Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XI 11

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1645 XI 11
Samstag Oelhafen

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In Münster seit 1645 XI 8.
bei Buschmann: Die Osnabrücker
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Stände haben ihn ersucht, zur Beilegung des Admissionsstreites zu mahnen;
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andernfalls werde es zur Trennung der Stände kommen, nachdem die
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Expedition des Bedenkens zur ksl. Responsion bisher von solchen, qui mitioris
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sunt consilii, verhindert worden ist, damit vermittelst der vorhin schon be-
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liebsten mixtur der catholischen und Augspurgischen confessionsverwand-
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ten ahn beyden orthen communicato consilio das werck angegriffen und
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also under den stenden beßere einigkeit erhalten werden möcht. Er kondt in
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vertrawen nicht verhalten, daß viel under ermelten stenden, welche solche
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separation nicht hoch achten und fast darauf tringen thetten, under dem
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vorwand, daß ohnedas bey abhandlung der gravaminum man ex natura rel
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in partes tretten müste, solche gravamina aber den maisten theyl der ubri-
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gen materiae propositionis ahn sich ziehen thetten. Er aber seinestheylß
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hette ein abschew davon, wol erachtend, was solches fur ein grundstein zu
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verbitterung der gemutther und genzlicher divulsion legen werde. 2. Da die
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Behandlung der Gravamina unvermeidlich ist, mögen die Katholiken auch
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zur Zeitersparnis ihre Meinung schon zu Papier bringen. 3. Da die Schwe-
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den
vor Bewilligung des Geleits für die Mediatstände nicht verhandeln

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wollen, muß bei den Ksl. auf eine Resolution gedrungen werden. Busch-
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mann
: Wie ungutlich nicht nur den catholischen, daß man in ipso limine in
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die admission wieder das herkommen abnöttigen wolle, sondern auch dem
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gemeinen weesen gar schädlich darahn geschehe, daß dadurch die gemeine
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friedenshandlung prolongirt. Es stunde aber doch deßen uneracht zu hof-
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fen , daß man sich eines mittelß darin werde vergleichen konnen, und also
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eine unnoth sein, daßwegen zu einer separation sich zu erklehren [...]. Den
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punctum gravaminum aber betreffend, wurde seines ermessens die schrifft-
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wechßlung zu nichts anderß alß weitterung dienen; die fundamenta utrius-
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que partis weren vorhin gnugsamb bekandt, es wurde aber vornemblich
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darahn liegen, daß man annehmbliche media compositionis treffen kondte.
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Wegen der Mediatstände ist ein Kompromiß vorgeschlagen, den die Ksl.
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den Schweden mitteilen werden und mit dem diese vermutlich zufrieden
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sind . Oelhafen: Daß mit den beyden letztern ers dahingestelt sein ließe,
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des ersten halber aber werde das werck vornehmblich in celeritate bestehen,
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dan nit allein die stend zu Oßnabruck fast mit ungedult auf die erklehrung
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wartten, auch bey lengerem verzug besorglich von der schon weitt gelang-
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ten resolution ferner nit zu divertiren sein, sondern habe es das ansehen,
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daß die Schwedische darumb ihre herueberkunfft (bey welcher sie sich mit
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den Franzosen zu vergleichung der replic auf die Kayserliche responsion
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veranlast) bißherzu außgestelt. Bei längerem Zögern können sich weitere
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Administratoren angeben und die Kronen die bisher auf Magdeburg be-
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schränkte
Admission auch für diese fordern. Buschmann: Was die
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frembde cronen und daß den stenden zu Oßnabruck die hand gleichsamb
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gebunden belanget, leichtlich zu gedenken were, daß selbige sich dieser sach
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nur darumb angenommen, weyln sie verspuhrt, daß ihnen dieselbe zu
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underhaltung der dissidiorum under den stenden nuzlich, solche dissidia
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aber das einzige nutrimentum und substantz ihrer waffen werden. Wan
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aber Magdeburg und andere zu Oßnabruck anwesende stende von dießem
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unbillichen anmutthen ultro abstehen, wurden sie von den Schweden zu
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erscheinen nicht genöttiget werden konnen. Betreffend die befahrende Sepa-
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ration der stende, werde den Augspurgischen confessionsverwandten da-
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durch ebensowenig nuzens alß den catholischen endstehen, weylen darmit
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beyden cronen Franckreich und Schweden nur ein gutes spiel gemacht
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wurde, die sich aber des praetextus libertatis lenger nit, alß biß sie ganz
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meister sein, bediehnen werden, und demnegst in gleichmeßiger gefahr be-
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griffene undertrucken. Er andworttete quoad 1., daß wan die Magde-
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burgische selbsten pure abstehen und favori suo ultro renunciirten, er wol
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glaub, daß alßdan die Schweden sich ihrer nit wurden annehmen, wozu
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aber die Magdeburgische nit zu pringen weren. Quoad 2. erkendte er selbst
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wol, daß die separatio keinem theyl nuzlich sein werde, dahero er selbe
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desto lieber verhuttet sehen wolt, es seyen aber auch andere stend, sonder-

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lich die Niedersachsische, welche die gefahr so hoch nicht apprehendirten.
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Hierneben hat er angedeuttet, daß obwoln von dem Osterreicnischen direc-
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torio iezo der Doctor Richtersperger nacher Oßnabruh sich begebe, so wur-
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den doch dadurch die consultationes in kein andern stand gebracht werden
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konnen, dan die Oßnabruckische alberait simpliciter under einander ge-
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schlossen , daß ehe und bevor die Magdeburg unnd Hessen Casselische ses-
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sion zur richtigkeit kommen, sie aut ansagen der Osterreichischen zu rhat
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nicht erscheinen wolten. Und werde also bemelter Dr. Rittersperger, wan er
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dieserthalb die resolution nit mit hinuberpring, doch keinen nuzen schaffen
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konnen, alß etwa das werck durch gute vertrostung ad partem bey einem
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und andern dahin zue underbawen, daß die resolution ratione separationis
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vermitten pleibe.

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