Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 IX 3

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1645 IX 3
Sonntag [...] – Gespräch Buschmanns mit Müller / Lam-
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padius
/Oelhafen

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Als Mitglieder der Osnabrücker Ständedelegation seit Ende August 1645 in Münster
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(vgl. APW [ III A 1,1 S. 242 Anm. 1 ] ).
, wobei Buschmann vorschlägt, daß man sich gewisser
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deputirten, die ein und andern orts verpleiben (gleich wie vom churfürst-
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lichen collegio vor diesem auch schon geschehen), von yeder banck verglei-
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chen und im übrigen den andern stenden frey und heimbstellen möge, die
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ihrige, wo ihnen selbsten beliebig, abzuordnen. Welcher vorschlag
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ihnen dan nit so gar ubell eingangen, sie auch demselben nachzudencken
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sich erpotten. Notwendigkeit der Beilegung der Gravamina, zumal danach

[p. 270] [scan. 320]


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die frembde cronen sich in die reichssachen zu mischen kein ursach mehr
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haben wurden. Wobey sie dan den geistlichen vorbehalt gar starck zu be-
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streitten anfangen, mit dem vorgeben, daß weylen selbiger fast der schwer-
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ste punct under allen, derselb auch nohtwendig vor allen ubrigen seine rich-
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tigkeit wurde erlangen mußen. Worauf der canzler Buschman, negst
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erholung dem den catholischen bey diesem punct aus dem religionfrieden
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selbst zustatten kommender fundamenten, ratione compositionis in den
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generalibus verplieben, daß den catholischen seines dafurhaltens nicht
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zuwieder sein werde, sich mit den protestirenden der hinlegung halber in
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guttlich- und freundliche conferenz, wan anderst ahn der gegenseithen man
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auch zu gutlichen schiedlichen wegen sich weisen laßen wolt, zue tretten.

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Neben selbigem punct haben sie auch sonderbarlich hoch angezogen, daß
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das justizi wesen vorab ahm Kayserlichen hoff nothwendig in ein andere
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formb gebracht werden muße, dan auf die iezige weiß man sich im reich
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ahn seitthen der protestirenden keines unpartheyischen rechtens zu getro-
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sten haben konne.

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