Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1645 II 15
1645 II 15
Mittwoch Mitteilung Rosenhanes: Schriftwechsel wegen Frei-
lassung des Osnabrücker Domdechanten ; da die Angelegenheit Botelho an die
ksl. Generalität verwiesen worden ist, muß nach Meinung Oxenstiernas die
Freilassung des Domdechanten ebenfalls bei den Generalen gesucht werden.
Volmar bei W: Als nach Rückkehr von d’Avaux gestern die Mediatoren
auf Übergabe der französischen Proposition drangen, haben die Franzosen
zunächst die Auswechslung der Vollmachten verlangt. Gegenüber dem
dänischen Sekretär Klein hat d’Avaux in Osnabrück noch folgende schwe-
dischen Bedingungen für die Übergabe der Propositionen genannt: 1. Er-
scheinen kurfürstlicher Vertreter in Osnabrück, 2. Ankunft einiger ihnen
sonderlich nohtwendiger reichsstend, die schon unterwegs seien, 3. Pässe für
die Mediatstände, besonders Stralsund. Da demnach Franzosen und Schwe-
den die Vollmachtsfrage nur als Vorwand benutzen, sollen nach Meinung
der Ksl. die Mediatoren den Parteien die Originalvollmachten zeigen und
ihnen Kopien überlassen. Und haben sie Kayserliche hierbey sonderlich
dahin gesehen, daß man noch zur zeit zu keiner wurcklichen extradition
und außwechßlung der volmachten solle schreitten, weillen noch so unge-
wiß , ob und wan die Franzosen mit einiger haubtproposition herausgehen
werden; auch in solcher ungewißheit nit pillig sein, daß mit auslifferung
der volmacht sie, die Kayserliche, stehts und solang sie immer wollen gebun-
den halten mogen, ihnen nach ihrem belieben zu gewartten, sondern daß in
underlaßender außwechßlung gleichwol die Kayserliche Majestät eine offene
hand behalten werde, wan man ye solte sehen, beym gegentheyl kein ernst-
haffter fortgang der tractaten zu erhalten, sich eines andern zu resolviren.
Die Spanier haben zunächst darauf bestanden, daß zuerst die französische
Proposition den Mediatoren übergeben werde, sind jetzt aber mit einem Ver-
gleich der Originale ohne Herausgabe von Kopien einverstanden. Diese
intention haben I. H. G. sich in genere wol gefallen laßen, aber quoad modum
dafur gehalten, daß man eben denienigen brauchen solt, wie anfangs mitt
auffweisung der vorigen volmachten geschehen, d. h. Erlaubnis zum Kopie-
ren und Rückgabe an die Mediatoren innerhalb einer festen Frist. Und
were ihr sonderbar motivum, daß die Franzosische, wie sie verspührten,
sich nit so willfahrig zu eroffnung ihrer proposition, alß zuvor, ehe der
d’Avaux nacher Oßnabruck verraist, beschehen, erweisen thetten; dero-
wegen man soviel da mehrer ursach, ihnen alle praetextus abzuschneiden.
Warauf Volmari geandworttet, dieses werde bey den Kayserlichen kein
bedenckens haben. Und also er sogleich von I. H. G. zum nuncio und
Veneto gefahren, ihnen diese mainung endtdeckt, die sich solche allerdings
wolgefallen laßen, und ubernommen, hierunter mit den Spanischen selbst
weitter zue handlen, damit sie auff der Franzosen in eventum wieder die
Spanische vollmacht einpringende obiectiones desto beßer andtwortten
konten.
Bericht Landsbergs: [...]. Chigi will wegen des Osnabrücker Domdechan-
ten mit den Franzosen reden. Nach d’Avaux hat Oxenstierna zwar die
Festnahme zur Erhaltung des Respektes der Krone gebilligt, aber die Frei-
lassung befohlen, zumaln er seine revange multo nobilius zu nehmen ge-
dencke . Auf die Erklärung Serviens wegen Behandlung Bayerns sei nicht
viel zu geben; Servien sei ungehalten, daß W die vertrauliche Nachricht
weitergegeben habe; die Entscheidung soll nun offenbar auf die Zeit der
Minderjährigkeit des Königs beschränkt werden. Vom Kaiser solle ein neuer
Befehl gekommen sein, es wegen der Kurfürsten beim Herkommen zu be-
lassen ; Nassau soll den Bayern nicht mehr den Exzellenztitel geben wollen.
Gegenüber Landsberg, der sofort Erkundigungen einziehen soll, bestreitet
Nassau die Existenz einer solchen Weisung; wegen des Exzellenztitels be-
zieht er sich auf den unterschiedlichen Gebrauch in der deutschen und in den
romanischen Sprachen [...].
Cuylla bei W: Wittgenstein und die beigeordneten klevischen Räte werden
in wenigen Tagen in Hamm sein und habe Befehl, sich in allem mit W zu
vergleichen. Bericht Ws über die Lage in Sachen des kurfürstlichen
Empfanges. Erkundigung wegen des Durchzuges brandenburgischer Trup-
pen . Cuylla: Der Kurfürst beabsichtigt, im Frühjahr nach Kleve zu
gehen und auch die Kongreßstädte zu besuchen, wobei er eine Leib-
garde von 500 Pferden benutzen will. W: Ein Patent Norpradts
weist sie an, durch das Stift Münster und damit auch Osnabrück zu ziehen.
Welches aber hiesigen stiffts rhäten, auch Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht selbst f rembd vorkehme, zumaln den reichsconstitutionibus expresse
zuwieder, daß dergleichen, und zwar welche keine kriegsvolcker, sondern
fur eine leibguardi gehalten werden, dergestalt und in solcher anzaall ohn
alle vorgangene requisition und in den reichsabschieden erforderte caution
durch eines andern fursten land immediate gewiesen werden wollen. Sag-
tens ihme zu dem endt, den graffen darvon zu advertiren, dan gewißlich,
da es nit solte geändert werden, allerhand oppositiones und ungelegenheiten
darauß endstehen dörfften. Und konten solche volcker gar wol einen
andern weg, unberuhrt dieser beyder stiffter, alß gerad auß der graff-
schafft Ravensperg nacher der Lippstatt, welches ohnedas Brandenburgisch
were, und dem Marckischen zu nehmen. Und ob er wol darauf vermeld,
daß sie gute ordre zu halten befelcht, so plieben doch I. H. G. dabey, sie
hielten sich so wol, alß immer wolten, würden sie doch dem land und
underthanen nichts hereinpringen. Darauf versprach er, den bericht ahn
den graffen und sonst zur divertirung dieser volcker anderstwohin sein best
zu thun.
lassung des Osnabrücker Domdechanten ; da die Angelegenheit Botelho an die
ksl. Generalität verwiesen worden ist, muß nach Meinung Oxenstiernas die
Freilassung des Domdechanten ebenfalls bei den Generalen gesucht werden.
Volmar bei W: Als nach Rückkehr von d’Avaux gestern die Mediatoren
auf Übergabe der französischen Proposition drangen, haben die Franzosen
zunächst die Auswechslung der Vollmachten verlangt. Gegenüber dem
dänischen Sekretär Klein hat d’Avaux in Osnabrück noch folgende schwe-
dischen Bedingungen für die Übergabe der Propositionen genannt: 1. Er-
scheinen kurfürstlicher Vertreter in Osnabrück, 2. Ankunft einiger ihnen
sonderlich nohtwendiger reichsstend, die schon unterwegs seien, 3. Pässe für
die Mediatstände, besonders Stralsund. Da demnach Franzosen und Schwe-
den die Vollmachtsfrage nur als Vorwand benutzen, sollen nach Meinung
der Ksl. die Mediatoren den Parteien die Originalvollmachten zeigen und
ihnen Kopien überlassen. Und haben sie Kayserliche hierbey sonderlich
dahin gesehen, daß man noch zur zeit zu keiner wurcklichen extradition
und außwechßlung der volmachten solle schreitten, weillen noch so unge-
wiß , ob und wan die Franzosen mit einiger haubtproposition herausgehen
werden; auch in solcher ungewißheit nit pillig sein, daß mit auslifferung
der volmacht sie, die Kayserliche, stehts und solang sie immer wollen gebun-
den halten mogen, ihnen nach ihrem belieben zu gewartten, sondern daß in
underlaßender außwechßlung gleichwol die Kayserliche Majestät eine offene
hand behalten werde, wan man ye solte sehen, beym gegentheyl kein ernst-
haffter fortgang der tractaten zu erhalten, sich eines andern zu resolviren.
Die Spanier haben zunächst darauf bestanden, daß zuerst die französische
Proposition den Mediatoren übergeben werde, sind jetzt aber mit einem Ver-
gleich der Originale ohne Herausgabe von Kopien einverstanden. Diese
intention haben I. H. G. sich in genere wol gefallen laßen, aber quoad modum
dafur gehalten, daß man eben denienigen brauchen solt, wie anfangs mitt
auffweisung der vorigen volmachten geschehen, d. h. Erlaubnis zum Kopie-
ren und Rückgabe an die Mediatoren innerhalb einer festen Frist. Und
were ihr sonderbar motivum, daß die Franzosische, wie sie verspührten,
sich nit so willfahrig zu eroffnung ihrer proposition, alß zuvor, ehe der
d’Avaux nacher Oßnabruck verraist, beschehen, erweisen thetten; dero-
wegen man soviel da mehrer ursach, ihnen alle praetextus abzuschneiden.
Warauf Volmari geandworttet, dieses werde bey den Kayserlichen kein
bedenckens haben. Und also er sogleich von I. H. G. zum nuncio und
Veneto gefahren, ihnen diese mainung endtdeckt, die sich solche allerdings
wolgefallen laßen, und ubernommen, hierunter mit den Spanischen selbst
weitter zue handlen, damit sie auff der Franzosen in eventum wieder die
Spanische vollmacht einpringende obiectiones desto beßer andtwortten
konten.
Bericht Landsbergs: [...]. Chigi will wegen des Osnabrücker Domdechan-
ten mit den Franzosen reden. Nach d’Avaux hat Oxenstierna zwar die
Festnahme zur Erhaltung des Respektes der Krone gebilligt, aber die Frei-
lassung befohlen, zumaln er seine revange multo nobilius zu nehmen ge-
dencke . Auf die Erklärung Serviens wegen Behandlung Bayerns sei nicht
viel zu geben; Servien sei ungehalten, daß W die vertrauliche Nachricht
weitergegeben habe; die Entscheidung soll nun offenbar auf die Zeit der
Minderjährigkeit des Königs beschränkt werden. Vom Kaiser solle ein neuer
Befehl gekommen sein, es wegen der Kurfürsten beim Herkommen zu be-
lassen ; Nassau soll den Bayern nicht mehr den Exzellenztitel geben wollen.
Gegenüber Landsberg, der sofort Erkundigungen einziehen soll, bestreitet
Nassau die Existenz einer solchen Weisung; wegen des Exzellenztitels be-
zieht er sich auf den unterschiedlichen Gebrauch in der deutschen und in den
romanischen Sprachen [...].
Cuylla bei W: Wittgenstein und die beigeordneten klevischen Räte werden
in wenigen Tagen in Hamm sein und habe Befehl, sich in allem mit W zu
vergleichen. Bericht Ws über die Lage in Sachen des kurfürstlichen
Empfanges. Erkundigung wegen des Durchzuges brandenburgischer Trup-
pen . Cuylla: Der Kurfürst beabsichtigt, im Frühjahr nach Kleve zu
gehen und auch die Kongreßstädte zu besuchen, wobei er eine Leib-
garde von 500 Pferden benutzen will. W: Ein Patent Norpradts
weist sie an, durch das Stift Münster und damit auch Osnabrück zu ziehen.
Welches aber hiesigen stiffts rhäten, auch Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht selbst f rembd vorkehme, zumaln den reichsconstitutionibus expresse
zuwieder, daß dergleichen, und zwar welche keine kriegsvolcker, sondern
fur eine leibguardi gehalten werden, dergestalt und in solcher anzaall ohn
alle vorgangene requisition und in den reichsabschieden erforderte caution
durch eines andern fursten land immediate gewiesen werden wollen. Sag-
tens ihme zu dem endt, den graffen darvon zu advertiren, dan gewißlich,
da es nit solte geändert werden, allerhand oppositiones und ungelegenheiten
darauß endstehen dörfften. Und konten solche volcker gar wol einen
andern weg, unberuhrt dieser beyder stiffter, alß gerad auß der graff-
schafft Ravensperg nacher der Lippstatt, welches ohnedas Brandenburgisch
were, und dem Marckischen zu nehmen. Und ob er wol darauf vermeld,
daß sie gute ordre zu halten befelcht, so plieben doch I. H. G. dabey, sie
hielten sich so wol, alß immer wolten, würden sie doch dem land und
underthanen nichts hereinpringen. Darauf versprach er, den bericht ahn
den graffen und sonst zur divertirung dieser volcker anderstwohin sein best
zu thun.