Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 V 20

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1645 V 20
Samstag Mitteilung der Bayern: Wunsch um Verschiebung
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der Konferenz mit den Mainzern um eine Woche. W: Auf Rat der Ksl.
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ist gestern schon an die Mainzer geschrieben worden, auch sind die
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Brandenburger unterrichtet.

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Schreiben der Mainzer: Wittgenstein / Löben haben in Osnabrück den Ksl.
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angedeutet, sie seien in Münster von den Ksl. und Kurfürstlichen zur Be-
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förderung der schwedischen Proposition ersucht worden, die noch an der
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Geleitfrage der Mediatstände hänge. Als Privatmeinung hat Wittgenstein
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angedeutet, der Kaiser sei zur Geleitung verpflichtet. Da also Brandenburg
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wegen Stralsund sich willfährig erklärt, bitten sie um die köln-bayerische
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Ansicht, damit sie morgen um Resolution schreiben können. Nach ihrer
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Meinung kann die Geleitung nicht kraft des Präliminarschlusses, sondern
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aus ksl. Gnade bewilligt werden, wenn die Schweden vorher eine Liste der
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zu geleitenden Stände eingeben und versichert wird, daß damit den betrof-
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fenen Reichsständen kein Präjudiz zugezogen und den Geleiteten nichts als
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ihre persönliche Aussöhnung zugestanden werden soll.

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Nassau bei W. W: Mainzer Schreiben. Nassau: Den Ksl. in Osna-
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brück
ist aus Wien dreimal befohlen worden, sich hierin den Kurfürst-
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lichen
anzuschließen. Und sey in alle wegh billig, daß eß die meinung habe,
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daß solche beglaitung ohne praeiuditz der herren principalen geschehen
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müeße; haltte sonsten, wan Churmäintz die rationes umbstendlich
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uberschrieben, er würde daßwegen weiters keine difficultet machen, auch
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die Churmaintzische, wan 1. H. G. mitt den Churbayerischen und Branden-
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burgischen hierinnen sich verglichen, nicht absonderen. Sie Kayserliche ver-
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merckten sonsten ungehrn, daß die Churmaintzischen so gahr mitt keiner
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instruction versehen, und seye gleichwoll schwer, dergestaldt allemahll zue
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referiren. Es seye sonsten bey diesem puncto der beglaitung Churbranden-
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burg wegen Strallsundt, alß Churmaintz wegen Erffurth interessirt.

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Warauff I. H. G, daß solches wahr, man könne aber nicht wißen, waß
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sie fur eine intention hiebey haben. Und seye zu befahren, wan gleich in
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diese specificirte ohrt condescendirt, daß noch andere auff die bahn
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bringen werden. Sie vermeinten, daß den Churmaintzischen hierinnen an-
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derst nicht an handt geben werden köntte, alß diese vorandtwortt zu thuen,
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daß auß dießer sehr weyth außsehender sach, mitt den Kayserlichen und
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churfürstlich Bayerischen bey negster zusahmenkunfft, welches anietzo,
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weylen der Volmari medicin gebraucht, nicht geschehen können, communi-
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cirt , und ihnnen hernacher von demjenigen, waß guetbefunden, zur
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nachricht überschrieben werden soltte. Inzwischen können die Mainzer in
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dieser wie anderen Sachen Instruktionen anfordern. Nassau billigt die
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Antwort und gibt zu bedenken, ob man auf die schwedische Proposition im

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Augenblick so stark drängen solle, da in ihr auch die Gravamina enthalten
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sein sollen. W: Es müeste doch einmal herauß; wan, wie es scheine, der
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gegentheill die meinung habe, die gravamina ad tractatus zue ziehen, solche
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auch woll ante propositionem factam herfürbringen mögtten, so wehre
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beßer, in zeitten, wie sie es damitt vorhaben, zue wißen, damitt man sich
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auch dießer seyts dagegen könne gefast machen. [...].

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Mitteilung an die Bayern: Mainzer Schreiben. Gespräch mit Nassau. Die
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Bayern billigen die Vorantwort und eine Konferenz am Dienstag. – Ab-
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sendung der Vorantwort.

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