Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 V 19

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1645 V

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5 19] im Original: 20
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Freitag Reck bei Nassau: Gestrige Absprache über das
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Mainzer Schreiben. Nassau: Wegen Geleitung der Mediatstände sind
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sie vom Kaiser auf die churfursten, was dieselbe gutt befinden würden, ge-
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wiesen

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Vgl. Kaiser an ksl. Gesandte Osnabrück 1645 IV 26 (Druck: [ APW II A 2 S. 270ff ] ).
. Und weilen man vernimb, daß die Schweden ihre proposition
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dieses puncten halber aufschieben, seye denselben ahn hand zu geben gutt
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befunden, daß solch praetendirende verglaitung von ihnen Schwedischen
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geschehen möcht, und werde man nun zu vernehmen haben, ob solcher vor-
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schlag angenommen. Wegen der gravaminum religionis vernehme er auch,
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daß starck darauf bestanden werde, solche ad tractatus zu ziehen. Man
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werde, was der gegentheyl davon in proposition pringen werde, erwartten,
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und inmittelst auf dieser seithen sich gleichfalß dagegen gefast machen
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müßen. Es hetten sich die Franzosische hier verlautthen laßen, daß sie mit
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ihrer proposition nit fortkommen konten, weilen die Schweden die grava-
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mina den tractatibus mit impliciren wolten. Wobey der graff gedacht, daß
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Volmari beßer zu sein vermeint, sie hetten die proposition heraußkommen
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laßen, und alßdan dagegen ratione gravaminum excipiirt. Die vorhabende
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communication mit den Churmainzischen befunde er gar gutt, wans allein
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von den Churbrandenburgischen, weiln sie gar suspetosi weren, nicht
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apprehendirt wurde, daß man sie nit mit hinzugezogen. Ratione translatio-
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nis tractatuum ad unum locum were er auch der mainung, daß davon ganz
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keine meldung ietzt zu thun, weilen sonsten dadurch die verlangende pro-
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positionsedirung ganz wiederumb in stecken würde gebracht werden.
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Wiewolen sonsten sine mediatore zu tractiren beschwerlich sein würde,
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dahero in vorschlag komme, daß einige stende, so zu Oßnabruck gegenwer-
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tig , underdeßen darzu zu gebrauchen; nit zwarn alß mediatores, weilen da-
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durch Dennemarck besorglich disgustirt werden dörffte, sondern allein,
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daß selbige hinc inde referiren möchten.

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Reck bei Volmar, der sich ähnlich äußert, aber den gegenüber Brandenburg
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vorgesehenen Vorwand für bedenklich hält, da die Churmainzische alß una
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pars, sie Churbrandenburgische aber nit hinzugezogen wurden. Man solle
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besser vorschützen, die wegen Erfurt betroffenen Mainzer zur Bewilligung
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der Zulassung der Mediatstände bewegen zu wollen.

[p. 179] [scan. 229]


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Mitteilung der Brandenburger: Sie sind von Wittgenstein nach Osnabrück
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gerufen worden

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Wittgenstein war 1645 V 18 nach Osnabrück abgereist.
. Auf die Frage, ob hier inzwischen etwas anstehe, bedauert
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W, daß vor Herausgabe der Propositionen nichts zu tun sei, bittet aber um
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baldige Rückkehr, da Besprechungen der Ksl. mit den Kurfürstlichen vor-
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kommen könnten. Kölner und Bayern wollen mit den Mainzern wegen des
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brandenburgischen Reverses und Zulassung der Mediatstände reden.

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Mitteilung Nassaus: Die Brandenburger waren in der gleichen Sache bei
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ihm und sind ähnlich beschieden worden.

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W bei Chigi: 1. Versuche, die Religionsgravamina zu den Verhandlungen
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zu ziehen. 2. Freilassung der im Erzstift Köln gefangenen Geistlichen.
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3. Pfarrei Gehrde. 4. Der Pfarrer von Neuss ist wieder hier, da Rabenhaupt
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trotz der französischen Schreiben die Befreiung von der Kontribution ver-
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weigert
. 5. Neuerungen in der Stadt Osnabrück zuungunsten der Katholi-
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ken
. 6. Geplante Religionsverordnung der Stadt Münster. 7. Förderung der
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Kölner Koadjutorie in Rom. Von Chigi interposition quoad 2., 3. und 4.
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punctum anerpotten. Dabey vermeldet, daß er wol spühre, daß endweder
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die Franzosen nit aufrichtig mit den sachen umbgingen, oder aber bey den
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Hessen in gar schlechtem credit weren. Underschiedliche sachen in causis
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religionis hab er ihnen in den Gulichischen, Clevischen, Colnischen und
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Westvelischen landen vor und nach remonstrirt, und ihre interposition
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begert. Die geschehe allezeit so glimpfflich und courthöß, daß darauß
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abzunehmen, daß sie nit offendiren wollen; und der gegentheyl solche cour-
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thesie nit achten thue, sondern nur die intention sey, die catholische zu
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undertrucken, und die kezerey einzufuhren und fortzupflantzen. Man
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muste dannoch nichts, was nur muglich, underlaßen. In negotio coadiuto-
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riae hab er sich gleichfalß euserist erpotten, und erwehnet, wie er
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vernommen, daß die sachen in guten terminis zu Rom stunden. Beym ersten
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punct quoad gravamina religionis, daß solche zu den tractaten gezogen
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werden wolten, sich auch ganz eiffrig bezeigt und vermeldet, daß man wol
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zuzusehen, wie solches zu divertiren. Deßhalber ers dan mit den catholi-
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schen chur-, fursten und stenden ganz eins were, allein müsten sich die
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catholische sammetlich, es wurden auch solche gravamina endweder hier
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vorgenommen, oder zum extraordinari deputationconvent verschoben,
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rechte undereinander sich vereinigen und zusamen halten, wie der gegen-
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taill thue. D’Avaux soll seine Abberufung mit nächster Post erwarten. Die
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Franzosen haben wegen der von Schweden betriebenen Behandlung der
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Gravamina erneut um Instruktionen geschrieben, worauf frühestens in drei
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Wochen Antwort vorliegen kann. Da Schweden Pommern mit Sitz und
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Stimme im Reich verlangt, wollen jetzt auch die Franzosen Territorial-
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gewinn
, und zwar das ganze Elsaß, wofür sie notfalls Österreich oder dem
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Reich eine Geldentschädigung geben wollen. Und sonsten auß allen ihren
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actionibus vernehmen, daß zu Pariß noch ganz keine solida resolutio ge-

[p. 180] [scan. 230]


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nommen , was man ex parte Franckreich zu thun, oder zu praetendiren ge-
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dencke ; auch dieses zu besorgen, sie werden den Schweden in ihren petitio-
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nibus nichts weichen, sondern denselben dißfalß sich conformiren wollen.

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