Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 IX 21

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1645 IX 21
Donnerstag Kurfürsten- und Fürstenrat . Dabei kommen
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auf Vorschlag Ws die Vertreter der katholischen Kurfürsten überein, bei
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den Mediatoren Gegenvorstellungen gegen die durch die Franzosen bei
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Contarini eingegebenen Informationen Magdeburgs, Kassels und Durlachs
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zu erheben. Das Bedenken der Mainzer, sie hätten Chigi die Visite noch
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nicht gegeben, beseitigt W damit, daß auch Longueville vor den offiziellen
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Visiten mit Verhandlungen begonnen habe. Mit den Bayern allein verein-
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bart
W, deshalb auch bei den Franzosen Vorstellungen zu erheben; die
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Mainzer sollen wegen der Visitenfrage nicht zugezogen werden, zumal die
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Franzosen sich in ihrem Beisein also nicht alß gegen I. H. G. und ihnnen
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von Haßlang, mitt dehnen sie offters communicirt, expectoriren möchten.

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W bei d’Avaux. Empfehlung der die Kölner Stifter betreffenden Punkte.
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Auf Wunsch d’Avaux’ werden die Hessen berührenden Punkte in einem
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besonderen Memorial zusammengestellt, das heute an die Landgräfin gehen
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soll

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Anlage 140: Memorial für die französischen Gesandten (Zusammenfassung der die Hessen
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betreffenden Klagen des Erzstifts Köln).
. W: Session Magdeburgs und Kassels. D’Avaux: Gestern haben
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die Franzosen bei Contarini um die Zulassung gebeten. Die inconvenientien
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mitt Magdeburch erkenneten sie gahr woll, sed quod rogati rogarent, müste
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er gestehen, daß von underschiedlichen uncatholischen in specie von Braun-
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schweig Lüneburgischen difficultirt unnd gezweiffellet, daß die catholische
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deß gaistlichen vorbehalts wegen [...] nicht weychen würden. Auch in
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Frankreich werden bei Nichtbestätigung durch den Papst vom König ein-
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gesetzte
Administratoren zu Klerusversammlungen nicht zugelassen, ob-
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wohl
sie katholisch sind. Noch weniger wehren hier dieße Teütsche die
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rechten bischoffe zue achten oder zuzulaßen, gleich dan auch der Venetus
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gahr woll vermercken können, daß von ihnnen Frantzosischen dieße
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recommendation nicht gahr eyfferig gemaint gewehsen. Dah man auch nur
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in hoc passu ex parte Caesaris et statuum bestendig bliebe, würde es keinen
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irthumb geben. Alß viell aber Hessen anbelangen thette, müsten sie sich
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derselben eyfferig annehmmen, auch davon nicht wohl absehen köndten,
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mitt vermelden, alß I. H. G. ihme dagegen allerhandt remonstrationes ge-
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macht , daß sie dazue nicht leicht würden stillschweigen, wie auch sie Hes-
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sische der gantzlichen mainung wehren, ihr intent zu erlangen. Warahn
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auch sie Frantzosische desto weniger zweiffeln thetten, indehme man von
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seythen Ihrer Majestät und des reichs mitt convocation der reichsstend
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zwarn große difficulteten gemacht und starcke rationes opponirt, dannoch
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zueletzt gewichen und weichen müeßen. Warauff I. H. G. geandtwor-
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ttet , daß einmahln in dießem passu salva reputatione nicht gewichen werden
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könne; waß aber biß dato geschehen und nachgeben, solches hette man

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allein den crohnen zue ehren, und zue contestirung der begyrd zue allge-
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meinen frieden gethan, und habe man ia freylich biß dato so viell nach-
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geben , daß es zueletzt anderst nicht sein könne und man ahn sich haltten
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müeße; bevorab weylen man sehe, daß täglich mehr newe remorae von
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ihrer seythen vorgebracht, und habe man sich woll zu verwunderen, daß
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die Frantzosen dergestaldt der ketzer im reich sich annehmmen, wadurch
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die catholische supprimirt und die religion mitt der zeitt gäntzlich vertilget
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werden dörffte. Warauff er: Die crohn Franckreich, welches er in
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hochem vertrawen vermelden woltte, seye intentionirt, auch er und andere
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seine beede collegen gäntzlich dahin bedacht wehren, daß wan man nur den
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frieden iez getroffen und alßdan ihre alleantz mitt den uncatholischen
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cessierte, die crohn Franckreich mitt den catholischen im reich (außer
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Oisterreich, dehme sie doch im nichts trauwen köndten) eine alleantz
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machen unnd dadurch sie wiederumb in beßeren flor setzen köntten, wie sie
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sich dan bey den gravaminibus religionis nicht einmischen würden. Und
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weylen er angedeüthet, daß seine collegen ihnen in dießem fall etwas sus-
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pect hieltten, auch anietzt, waß zwischen I. H. G. und ihme vorgangen,
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werden wißen wollen, ists dahin gestellet und verglichen, daß dieße an-
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sprach allein der Neüsischen sachen halber geschehen.

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