Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XII 19
1645 XII 19
Dienstag Deputatio ad gravamina
Vgl. APW [III A 4,1 S. 75ff] .
. – Brandenburger
Sekretär bei W: Empfehlung der brandenburgischen Interessen für die Zeit
von Wittgensteins Abwesenheit .
Mitteilung Nassaus: Einzug Trauttmansdorffs in Osnabrück und erstes
Gespräch mit den Schweden; außer für Erfurt und Stralsund wollen diese
kein freies Geleit für Mediatstände fordern, wohl aber für ihre Offiziere,
wogegen Trauttmansdorff keine Bedenken hatte. Frage einer neuen schwe-
dischen Vollmacht nach Krönung der Königin [...].
Trierer bei W. Antwort Kurkölns wegen Ehrenbreitstein: Er habe das
Depositum nur zum Nutzen des Reichs und des Erzstifts Trier sowie zur
Sicherheit seiner eigenen Lande übernommen und entlasse die Besatzung
gern wieder ihrer Pflicht gegen ihn. Trierer: Nochmaliger Dank des
Kapitels an Kurköln; ihr Ansuchen schloß jedoch auch ein, die Auswechs-
lung des Kommandanten beim Kaiser zu unterstützen. W: Trauttmans-
dorff hat ihm versichert, beim Kaiser dafür eingetreten zu sein und an
einer Trier zufriedenstellenden Erklärung nicht zu zweifeln. Bitte der
Trierer um Unterstützung wegen Abführung der spanischen Garnison in
Hammerstein. W verweist auf die bisherigen Kölner Schritte und ver-
spricht , bei Gelegenheit bei den Ksl. und Spaniern zu mahnen, während er
ohne ausdrücklichen Befehl hierin nicht selbständig vorgehen kann. Im
Zusammenhang mit den Friedensverhandlungen erwähnen die Trierer, daß
die Protestanten zu den Gravamina fast alle geringe, auch particular und
privatsachen [...] ziehen wolten, in specie auch die in camera zwischen
Churtryer und dem graffen von Wittgenstein wegen Freysperg strittige
sach
.
W: Auch die rechtlich entschiedene Hachenburger Sache
Die Herrschaft Hachenburg hatte Kurköln, nachdem sie 1606 beim Aussterben der Alt-
sayner Linie des Hauses Sayn an den mit der Erbtochter verheirateten Gf. Wilhelm III.
von Sayn-Wittgenstein (1569–1623) gekommen war, beim Tod von dessen Enkel Lud-
wig (1626–1636) als erledigtes Lehen des Erzstiftes eingezogen und an W gegeben.
Dagegen erhoben Ansprüche die Schwestern des letzten Grafen, vertreten durch ihre
Mutter Luise Juliana von Erbach (1603–1670), sowie die nicht von der Altsayner Linie
abstammenden Grafen von Sayn-Wittgenstein.
will
Wittgenstein wieder aufgreifen. Wurd aber beyderseiz ganz nicht rhatsamb
gehalten, mit dergleichen privatsachen sich bey dießem friedensnegotio zu
beladen, zumaln sonst, wan res iudicatae solchergestalt wiederumb solten
umbgestoßen werden, in große weittlauffigkeit gerathen und alhier viel zeit
von jahren damit hinpringen müste, welches absonderlich der zeit gar nicht
dienen werde. [...]
Vgl. APW [III A 4,1 S. 75ff] .
Sekretär bei W: Empfehlung der brandenburgischen Interessen für die Zeit
von Wittgensteins Abwesenheit .
Mitteilung Nassaus: Einzug Trauttmansdorffs in Osnabrück und erstes
Gespräch mit den Schweden; außer für Erfurt und Stralsund wollen diese
kein freies Geleit für Mediatstände fordern, wohl aber für ihre Offiziere,
wogegen Trauttmansdorff keine Bedenken hatte. Frage einer neuen schwe-
dischen Vollmacht nach Krönung der Königin [...].
Trierer bei W. Antwort Kurkölns wegen Ehrenbreitstein: Er habe das
Depositum nur zum Nutzen des Reichs und des Erzstifts Trier sowie zur
Sicherheit seiner eigenen Lande übernommen und entlasse die Besatzung
gern wieder ihrer Pflicht gegen ihn. Trierer: Nochmaliger Dank des
Kapitels an Kurköln; ihr Ansuchen schloß jedoch auch ein, die Auswechs-
lung des Kommandanten beim Kaiser zu unterstützen. W: Trauttmans-
dorff hat ihm versichert, beim Kaiser dafür eingetreten zu sein und an
einer Trier zufriedenstellenden Erklärung nicht zu zweifeln. Bitte der
Trierer um Unterstützung wegen Abführung der spanischen Garnison in
Hammerstein. W verweist auf die bisherigen Kölner Schritte und ver-
spricht , bei Gelegenheit bei den Ksl. und Spaniern zu mahnen, während er
ohne ausdrücklichen Befehl hierin nicht selbständig vorgehen kann. Im
Zusammenhang mit den Friedensverhandlungen erwähnen die Trierer, daß
die Protestanten zu den Gravamina fast alle geringe, auch particular und
privatsachen [...] ziehen wolten, in specie auch die in camera zwischen
Churtryer und dem graffen von Wittgenstein wegen Freysperg strittige
sach
Die Herrschaft Hachenburg hatte Kurköln, nachdem sie 1606 beim Aussterben der Alt-
sayner Linie des Hauses Sayn an den mit der Erbtochter verheirateten Gf. Wilhelm III.
von Sayn-Wittgenstein (1569–1623) gekommen war, beim Tod von dessen Enkel Lud-
wig (1626–1636) als erledigtes Lehen des Erzstiftes eingezogen und an W gegeben.
Dagegen erhoben Ansprüche die Schwestern des letzten Grafen, vertreten durch ihre
Mutter Luise Juliana von Erbach (1603–1670), sowie die nicht von der Altsayner Linie
abstammenden Grafen von Sayn-Wittgenstein.
Wittgenstein wieder aufgreifen. Wurd aber beyderseiz ganz nicht rhatsamb
gehalten, mit dergleichen privatsachen sich bey dießem friedensnegotio zu
beladen, zumaln sonst, wan res iudicatae solchergestalt wiederumb solten
umbgestoßen werden, in große weittlauffigkeit gerathen und alhier viel zeit
von jahren damit hinpringen müste, welches absonderlich der zeit gar nicht
dienen werde. [...]