Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XII 26
1645 XII 26
Dienstag Relation Buschmanns: Magdeburger Admis-
sionssache . – Nassau bei W.
Servien bei W: Nach Beilegung der Schwierigkeiten wegen Admission Magde-
burgs und der Pässe für die Mediatstände werde ohne weittere hindernus zu
den sachen geschritten werden und darauß seines konigs und aller ihrer eiff-
rige begierd und intention zum frieden erscheinen konnen. Sinnlosigkeit
spanisch-staatischer Sonderverhandlungen. Zur näheren Absprache der vom
Reich zu fordernden Satisfaktion wird Oxenstierna morgen nach Münster
kommen. Trauttmansdorffs Vorschlag mit Metz, Toul und Verdun unzurei-
chend . Zwar soll Trauttmansdorff gegenüber den Schweden sich auch wegen
Pinerolo geäußert haben, es seye aber nit wenig zue verwundern, daß die
Kayserlichen solcher sachen gedencken möchten, darahn doch der Kayser
nichts hette, auch nit einmal bey allen Savoyischen kriegen und vorgangenen
handlungen das geringste wegen einigen rechtens oder ansprach vorpracht,
weniger zue der auffgerichten vergleichen gezogen worden. Alß darauff I. H.
G., daß Pignorola feudum imperii, sagte er, das recht so der Kayser darahn
zu haben vermaint, konte der cron Franckreich ebensowol alß den Spaniern
mit dem, so sie in Italia ahn sich pracht, geschehen, gelaßen werden, solches
aber seye fur keine und weniger fur eine gnugsambe recompentzen und
satisfaction zue achten. Was der graff ferner dem Oxenstirn wegen demo-
liirung Breysach angedeut, seye wol lächerlich, nachdemaln dieser plaz nit
in Kayserlichen sondern ihr der Franzosen gewalt seye, consequenter die
demolition bey ihrem guttbefinden selbst stehe. Von deme nahmen
I. H. G. ursach zu fragen, was doch dan der cron Franckreich praetension
eigentlich seye? Warauf der Servient: Sie hetten alles jehnseith Rheins
biß ahn Tryer ein, woltens also innenbehalten. Welches I. H. G. dahin
beandworttet, sie wolten nicht dafur halten, daß solches der cron Franck-
reich oder einigem trewen ministro ernst sein konne, zuemalen es ganz kein
mittel zum frieden, auch den bißherzu mit außlaßung der schreiben ad
imperii status und sonst vorgebenen principiis zuwieder were. Was dieses
fur eine libertet der stend, die sie allezeit in der feder und gefuhrt, sein
solle, Mainz, Tryer, Collen Pfalz, und also 4 churfursten under sich zu
ziehen? Der Servient sagt hienwieder ridendo, er muste bekennen, daß
dergleichen große stätt alß Mainz und andere schwer sey zu manuteniren,
das Elsaß aber, soviell Osterreich biß dato darahn iure et dominio gehabt,
werden sie praetendiren, misten ebensowol reichsfursten alß die Spanier
sein, die sich ratione circuli Burgundici meisterlich gebrauchten, auff den
diaetis ein stand da, den andern dort ahn sich zu ziehen. Auf welches
I. H. G.: Eben wenig kondten sie dieses glauben, indem sie euserlich so
große begierd zum frieden bezeigten, und doch solches medium, so zu er-
langung des friedens garnicht accomodabel, solten vorschlagen und behaub-
ten wollen, und daß bey einem christlichen konig die intention, solche junge
fursten, die mit dem krieg nichts zue thun gehabt, ihrer hereditet unschuldi-
gerweiß zu endsezen. Das Elsaß gehorte des erzherzogs Leopoldi erben, und
wurden sie sich erinnern, was vor diesem dem abgelebten erzherzogen Leo-
poldo fur offerten, sogar mit dem Kayserthumb geschehen, die prinzen
wurden in solche alienation nimmermehr willigen. Da Servien sich unwis-
send stellt, führt W aus, dieses Angebot sei kurz vor dem Tod des Erzher-
zogs zur Verhinderung der Wahl des jetzigen Kaisers gemacht worden.
Er Servient aber pliebe beym vorigen, meldent, man habe den Spaniern
vom reich absque diminuitione imperii so viel gelaßen, deßgleichen nun
auch ihnen, die sich ebensogutt alß die Spanier hielten, geschehen kondt,
und dadurch dannoch das reich nit verringern. Wie man dan auch alßdan
pro conservandis imperii iuribus mit ihnen wegen des Elsaß schon wurde
genugsamb capituliren und conditioniren konnen. W: Den Wert solcher
Zusagen Frankreichs zeigen der Regensburger Vertrag und die gegen die
Rechte des Reiches gerichtete Einrichtung des Parlaments in Metz. Hierauf
alß abermal von ihme Servient mit vielem exaggerirt, wie sonderlich
Franckreich der reichsstende libertet suchen thett, dagegen aber von I. H. G.
remonstrirt worden, daß solches in dem gebrauchenden medio den catho-
lischen die uncatholische durch starcke assistenz uber den haltz zu ziehen
und sich, auch ihren statum selbst in scheinbare gefahr zu sezen, gar weitt
fehlete, wodurch dan veruhrsacht, daß die catholische, weyln sie sich, meh-
rer desolation zue verhüetten, mit den außländischen nit coniungiren kond-
ten , sondern ahn Ihrer Kayserlichen Majestät allein hielten, viel contra
ipsas imperii leges mit den schweren contributionibus ertragen und ausste-
hen müsten. Sagte er, mit dem reich muste man frieden machen und
solches wegen der Spanier nicht underlaßen, quoad statum politicum werde
mans wol eins sein oder doch eins werden konnen, in puncto religionis habe
man den alten regulis nachzugehen. Worauf I. H. G.: Wan man den
alten regulis und religionfrieden recht nachginge und selbige nicht anderst,
zu der catholischen religion hochsten nachtheyl, außlägen und in einen
andern verstand umbsezen thette, wurde auß den sachen leicht zue kommen
sein. Negst diesem hat der Servient den discurß dahin gezogen, daß sie
mit den Schwedischen, soviel ihre confoederation anginge, allerdings einig,
sich auch ihrer trew gegen sie wol versichert hielten, und dahero wol zufrie-
den weren, daß die Schwedische vorhin mit der [!] Kayserlichen in puncto
satisfactionis verglichen. Der circulus Burgundicus, deßen autoritet und
vortheyl die Spanier auf reichstägen sich verscheidenerley mißbrauchten,
sey lapis offensionis; Carolus V. hette Artois und Hennegaw, so Gallicum
Belgicum genendt gewest und weder dem reich noch Spanien yemaln ge-
hört , von Franckreich bekommen, alsobald mit den Niederländischen pro-
vincien incorporirt, circulum Burgundicum vom reich eximirt und dannoch
daselbe obligirt, daß auß deßen mittelen dem Burgundischen craiß zu assi-
stiren seye. Von dieser materi seind I. H. G. wiederumb auf den punc-
tum praetensae satisfactionis kommen, und gesagt, daß Franckreich einigen
titulum habe, was sie von den Spanischen villeicht praetendiren möchten,
alß daß sie, was sub Francisco I. nachgegeben, wiederhaben wolten. Nun
hetten sie aber ahns Elsaß zumal kein ansprach, und wan sie daselbe mit
gewalt der waffen zu erzwingen gedencken solten, würde darauß keine be-
stendige versicherung des friedens erfolgen, indeme hernegst ihrem exempel
nach dergleichen ansprach wiederumb würde gemacht werden. Welches
Servient distinguirt, daß sie das Elsaß mit gewalt nit begerten, man solt es
ihnen auß gutem willen geben, da alßdan die ratio repetendi cessirte.
Hierdurch haben I. H. G. abermaln ursach genommen zu remonstriren,
wie unverandwortlich es seye, mit den Franzosischen waffen die catholi-
sche zu dem vergleich ratione ecclesiarum et ecclesiasticorum bonorum zu
zwingen. Und alß der Servient hiervon auf die Pfalzische sach kom-
men und vermeldet, daß mit Churbayern die cron Franckreich guter
freundschafft weren und dannoch die exercitus alle jahr sich tapffer mit-
einander herümbschlügen. Haben I. H. G. Churbayerns hierbey haben-
de displicenz contestirt und dem Servient zu bedencken geben, obs nicht
zeit, sich zu wehren, wan man einem solche gäst mit so starcken betrohun-
gen und anderwerz verspuhrten würckungen ins hauß schicken und selbiges
ganz umbkehren wolte. Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern hetten
in Franckreich keine volcker geschickt, sie wurden aber hingegen von ihnen
den Franzosen starck angegriffen und musten sich derentwegen, alßlang
man ihren friedlichen consiliis kein gehör geben wolte, nohtwendig weh-
ren . Der Servient hat hierauf der cron Franckreich gute affection gegen
Bayern abermalß wiederholet und angezeigt, daß ratione Palatinatus alhie
einiger vorschlag mit der alternation geschehen sein solte, welches sie ihres-
theylß zu thun bedenckens gehabt hetten. I. H. G. aber haben ihm ex-
plicirt , daß dieses allein discursus privatus sein musten, und Ihre Kayser-
liche Majestät noch keiner andern intention, weniger Churbayern darzu
einigergestalt sich verstehen werde. Wobey der Servient wiederumb
der cron Franckreich gute zuenaigung zu Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht , unangesehen dieselbe sogar mit Osterreich alliert, cum hac compa-
ratione wiederholet, daß der pfalzgraff mit ihnen gleichsamb confoederirt
und sie sich dannoch mehrers Churbayern alß seiner des pfalzgraffen affec-
tionirt bezeigten. Welches I. H. G. damit beandtworttet, man kondte
Ihre Churfürstliche Durchlaucht eben wie den vorigen konig in Franck-
reich von dem hauß Osterreich benennen, weyln sie beyde Austriacas ge-
habt und hetten
Vgl. oben S. 274 Anm. 3 und [ S. 8 Anm. 18 ] .
, und würde die cron Franckreich bekennen, daß bey einer
solchen koniginnen regierung sie bey ihrem statu nit ubell gefahren. Sonsten
würden, der Franzosen selbsteigener bekendtnus nach des haußes Oster-
reich bediehnte wol wissen, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern
kein herr seye, der von einem andern hauß dependentz nehme.
W bei den Bayern: Bericht Buschmanns. Vertraulich zur Hand gebrachter
Extrakt der protestantischen Gravamina
Vgl. unten [ S. 344 Anm. 1 ] .
. Gespräch mit Servien.
sionssache . – Nassau bei W.
Servien bei W: Nach Beilegung der Schwierigkeiten wegen Admission Magde-
burgs und der Pässe für die Mediatstände werde ohne weittere hindernus zu
den sachen geschritten werden und darauß seines konigs und aller ihrer eiff-
rige begierd und intention zum frieden erscheinen konnen. Sinnlosigkeit
spanisch-staatischer Sonderverhandlungen. Zur näheren Absprache der vom
Reich zu fordernden Satisfaktion wird Oxenstierna morgen nach Münster
kommen. Trauttmansdorffs Vorschlag mit Metz, Toul und Verdun unzurei-
chend . Zwar soll Trauttmansdorff gegenüber den Schweden sich auch wegen
Pinerolo geäußert haben, es seye aber nit wenig zue verwundern, daß die
Kayserlichen solcher sachen gedencken möchten, darahn doch der Kayser
nichts hette, auch nit einmal bey allen Savoyischen kriegen und vorgangenen
handlungen das geringste wegen einigen rechtens oder ansprach vorpracht,
weniger zue der auffgerichten vergleichen gezogen worden. Alß darauff I. H.
G., daß Pignorola feudum imperii, sagte er, das recht so der Kayser darahn
zu haben vermaint, konte der cron Franckreich ebensowol alß den Spaniern
mit dem, so sie in Italia ahn sich pracht, geschehen, gelaßen werden, solches
aber seye fur keine und weniger fur eine gnugsambe recompentzen und
satisfaction zue achten. Was der graff ferner dem Oxenstirn wegen demo-
liirung Breysach angedeut, seye wol lächerlich, nachdemaln dieser plaz nit
in Kayserlichen sondern ihr der Franzosen gewalt seye, consequenter die
demolition bey ihrem guttbefinden selbst stehe. Von deme nahmen
I. H. G. ursach zu fragen, was doch dan der cron Franckreich praetension
eigentlich seye? Warauf der Servient: Sie hetten alles jehnseith Rheins
biß ahn Tryer ein, woltens also innenbehalten. Welches I. H. G. dahin
beandworttet, sie wolten nicht dafur halten, daß solches der cron Franck-
reich oder einigem trewen ministro ernst sein konne, zuemalen es ganz kein
mittel zum frieden, auch den bißherzu mit außlaßung der schreiben ad
imperii status und sonst vorgebenen principiis zuwieder were. Was dieses
fur eine libertet der stend, die sie allezeit in der feder und gefuhrt, sein
solle, Mainz, Tryer, Collen Pfalz, und also 4 churfursten under sich zu
ziehen? Der Servient sagt hienwieder ridendo, er muste bekennen, daß
dergleichen große stätt alß Mainz und andere schwer sey zu manuteniren,
das Elsaß aber, soviell Osterreich biß dato darahn iure et dominio gehabt,
werden sie praetendiren, misten ebensowol reichsfursten alß die Spanier
sein, die sich ratione circuli Burgundici meisterlich gebrauchten, auff den
diaetis ein stand da, den andern dort ahn sich zu ziehen. Auf welches
I. H. G.: Eben wenig kondten sie dieses glauben, indem sie euserlich so
große begierd zum frieden bezeigten, und doch solches medium, so zu er-
langung des friedens garnicht accomodabel, solten vorschlagen und behaub-
ten wollen, und daß bey einem christlichen konig die intention, solche junge
fursten, die mit dem krieg nichts zue thun gehabt, ihrer hereditet unschuldi-
gerweiß zu endsezen. Das Elsaß gehorte des erzherzogs Leopoldi erben, und
wurden sie sich erinnern, was vor diesem dem abgelebten erzherzogen Leo-
poldo fur offerten, sogar mit dem Kayserthumb geschehen, die prinzen
wurden in solche alienation nimmermehr willigen. Da Servien sich unwis-
send stellt, führt W aus, dieses Angebot sei kurz vor dem Tod des Erzher-
zogs zur Verhinderung der Wahl des jetzigen Kaisers gemacht worden.
Er Servient aber pliebe beym vorigen, meldent, man habe den Spaniern
vom reich absque diminuitione imperii so viel gelaßen, deßgleichen nun
auch ihnen, die sich ebensogutt alß die Spanier hielten, geschehen kondt,
und dadurch dannoch das reich nit verringern. Wie man dan auch alßdan
pro conservandis imperii iuribus mit ihnen wegen des Elsaß schon wurde
genugsamb capituliren und conditioniren konnen. W: Den Wert solcher
Zusagen Frankreichs zeigen der Regensburger Vertrag und die gegen die
Rechte des Reiches gerichtete Einrichtung des Parlaments in Metz. Hierauf
alß abermal von ihme Servient mit vielem exaggerirt, wie sonderlich
Franckreich der reichsstende libertet suchen thett, dagegen aber von I. H. G.
remonstrirt worden, daß solches in dem gebrauchenden medio den catho-
lischen die uncatholische durch starcke assistenz uber den haltz zu ziehen
und sich, auch ihren statum selbst in scheinbare gefahr zu sezen, gar weitt
fehlete, wodurch dan veruhrsacht, daß die catholische, weyln sie sich, meh-
rer desolation zue verhüetten, mit den außländischen nit coniungiren kond-
ten , sondern ahn Ihrer Kayserlichen Majestät allein hielten, viel contra
ipsas imperii leges mit den schweren contributionibus ertragen und ausste-
hen müsten. Sagte er, mit dem reich muste man frieden machen und
solches wegen der Spanier nicht underlaßen, quoad statum politicum werde
mans wol eins sein oder doch eins werden konnen, in puncto religionis habe
man den alten regulis nachzugehen. Worauf I. H. G.: Wan man den
alten regulis und religionfrieden recht nachginge und selbige nicht anderst,
zu der catholischen religion hochsten nachtheyl, außlägen und in einen
andern verstand umbsezen thette, wurde auß den sachen leicht zue kommen
sein. Negst diesem hat der Servient den discurß dahin gezogen, daß sie
mit den Schwedischen, soviel ihre confoederation anginge, allerdings einig,
sich auch ihrer trew gegen sie wol versichert hielten, und dahero wol zufrie-
den weren, daß die Schwedische vorhin mit der [!] Kayserlichen in puncto
satisfactionis verglichen. Der circulus Burgundicus, deßen autoritet und
vortheyl die Spanier auf reichstägen sich verscheidenerley mißbrauchten,
sey lapis offensionis; Carolus V. hette Artois und Hennegaw, so Gallicum
Belgicum genendt gewest und weder dem reich noch Spanien yemaln ge-
hört , von Franckreich bekommen, alsobald mit den Niederländischen pro-
vincien incorporirt, circulum Burgundicum vom reich eximirt und dannoch
daselbe obligirt, daß auß deßen mittelen dem Burgundischen craiß zu assi-
stiren seye. Von dieser materi seind I. H. G. wiederumb auf den punc-
tum praetensae satisfactionis kommen, und gesagt, daß Franckreich einigen
titulum habe, was sie von den Spanischen villeicht praetendiren möchten,
alß daß sie, was sub Francisco I. nachgegeben, wiederhaben wolten. Nun
hetten sie aber ahns Elsaß zumal kein ansprach, und wan sie daselbe mit
gewalt der waffen zu erzwingen gedencken solten, würde darauß keine be-
stendige versicherung des friedens erfolgen, indeme hernegst ihrem exempel
nach dergleichen ansprach wiederumb würde gemacht werden. Welches
Servient distinguirt, daß sie das Elsaß mit gewalt nit begerten, man solt es
ihnen auß gutem willen geben, da alßdan die ratio repetendi cessirte.
Hierdurch haben I. H. G. abermaln ursach genommen zu remonstriren,
wie unverandwortlich es seye, mit den Franzosischen waffen die catholi-
sche zu dem vergleich ratione ecclesiarum et ecclesiasticorum bonorum zu
zwingen. Und alß der Servient hiervon auf die Pfalzische sach kom-
men und vermeldet, daß mit Churbayern die cron Franckreich guter
freundschafft weren und dannoch die exercitus alle jahr sich tapffer mit-
einander herümbschlügen. Haben I. H. G. Churbayerns hierbey haben-
de displicenz contestirt und dem Servient zu bedencken geben, obs nicht
zeit, sich zu wehren, wan man einem solche gäst mit so starcken betrohun-
gen und anderwerz verspuhrten würckungen ins hauß schicken und selbiges
ganz umbkehren wolte. Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Bayern hetten
in Franckreich keine volcker geschickt, sie wurden aber hingegen von ihnen
den Franzosen starck angegriffen und musten sich derentwegen, alßlang
man ihren friedlichen consiliis kein gehör geben wolte, nohtwendig weh-
ren . Der Servient hat hierauf der cron Franckreich gute affection gegen
Bayern abermalß wiederholet und angezeigt, daß ratione Palatinatus alhie
einiger vorschlag mit der alternation geschehen sein solte, welches sie ihres-
theylß zu thun bedenckens gehabt hetten. I. H. G. aber haben ihm ex-
plicirt , daß dieses allein discursus privatus sein musten, und Ihre Kayser-
liche Majestät noch keiner andern intention, weniger Churbayern darzu
einigergestalt sich verstehen werde. Wobey der Servient wiederumb
der cron Franckreich gute zuenaigung zu Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht , unangesehen dieselbe sogar mit Osterreich alliert, cum hac compa-
ratione wiederholet, daß der pfalzgraff mit ihnen gleichsamb confoederirt
und sie sich dannoch mehrers Churbayern alß seiner des pfalzgraffen affec-
tionirt bezeigten. Welches I. H. G. damit beandtworttet, man kondte
Ihre Churfürstliche Durchlaucht eben wie den vorigen konig in Franck-
reich von dem hauß Osterreich benennen, weyln sie beyde Austriacas ge-
habt und hetten
Vgl. oben S. 274 Anm. 3 und [ S. 8 Anm. 18 ] .
solchen koniginnen regierung sie bey ihrem statu nit ubell gefahren. Sonsten
würden, der Franzosen selbsteigener bekendtnus nach des haußes Oster-
reich bediehnte wol wissen, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht in Bayern
kein herr seye, der von einem andern hauß dependentz nehme.
W bei den Bayern: Bericht Buschmanns. Vertraulich zur Hand gebrachter
Extrakt der protestantischen Gravamina
Vgl. unten [ S. 344 Anm. 1 ] .