Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 V 20
1645 V 20
Samstag Mitteilung der Bayern: Wunsch um Verschiebung
der Konferenz mit den Mainzern um eine Woche. W: Auf Rat der Ksl.
ist gestern schon an die Mainzer geschrieben worden, auch sind die
Brandenburger unterrichtet.
Schreiben der Mainzer: Wittgenstein / Löben haben in Osnabrück den Ksl.
angedeutet, sie seien in Münster von den Ksl. und Kurfürstlichen zur Be-
förderung der schwedischen Proposition ersucht worden, die noch an der
Geleitfrage der Mediatstände hänge. Als Privatmeinung hat Wittgenstein
angedeutet, der Kaiser sei zur Geleitung verpflichtet. Da also Brandenburg
wegen Stralsund sich willfährig erklärt, bitten sie um die köln-bayerische
Ansicht, damit sie morgen um Resolution schreiben können. Nach ihrer
Meinung kann die Geleitung nicht kraft des Präliminarschlusses, sondern
aus ksl. Gnade bewilligt werden, wenn die Schweden vorher eine Liste der
zu geleitenden Stände eingeben und versichert wird, daß damit den betrof-
fenen Reichsständen kein Präjudiz zugezogen und den Geleiteten nichts als
ihre persönliche Aussöhnung zugestanden werden soll.
Nassau bei W. W: Mainzer Schreiben. Nassau: Den Ksl. in Osna-
brück ist aus Wien dreimal befohlen worden, sich hierin den Kurfürst-
lichen anzuschließen. Und sey in alle wegh billig, daß eß die meinung habe,
daß solche beglaitung ohne praeiuditz der herren principalen geschehen
müeße; haltte sonsten, wan Churmäintz die rationes umbstendlich
uberschrieben, er würde daßwegen weiters keine difficultet machen, auch
die Churmaintzische, wan 1. H. G. mitt den Churbayerischen und Branden-
burgischen hierinnen sich verglichen, nicht absonderen. Sie Kayserliche ver-
merckten sonsten ungehrn, daß die Churmaintzischen so gahr mitt keiner
instruction versehen, und seye gleichwoll schwer, dergestaldt allemahll zue
referiren. Es seye sonsten bey diesem puncto der beglaitung Churbranden-
burg wegen Strallsundt, alß Churmaintz wegen Erffurth interessirt.
Warauff I. H. G, daß solches wahr, man könne aber nicht wißen, waß
sie fur eine intention hiebey haben. Und seye zu befahren, wan gleich in
diese specificirte ohrt condescendirt, daß noch andere auff die bahn
bringen werden. Sie vermeinten, daß den Churmaintzischen hierinnen an-
derst nicht an handt geben werden köntte, alß diese vorandtwortt zu thuen,
daß auß dießer sehr weyth außsehender sach, mitt den Kayserlichen und
churfürstlich Bayerischen bey negster zusahmenkunfft, welches anietzo,
weylen der Volmari medicin gebraucht, nicht geschehen können, communi-
cirt , und ihnnen hernacher von demjenigen, waß guetbefunden, zur
nachricht überschrieben werden soltte. Inzwischen können die Mainzer in
dieser wie anderen Sachen Instruktionen anfordern. Nassau billigt die
Antwort und gibt zu bedenken, ob man auf die schwedische Proposition im
Augenblick so stark drängen solle, da in ihr auch die Gravamina enthalten
sein sollen. W: Es müeste doch einmal herauß; wan, wie es scheine, der
gegentheill die meinung habe, die gravamina ad tractatus zue ziehen, solche
auch woll ante propositionem factam herfürbringen mögtten, so wehre
beßer, in zeitten, wie sie es damitt vorhaben, zue wißen, damitt man sich
auch dießer seyts dagegen könne gefast machen. [...].
Mitteilung an die Bayern: Mainzer Schreiben. Gespräch mit Nassau. Die
Bayern billigen die Vorantwort und eine Konferenz am Dienstag. – Ab-
sendung der Vorantwort.
der Konferenz mit den Mainzern um eine Woche. W: Auf Rat der Ksl.
ist gestern schon an die Mainzer geschrieben worden, auch sind die
Brandenburger unterrichtet.
Schreiben der Mainzer: Wittgenstein / Löben haben in Osnabrück den Ksl.
angedeutet, sie seien in Münster von den Ksl. und Kurfürstlichen zur Be-
förderung der schwedischen Proposition ersucht worden, die noch an der
Geleitfrage der Mediatstände hänge. Als Privatmeinung hat Wittgenstein
angedeutet, der Kaiser sei zur Geleitung verpflichtet. Da also Brandenburg
wegen Stralsund sich willfährig erklärt, bitten sie um die köln-bayerische
Ansicht, damit sie morgen um Resolution schreiben können. Nach ihrer
Meinung kann die Geleitung nicht kraft des Präliminarschlusses, sondern
aus ksl. Gnade bewilligt werden, wenn die Schweden vorher eine Liste der
zu geleitenden Stände eingeben und versichert wird, daß damit den betrof-
fenen Reichsständen kein Präjudiz zugezogen und den Geleiteten nichts als
ihre persönliche Aussöhnung zugestanden werden soll.
Nassau bei W. W: Mainzer Schreiben. Nassau: Den Ksl. in Osna-
brück ist aus Wien dreimal befohlen worden, sich hierin den Kurfürst-
lichen anzuschließen. Und sey in alle wegh billig, daß eß die meinung habe,
daß solche beglaitung ohne praeiuditz der herren principalen geschehen
müeße; haltte sonsten, wan Churmäintz die rationes umbstendlich
uberschrieben, er würde daßwegen weiters keine difficultet machen, auch
die Churmaintzische, wan 1. H. G. mitt den Churbayerischen und Branden-
burgischen hierinnen sich verglichen, nicht absonderen. Sie Kayserliche ver-
merckten sonsten ungehrn, daß die Churmaintzischen so gahr mitt keiner
instruction versehen, und seye gleichwoll schwer, dergestaldt allemahll zue
referiren. Es seye sonsten bey diesem puncto der beglaitung Churbranden-
burg wegen Strallsundt, alß Churmaintz wegen Erffurth interessirt.
Warauff I. H. G, daß solches wahr, man könne aber nicht wißen, waß
sie fur eine intention hiebey haben. Und seye zu befahren, wan gleich in
diese specificirte ohrt condescendirt, daß noch andere auff die bahn
bringen werden. Sie vermeinten, daß den Churmaintzischen hierinnen an-
derst nicht an handt geben werden köntte, alß diese vorandtwortt zu thuen,
daß auß dießer sehr weyth außsehender sach, mitt den Kayserlichen und
churfürstlich Bayerischen bey negster zusahmenkunfft, welches anietzo,
weylen der Volmari medicin gebraucht, nicht geschehen können, communi-
cirt , und ihnnen hernacher von demjenigen, waß guetbefunden, zur
nachricht überschrieben werden soltte. Inzwischen können die Mainzer in
dieser wie anderen Sachen Instruktionen anfordern. Nassau billigt die
Antwort und gibt zu bedenken, ob man auf die schwedische Proposition im
Augenblick so stark drängen solle, da in ihr auch die Gravamina enthalten
sein sollen. W: Es müeste doch einmal herauß; wan, wie es scheine, der
gegentheill die meinung habe, die gravamina ad tractatus zue ziehen, solche
auch woll ante propositionem factam herfürbringen mögtten, so wehre
beßer, in zeitten, wie sie es damitt vorhaben, zue wißen, damitt man sich
auch dießer seyts dagegen könne gefast machen. [...].
Mitteilung an die Bayern: Mainzer Schreiben. Gespräch mit Nassau. Die
Bayern billigen die Vorantwort und eine Konferenz am Dienstag. – Ab-
sendung der Vorantwort.