der hand nicht dergestalt
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leisten sollen. Wittgenstein: Man hette nie vermaind, daß ein solch an-
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begehren von den Schweden geschehen, oder daß sie dabey beharren solten,
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wie sie dan auch jederzeit das contrarium assecurirt, er habe den Hollan-
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dern auch eben dergleichen propositum de assistentia gethan, die aber dar-
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auff replicirt, daß solang mit prudenz und glimpff etwas richten oder
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ändern konten, sie darzu des gewalts sich nicht gebrauchen. Wie Trautt-
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mansdorff
seine Herrschaften in Württemberg

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Sie stammten aus der württembergischen Konfiskationsmasse, auf die Hg. Eberhard III.
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bei seiner Aussöhnung mit dem Kaiser hatte verzichten müssen.
kraft der Amnestie zurück-
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gegeben
hat, möge W auch Hachenburg dem Hause Wittgenstein restituie-
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ren
. W: Im Unterschied zu jenen hat Hachenburg mit dem Krieg und
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der Amnestie nichts zu tun, es ist eine particularis causa iustitiae, worüber
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der Ausgang des Prozesses am Reichskammergericht zu erwarten ist.

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Wittgenstein: Kurköln hat die Herrschaft mit Gewalt eingenommen,
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daher ist zunächst der Stand von 1630 herzustellen, danach kann der
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Rechtsweg beschritten werden. W: Kurköln hat das Lehen rechtmäßig
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eingezogen, danach ist es ihm übertragen worden; ohne Kurköln kann er
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lediglich die rechtliche Entscheidung erwarten. Und wan alle dergleichen
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particularstreittigkeiten und rechtssachen hieher ad tractatus gezogen
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werden solten, wurde man deren nimmer ein end erwartten konnen. Die
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Witwe

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Luise Juliane von Erbach, Witwe des Gf. Ernst (1594–1632) von Sayn-Wittgenstein-
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Homburg.
selbst hat das Reichskammergericht angerufen; die Sache nun von
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dar wegzunehmen und den coronis exteris zu ihrer judicatur zu

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undergeben, seye gegen die Teutsche libertet, auch wieder die vernunfft
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selbst. Wittgenstein: Kurköln hetten gegen ansehenliche reichsgraffen
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bekend, daß sie mit einem gläßl wein der graffen vatter graffen von Witt-
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genstein

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Wilhelm III. von Sayn-Wittgenstein-Homburg, Vater des Gf. Ernst.
alles verziehen hetten, also man das unrecht augenscheinlich
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sehe. W: Dazu werde sich der Kurfürst selbst am besten erklären
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können. Die Sache betrifft nicht ihn, sondern das Erzstift, von dessen
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Rechten die seinen

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7 abhängen] am Rande: an Bayern 1646 II 23
abhängen.

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