Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 VII 9
1645 VII 9
Sonntag W/Kölner bei Longueville, der W als gleichrangig
behandelt. Begrüßungen. Beteuerungen des Friedenswillens. Longueville:
Schuld der Spanier am Krieg. Gestern haben die Mediatoren den Franzosen
zu verstehen geben, daß sie sich getrauwten, wan ahn seythen der crohn
Franckreich man zue einem anstandt der waffen nicht ungeneigt, alßdan
solches von dem Kayser, und der crohn Spanien gleicher gestalt zu erlan-
gen . Er und ermelte seine collegen hetten sich darauff erclehrt, daß das
armistitium sie keinen wegh zum frieden zue sein beduncke, dan die Spa-
nier solche ahrt haben, daß wan eß umb ihre sachen schlecht stehe, sie nur
zeitt und weill, damitt sie ihre vires unterdeßen colligiren können, zue
suchen pflegten, dardurch sie aber zum frieden, alß welchen sie, wan sie
nicht extreme gedrucktt, nicht begehrten, viellweniger veruhrsacht. Eß
wurde ihnnen doch den Frantzosen gebühren, die conditiones solches armi-
stitii und auff waß für eine zeitt selbiges ansehen, auch waß darunter be-
griffen zu vernehmen, dehme vorgangen, hetten sie es ihren alliirten vorzu-
haltten , deren gedancken darüber zu erförderen, und demnegst ahn ihre
königin zu gelangen. I. H. G. haben dießes puncti halber sich mitt ihme
zu vertieffen darumb bedenckens getragen, auff daß es nicht daß ansehen
gewinnen möchte, alß thette man dießerseyts die Frantzosen bitten,
zumahl sie dadurch desto mehr und stercker ahn sich zu haltten ursach
gewinnen würden, sondern habens blößlich dabey bewenden laßen, daß
ihres wißens wedder ahn die Kayserlichen noch churfürstlichen von den
mediatoribus ichtwas gebracht, sie woltten aber sowoll vor ihr haubtt dem
werck nachdencken, alß mitt anderen churfürstlichen sich darauß bespre-
chen . Negst dießem hatt er ein discurs von den churfürsten des reichs
und wie hoch dieselben bey der crohn Franckreich in consideration wehren,
angefangen, dabey vermeldent, daß umb eines churfürsten willen (womit er
auff Trier gedeutet) der krieg zum ersten angefangen, und könne Franck-
reich einmahl nicht geschehen laßen, daß die churfürsten also umb ihre
freyheit gebracht, unnd dem Kayser offen stehe, sich deren und des reichs
mittelen zue mißbrauchen; so seye es auch fast dahin kommen, daß den
churfürsten die freye wahll benohmmen, und sie gleichsamb genöthigt, die
Kayserliche crohn continuirlich bey einem hauß zu laßen. Hierauff
replicirten I. H. G., daß gleich wie die churfürsten keineswegs schuldich in
der election iedereitt bey einem hauß zu bleiben, also würde es auch wieder
deroselben freyheit sein, wan ihnen wollte verbotten werden, auß demjeni-
gen hauß, wo sie es dem reich pro rerum circumstantiis nützlich ermeßen,
einen Romischen Kayser ihres gefallens zu erwehlen. Er Longeville
andtworttete, sie begehrten den churfürsten ihre libertet der wahll nicht zu
benehmmen, suchten aber daß solche libertet nicht nominalis, sondern realis
sein möchte, dafür es aber nicht gehaltten werden könne, wan man derge-
staldt bey lebzeitten des Kaysers zue der wahll eines Römischen königs
schreyte, weyln man woll wiße, waß alßdan für artificia, die succession bey
des Kaysers posteritet zu erhaltten, gebraucht würden, indehme der einer
minis, der ander persuasionibus dahin gebracht, zue zeitten auch die con-
siliarii auff allerley weiß gewönnen, ihren hern etwas einzurahten, so dero-
selben wahren und rechten interesse schädlich und zuewider; es würde
aber wenigstens einmahl eine interruption sein müeßen, wan man anderst
dafürhaltten und glauben sollte, daß die churfürsten bey einem hauß prae-
cise zu bleiben nit obligirt. Alß nun I. H. G. hierauff zu verstehen
geben, daß einmahl die catholischen churfürsten ihre stimme nimmer einem
uncatholischen würden geben wollen, der catholischen häußer in Teutsch-
landt aber gahr wenig, und man dahero bey dem hauß Oisterreich zu blei-
ben gleichsamb woll genöthigt, hatt er alßbaldt darauff replicirt, daß die
Churfürstliche Durchlaucht in Bayern zum Kayserthumb qualifiziert gnugh,
und hetten dieselbe mitt ihrem hohen verstande und vorsichtigkeit (wan sie
darzue wehren erwehlet worden) daß reich in seine vorige harmonei leicht-
lich wieder bringen konnen; so wehre auch der hertzog von Newburg
catholisch, und möchten villeicht andere fürsten, wan sie spührten, daß
nicht eben daß reich bey dem hauß Osterreich bleiben müeste, sondern sie
auch dazue glangen könten, sich zum catholischen glauben villeicht desto
leichter disponiren laßen, wie es dan umb die Kayserliche crohn ein solches
ding, daß mannicher, damitt er dieselbe auff sein haubtt bringen könne, der
religion halber woll so gahr scrupulos nicht sein dörffte. Frühere Eroberun-
gen Spaniens; was dieses mit dem Recht der Waffen seit Karl V. Frank-
reich genommen hat, wie Neapel, Navarra, Mailand, Artois und Flan-
dern , kann Frankreich jetzt mit demselben Recht zurückfordern. I. H.
G. haben hierauff replicirt, daß sich hier de iustitia et iniustitia armorum
sowoll itziges alß vöriger kriegen nicht disputiren ließe, dan man damit
nimmer zum endt kommen würde, giengen sie und das reich auch die auß-
lendische sach nichts ahn, sondern hette dahin allein zu sehen, waß für ein
expediens und mittel zue hin- und beyleggung dießer irrungen zu erfinden,
wobey sie dan ihn duc de Longeville hochvernunfftig consideriren ließen,
daß das gluck wanckel, und derjenige, dem solches heutt favorabel, morgen
leichtlich fallen köntte, und hingegen welche etwas under sich und zue-
rugkkommen , durch eine eintzige occasion sich leichtlich wieder erschwin-
gen könten, derowegen man dan nimmer den bogen zue hart spannen
müeste [...].
behandelt. Begrüßungen. Beteuerungen des Friedenswillens. Longueville:
Schuld der Spanier am Krieg. Gestern haben die Mediatoren den Franzosen
zu verstehen geben, daß sie sich getrauwten, wan ahn seythen der crohn
Franckreich man zue einem anstandt der waffen nicht ungeneigt, alßdan
solches von dem Kayser, und der crohn Spanien gleicher gestalt zu erlan-
gen . Er und ermelte seine collegen hetten sich darauff erclehrt, daß das
armistitium sie keinen wegh zum frieden zue sein beduncke, dan die Spa-
nier solche ahrt haben, daß wan eß umb ihre sachen schlecht stehe, sie nur
zeitt und weill, damitt sie ihre vires unterdeßen colligiren können, zue
suchen pflegten, dardurch sie aber zum frieden, alß welchen sie, wan sie
nicht extreme gedrucktt, nicht begehrten, viellweniger veruhrsacht. Eß
wurde ihnnen doch den Frantzosen gebühren, die conditiones solches armi-
stitii und auff waß für eine zeitt selbiges ansehen, auch waß darunter be-
griffen zu vernehmen, dehme vorgangen, hetten sie es ihren alliirten vorzu-
haltten , deren gedancken darüber zu erförderen, und demnegst ahn ihre
königin zu gelangen. I. H. G. haben dießes puncti halber sich mitt ihme
zu vertieffen darumb bedenckens getragen, auff daß es nicht daß ansehen
gewinnen möchte, alß thette man dießerseyts die Frantzosen bitten,
zumahl sie dadurch desto mehr und stercker ahn sich zu haltten ursach
gewinnen würden, sondern habens blößlich dabey bewenden laßen, daß
ihres wißens wedder ahn die Kayserlichen noch churfürstlichen von den
mediatoribus ichtwas gebracht, sie woltten aber sowoll vor ihr haubtt dem
werck nachdencken, alß mitt anderen churfürstlichen sich darauß bespre-
chen . Negst dießem hatt er ein discurs von den churfürsten des reichs
und wie hoch dieselben bey der crohn Franckreich in consideration wehren,
angefangen, dabey vermeldent, daß umb eines churfürsten willen (womit er
auff Trier gedeutet) der krieg zum ersten angefangen, und könne Franck-
reich einmahl nicht geschehen laßen, daß die churfürsten also umb ihre
freyheit gebracht, unnd dem Kayser offen stehe, sich deren und des reichs
mittelen zue mißbrauchen; so seye es auch fast dahin kommen, daß den
churfürsten die freye wahll benohmmen, und sie gleichsamb genöthigt, die
Kayserliche crohn continuirlich bey einem hauß zu laßen. Hierauff
replicirten I. H. G., daß gleich wie die churfürsten keineswegs schuldich in
der election iedereitt bey einem hauß zu bleiben, also würde es auch wieder
deroselben freyheit sein, wan ihnen wollte verbotten werden, auß demjeni-
gen hauß, wo sie es dem reich pro rerum circumstantiis nützlich ermeßen,
einen Romischen Kayser ihres gefallens zu erwehlen. Er Longeville
andtworttete, sie begehrten den churfürsten ihre libertet der wahll nicht zu
benehmmen, suchten aber daß solche libertet nicht nominalis, sondern realis
sein möchte, dafür es aber nicht gehaltten werden könne, wan man derge-
staldt bey lebzeitten des Kaysers zue der wahll eines Römischen königs
schreyte, weyln man woll wiße, waß alßdan für artificia, die succession bey
des Kaysers posteritet zu erhaltten, gebraucht würden, indehme der einer
minis, der ander persuasionibus dahin gebracht, zue zeitten auch die con-
siliarii auff allerley weiß gewönnen, ihren hern etwas einzurahten, so dero-
selben wahren und rechten interesse schädlich und zuewider; es würde
aber wenigstens einmahl eine interruption sein müeßen, wan man anderst
dafürhaltten und glauben sollte, daß die churfürsten bey einem hauß prae-
cise zu bleiben nit obligirt. Alß nun I. H. G. hierauff zu verstehen
geben, daß einmahl die catholischen churfürsten ihre stimme nimmer einem
uncatholischen würden geben wollen, der catholischen häußer in Teutsch-
landt aber gahr wenig, und man dahero bey dem hauß Oisterreich zu blei-
ben gleichsamb woll genöthigt, hatt er alßbaldt darauff replicirt, daß die
Churfürstliche Durchlaucht in Bayern zum Kayserthumb qualifiziert gnugh,
und hetten dieselbe mitt ihrem hohen verstande und vorsichtigkeit (wan sie
darzue wehren erwehlet worden) daß reich in seine vorige harmonei leicht-
lich wieder bringen konnen; so wehre auch der hertzog von Newburg
catholisch, und möchten villeicht andere fürsten, wan sie spührten, daß
nicht eben daß reich bey dem hauß Osterreich bleiben müeste, sondern sie
auch dazue glangen könten, sich zum catholischen glauben villeicht desto
leichter disponiren laßen, wie es dan umb die Kayserliche crohn ein solches
ding, daß mannicher, damitt er dieselbe auff sein haubtt bringen könne, der
religion halber woll so gahr scrupulos nicht sein dörffte. Frühere Eroberun-
gen Spaniens; was dieses mit dem Recht der Waffen seit Karl V. Frank-
reich genommen hat, wie Neapel, Navarra, Mailand, Artois und Flan-
dern , kann Frankreich jetzt mit demselben Recht zurückfordern. I. H.
G. haben hierauff replicirt, daß sich hier de iustitia et iniustitia armorum
sowoll itziges alß vöriger kriegen nicht disputiren ließe, dan man damit
nimmer zum endt kommen würde, giengen sie und das reich auch die auß-
lendische sach nichts ahn, sondern hette dahin allein zu sehen, waß für ein
expediens und mittel zue hin- und beyleggung dießer irrungen zu erfinden,
wobey sie dan ihn duc de Longeville hochvernunfftig consideriren ließen,
daß das gluck wanckel, und derjenige, dem solches heutt favorabel, morgen
leichtlich fallen köntte, und hingegen welche etwas under sich und zue-
rugkkommen , durch eine eintzige occasion sich leichtlich wieder erschwin-
gen könten, derowegen man dan nimmer den bogen zue hart spannen
müeste [...].