Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 VI 5
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Montag Chigi bei W. Die Franzosen wollen die Proposi-
tion ausliefern. Da Schweden die Religionsfragen zu den Verhandlungen
ziehen will, müssen sie darüber Bescheid einholen. W: 1. Calvinisti-
scher Gottesdienst in der katholischen Pfarrkirche in Linnich. 2. Drohende
Einräumung des bergischen Amtes Beyenburg an einen unkatholischen
Pfalzgrafen von Zweibrücken auf dem Weg der Schuldverschreibung.
3. Gehrde. 4. Behinderung des katholischen Gottesdienstes in der Stadt
Osnabrück anläßlich des Begräbnisses der Frau von Baar Witwe Stein-
hausen
Anlage 87: Exempla etlich verscheidener von den catholischen zu Osnabrugk nach den
catholischen caeremonien und gesängen zur zeit Ihr Furstlichen Gnaden Philipß Sigiß-
mundt hochseliger gedachtnus beschehener begrebnußen. Mit Zeugenaussagen protokol-
liert 1645 V 20/30 vor dem Notar Kapitelsekretär Johann Ohr.
. Chigi: 1. Er hat an Pfalz-Neuburg geschrieben, aber keine
Antwort erhalten, und es bei den Franzosen angebracht. 2. Auf Schreiben
an die Brüder Walenburch
hat er die Antwort erhalten, die Absicht sei
aufgegeben, auch würde Pfalz-Neuburg sich auf jeden Fall die Religions-
hoheit vorbehalten haben. Verspricht zu 3. und 4. weitere Bemühungen.
Bericht Ws über das Gespräch mit Contarini, Chigi: Beschwerden
Serviens über eine angebliche Schrift Volmars [...]. Da d’Avaux endgültig
bleibt und auch Longueville bald kommen soll, würde die differentz in
publicis zwischen ihnen und dem Servient sich baldt hinleggen oder doch
der d’Avaux mitt dem Longeville sich leicht vergleichen, und alßdan der
Servient vermögh der plenipotentz sich werde accomodiren müeßen. [...].
Treffen mit Volmar vor der Stadt. Schriftwechsel Volmar-Servien
Anlage 88: Französische Zusammenfassung der durch die Mediatoren mündlich übermittel-
ten Antwort der Ksl. mit Korrekturen Volmars (Druck: J. G. Meiern I S. 386 f, 387f).
. Tref-
fen Volmar-d’Avaux in der Kapuzinerkirche. Auf die Frage, wie es mit
Venedig beim bevorstehenden Einzug des Bischofs von Herzogenbusch zu
halten sei, antwortet Volmar, solches wurden die herren churfürstlichen zu
sehen haben. W: Die churfürstlichen, sonderlich weilen ihrer aniezo
hier so viel, wurden sich bey ihrem rechte und possession wol manuteniren
konnen, allein seye die frag, wie es mit gutem glimpff und ohne disgusto
geschehen könne. Worauff er, daß man auff mittel gedencken müße.
I. H. G.: Ahn seitthen der churfürstlichen habe man ein mittel vorge-
schlagen , wie er sich zu erinnern wiß, es scheine aber nit daß es vom
graffen von Naßaw, wie auch den Spanischen eingangen werden solle.
Eben darumb, sagt er, mueste man auf was anderß gedencken. I. H.
G.: Daß man ahn seithen der herren churfursten den vorschlag gethan,
weilen er aber, wie gedacht, nit annehmblich gewest, so erwartte man von
den herren Kayserlichen, wie billich, einen andern, umb soviel mehr, weilen
Ihre Mayestät ihnen gesandten instruction und befelch geben, dahin zu
sehen, daß alle disgusti und unwillen zwischen den herren churfursten und
dem Venetianischen gesandten verhuttet werden mochten, also wie gedacht,
man von ihnen ein temperamentum erwartten, oder sich seines iuris und
possession werde gebrauchen wollen. Warauff er allein per generalia
geandtworttet, daß man den sachen nachdencken müße [...].
tion ausliefern. Da Schweden die Religionsfragen zu den Verhandlungen
ziehen will, müssen sie darüber Bescheid einholen. W: 1. Calvinisti-
scher Gottesdienst in der katholischen Pfarrkirche in Linnich. 2. Drohende
Einräumung des bergischen Amtes Beyenburg an einen unkatholischen
Pfalzgrafen von Zweibrücken auf dem Weg der Schuldverschreibung.
3. Gehrde. 4. Behinderung des katholischen Gottesdienstes in der Stadt
Osnabrück anläßlich des Begräbnisses der Frau von Baar Witwe Stein-
hausen
Anlage 87: Exempla etlich verscheidener von den catholischen zu Osnabrugk nach den
catholischen caeremonien und gesängen zur zeit Ihr Furstlichen Gnaden Philipß Sigiß-
mundt hochseliger gedachtnus beschehener begrebnußen. Mit Zeugenaussagen protokol-
liert 1645 V 20/30 vor dem Notar Kapitelsekretär Johann Ohr.
Antwort erhalten, und es bei den Franzosen angebracht. 2. Auf Schreiben
an die Brüder Walenburch
aufgegeben, auch würde Pfalz-Neuburg sich auf jeden Fall die Religions-
hoheit vorbehalten haben. Verspricht zu 3. und 4. weitere Bemühungen.
Bericht Ws über das Gespräch mit Contarini, Chigi: Beschwerden
Serviens über eine angebliche Schrift Volmars [...]. Da d’Avaux endgültig
bleibt und auch Longueville bald kommen soll, würde die differentz in
publicis zwischen ihnen und dem Servient sich baldt hinleggen oder doch
der d’Avaux mitt dem Longeville sich leicht vergleichen, und alßdan der
Servient vermögh der plenipotentz sich werde accomodiren müeßen. [...].
Treffen mit Volmar vor der Stadt. Schriftwechsel Volmar-Servien
Anlage 88: Französische Zusammenfassung der durch die Mediatoren mündlich übermittel-
ten Antwort der Ksl. mit Korrekturen Volmars (Druck: J. G. Meiern I S. 386 f, 387f).
fen Volmar-d’Avaux in der Kapuzinerkirche. Auf die Frage, wie es mit
Venedig beim bevorstehenden Einzug des Bischofs von Herzogenbusch zu
halten sei, antwortet Volmar, solches wurden die herren churfürstlichen zu
sehen haben. W: Die churfürstlichen, sonderlich weilen ihrer aniezo
hier so viel, wurden sich bey ihrem rechte und possession wol manuteniren
konnen, allein seye die frag, wie es mit gutem glimpff und ohne disgusto
geschehen könne. Worauff er, daß man auff mittel gedencken müße.
I. H. G.: Ahn seitthen der churfürstlichen habe man ein mittel vorge-
schlagen , wie er sich zu erinnern wiß, es scheine aber nit daß es vom
graffen von Naßaw, wie auch den Spanischen eingangen werden solle.
Eben darumb, sagt er, mueste man auf was anderß gedencken. I. H.
G.: Daß man ahn seithen der herren churfursten den vorschlag gethan,
weilen er aber, wie gedacht, nit annehmblich gewest, so erwartte man von
den herren Kayserlichen, wie billich, einen andern, umb soviel mehr, weilen
Ihre Mayestät ihnen gesandten instruction und befelch geben, dahin zu
sehen, daß alle disgusti und unwillen zwischen den herren churfursten und
dem Venetianischen gesandten verhuttet werden mochten, also wie gedacht,
man von ihnen ein temperamentum erwartten, oder sich seines iuris und
possession werde gebrauchen wollen. Warauff er allein per generalia
geandtworttet, daß man den sachen nachdencken müße [...].