Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 X 10
1645 X 10
Dienstag Bayern bei W. Vortrag auf Befehl des Kurfür-
sten : 1. Dieser weiter der Meinung, die Erwähnung Spaniens in Art. 3 der
ksl. Responsion sei auszulassen. Die Pfälzer Sache nicht durch Erwähnung
gleichsam zur Verhandlung anzubieten, wiewohl man, wenn die andere
Seite sie vorbringt, ihre Behandlung nicht ablehnen wird. 2. Mitteilung der
Mainzer Bedenken zur ksl. Antwort: Bei Erwähnung der Stillstandsver-
handlungen klarzustellen, daß die Hauptverhandlungen weitergehen; die
Behandlung der Gravamina entsprechend dem Frankfurter Beschluß auf
den 1. Mai 1646 zu verschieben; das Versprechen Feuquières’ von 1634 zu
erwähnen, daß Frankreich außer der Freiheit der Stände vom Reich keine
Satisfaktion begehre
. 3. Zur Vermeidung von Zeitverlust durch den Ad-
missionsstreit Übergabe der ksl. Antwort an Franzosen und Schweden, die
dann die Stellungnahme der Reichsstände abwarten können. W: 1. Die
Erwähnung Spaniens nicht mehr zu ändern, es stehe aber darauff zu er-
wartten , ob die Franzosen und uncatholische solches unberuhrt laßen wer-
den , undt werde es die intention bey ein oder anderm ohninteressirten stand
nicht haben, sich in die Spanische händel einzumischen [...]. In der Pfälzer
Sache wird Köln sich ganz nach Bayern richten. Ad 2. Seye dieser passus
von den hiesigen Kayserlichen in effectu auf den verstand gerichtet. Beym
zweytten membro ratione gravaminum stunde W sehr ahn, ob davon inzo
dergestalt zu moviren, zuemalen die protestirende diesen punctum vor allen
andern, wie es scheint, vorgenommen haben und zu andern sachen vorher
nit schreitten wollen, da dan solches, wan der terminus ins kunfftigen jahr
hienaußgestelt, große verlengerung geben würde. Das dritte quoad satis-
factionem Gallorum kondte zwarn zu seiner zeit, weiln die resolutiones
alberait ubergeben, bey vorgemeltem articulo 13 in acht genommen werden,
es stunde aber zu besorgen, die cron Franckreich werde seitther dem bey so
vielen glucklichen progreßen solche intention geändert haben und dabey
zue bestehen nit gedencken. 3. Wegen Übergabe der ksl. Antwort war W
derselben Meinung, doch beunruhigt ihn, daß Wittgenstein/Löben den Ksl.
den gleichen Vorschlag mit dem Zusatz gemacht haben, es möchten alßdan
die coronen sehen, wie sie mit den stenden auch eins wurden. Welches I. H.
G. auß vielen ursachen sehr bedencklich vorkehme, dan 1. wurden die
stendt vom Kayser alß ihrem oberhaubt separirt, da biß dato niemaln
erhört, daß der Kayser seyne erklehrung, auch die stende absonderlich ohne
vorgangene vergleichung, vorauß in so wichtiger sachen von sich geben. So
falle ihro auch pro 2. dieses bey, was unlengst der St. Romain gegen sie ge-
dacht , daß die stende nicht pro consiliariis Caesaris, sondern zu dem end
hier sein solten, daß wan der Kayser der coronen billichmeßige conditiones
nicht acceptiren wolt, sie die stend ihnen darzu erinnern bewegen und
halten solten. Und eben darumb pro 3. thetten die protestirenden dießen
conventum pro extraordinario halten, damit sie mit dergleichen novitäten
zu durchpringung ihres intents in damnum catholicorum et futura praeiudi-
cia heranzukommen einigen schein haben möchten. 4. Hab man gewißlich
zuzutrawen, daß die Franzosen und Schweden tali casu mit den congregir-
ten stenden offentlich utrobique ad partem, novo et inaudito exemplo,
tractiren und denselben gegen Ihre Kayserliche Majestät und der autoritet
und hoheit gefährlicherweiß ihre gewohnliche unbegründte klagten mehrers
in die ohren hangen, dadurch selbige gegen Ihre Majestät noch weitters
auffwigglen, auch under den stenden selbst grosere uneinigkeit stifften
würden. 5. Auch ohn allen zweiffel alhier die Hessisch- und zu Oßnabruck
die Magdeburg nebenst mehr andern außgeschlossenen stenden zu erschei-
nen von ihnnen beruffen, ab welchem dan allers gegen dem respect zu Ihre
Kayserliche Majestät wieder die reichsconstitutiones und die vernunfft
fallen wurde, so auf diese weiß den coronen gleichsamb ultro, was sie
periculose hactenus gesucht, ahn die hand geben thette etc. Und seye I. H.
G. einmal dieser rhat und anschlag umb desto mehrer, daß er von den
Churbrandenburgischen herruhre, verdächtig. Bayern: Befinden zwarn
die angeführte considerationes gutt, es seye aber nur dieß, daß man sich
großer zeitverlierung zu befahren habe. I. H. G. andwortteten, daß sie
es dahin gestelt sein ließen, aber nicht sehen konden, daß nit diese besor-
gende und rationabiliter nit auspleibende gefehrlichkeiten dem reich meh-
rers schaden solte. [...]
sten : 1. Dieser weiter der Meinung, die Erwähnung Spaniens in Art. 3 der
ksl. Responsion sei auszulassen. Die Pfälzer Sache nicht durch Erwähnung
gleichsam zur Verhandlung anzubieten, wiewohl man, wenn die andere
Seite sie vorbringt, ihre Behandlung nicht ablehnen wird. 2. Mitteilung der
Mainzer Bedenken zur ksl. Antwort: Bei Erwähnung der Stillstandsver-
handlungen klarzustellen, daß die Hauptverhandlungen weitergehen; die
Behandlung der Gravamina entsprechend dem Frankfurter Beschluß auf
den 1. Mai 1646 zu verschieben; das Versprechen Feuquières’ von 1634 zu
erwähnen, daß Frankreich außer der Freiheit der Stände vom Reich keine
Satisfaktion begehre
missionsstreit Übergabe der ksl. Antwort an Franzosen und Schweden, die
dann die Stellungnahme der Reichsstände abwarten können. W: 1. Die
Erwähnung Spaniens nicht mehr zu ändern, es stehe aber darauff zu er-
wartten , ob die Franzosen und uncatholische solches unberuhrt laßen wer-
den , undt werde es die intention bey ein oder anderm ohninteressirten stand
nicht haben, sich in die Spanische händel einzumischen [...]. In der Pfälzer
Sache wird Köln sich ganz nach Bayern richten. Ad 2. Seye dieser passus
von den hiesigen Kayserlichen in effectu auf den verstand gerichtet. Beym
zweytten membro ratione gravaminum stunde W sehr ahn, ob davon inzo
dergestalt zu moviren, zuemalen die protestirende diesen punctum vor allen
andern, wie es scheint, vorgenommen haben und zu andern sachen vorher
nit schreitten wollen, da dan solches, wan der terminus ins kunfftigen jahr
hienaußgestelt, große verlengerung geben würde. Das dritte quoad satis-
factionem Gallorum kondte zwarn zu seiner zeit, weiln die resolutiones
alberait ubergeben, bey vorgemeltem articulo 13 in acht genommen werden,
es stunde aber zu besorgen, die cron Franckreich werde seitther dem bey so
vielen glucklichen progreßen solche intention geändert haben und dabey
zue bestehen nit gedencken. 3. Wegen Übergabe der ksl. Antwort war W
derselben Meinung, doch beunruhigt ihn, daß Wittgenstein/Löben den Ksl.
den gleichen Vorschlag mit dem Zusatz gemacht haben, es möchten alßdan
die coronen sehen, wie sie mit den stenden auch eins wurden. Welches I. H.
G. auß vielen ursachen sehr bedencklich vorkehme, dan 1. wurden die
stendt vom Kayser alß ihrem oberhaubt separirt, da biß dato niemaln
erhört, daß der Kayser seyne erklehrung, auch die stende absonderlich ohne
vorgangene vergleichung, vorauß in so wichtiger sachen von sich geben. So
falle ihro auch pro 2. dieses bey, was unlengst der St. Romain gegen sie ge-
dacht , daß die stende nicht pro consiliariis Caesaris, sondern zu dem end
hier sein solten, daß wan der Kayser der coronen billichmeßige conditiones
nicht acceptiren wolt, sie die stend ihnen darzu erinnern bewegen und
halten solten. Und eben darumb pro 3. thetten die protestirenden dießen
conventum pro extraordinario halten, damit sie mit dergleichen novitäten
zu durchpringung ihres intents in damnum catholicorum et futura praeiudi-
cia heranzukommen einigen schein haben möchten. 4. Hab man gewißlich
zuzutrawen, daß die Franzosen und Schweden tali casu mit den congregir-
ten stenden offentlich utrobique ad partem, novo et inaudito exemplo,
tractiren und denselben gegen Ihre Kayserliche Majestät und der autoritet
und hoheit gefährlicherweiß ihre gewohnliche unbegründte klagten mehrers
in die ohren hangen, dadurch selbige gegen Ihre Majestät noch weitters
auffwigglen, auch under den stenden selbst grosere uneinigkeit stifften
würden. 5. Auch ohn allen zweiffel alhier die Hessisch- und zu Oßnabruck
die Magdeburg nebenst mehr andern außgeschlossenen stenden zu erschei-
nen von ihnnen beruffen, ab welchem dan allers gegen dem respect zu Ihre
Kayserliche Majestät wieder die reichsconstitutiones und die vernunfft
fallen wurde, so auf diese weiß den coronen gleichsamb ultro, was sie
periculose hactenus gesucht, ahn die hand geben thette etc. Und seye I. H.
G. einmal dieser rhat und anschlag umb desto mehrer, daß er von den
Churbrandenburgischen herruhre, verdächtig. Bayern: Befinden zwarn
die angeführte considerationes gutt, es seye aber nur dieß, daß man sich
großer zeitverlierung zu befahren habe. I. H. G. andwortteten, daß sie
es dahin gestelt sein ließen, aber nicht sehen konden, daß nit diese besor-
gende und rationabiliter nit auspleibende gefehrlichkeiten dem reich meh-
rers schaden solte. [...]