Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 VI 16

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1645 VI 16
Freitag Brasset bei W: Forderung von Pässen für Rákó-
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Anlage 100: Zusatz zur französischen Proposition 1645 VI 14 (Druck: J. G. Meiern I
S. 450 ).
, Bitte um Unterstützung. W: Daß primo intuitu sowol die Kayser-
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liche alß andere sich sehr verwundern werden, daß man ex parte Franck-
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reich diese Ungarische controversias mit den reichssachen confundiren
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wolle, zumalen, alß die vorige Kayser vor dießem die reichsstende in die
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Ungerische handl mit den Türcken gern vollig gezogen hetten, dieselbe
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solches durchauß nit eingehen wollen, sondern nur zu zeitten aliqua sub-
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sidiaria und Türckenstewr pro arcendo hoste bewilliget. Biß dato habe das
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reich mit dem Ragozzi keine feindschafft, derselb auch gegen daselbe nichts
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tendirt, und wolten sie ihnen versichern, daß diß der Franzosen begehren
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und zumutthen uberall ubel werde vermerckt und dahin außgedeutet
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werden, alß wan sie, da die proposition erst vor 2 oder 3 tagen herauß, nur
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wiederumb newe remoras, und das werck mit diesem postulato de novo zu
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interturbiren suchten. Der Brasset andworttete hierauff, der krieg
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werde, deßgleichen auch der fried mit dem Kayser geführt, und weilen man
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einen allgemeinen frieden intendire, muste auch dieß negotium mit darin
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gezogen werden. I. H. G.: Das Ragozzische weßen concernire den
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Kayser nit alß Kayser, sondern alß konig in Ungarn und hab man sich
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auch ohne das so weit verglichen, warauff auch die proposition selbst
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lautthen thue, die Teutsche sachen allein zu tractiren, dan sonst auf solche
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weiß die Portugesisch, Catalonisch und alle andere krieg und uneinigkeiten
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mit herbey gezogen werden konten, worauß anderst nit zu schließen, alß
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durch zusammenwerffung omnium differentiarum totius Europae gleich-
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samb in unam massam die sachen genzlich zu confundiren und schwer zu
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machen. Er: Man muße dannoch uberall frieden stifften. I. H. G.:
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Solches seye zwar aller intention, allein in modo et tempore, und habe es
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die mainung anietzo, maßen auch abgered und verglichen, daß die Teutsche
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sachen allein und absonderlich vorzunehmen. Diesemnegst konte das
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Ragozzische wesen mit denjenigen, so darzu gehoren, gleichfals vor die
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hand genommen werden, gleich sie dan auch mit der Spanischen proposi-
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tion thetten, und werde man die Portugesische, Italianische und andere der-
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gleichen sachen alßdan auch konnen zu seiner zeit ad tractatus pringen.
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Ihres theyls wolten I. H. G. die herren plenipotentiarios gebetten haben,

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wan ihnen zum frieden recht ernst, und sie solches vor der ganzen welt
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remonstriren wolten, daß sie mit dergleichen newerung und taglichen
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remoris ein end machen, und die sachen ahn ihr gehorige orth verweisen
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[...]. – Mitteilung an

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4 Volmar.] am Rande: an Köln/Bayern 1645 VI 16
Volmar.

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Volmar bei W: Zur Vorbereitung der für Dienstag in Lengerich geplanten
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Beratung will er morgen nach Osnabrück. Auf seinen Wunsch schreibt W
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deshalb an die Mainzer

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Anlage 101 (W an Mainzer Gesandte in Osnabrück): fehlt.
. Als Beratungspunkte schlägt er vor: 1. Wie sind
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die zur Deputation gehörenden Osnabrücker Stände nach Münster zu
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bringen? 2. Können, da die Schweden sich ihrem Abzug widersetzen
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möchten, die Deputierten auf beide Städte verteilt bleiben und die Beratun-
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gen an einem dritten Ort stattfinden? 3. Sollen zur Beschleunigung der
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Beratungen Kurfürstliche und Fürstliche zusammen tagen? 4. Wie ist bei
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Festhalten an der Deputation den Nichtdeputierten Satisfaktion zu geben?
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5. Können die Beratungen beginnen, auch wenn die Deputation, zumal das
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Kurkolleg, noch nicht vollständig ist? Seine und Nassaus Meinung
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dazu: 1. Der ksl. Resolution, daß die Deputation in Münster tagen soll,
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steht entgegen der zu befürchtende schwedische Widerstand, die Gefahr,
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daß die Protestanten nicht herüberkommen und daß bei Abwesenheit der
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Deputation die Nichtmitglieder in Osnabrück um so ungestörter mit den
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Schweden konspirieren können. 2. Da das Kurkolleg schon auf beide Orte
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verteilt ist und Österreich an beide Orte schicken will, können die Beratun-
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gen abwechselnd in Münster und Osnabrück oder an drittem Ort statt-
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finden . 3. Da ein Ausnahmefall vorliegt und bei gemeinsamer Beratung
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eine katholische Majorität leichter ist, könne man die alte Streitfrage dar-
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über zurücksetzen. 4. Zu verhindern, daß die Nichtdeputierten ein beson-
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deres Gremium bilden, wozu die Schweden durch Mitteilung ihrer
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Proposition an Magdeburg zur Diktatur für Fürsten und Stände schon
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Anlaß gegeben haben. Auf Erinnern der Ksl., daß Magdeburg nicht einmal
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Session und Votum zusteht, hat dessen Vertreter allerdings beteuert, er
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wolle nichts unternehmen, wozu Magdeburg nicht nach dem Prager
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Frieden befugt ist. Weiter zu bedenken, wie die Kreisdeputierten zu hören
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seien, ob durch die deputatos ordinarios, und wie es zu halten, wenn sie sich
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nicht einigen können. 5. Nach den Reichssatzungen vorzugehen. W will
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hierüber mit den Bayern beraten.

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