Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 30
1644 XII 30
Freitag Vertreter von Kapitel und Regierung Münster
bei W: Das Neuburger Schreiben sehr weit aussehendt und nicht nur Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht und diesem craiß sondern dem ganzem Romi-
schen reich höchst nachtheyl-, ärgerlich und bedencklich, nachdem in Frank-
furt die Deputation nach Kreisen abgelehnt und die Fortsetzung des dorti-
gen Tages beschlossen worden ist, dabey es dan auch sein verpleiben billich
haben muß. Daß aber nun der Franckischer craiß, welcher sich sonst eine
zeithero in vielfaltigen wegen opiniatrirt, mit den protestirenden sich,
voriger intention zuwieder, eines andern verglichen, und ihres mittelß obig
angedeuttete craißabordnung zu thun endschloßen und zu einem gleich-
meßigen dießen Westvalischen craiß durch ahn Pfaltz Newburg abgege-
bene schreiben anzuraitzen sich understanden, und dannenhero ermelter
pfaltzgraff hievorngemelt vermaindlich außschreiben ahn die craißstende
gethan, müste man dahin gestelt sein laßen. Sie hetten aber bey diesem
werck sonders gern vernommen, daß die Churfürstliche Durchlaucht zu
Collen, ihr gnädigster herr, sich durch diese des herzogen von Newburg
schreiben nichts irren ließen, sondern bey dero wolherbrachten direction im
craiß zu manuteniren gedächten, gestalt ihres theylß deroselben intention
sich nicht zu endziehen, sondern in dero und des reichs getrewen devotion
noch furtter, wie yederzeit, bestendig zu verharren gemeint [...]. Be-
richt Ws über das Gespräch mit Nassau. Die Münsterischen wollen den
von W angedeuteten Gedanken in der Antwort an den Kurfürsten folgen
und diesem die weiteren Schritte anheimstellen. Klage, daß von dieser
seithen so gar promiscue und freygebig die päß ahn die benachparte feinde
ertheilet wurden, deren sie sich [...] zu hochstem der underthanen schaden
und verderb gebrauchten, und vermög derselben allenthalben mit bey sich
habendem anhang freygehalten sein wolten [...]. Die Landgräfin hat sich
auf vielfache Klagen wegen übermäßiger Belastungen der münsterischen
Untertanen erboten, Kommissare zu einer Konferenz nach Coesfeld zu
schicken. Da man aber nicht gern in einen vom Feind besetzten Ort gehen
will, hat man Dülmen oder Haltern vorgeschlagen und will, nachdem das
bewilligt ist, nun nicht underlaßen, durch die ahn Munsterischer seith da-
selbst hin abschickende den Hessischen commissarien die habende grava-
mina , neben mehr andern zunottigungen und eingriffen in geist- und welt-
liche jurisdiction des stiffts Munster remonstriren, und die remediirung
suchen laßen. W: Soviel das erste, nemblich die freygebige indulgirung
der päße belangendt, daß solches bey Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
anzupringen sein würde, und dieselbe deren einstellung beym veldmar-
schalcken von Geleen
und graffen von Veelen
befurdern konnen. Wegen
des andern wurde zu erwartten stehen, wie die communication mit den
Hessischen und vorhabende remonstration werde ausschlagen. Erinnerten
hiernach abermaln, daß sie sich uber das Pfaltz Newburgische schreiben
etwas specialius, ob und was darauf zu andwortten und Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht einzurathen, auch ob nit deroselben das original zuzu-
schicken , heraußlaßen mochten. Es ließens aber die Münsterische bey
ihrer vorigen generalerklehrung, alles zu Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht belieben zu stellen, und daß morgen das original uberschickt werden
solt.
bei W: Das Neuburger Schreiben sehr weit aussehendt und nicht nur Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht und diesem craiß sondern dem ganzem Romi-
schen reich höchst nachtheyl-, ärgerlich und bedencklich, nachdem in Frank-
furt die Deputation nach Kreisen abgelehnt und die Fortsetzung des dorti-
gen Tages beschlossen worden ist, dabey es dan auch sein verpleiben billich
haben muß. Daß aber nun der Franckischer craiß, welcher sich sonst eine
zeithero in vielfaltigen wegen opiniatrirt, mit den protestirenden sich,
voriger intention zuwieder, eines andern verglichen, und ihres mittelß obig
angedeuttete craißabordnung zu thun endschloßen und zu einem gleich-
meßigen dießen Westvalischen craiß durch ahn Pfaltz Newburg abgege-
bene schreiben anzuraitzen sich understanden, und dannenhero ermelter
pfaltzgraff hievorngemelt vermaindlich außschreiben ahn die craißstende
gethan, müste man dahin gestelt sein laßen. Sie hetten aber bey diesem
werck sonders gern vernommen, daß die Churfürstliche Durchlaucht zu
Collen, ihr gnädigster herr, sich durch diese des herzogen von Newburg
schreiben nichts irren ließen, sondern bey dero wolherbrachten direction im
craiß zu manuteniren gedächten, gestalt ihres theylß deroselben intention
sich nicht zu endziehen, sondern in dero und des reichs getrewen devotion
noch furtter, wie yederzeit, bestendig zu verharren gemeint [...]. Be-
richt Ws über das Gespräch mit Nassau. Die Münsterischen wollen den
von W angedeuteten Gedanken in der Antwort an den Kurfürsten folgen
und diesem die weiteren Schritte anheimstellen. Klage, daß von dieser
seithen so gar promiscue und freygebig die päß ahn die benachparte feinde
ertheilet wurden, deren sie sich [...] zu hochstem der underthanen schaden
und verderb gebrauchten, und vermög derselben allenthalben mit bey sich
habendem anhang freygehalten sein wolten [...]. Die Landgräfin hat sich
auf vielfache Klagen wegen übermäßiger Belastungen der münsterischen
Untertanen erboten, Kommissare zu einer Konferenz nach Coesfeld zu
schicken. Da man aber nicht gern in einen vom Feind besetzten Ort gehen
will, hat man Dülmen oder Haltern vorgeschlagen und will, nachdem das
bewilligt ist, nun nicht underlaßen, durch die ahn Munsterischer seith da-
selbst hin abschickende den Hessischen commissarien die habende grava-
mina , neben mehr andern zunottigungen und eingriffen in geist- und welt-
liche jurisdiction des stiffts Munster remonstriren, und die remediirung
suchen laßen. W: Soviel das erste, nemblich die freygebige indulgirung
der päße belangendt, daß solches bey Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
anzupringen sein würde, und dieselbe deren einstellung beym veldmar-
schalcken von Geleen
des andern wurde zu erwartten stehen, wie die communication mit den
Hessischen und vorhabende remonstration werde ausschlagen. Erinnerten
hiernach abermaln, daß sie sich uber das Pfaltz Newburgische schreiben
etwas specialius, ob und was darauf zu andwortten und Ihrer Churfürst-
lichen Durchlaucht einzurathen, auch ob nit deroselben das original zuzu-
schicken , heraußlaßen mochten. Es ließens aber die Münsterische bey
ihrer vorigen generalerklehrung, alles zu Ihrer Churfürstlichen Durch-
laucht belieben zu stellen, und daß morgen das original uberschickt werden
solt.