Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 IX 27
1645 IX 27
Mittwoch Absprache mit den Bayern, wonach Reck im
Namen beider Gesandtschaften die Ksl. und Mediatoren über die letzten
Gespräche informieren soll.
Reck bei Chigi. Dieser erfreut, daß man sich also bestendig und behertzt in
einer so gerechten sach bezeige; er seines theilß, so viel Heßenn und das
interesse der catholischenn anginge, trette auß dem officio mediationis
und stellete sich alß partem da; wie er dan solches denn Frantzosen noch
gesteren gesagt, indeme er den Venetum, alß diese materie mit ime tractirt,
auf sein begehren accampagnirt. Dabei hat er den Franzosen, die ihren
Eifer für die Religion rühmten, vorgehalten, daß durch ihre Teilnahme am
Krieg die Kirche bisher nur gelitten habe. Wegen Hessen würden sie gern
ein temperamentum sehen unnd mit einem oder annderen actu admissionis
sich woll [...] contentiren laßen, worüber Contarini vermitteln soll.
Reck: Die Frantzosen gingen auf ihren respect, so muste man hierinnen
auch imperatoris et imperii interesse wol consideriren, und wehre admissio
Hassorum pro una vel duabus vicibus kein temperamentum, alß lang sie nit
außgesohnet, sondern wurde dadurch ein solcher bruch in der reichsordt-
nung unnd gegen Ihrer Kayserlichen Majestät authoritet geschehen, daß eß
viele unersetzliche böse consequentias nach sich ziehen wurde. Wan ie etwas
in specie pro aliqua satisfactione Gallis danda geschehen solte, so were
genug, wan man mit den Heßen nach dem Regenspurgischen modo sich
gubernirte. Dieses des Heßen begehren hette ein gar weites außsehen, unnd
wan sie die admission erhieltenn, so wurden sie die waffen alios condem-
nando iustificirenn und den punctum von innen begehrter satisfaction unnd
recompens zu behaupten gedenckenn. Chigi hält für richtig, daß auch
Contarini informiert wird, am besten durch die Ksl., und ermuntert Reck,
er möge seinetwegen den Kayserlichen herren gesandten wol sagen, daß sie
nur bestenndig pleiben solten.
Reck bei Volmar
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 437f ] .
, hinzu später Nassau. Nassau berichtet, Contarini habe
gestern mitgeteilt, die Franzosen blieben dabei, daß wie beim Passauer Ver-
trag auch jetzt alle Stände zugelassen werden müßten, andernfalls dürfte
Hessen den Kongreß verlassen und Frankreich sich mit ihm solidarisch er-
klären . Nassau hat geantwortet, die Drohung befremde ihn, da Hessen bei
den Verhandlungen seine Sache vorbringen und durch Annahme der frühe-
ren ksl. Erklärung die Akkomodation erlangen könne; der Paßawischer
vertrag wurde hiebey ubel allegirt, unnd wan es endtlich bey so unbegrün-
deter ursach den Frantzosen belustete, die tractaten zu abrumpiren, so wur-
den sie Ihrer Majestät nit verdencken, daß sie per manifestum der gantzen
weit dieser sachen beschaffenheit zu erkennen geben. Mit Volmar wird ver-
einbart , daß Freitag die Ksl. den Mediatoren darlegen, daß kein tempera-
mentum in admissione, quamdiu landtgravia in isto statu persistit, zue
finden. Eß wehre sonsten wol zu sorgen, daß der Venetus, so in allem mit
den cronen die sachenn zu bilanciren gedachte, indeme es bekennet, daß
authoritas Caesaris in exclusione Hassorum erhalten wurde, solches zu ver-
mittelen gedencken mogte, damit Ihre Kayserliche Majestät den vortheil
unnd authoritet allein nit erhielten, dahero einer gueten circumspection und
bestendigkeit vonnotthen. Nachricht, daß St. Romain in Osnabrück die
Schweden zum Widerstand gegen den Ausschluß Hessens bewegen sollte,
wozu diese sich, da sie die Sache für unbillig halten, nur widerstrebend be-
reitgefunden haben.
[...]
Namen beider Gesandtschaften die Ksl. und Mediatoren über die letzten
Gespräche informieren soll.
Reck bei Chigi. Dieser erfreut, daß man sich also bestendig und behertzt in
einer so gerechten sach bezeige; er seines theilß, so viel Heßenn und das
interesse der catholischenn anginge, trette auß dem officio mediationis
und stellete sich alß partem da; wie er dan solches denn Frantzosen noch
gesteren gesagt, indeme er den Venetum, alß diese materie mit ime tractirt,
auf sein begehren accampagnirt. Dabei hat er den Franzosen, die ihren
Eifer für die Religion rühmten, vorgehalten, daß durch ihre Teilnahme am
Krieg die Kirche bisher nur gelitten habe. Wegen Hessen würden sie gern
ein temperamentum sehen unnd mit einem oder annderen actu admissionis
sich woll [...] contentiren laßen, worüber Contarini vermitteln soll.
Reck: Die Frantzosen gingen auf ihren respect, so muste man hierinnen
auch imperatoris et imperii interesse wol consideriren, und wehre admissio
Hassorum pro una vel duabus vicibus kein temperamentum, alß lang sie nit
außgesohnet, sondern wurde dadurch ein solcher bruch in der reichsordt-
nung unnd gegen Ihrer Kayserlichen Majestät authoritet geschehen, daß eß
viele unersetzliche böse consequentias nach sich ziehen wurde. Wan ie etwas
in specie pro aliqua satisfactione Gallis danda geschehen solte, so were
genug, wan man mit den Heßen nach dem Regenspurgischen modo sich
gubernirte. Dieses des Heßen begehren hette ein gar weites außsehen, unnd
wan sie die admission erhieltenn, so wurden sie die waffen alios condem-
nando iustificirenn und den punctum von innen begehrter satisfaction unnd
recompens zu behaupten gedenckenn. Chigi hält für richtig, daß auch
Contarini informiert wird, am besten durch die Ksl., und ermuntert Reck,
er möge seinetwegen den Kayserlichen herren gesandten wol sagen, daß sie
nur bestenndig pleiben solten.
Reck bei Volmar
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 437f ] .
gestern mitgeteilt, die Franzosen blieben dabei, daß wie beim Passauer Ver-
trag auch jetzt alle Stände zugelassen werden müßten, andernfalls dürfte
Hessen den Kongreß verlassen und Frankreich sich mit ihm solidarisch er-
klären . Nassau hat geantwortet, die Drohung befremde ihn, da Hessen bei
den Verhandlungen seine Sache vorbringen und durch Annahme der frühe-
ren ksl. Erklärung die Akkomodation erlangen könne; der Paßawischer
vertrag wurde hiebey ubel allegirt, unnd wan es endtlich bey so unbegrün-
deter ursach den Frantzosen belustete, die tractaten zu abrumpiren, so wur-
den sie Ihrer Majestät nit verdencken, daß sie per manifestum der gantzen
weit dieser sachen beschaffenheit zu erkennen geben. Mit Volmar wird ver-
einbart , daß Freitag die Ksl. den Mediatoren darlegen, daß kein tempera-
mentum in admissione, quamdiu landtgravia in isto statu persistit, zue
finden. Eß wehre sonsten wol zu sorgen, daß der Venetus, so in allem mit
den cronen die sachenn zu bilanciren gedachte, indeme es bekennet, daß
authoritas Caesaris in exclusione Hassorum erhalten wurde, solches zu ver-
mittelen gedencken mogte, damit Ihre Kayserliche Majestät den vortheil
unnd authoritet allein nit erhielten, dahero einer gueten circumspection und
bestendigkeit vonnotthen. Nachricht, daß St. Romain in Osnabrück die
Schweden zum Widerstand gegen den Ausschluß Hessens bewegen sollte,
wozu diese sich, da sie die Sache für unbillig halten, nur widerstrebend be-
reitgefunden haben.
[...]