Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1646 I 13
1646 I 13
Samstag Anfrage der Mainzer: Exzellenztitel für die staati-
schen Gesandten; nähere Information in der hessischen Sache, da die
Gesandten gestern ihre Vollmacht eingeliefert haben. W: Unter der
Voraussetzung, daß die Staatischen Mainzern wie Bayern den Exzellenz-
titel geben, besteht keine Ursache, ihn umgekehrt zu verweigern. Wegen
Zulassung Hessens zu den Sessionen will er sich nach Durchsicht der Voll-
machten äußern.
Mitteilung an die Bayern: Mainzer Anfrage, Nachrichten Chigis. Ein von
den Bayern wegen der schwedischen Replik an Trauttmansdorff geschickter
Kanzellist hat neben einem summarischen Bericht über die Postulata die
Antwort erhalten, die Replik sei noch nicht kollationiert; sie sei ohne den
französischen Residenten am Sonntag eröffnet worden, wobei Trauttmans-
dorff die schwedischen Forderungen als seltsam bezeichnet und an Gegen-
vorschlägen geäußert habe: Amnestie in der 1641 beschlossenen Form,
Sonderverhandlungen über die Pfälzer Sache und die Gravamina; über die
Satisfaktion müsse er mit seinen Kollegen in Münster sprechen. Insgesamt
meinen die Bayern, die sachen seyen aldort in solchen gueten terminis, daß
zu verhoffen, dießen monat über den weg zum frieden, woh nicht von den
uncatholischen stendten waß hinderliches eingestrewet, maistenthailß ge-
bahnet zu haben.
Begrüßung der staatischen Gesandten. – Mitteilung an die Bayern.
St. Romain bei W: Die Forderung wegen Deputation der Stände ist offen-
sichtlich mißverstanden worden; die Gesandten wollen des reichs aestima-
tion und der stendt authoritet und respect nicht mindern und haben grund-
sätzlich auch kein Bedenken, selbst vor ihnen zu erscheinen. Da sich aber
die Replik nur mündlich mitteilen läßt, hätten sie keinen andern modum,
der sich in publico ohne ungelegenheit beßer füegen wollen, nicht zu er-
dencken gewust. Sie hetten sincere und auffrichtig kein ander absehen
gehabtt, alß die sach den stendten vorzupringen und zu befördern, wobey
ob sie wohl pilliche ursach gehabt, die Churmäintzische abgesandte zu
praeteriiren, dannoch, ihrer aufrichtige intention zue contestiren, hetten sie
zue denselben gleich andern churfürstlichen geschickt und allerseits guete
vertröstung bekommen, und wie sie solches gern vernommen, sich erclert.
Daß nun darauff andere resolution gefaßet, seye durch die österreichische
practiquen sonder zweiffel geschehen, hingegen dan man sie Frantzösische
deßen vorhero advertirt, möchten sie auf ein anders mittel bedacht sein
können, ietz aber sehen sie nicht, warumb inen hierin weniger alß den
Schweden zu Oßnabrugk, an welche dergleichen deputation geschehen,
wiederfahren sollte. W: Er vernehme ungern, daß alles, was dießerseits
so guet, aufrichtig und Teutsch gemäint, dergestalt wolle aufgenommen
werden. Es seien ein und andern orts die sachen nicht recht oder ungleich
eingenommen. So ist das Begehren bei Köln auf eine Deputation des Kur-
kollegs , bei Trier auf beide Religionsparteien aus dem Kurkolleg, bei Mainz
auf alle drei Reichskollegien gerichtet gewesen, also daß das petitum
ratione deputationis noch auch zue waß intention solche angesehen, nicht
abgenommen werden können, welches dan auch so viel die frembde geweh-
sen , weiln die deputation von beeden religionen waß newes in praeiudicium
ordinariorum deputatorum und zum disputat under den stendten ursach
geben würd, weiln die uncatholische ebensoviell alß der catholischen wur-
den adiungirt haben, welches dan fast alle, oder doch die mäiste stendt
würde getroffen haben. Sonsten hab man dafur gehaltten, daß beßer, auch
den Frantzösischen plenipotentiariis zur mehreren ehren würde gereichig
sein, sie in publico praesentibus omnibus anzuhören, gleich solches den
Kayserlichen und allen königlichen biß dato, auch anno 1630 zue Regens-
purg den Frantzösischen ambasciadorn monsieur Lyon selbst wiederfahren,
benebenst auch daß bedencklich gehaltten worden, auff dieße weiße die
Frantzösische replicam ehender alß die mediatoren und die herrn Kayser-
lichen selbst zu empfangen, zumaln solche nach geendigter consultation den
Kayserlichen noch nicht communicirt worden. Auff welches er nach-
maln wiederholet, daß wan sie davon vorhero nachricht gehabt, sich auf
andere weg würden gelenckt haben, ietzo aber wollten, waß den Schweden
geschehen, ebenfalß verhoffen, zue anderer occasion würde inen nicht zu-
wieder sein, in publico ihr vorpringen zu thuen, itzo aber erfördere dießes
wie gedacht eine absonderliche communication; so hetten sie auch den
respect gegen die herren Kayserlichen gar wohl beobachtet, indeme den-
selbigen die eröffnung vorhero, und gleich darauff den stendten geschehen
solle. Ob nun wohl I. H. G. hierauf vermeldet, daß der aufsatz erst
vorgestern abendt finita consultatione den mediatoribus zugesteldt, hatt
doch ein anders sustiniren, I. H. G. aber deßwegen mitt ihme in disputat
sich nicht einlaßen wollen. Hiebey meldete der St. Romain, daß dieße
ietzige sich begebende difficultet remoram causiren werde, also er nomine
totius legationis bitten thette, daß man die sachen anderst überlegen und
förderist I. H. G. dieß der Frantzösischen petitum befördern woltten, mit
vermelden eben dergleichen bey übrigen churfürstlichen gesandten vorprin-
gen würde, mitt nachmaliger contestation, daß anderst, alß wie gedacht,
und gar nichts gefehrliches darunter gesucht würde. Fuhr demnegst mitt
etwas alteration herauß, man habe wohl aufzusehen, daß ihrer cron von
den catholischen nicht geringer alß Schweden von den protestirenden unter
augen gangen werde, anderst die Frantzosen ursach hetten, sich selbiger
parthey desto mehrers anzunehmen. Welches letzter I. H. G. per
generalia, und dahin beandtworttet, daß weylen hiervon ebenfalß fernere
instantz bey andern churfürstlichen gesandten gemacht werden solle, werde
man vermuthlich hierüber abermalß zusammenkommen, und daß werck
auf einer seyten sowohl alß der andern keine sonderbar difficultet haben,
zumahln man sie zu hören nicht abgeschlagen, auch darzue der modus usi-
tatus vorhanden, und ohnedas bei wehrenden diesen tractaten noch ver-
schiedene consultationes ultro zue den Frantzösischen plenipotentiarii ge-
schehen würden, nur hab es vor ietz etwas bedencken gehabt, daß es gleich-
samb per citationem et commando begert worden. Darwieder er conte-
stirt , das es die mainung nicht gehabt, und muste man solche minutias auf
seiten setzen. Keine minutias, sagten I. H. G., suchte man dießerseits, son-
dern das alles bey den altten privilegiis, immunitatibus, und gepräuchen ver-
pleib , dagegen sich die herren plenipotentiarii nicht würden zu beschweren
haben; und were vielen sachen beßer geholffen, wan nicht ex parte
coronarum dergleichen novitates et minutiae wehren bißhero begert und
gesucht worden. – Mitteilung an die Bayern, damit diese gleichförmig ant-
worten können.
W bei Nassau/Volmar
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 520 ] .
. Empfehlung der Interessen seiner Stifter in
Osnabrück. Gespräch mit St. Romain. Ksl.: Gespräch mit den Media-
toren
Abweichende Fassung APW [ III C 2,1 S. 518f ] .
; Contarini hat zugestanden, auch er würde sich von Longueville
nicht zu den Franzosen zitieren lassen. Auf Contarinis Einwand, die Fran-
zosen bezögen sich auf die Deputation der Stände an die Schweden, haben
die Ksl. nachgewiesen, daß nach den Protokollen eine solche Deputation
nicht stattgefunden hat, vielmehr die Schweden es dabei bewenden ließen,
daß die von ihnen zunächst gewünschte Teilnahme reichsständischer Depu-
tierter bei Eröffnung ihrer Replik im ksl. Quartier unterblieb. Lediglich
vorher war eine Deputation bei Oxenstierna, um die Antwort auf einen vor
den Ständen geschehenen Vortrag in der Admissionsfrage zu überbringen .
Also iezig der Frantzosen begeren eine newerung und zu der sachen ver-
zogerung angesehen seye. Die Ksl. haben den Mediatoren angedeutet, daß
sie ihre Reise nach Osnabrück nicht verschieben könnten, doch sei für die
Nachsendung der französischen Replik gesorgt, falls sie inzwischen ausge-
händigt werden dürfe.
Mitteilung der Mainzer: In Osnabrück hat der Altenburger Gesandte
gegenüber Krebs erklärt
Vgl. J. G. Meiern II S. 179.
, von den katholischerseits erwogenen Vorschlä-
gen , die Religionsverhandlungen in Münster oder abwechselnd bzw. nach
Materien getrennt an beiden Orten vorzunehmen, sei keiner durchführbar,
zumal die Schweden die Gravamina als Teil ihrer Verhandlungen
betrachteten. Das Mainzer Direktorium möge daher die Vorlage solcher
Vorschläge verhindern, damit die Verhandlungen bald in Osnabrück
beginnen könnten. Obwohl ihm vorgestellt wurde, daß schwerlich alle
Katholiken nach Osnabrück kommen oder diese wichtigen Punkte sich
durch Deputierte regeln lassen könnten, blieb er dabei, daß die Ablehnung
von Osnabrück nur zu weitläufigem Schriftwechsel führen würde. Brömser
läßt erinnern, daß in den katholischen Gravamina auch die Beeinträchti-
gung der Religionsfreiheit des benachbarten Reichsadels durch Kurpfalz er-
wähnt werde.
Mitteilung der Bayern: Bei Vorsprache von St. Romain sind beiderseits die
gleichen Argumente wie bei W gebraucht worden. Hinsichtlich der Reise
der Ksl. nach Osnabrück hat St. Romain geäußert, die Franzosen seyen der
Schweden schon genugsamb versichert, daß selbige ohn sie nichts verbind-
liches tractiren würden.
schen Gesandten; nähere Information in der hessischen Sache, da die
Gesandten gestern ihre Vollmacht eingeliefert haben. W: Unter der
Voraussetzung, daß die Staatischen Mainzern wie Bayern den Exzellenz-
titel geben, besteht keine Ursache, ihn umgekehrt zu verweigern. Wegen
Zulassung Hessens zu den Sessionen will er sich nach Durchsicht der Voll-
machten äußern.
Mitteilung an die Bayern: Mainzer Anfrage, Nachrichten Chigis. Ein von
den Bayern wegen der schwedischen Replik an Trauttmansdorff geschickter
Kanzellist hat neben einem summarischen Bericht über die Postulata die
Antwort erhalten, die Replik sei noch nicht kollationiert; sie sei ohne den
französischen Residenten am Sonntag eröffnet worden, wobei Trauttmans-
dorff die schwedischen Forderungen als seltsam bezeichnet und an Gegen-
vorschlägen geäußert habe: Amnestie in der 1641 beschlossenen Form,
Sonderverhandlungen über die Pfälzer Sache und die Gravamina; über die
Satisfaktion müsse er mit seinen Kollegen in Münster sprechen. Insgesamt
meinen die Bayern, die sachen seyen aldort in solchen gueten terminis, daß
zu verhoffen, dießen monat über den weg zum frieden, woh nicht von den
uncatholischen stendten waß hinderliches eingestrewet, maistenthailß ge-
bahnet zu haben.
Begrüßung der staatischen Gesandten. – Mitteilung an die Bayern.
St. Romain bei W: Die Forderung wegen Deputation der Stände ist offen-
sichtlich mißverstanden worden; die Gesandten wollen des reichs aestima-
tion und der stendt authoritet und respect nicht mindern und haben grund-
sätzlich auch kein Bedenken, selbst vor ihnen zu erscheinen. Da sich aber
die Replik nur mündlich mitteilen läßt, hätten sie keinen andern modum,
der sich in publico ohne ungelegenheit beßer füegen wollen, nicht zu er-
dencken gewust. Sie hetten sincere und auffrichtig kein ander absehen
gehabtt, alß die sach den stendten vorzupringen und zu befördern, wobey
ob sie wohl pilliche ursach gehabt, die Churmäintzische abgesandte zu
praeteriiren, dannoch, ihrer aufrichtige intention zue contestiren, hetten sie
zue denselben gleich andern churfürstlichen geschickt und allerseits guete
vertröstung bekommen, und wie sie solches gern vernommen, sich erclert.
Daß nun darauff andere resolution gefaßet, seye durch die österreichische
practiquen sonder zweiffel geschehen, hingegen dan man sie Frantzösische
deßen vorhero advertirt, möchten sie auf ein anders mittel bedacht sein
können, ietz aber sehen sie nicht, warumb inen hierin weniger alß den
Schweden zu Oßnabrugk, an welche dergleichen deputation geschehen,
wiederfahren sollte. W: Er vernehme ungern, daß alles, was dießerseits
so guet, aufrichtig und Teutsch gemäint, dergestalt wolle aufgenommen
werden. Es seien ein und andern orts die sachen nicht recht oder ungleich
eingenommen. So ist das Begehren bei Köln auf eine Deputation des Kur-
kollegs , bei Trier auf beide Religionsparteien aus dem Kurkolleg, bei Mainz
auf alle drei Reichskollegien gerichtet gewesen, also daß das petitum
ratione deputationis noch auch zue waß intention solche angesehen, nicht
abgenommen werden können, welches dan auch so viel die frembde geweh-
sen , weiln die deputation von beeden religionen waß newes in praeiudicium
ordinariorum deputatorum und zum disputat under den stendten ursach
geben würd, weiln die uncatholische ebensoviell alß der catholischen wur-
den adiungirt haben, welches dan fast alle, oder doch die mäiste stendt
würde getroffen haben. Sonsten hab man dafur gehaltten, daß beßer, auch
den Frantzösischen plenipotentiariis zur mehreren ehren würde gereichig
sein, sie in publico praesentibus omnibus anzuhören, gleich solches den
Kayserlichen und allen königlichen biß dato, auch anno 1630 zue Regens-
purg den Frantzösischen ambasciadorn monsieur Lyon selbst wiederfahren,
benebenst auch daß bedencklich gehaltten worden, auff dieße weiße die
Frantzösische replicam ehender alß die mediatoren und die herrn Kayser-
lichen selbst zu empfangen, zumaln solche nach geendigter consultation den
Kayserlichen noch nicht communicirt worden. Auff welches er nach-
maln wiederholet, daß wan sie davon vorhero nachricht gehabt, sich auf
andere weg würden gelenckt haben, ietzo aber wollten, waß den Schweden
geschehen, ebenfalß verhoffen, zue anderer occasion würde inen nicht zu-
wieder sein, in publico ihr vorpringen zu thuen, itzo aber erfördere dießes
wie gedacht eine absonderliche communication; so hetten sie auch den
respect gegen die herren Kayserlichen gar wohl beobachtet, indeme den-
selbigen die eröffnung vorhero, und gleich darauff den stendten geschehen
solle. Ob nun wohl I. H. G. hierauf vermeldet, daß der aufsatz erst
vorgestern abendt finita consultatione den mediatoribus zugesteldt, hatt
doch ein anders sustiniren, I. H. G. aber deßwegen mitt ihme in disputat
sich nicht einlaßen wollen. Hiebey meldete der St. Romain, daß dieße
ietzige sich begebende difficultet remoram causiren werde, also er nomine
totius legationis bitten thette, daß man die sachen anderst überlegen und
förderist I. H. G. dieß der Frantzösischen petitum befördern woltten, mit
vermelden eben dergleichen bey übrigen churfürstlichen gesandten vorprin-
gen würde, mitt nachmaliger contestation, daß anderst, alß wie gedacht,
und gar nichts gefehrliches darunter gesucht würde. Fuhr demnegst mitt
etwas alteration herauß, man habe wohl aufzusehen, daß ihrer cron von
den catholischen nicht geringer alß Schweden von den protestirenden unter
augen gangen werde, anderst die Frantzosen ursach hetten, sich selbiger
parthey desto mehrers anzunehmen. Welches letzter I. H. G. per
generalia, und dahin beandtworttet, daß weylen hiervon ebenfalß fernere
instantz bey andern churfürstlichen gesandten gemacht werden solle, werde
man vermuthlich hierüber abermalß zusammenkommen, und daß werck
auf einer seyten sowohl alß der andern keine sonderbar difficultet haben,
zumahln man sie zu hören nicht abgeschlagen, auch darzue der modus usi-
tatus vorhanden, und ohnedas bei wehrenden diesen tractaten noch ver-
schiedene consultationes ultro zue den Frantzösischen plenipotentiarii ge-
schehen würden, nur hab es vor ietz etwas bedencken gehabt, daß es gleich-
samb per citationem et commando begert worden. Darwieder er conte-
stirt , das es die mainung nicht gehabt, und muste man solche minutias auf
seiten setzen. Keine minutias, sagten I. H. G., suchte man dießerseits, son-
dern das alles bey den altten privilegiis, immunitatibus, und gepräuchen ver-
pleib , dagegen sich die herren plenipotentiarii nicht würden zu beschweren
haben; und were vielen sachen beßer geholffen, wan nicht ex parte
coronarum dergleichen novitates et minutiae wehren bißhero begert und
gesucht worden. – Mitteilung an die Bayern, damit diese gleichförmig ant-
worten können.
W bei Nassau/Volmar
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 520 ] .
Osnabrück. Gespräch mit St. Romain. Ksl.: Gespräch mit den Media-
toren
Abweichende Fassung APW [ III C 2,1 S. 518f ] .
nicht zu den Franzosen zitieren lassen. Auf Contarinis Einwand, die Fran-
zosen bezögen sich auf die Deputation der Stände an die Schweden, haben
die Ksl. nachgewiesen, daß nach den Protokollen eine solche Deputation
nicht stattgefunden hat, vielmehr die Schweden es dabei bewenden ließen,
daß die von ihnen zunächst gewünschte Teilnahme reichsständischer Depu-
tierter bei Eröffnung ihrer Replik im ksl. Quartier unterblieb. Lediglich
vorher war eine Deputation bei Oxenstierna, um die Antwort auf einen vor
den Ständen geschehenen Vortrag in der Admissionsfrage zu überbringen .
Also iezig der Frantzosen begeren eine newerung und zu der sachen ver-
zogerung angesehen seye. Die Ksl. haben den Mediatoren angedeutet, daß
sie ihre Reise nach Osnabrück nicht verschieben könnten, doch sei für die
Nachsendung der französischen Replik gesorgt, falls sie inzwischen ausge-
händigt werden dürfe.
Mitteilung der Mainzer: In Osnabrück hat der Altenburger Gesandte
gegenüber Krebs erklärt
Vgl. J. G. Meiern II S. 179.
gen , die Religionsverhandlungen in Münster oder abwechselnd bzw. nach
Materien getrennt an beiden Orten vorzunehmen, sei keiner durchführbar,
zumal die Schweden die Gravamina als Teil ihrer Verhandlungen
betrachteten. Das Mainzer Direktorium möge daher die Vorlage solcher
Vorschläge verhindern, damit die Verhandlungen bald in Osnabrück
beginnen könnten. Obwohl ihm vorgestellt wurde, daß schwerlich alle
Katholiken nach Osnabrück kommen oder diese wichtigen Punkte sich
durch Deputierte regeln lassen könnten, blieb er dabei, daß die Ablehnung
von Osnabrück nur zu weitläufigem Schriftwechsel führen würde. Brömser
läßt erinnern, daß in den katholischen Gravamina auch die Beeinträchti-
gung der Religionsfreiheit des benachbarten Reichsadels durch Kurpfalz er-
wähnt werde.
Mitteilung der Bayern: Bei Vorsprache von St. Romain sind beiderseits die
gleichen Argumente wie bei W gebraucht worden. Hinsichtlich der Reise
der Ksl. nach Osnabrück hat St. Romain geäußert, die Franzosen seyen der
Schweden schon genugsamb versichert, daß selbige ohn sie nichts verbind-
liches tractiren würden.