Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XII 9

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1645 XII 9
Samstag W bei den Bayern. Schreiben des Lampadius,
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welches ganz gefehrlich und darauß desto nöttiger befunden worden, auff-
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zumercken , daß man sich bey admission des Magdeburgischen ad sessionem
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et votum mit dem reversal wol vorsehe und versichere. W: Vertrauliche
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Mitteilung, die Osnabrücker Stände hätten von Richtersberger gefordert,
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daß in Ws Namen niemandts, under was schein auch solches geschehe, dort-
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hin zum fürstenrhat moge verordnet werden, mit bedeutten, daß darzu die
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cron Schweden durchauß nit verstehen wolle. Man vermutet, daß Schwe-
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den
argumentiert, es habe Ws Stifter in seiner Hand, obwohl es für das
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ebenfalls besetzte Pommern Brandenburg die Stimme läßt und W einen
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Teil von Osnabrück noch innehat. Man beschließt, vorerst das Wissen um
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die Sache zu dissimulieren und Richtersberger per tertium ahn die hand zu
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geben, daß er deßhalber ahn I. H. G. nicht zu gelangen hette, in bedencken
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dadurch nur mehrer diffidenz under den reichsstenden, alß von deren
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theylß diß ungereumbte einstrewen herfließe [...] erweckt werden dörfft.
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Und ist sonsten diese zumutthung desto ungereimbter und gegen alle raison
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gehalten, daß man ex parte catholicorum allen, auch mediatstenden, sogar
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auch rebellen, fur welche andererseits die passaporten urgirt worden, die
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erscheinung hier und zu Oßnabruck zugegeben. Bayern: Ihnen wird die

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Session im Osnabrücker Fürstenrat bestritten, weil Bayern dann im Kur-
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und
Fürstenrat inter deputatos ordinarios bei den Re- und Korrelationen
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sei. Sie zweifeln, ob deshalb Dr. Ernst

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Dr. Johann Ernst (1604–1667), bayerischer Hofrat; im Oktober 1645 als bayerischer
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Fürstenratsvertreter entsandt. Vgl. APW [ III A 1,1 S. 323 Anm. 3 ] .
, wie vorgesehen, herübergehen
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kann, und wollen bis auf weitere Befehle die Sache ebenfalls dissimu-
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lieren
. W: Daß diesergleichen impertinentien sich nit einbilden, weniger
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approbiren konden, und seye wol nichts zu zweifflen, daß solches dahin
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angesehen, damit in abwesen der Churbayerischen gesandten alß herzogen
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die protestirende den Magdeburgischen auf der weltlichen banck vornahn
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und ad primum locum pringen, auch zu den re- und correlationibus deputi-
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ren kondten, wadurch den catholischen noch mehrer praeiudiz und gefehr-
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liche consequentzien wurde zugezogen.

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Mitteilung der Mainzer: Von den Ksl. geänderter Revers mit Protokoll-
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extrakt , Schreiben an die Deputierten nach Osnabrück und Beglaubigungs-
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schreiben

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Anlage 162–165: Protestantische Form des Magdeburger Admissionsreverses (Druck:
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J. G. Meiern II S. 71 ) mit Änderungen der Ksl.; Extrakt des ksl. Protokolls 1645 X 26
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über die Verhandlungen mit den Mediatoren in der Admissionsfrage (vgl. APW III
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C 2,1 S. 461ff); Konzept der Instruktion für die münsterischen Deputierten nach Osna-
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brück ; Konzept des Kreditivs für die münsterischen Deputierten.
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