Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 XI 4
1645 XI 4
Samstag Kurfürsten- und Fürstenrat
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 381ff ] .
. – Vor der Sitzung
Buschmann bei Volmar. Bitte um Information über die Haltung des Kai-
sers zu der heute anstehenden Frage der Pässe für Mediatstädte und Unter-
tanen . Volmar: Außer der Responsion liegt kein besonderer Befehl vor;
aus ihr ergibt sich, daß dem Kaiser, wan sich darahn die tractatus stoßen oder
aufhalten solten, nicht zuwieder, daß die mediati, welche sich bey diesem
werck in specie interessirt halten mochten, hieher verglaithet wurden [...].
Daß man nun aber von solcher in responsionibus begriffenen erklehrung
abweichen solt, wiße er nicht zu rathen, hingegen wurde sich auch nicht
thun laßen, der frembden cronen petitum simpliciter zu verwaigern, weylen
zu besorgen, daß sie dadurch anlaß zu aufhebung der tractaten suchen und
nehmen und bey vielen stenden darin beyfall finden werden. Wan aber ein
mittlerer weg zu treffen, were wol nit undienlich, [...] wan den Schweden
ahn hand mochte gegeben werden, daß sie diejenige, welche sie zu den trac-
taten verglaitthet haben wollen, vermog der Kayserlichen erklehrung iezt
zu benennen, yedoch die hand eben nicht gebunden sein solt, hernegst,
wan sich andere mehr angeben, solche gleichergestalt namhafft zu machen.
Nach der Umfrage im Kurfürstenrat Gespräch Buschmanns mit Wittgen-
stein . Dieser skeptisch über den Erfolg der jetzt publizierten Amnestie
Aufhebung des effectus suspensivus der durch ksl. Edikt 1641 VIII 20 publizierten, mit
dem Stand von 1627 für geistliche und 1630 für weltliche Güter am Prager Frieden
orientierten Generalamnestie (vgl. K. Bierther S. 145ff) durch ksl. Edikt 1645 X 10
(Druck: J. G. Meiern II S. 4 ff); vgl. APW III A 1,1 S. 381ff.
,
weylen darinnen nicht nur nachdenckliche clausuln befindlich, sondern
auch auf die Regenspurgische amnistiam de anno 1641 sich beziehe, in wel-
cher ebensoviel limitationes und restrictiones beschehen, daß dadurch der
zweck nicht werde erreicht werden [...]. Wie das gold, wan es nicht pur, zu
der medicin nicht dienlich, also wurde auch solche unlauttere amnisti zum
frieden wenig ersprießlich sein. Wie dan auch diejenige, denen von ihren
abgenommenen land und guttern noch etwas ermanglet, nimmer under-
laßen wurden, wo sie nur konden und mochten, sich anzuhencken und
dadurch diese motus zu underhalten, auch wol newe zu erwecken, dahero
ihnen beduncke, einen noch viel bluttigeren krieg, alß yemalen geweßen,
vor augen zu sehen. Als Satisfaktion fordert Schweden nun ganz Vor-
pommern , wofür es Brandenburg andere Länder verschaffen will. Der
canzler Buschmann andwort ridendo, ob sie dan Seiner Churfürstlichen
Durchlaucht Ingermanland oder Carellen oder ein andere provinz in
Schweden dafur abtretten wolten. Replicirte der graff von Wittgen-
stein , dafur wollen die Schweden die herren catholische sorgen laßen, sie
Churbrandenburgische wurden aber soviel dagegen wehren helffen alß
muglich.
Vgl. APW [ III A 1,1 S. 381ff ] .
Buschmann bei Volmar. Bitte um Information über die Haltung des Kai-
sers zu der heute anstehenden Frage der Pässe für Mediatstädte und Unter-
tanen . Volmar: Außer der Responsion liegt kein besonderer Befehl vor;
aus ihr ergibt sich, daß dem Kaiser, wan sich darahn die tractatus stoßen oder
aufhalten solten, nicht zuwieder, daß die mediati, welche sich bey diesem
werck in specie interessirt halten mochten, hieher verglaithet wurden [...].
Daß man nun aber von solcher in responsionibus begriffenen erklehrung
abweichen solt, wiße er nicht zu rathen, hingegen wurde sich auch nicht
thun laßen, der frembden cronen petitum simpliciter zu verwaigern, weylen
zu besorgen, daß sie dadurch anlaß zu aufhebung der tractaten suchen und
nehmen und bey vielen stenden darin beyfall finden werden. Wan aber ein
mittlerer weg zu treffen, were wol nit undienlich, [...] wan den Schweden
ahn hand mochte gegeben werden, daß sie diejenige, welche sie zu den trac-
taten verglaitthet haben wollen, vermog der Kayserlichen erklehrung iezt
zu benennen, yedoch die hand eben nicht gebunden sein solt, hernegst,
wan sich andere mehr angeben, solche gleichergestalt namhafft zu machen.
Nach der Umfrage im Kurfürstenrat Gespräch Buschmanns mit Wittgen-
stein . Dieser skeptisch über den Erfolg der jetzt publizierten Amnestie
Aufhebung des effectus suspensivus der durch ksl. Edikt 1641 VIII 20 publizierten, mit
dem Stand von 1627 für geistliche und 1630 für weltliche Güter am Prager Frieden
orientierten Generalamnestie (vgl. K. Bierther S. 145ff) durch ksl. Edikt 1645 X 10
(Druck: J. G. Meiern II S. 4 ff); vgl. APW III A 1,1 S. 381ff.
weylen darinnen nicht nur nachdenckliche clausuln befindlich, sondern
auch auf die Regenspurgische amnistiam de anno 1641 sich beziehe, in wel-
cher ebensoviel limitationes und restrictiones beschehen, daß dadurch der
zweck nicht werde erreicht werden [...]. Wie das gold, wan es nicht pur, zu
der medicin nicht dienlich, also wurde auch solche unlauttere amnisti zum
frieden wenig ersprießlich sein. Wie dan auch diejenige, denen von ihren
abgenommenen land und guttern noch etwas ermanglet, nimmer under-
laßen wurden, wo sie nur konden und mochten, sich anzuhencken und
dadurch diese motus zu underhalten, auch wol newe zu erwecken, dahero
ihnen beduncke, einen noch viel bluttigeren krieg, alß yemalen geweßen,
vor augen zu sehen. Als Satisfaktion fordert Schweden nun ganz Vor-
pommern , wofür es Brandenburg andere Länder verschaffen will. Der
canzler Buschmann andwort ridendo, ob sie dan Seiner Churfürstlichen
Durchlaucht Ingermanland oder Carellen oder ein andere provinz in
Schweden dafur abtretten wolten. Replicirte der graff von Wittgen-
stein , dafur wollen die Schweden die herren catholische sorgen laßen, sie
Churbrandenburgische wurden aber soviel dagegen wehren helffen alß
muglich.