Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 I 21
1646 I 21
Sonntag [...] –
W bei Longueville. Nach Gratulation zur
Geburt von Longuevilles Sohn zur Friedensfrage: Vor diesem hette
Franckreich gegen die reichsstende zum offtern durch gesandten sich
erklehrt, daß vom reich nichts begehren thetten, jetzt nun werde es mit der
so hoch gespannenen forderung zu der cron Franckreich versicherung (wie
es gedeuttet wird) gar zu weit hinaußgesezt, wan darzu dasienige genom-
men , so die Schweden praetendiren, wurde solches ein großer theyl des
Romischen reichs sein. Wobey der Longeville zu remonstriren sich
beflissen, daß ihr der Franzoßen replic und begehren zu befurderung des
friedens ziehlend, man muste gedencken, was fur große anlagen von ihnen
ahn geld, gutt und blutt geschehen, und in was gefahr das konigreich und
deßen status gesetzt worden. Gerade heute hat er Nassau den underschied
des damahligen status, alß Franckreich keine recompenz begert haben
möcht, und des iezigen remonstrirt; offtmal geschehe, daß im spiel einer
seiner parthey geldt lehnete, und gleichwol, was das spiel geb und verspieh-
let würde, einer den andern contentiren müste. Ahn seitthen des Kaysers
und Spanien habe man den krieg gar zu lang continuirt, die Franzosen erst
unbefugter ding angefogten und zu dießer kriegsungelegenheit undt kosten
genöttiget, dahero eine satisfaction zu erstatten pillich. Umb geldt seye es
ihnen nicht zue thun, hetten auch auff land und leuth so groß absehen nit,
alß auff ihr selbsteigene und des reichs stende versicherung, welche in
ihrem begehren bestünde. Die consilia Hispanica, wavon der iezige Kayser
sich ganz laße binden und einnehmen, seyen ihn gar zu wol bekandt, die
würden keine ruhe haben, wan sie die commoditeten und vortheyl gleich
zuvor mit dem Elsaß behalten solten. Dem reich wurde durch das Elsaß
nichts endzogen, zumaln Franckreich daßelbe ab imperio cum oneribus,
gleich andern stenden, zu recognosciren erpiethig. Vom hauß Osterreich
seye die cron Franckreich bey diesem krieg hart beleidiget, und vor diesem
durch Carolum V. [...], dahero sie ursach anietzt, da Gott ihre waffen bey
dieser gerechten sach mit glucklichen progressen segnete, sich deßen gegen
das hauß Osterreich zu bediehnen, und mangle dem Kayser ahn mitlen
nicht, den Leopoldischen erben andere satisfaction zue thun. Erschöpfung
Frankreichs und der Reichsstände durch den Krieg. Wan Ostereich in das
Elsaß wiederumb gesezt, wurde daßelb mit Spanien, nachdem die waffen
wieder abgelegt, schon etwas finden, ihren gegen Franckreich gefasten
wiederwillen außzugießen, durch hinlaßung des Elsaßes, und was von
Franckreich dabey begert, wurde ihn ihr forze gebrochen und necessirt,
Franckreich in ruhe und die reichsstende bey ihrer libertet zue laßen.
Eine Bemerkung Longuevilles, solange die Kaiser nicht von Spanien sich
abhängig gemacht hätten, seien sie in gutem Verständnis mit Frankreich
und den Reichsständen gewesen, greift W auf, um die Unschuld der
leopoldinischen Erben darzulegen. Es hieße allezit, daß vom reich nichts
begert werde, und diese herrn und das hauß Osterreich ia reichsglieder und
stend seyen, die also nicht in die außgab zu setzen. Zur versicherung,
warauff Franckreich meistens deutte, weren noch wol andere mittel, alß die
hinlaßung des Elsaß, und wurden zwarn ex parte Franckreich rationes vor-
gepracht , hingegen aber auch ex altera parte wolbegrundete trifftige rationes
in contrarium, und hab er Longevill diese Osterreichische fürsten offter
selbst auch noch iezo geruhmbt. Darauff er, Franckreich beklage allein,
daß sie sich den Spanischen consiliis also selbst underwerffen, und iezo zur
Kayserlichen gehaimen rhatsbediehnung keiner admittirt würde, welcher
den Spanischen nicht obligirt, oder ihnen folgen muste. I. H. G.: Wan,
seinem andeuten nach, das mißtrawen und gar offenbare feindschafft gegen
Ihre Kayserliche Maiestät undt dero lobliches erzhauß in Teutschland
daraus endstanden, werd demselben bono modo noch wol vorzukommen
sein, die extrema aber, mit vorendhaltung land und leuth, wurden zue stiff-
tung guten vertrawens nicht dienen. Man sey zusammen, einen bestendigen
frieden zu machen, darzu werde schlechte befurderung pringen, der vorigen
kriegen beygelegte streittigkeiten von newem zu disputiren. Für die Hand-
lungen Karls V. kann nicht das von Ferdinand I. und der steirischen Linie
abstammende jetzige Haus Österreich verantwortlich gemacht werden, von
Erzherzog Leopold haben die Franzosen bey seinen lebzeiten selbst
geruhmbt, daß er mit dem Teutschen krieg nichts zu schaffen gehabt, die
seine junge fursten seyen auch unschuldig, und kondten sie wegen Caroli V.
handlungen nicht beschuldiget werden. Longueville: D’Avaux ist im
Besitz eines Bündnisvertrages der Erzherzogin Claudia mit Spanien,
wodurch sie sich der consiliorum und des kriegs theylhafft gemacht. Mit
dem hauß Osterreich sey es nun ein ganz Spanisch weeßen, die Spanische
begierd uber andere zue herschen und zu regiren sey gar zu groß, dahero sie
dan den Mantuanischen krieg unrechtfertig angefangen. Der kayser Ferdi-
nand der ander hette den Bohaimbisch krieg und nachgehendts, welches
ihme von Franckreich wol gegönnet, das gluck gehabt, deßen mann sich
aber ubernommen und durch die Spanier, die alles under sich zu pringen
gedächten, zu einer solchen unpillichen weitterung in Italien, Teutschland
und gegen Franckreich verlaithen laßen, daß Gott selbst augenscheinlich
gestraffet. Worauff geandworttet, es taxirten die politien und scriben-
den nit die Spanier so eigentlich in cupiditate illa dominandi et regendi,
sondern wurde insgemein dafur gehalten, daß davon alle potentaten etwas
participirten, welches secundum regentium inclinationes et ministrorum ac
temporum occasiones, sich dan ahn einem, dan ahn andern orth mehr her-
furthetten . Einmal muste man den Spaniern zue ihren ewigen glori das
zeugnus geben, daß sie bey dem Truchseßischen krieg mit großen unkosten
und hindansezung anderer obgelegener expeditiones getrewe assistenz im
erzstifft Collen pro religione et imperio erwießen, die eroberten Städte
ohne Entschädigung dem rechten herrn wiederumb eingeraumbt, Franck-
reich nehme iezt einen andern modum vor. [...] Den Mantuanischen krieg
hetten chur-, fursten und stende nicht approbirt, es were aber mit zuziehung
des churfürstlichen collegii ein fried gemacht, den Franckreich nach-
gehendts wieder verworffen . Es bezaigten die Franzosen bey ihrer lezt be-
gehrenden recompens wol recht, que les charitez estrangères sont tousjours
pour s’emparer de ce qu’elles font mine de secourir. Welches der
Longeville mit lachen in etwas wahr zu sein bekendte, doch die opinion von
Franckreich abzuwenden damit gesucht, daß sie das Elsaß nur zu ihrer ver-
sicherung vorbedeuter ursachen und umbstende halber begerten und solches
bey dem reich laßen wolten. I. H. G. meldeten, daß sie der Franzosen
vorgeben und postulata nicht köndten zusammenreymen, sie, wie auch die
Schweden, sagten, daß sie mit den stenden des reichs keinen krieg fuhrten,
und doch begerten, dieselbe ihrer landen zue endsezen, gleich sie Franzoßen
mit Philipspurg und der linea communicationis, welches sine privatione et
praeiudicio eines und andern standts nit abgehen würde; Schweden beger
Pommern, ein theyl Mecklenburg, und etliche stiffter. Worauff der duc
de Longeville: Philippsburg begerten nur in poßeß, dem reich selbst zum
besten. Die linea communicationis kondte klein genug gemacht werden, daß
sie deßwegen keines unzimblichen begerens zu beschuldigen. Wolte man,
wie sie ihres theylß desiderirten, frieden haben, muste man gestalten sachen
nach recht darzuthun; wolte aber das hauß Osterreich den krieg noch ein
iahr zwey oder drey continuiren, weren sie damit auch gefast, und würden,
was die zeit ferners gebe, alßdan abwartten. Alß I. H. G. hierauff, daß
dergleichen resolutiones schlechte anzeig zum frieden geben. Con-
testirte der duc de Longevill nachmalß, daß sie einen, aber versicherten frie-
den begerten. Beym abschied haben I. H. G. ihm der stiffter und
catholischen religion sach recommendirt, darauff er sich erpotten, dabey zu
thun, was sie alle thun kondten, mit begehren, was man von ihnen Franzosen
vermainen und begehren möcht, daß sie den catholischen zu dienst thun
kondten, solches nit gleich den Kayserlichen gesandten zu offenbaren, dan
selbe den Spanischen so gar weren ergeben, daß ihnen Franzosischen zu
nachtheyl, und sie mit den protestirenden fürsten in mißtrawen, haß, und
feindschafft zu pringen, alßpald denselben davon communication thetten.
Hierauf replicirten I. H. G., daß diß ein irrig und schadliche suspicion.
Und der Longevill beym hinaußgehen hinwieder lachendt zu erzehlen
angefangen, wie die Spanische alhier die Stadische gesandte bey der revisita
stattlich mit einem banquet empfangen, tractirt und einen süßen mund
gemacht, damit sie ihren bosen willen gegen Franckreich ferners ohnbehin-
dert außgießen möchten, es wurde ihnen aber nicht glüecken, sondern sie
nur ihrem eigenen schaden nachgehen.
W mit Reck/Buschmann bei Nassau/Volmar. Auf Ws Frage nach dem
Verlauf in Osnabrück verweisen die Ksl. auf das bereits zugestellte Proto-
koll der ksl.-schwedischen Konferenz, das wegen der ksl. Antworten, die in
der den Ständen sonst mitgeteilten Fassung ausgelassen sind, geheimzu-
halten ist. I. H. G. stiffter belangendt, erinnerten sie sich gar wol, was die-
selbe ihnen vor ihrem verraißen dernthalben zu gemüth geführt, deßen
weren sie auch bester gestalt eingedenckt geweßen, und würden sowol ihre
herrn collegae zue Oßnabruck, alß auch sie kunfftig im verfolg allermug-
lichst dahin trachten, daß I. H. G. solcher ihrer stiffter halber nichts nach-
theyliges zuewachßen möge, immaßen sich auch dahin der herr graff von
Trauttmanstorff erklehrt und im besten anerpotten. [...] Die Protestanten
haben bei Trauttmansdorff umb furderliche componir- und vergleichung
der gravaminum gar starck und instendig angehalten, der ihnen die ver-
tröstung geben, daß er seines theylß darumb erinnerung zu thun nicht
underlaßen wolte, und thetten sie nun auch I. H. G. gebuhrend ersuchen,
daß sie ahn ihrem orth darahn sein wolten, damit solch werck ehest zu
mehrer facilitir- und befurderung des friedens möge vor die hand genom-
men werden. W versichert, die katholischen Stände seien eifrig bei der
Zusammenstellung ihrer Gravamina, weylen aber darahn die befurderung
des friedens allein nicht, sondern guten theylß [...] ahn dem gelegen, daß
die replicae coronarum vor die hand genommen und die darin endthaltene
schwerwichtige puncta nacheinander erorttert würden, so wolle die noht
erfordern, solche materi dem negotio gravaminum vorzuziehen, oder doch,
wie mans zum besten befunden wird, eins mit dem andern alternative vor-
zunehmen . [...] – Auf Anfrage bei den Brandenburgern wird mitgeteilt,
die staatischen Gesandten beanspruchten alle den Vorrang vor den kur-
fürstlichen Sekundargesandten, bei der Revisite auch vor den Haupt-
gesandten . – Auf Anregung der Brandenburger findet dazu eine
Konferenz der kurfürstlichen Sekundargesandten statt
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 418ff ] .
.
Auf Nachfragen der Staatischen entschuldigt W, daß der zu ihnen
geschickte Kölner Vertreter von sich aus den Exzellenztitel ausgelassen
hat.
Mitteilung der Mainzer: Portmann will morgen wegen der Sekundar-
gesandten mit den Staatischen verhandeln.
Geburt von Longuevilles Sohn zur Friedensfrage: Vor diesem hette
Franckreich gegen die reichsstende zum offtern durch gesandten sich
erklehrt, daß vom reich nichts begehren thetten, jetzt nun werde es mit der
so hoch gespannenen forderung zu der cron Franckreich versicherung (wie
es gedeuttet wird) gar zu weit hinaußgesezt, wan darzu dasienige genom-
men , so die Schweden praetendiren, wurde solches ein großer theyl des
Romischen reichs sein. Wobey der Longeville zu remonstriren sich
beflissen, daß ihr der Franzoßen replic und begehren zu befurderung des
friedens ziehlend, man muste gedencken, was fur große anlagen von ihnen
ahn geld, gutt und blutt geschehen, und in was gefahr das konigreich und
deßen status gesetzt worden. Gerade heute hat er Nassau den underschied
des damahligen status, alß Franckreich keine recompenz begert haben
möcht, und des iezigen remonstrirt; offtmal geschehe, daß im spiel einer
seiner parthey geldt lehnete, und gleichwol, was das spiel geb und verspieh-
let würde, einer den andern contentiren müste. Ahn seitthen des Kaysers
und Spanien habe man den krieg gar zu lang continuirt, die Franzosen erst
unbefugter ding angefogten und zu dießer kriegsungelegenheit undt kosten
genöttiget, dahero eine satisfaction zu erstatten pillich. Umb geldt seye es
ihnen nicht zue thun, hetten auch auff land und leuth so groß absehen nit,
alß auff ihr selbsteigene und des reichs stende versicherung, welche in
ihrem begehren bestünde. Die consilia Hispanica, wavon der iezige Kayser
sich ganz laße binden und einnehmen, seyen ihn gar zu wol bekandt, die
würden keine ruhe haben, wan sie die commoditeten und vortheyl gleich
zuvor mit dem Elsaß behalten solten. Dem reich wurde durch das Elsaß
nichts endzogen, zumaln Franckreich daßelbe ab imperio cum oneribus,
gleich andern stenden, zu recognosciren erpiethig. Vom hauß Osterreich
seye die cron Franckreich bey diesem krieg hart beleidiget, und vor diesem
durch Carolum V. [...], dahero sie ursach anietzt, da Gott ihre waffen bey
dieser gerechten sach mit glucklichen progressen segnete, sich deßen gegen
das hauß Osterreich zu bediehnen, und mangle dem Kayser ahn mitlen
nicht, den Leopoldischen erben andere satisfaction zue thun. Erschöpfung
Frankreichs und der Reichsstände durch den Krieg. Wan Ostereich in das
Elsaß wiederumb gesezt, wurde daßelb mit Spanien, nachdem die waffen
wieder abgelegt, schon etwas finden, ihren gegen Franckreich gefasten
wiederwillen außzugießen, durch hinlaßung des Elsaßes, und was von
Franckreich dabey begert, wurde ihn ihr forze gebrochen und necessirt,
Franckreich in ruhe und die reichsstende bey ihrer libertet zue laßen.
Eine Bemerkung Longuevilles, solange die Kaiser nicht von Spanien sich
abhängig gemacht hätten, seien sie in gutem Verständnis mit Frankreich
und den Reichsständen gewesen, greift W auf, um die Unschuld der
leopoldinischen Erben darzulegen. Es hieße allezit, daß vom reich nichts
begert werde, und diese herrn und das hauß Osterreich ia reichsglieder und
stend seyen, die also nicht in die außgab zu setzen. Zur versicherung,
warauff Franckreich meistens deutte, weren noch wol andere mittel, alß die
hinlaßung des Elsaß, und wurden zwarn ex parte Franckreich rationes vor-
gepracht , hingegen aber auch ex altera parte wolbegrundete trifftige rationes
in contrarium, und hab er Longevill diese Osterreichische fürsten offter
selbst auch noch iezo geruhmbt. Darauff er, Franckreich beklage allein,
daß sie sich den Spanischen consiliis also selbst underwerffen, und iezo zur
Kayserlichen gehaimen rhatsbediehnung keiner admittirt würde, welcher
den Spanischen nicht obligirt, oder ihnen folgen muste. I. H. G.: Wan,
seinem andeuten nach, das mißtrawen und gar offenbare feindschafft gegen
Ihre Kayserliche Maiestät undt dero lobliches erzhauß in Teutschland
daraus endstanden, werd demselben bono modo noch wol vorzukommen
sein, die extrema aber, mit vorendhaltung land und leuth, wurden zue stiff-
tung guten vertrawens nicht dienen. Man sey zusammen, einen bestendigen
frieden zu machen, darzu werde schlechte befurderung pringen, der vorigen
kriegen beygelegte streittigkeiten von newem zu disputiren. Für die Hand-
lungen Karls V. kann nicht das von Ferdinand I. und der steirischen Linie
abstammende jetzige Haus Österreich verantwortlich gemacht werden, von
Erzherzog Leopold haben die Franzosen bey seinen lebzeiten selbst
geruhmbt, daß er mit dem Teutschen krieg nichts zu schaffen gehabt, die
seine junge fursten seyen auch unschuldig, und kondten sie wegen Caroli V.
handlungen nicht beschuldiget werden. Longueville: D’Avaux ist im
Besitz eines Bündnisvertrages der Erzherzogin Claudia mit Spanien,
wodurch sie sich der consiliorum und des kriegs theylhafft gemacht. Mit
dem hauß Osterreich sey es nun ein ganz Spanisch weeßen, die Spanische
begierd uber andere zue herschen und zu regiren sey gar zu groß, dahero sie
dan den Mantuanischen krieg unrechtfertig angefangen. Der kayser Ferdi-
nand der ander hette den Bohaimbisch krieg und nachgehendts, welches
ihme von Franckreich wol gegönnet, das gluck gehabt, deßen mann sich
aber ubernommen und durch die Spanier, die alles under sich zu pringen
gedächten, zu einer solchen unpillichen weitterung in Italien, Teutschland
und gegen Franckreich verlaithen laßen, daß Gott selbst augenscheinlich
gestraffet. Worauff geandworttet, es taxirten die politien und scriben-
den nit die Spanier so eigentlich in cupiditate illa dominandi et regendi,
sondern wurde insgemein dafur gehalten, daß davon alle potentaten etwas
participirten, welches secundum regentium inclinationes et ministrorum ac
temporum occasiones, sich dan ahn einem, dan ahn andern orth mehr her-
furthetten . Einmal muste man den Spaniern zue ihren ewigen glori das
zeugnus geben, daß sie bey dem Truchseßischen krieg mit großen unkosten
und hindansezung anderer obgelegener expeditiones getrewe assistenz im
erzstifft Collen pro religione et imperio erwießen, die eroberten Städte
ohne Entschädigung dem rechten herrn wiederumb eingeraumbt, Franck-
reich nehme iezt einen andern modum vor. [...] Den Mantuanischen krieg
hetten chur-, fursten und stende nicht approbirt, es were aber mit zuziehung
des churfürstlichen collegii ein fried gemacht, den Franckreich nach-
gehendts wieder verworffen . Es bezaigten die Franzosen bey ihrer lezt be-
gehrenden recompens wol recht, que les charitez estrangères sont tousjours
pour s’emparer de ce qu’elles font mine de secourir. Welches der
Longeville mit lachen in etwas wahr zu sein bekendte, doch die opinion von
Franckreich abzuwenden damit gesucht, daß sie das Elsaß nur zu ihrer ver-
sicherung vorbedeuter ursachen und umbstende halber begerten und solches
bey dem reich laßen wolten. I. H. G. meldeten, daß sie der Franzosen
vorgeben und postulata nicht köndten zusammenreymen, sie, wie auch die
Schweden, sagten, daß sie mit den stenden des reichs keinen krieg fuhrten,
und doch begerten, dieselbe ihrer landen zue endsezen, gleich sie Franzoßen
mit Philipspurg und der linea communicationis, welches sine privatione et
praeiudicio eines und andern standts nit abgehen würde; Schweden beger
Pommern, ein theyl Mecklenburg, und etliche stiffter. Worauff der duc
de Longeville: Philippsburg begerten nur in poßeß, dem reich selbst zum
besten. Die linea communicationis kondte klein genug gemacht werden, daß
sie deßwegen keines unzimblichen begerens zu beschuldigen. Wolte man,
wie sie ihres theylß desiderirten, frieden haben, muste man gestalten sachen
nach recht darzuthun; wolte aber das hauß Osterreich den krieg noch ein
iahr zwey oder drey continuiren, weren sie damit auch gefast, und würden,
was die zeit ferners gebe, alßdan abwartten. Alß I. H. G. hierauff, daß
dergleichen resolutiones schlechte anzeig zum frieden geben. Con-
testirte der duc de Longevill nachmalß, daß sie einen, aber versicherten frie-
den begerten. Beym abschied haben I. H. G. ihm der stiffter und
catholischen religion sach recommendirt, darauff er sich erpotten, dabey zu
thun, was sie alle thun kondten, mit begehren, was man von ihnen Franzosen
vermainen und begehren möcht, daß sie den catholischen zu dienst thun
kondten, solches nit gleich den Kayserlichen gesandten zu offenbaren, dan
selbe den Spanischen so gar weren ergeben, daß ihnen Franzosischen zu
nachtheyl, und sie mit den protestirenden fürsten in mißtrawen, haß, und
feindschafft zu pringen, alßpald denselben davon communication thetten.
Hierauf replicirten I. H. G., daß diß ein irrig und schadliche suspicion.
Und der Longevill beym hinaußgehen hinwieder lachendt zu erzehlen
angefangen, wie die Spanische alhier die Stadische gesandte bey der revisita
stattlich mit einem banquet empfangen, tractirt und einen süßen mund
gemacht, damit sie ihren bosen willen gegen Franckreich ferners ohnbehin-
dert außgießen möchten, es wurde ihnen aber nicht glüecken, sondern sie
nur ihrem eigenen schaden nachgehen.
W mit Reck/Buschmann bei Nassau/Volmar. Auf Ws Frage nach dem
Verlauf in Osnabrück verweisen die Ksl. auf das bereits zugestellte Proto-
koll der ksl.-schwedischen Konferenz, das wegen der ksl. Antworten, die in
der den Ständen sonst mitgeteilten Fassung ausgelassen sind, geheimzu-
halten ist. I. H. G. stiffter belangendt, erinnerten sie sich gar wol, was die-
selbe ihnen vor ihrem verraißen dernthalben zu gemüth geführt, deßen
weren sie auch bester gestalt eingedenckt geweßen, und würden sowol ihre
herrn collegae zue Oßnabruck, alß auch sie kunfftig im verfolg allermug-
lichst dahin trachten, daß I. H. G. solcher ihrer stiffter halber nichts nach-
theyliges zuewachßen möge, immaßen sich auch dahin der herr graff von
Trauttmanstorff erklehrt und im besten anerpotten. [...] Die Protestanten
haben bei Trauttmansdorff umb furderliche componir- und vergleichung
der gravaminum gar starck und instendig angehalten, der ihnen die ver-
tröstung geben, daß er seines theylß darumb erinnerung zu thun nicht
underlaßen wolte, und thetten sie nun auch I. H. G. gebuhrend ersuchen,
daß sie ahn ihrem orth darahn sein wolten, damit solch werck ehest zu
mehrer facilitir- und befurderung des friedens möge vor die hand genom-
men werden. W versichert, die katholischen Stände seien eifrig bei der
Zusammenstellung ihrer Gravamina, weylen aber darahn die befurderung
des friedens allein nicht, sondern guten theylß [...] ahn dem gelegen, daß
die replicae coronarum vor die hand genommen und die darin endthaltene
schwerwichtige puncta nacheinander erorttert würden, so wolle die noht
erfordern, solche materi dem negotio gravaminum vorzuziehen, oder doch,
wie mans zum besten befunden wird, eins mit dem andern alternative vor-
zunehmen . [...] – Auf Anfrage bei den Brandenburgern wird mitgeteilt,
die staatischen Gesandten beanspruchten alle den Vorrang vor den kur-
fürstlichen Sekundargesandten, bei der Revisite auch vor den Haupt-
gesandten . – Auf Anregung der Brandenburger findet dazu eine
Konferenz der kurfürstlichen Sekundargesandten statt
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 418ff ] .
Auf Nachfragen der Staatischen entschuldigt W, daß der zu ihnen
geschickte Kölner Vertreter von sich aus den Exzellenztitel ausgelassen
hat.
Mitteilung der Mainzer: Portmann will morgen wegen der Sekundar-
gesandten mit den Staatischen verhandeln.