Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 29
1644 XII 29
Donnerstag Berufungsschreiben zum westfälischen Kreis-
tag [...].
Nassau / Volmar bei W. W: Wegen dieses Schreibens zu bedenken,
erstlich was Ihrer Kayserlichen Majestät interesse und hocheit, wegen ange-
master convocirung des Westvalischen craises, was darauf zu thun und vor-
zunehmen , 2. was Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen alß bi-
schoffen zu Munster, welcher in viele wege hierinnen zu nahe getretten, zu
beobachten, 3. I. H. G. wie auch der graff von Naßaw als craißstende hin-
wiederumb zu andtwortten, und dan 4. was weitters bey dießen haubt-
tractaten in hoc puncto convocationis statuum et circulorum zu conside-
riren ? Nachdemalen nun der erst und letzter punct Ihre Kayserliche Maje-
stät concerniren thette, I. H. G. auch beym 3. ungern etwas thun wolten,
so deroselben intention zuwieder, alß hetten zu begehren, ob ihnen gefellig,
ihre gedancken daruber unbeschwerd zu eroffnen. Nach Beratung der
Ksl. Volmar: Der Kaiser wird das Vorhaben des Pfalzgrafen an sich und
wegen der für den Kreis mit Köln getroffenen Vereinbarung
mißbilligen.
Sie wollen ihm raten, selbst an Köln und den Pfalzgrafen zu schreiben.
Beym andern punct seyen Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Collen ihres
stiffts Munster und demselben alß ausschreibenden fürsten competirenden
iuris halber, auch wegen von Kayserlicher Majestät habender special com-
mission , das ausschreiben und direction im craiß allein zue beobachten, gar
zu hoch interessirt, dahero viel weniger zu zweifflen, sie wurden die not-
turfft daßwegen in gebuhrende obacht ziehen und durch absonderliche
schreiben ahn die craißstende dieses modi procedendi alsobalden sich be-
schweren , mit fernerem andeuten, daß von Ihrer Kayserlichen Majestät sie
der weitteren verordnung erwartten, underdeßen aber auf dergleichen
ungültige convocation von ihren stifftern und landen niemandts erscheinen
würde. Benebenst musten Ihre Churfürstliche Durchlaucht ahn den pfalz-
graffen nothwendig eine wolfundirte contradiction abgeben, zumalen
dieses, daß ein des craises außschreibender fürst ohne mitbewilligen und
belieben des andern eine craißversamblung allein, und zwarn in tali mate-
ria , die keine craißsachen, sondern das ganze reich concerniren, anstellen
solte, den constitutionibus recta zuwiederlauffe. Den 3. puncten belangend
suche der pfalzgraff sein praetendirendes ius ratione Gulich durch diesen
und dergleichen actum zu solidiren, wie aber das ausschreiben bey seinem
belieben gestanden, und wan die stende darauf nit erscheinen, eo ipso fur
sich selbst zerfallet, so weren sie der mainung, daß einige andwort darauf
nicht zu geben, sondern es beym recipisse allein zu laßen seye. Ad 4. sey diß
ein weit aussehend werck, da entgegen den Beschlüssen von 1636 und 1641
die Kurfürsten nit allein bey deren außn collegio verglichenen deputation
nit verplieben, sondern auch der mehrer theyl in beandtwortung der Fran-
zosischen schreiben bey den tractaten sich zu compariren anerpotten.
Dahero dan die craise, der handlung collegialiter mit beyzuwohnen, anlaß
genommen, und auch anderst nit zu vermutthen, alß daß die fursten und
stätte die zu eben solchem ende bey noch wehrendem deputationtag zu
Franckfurt vorprachte fundamenta nachmaln moviren, und wenigers nit
eine collegialschickung ad loca tractatuum werden thun wollen. Gestalt dan
die Franzosich- und Schwedische beraiz hiervon nachricht erlangt, und biß
darahn mit ihrer proposition ad pacem zueruckhalten, welches den haubt-
tractaten beraitz einen gantzen monat zeit anstand mit vielem disputiren
veruhrsacht, und noch mehrer zeit dern anzeig nach damit zubracht und
verlohren gehen würde; welches zue verhuetten beßer und zu wunschen
gewesen, obbedeut gemachte reichs- und collegialconclusa in ihrem vigore
ungeändert zu laßen. Es seye leicht zu erachten, was fur große confusiones
geben werde, wan die collegia formaliter, wie auff reichstagen bräuchig,
oder auch per circulos erscheinen würden, in bedencken dadurch auch den
churfursten selbst ihre praeeminenz, und was ihnen auf iungern reichstag
von den gesambten stenden ubergeben, wiederumb wurde geändert und
benommen werden, indeme alßdan der churfurstliche craiß die deputation
zu thun, welches alles ein weit großers, und dem gemeinen weesen schäd-
lichers aussehen haben wurde, alß man anfangs vermainen mochte. Zue-
malen von wegen der Ober- und Niedersachsische craiß außer zweiffel die
inhabere der ertzstiffter Magdeburg und Bremen
August von Sachsen (1614–1680), Administrator von Magdeburg seit 1638, Sohn Kf.
Johann Georgs I. von Sachsen; Friedrich von Dänemark (1609–1670), Administrator
von Bremen 1635–1648, von Verden 1623–1629, 1635–1648, Sohn König Christians
IV. von Dänemark, seit 1648 als Friedrich III. Kg. von Dänemark.
sich würden deputiren
laßen, die zwar die session bey den craißen herbracht, auff reichstägen aber
mans denselben ex parte imperii niemalen gestanden, wadurch dan nit
allein dem Romischen reich, sondern auch dem ganzen catholischen wesen,
indeme sie mit ihren praetensionen auff die stiffter, auch mit declarir-, ver-
änder- oder wol gar auffhebung des Paßawischen vertrags, religion- und
Prager friedens herankommen werden, ein sehr großes praeiudicium wurde
zugezogen. [...]. Chigi hat gegenüber den Ksl. geäußert, die Franzosen
würden wohl doch noch von ihrer Forderung abgehen und sich innerhalb
von 3 bis 4 Tagen auf Sachverhandlungen einlassen. Contarini hat die
Schwierigkeiten der Zuziehung aller Stände eingesehen und in diesem Sinne
mit den Franzosen gesprochen. Auf deren Einwand, warum man die übrigen
Stände ausschließe, wenn die gesamten Kurfürsten collegialiter erschienen,
hat er die Teilnahme einer engeren Deputation des Deputationstages ad
evitandam confusionem in tanta multitudine und die spätere Ratifikation
durch einen Reichstag vorgeschlagen, wogegen die Franzosen einwandten,
daß dann nur Anhänger des Kaisers deputiert würden. Die Ksl. haben
Contarini informiert, daß die Zusammensetzung der Reichsdeputation un-
abhängig vom Kaiser festliege
und nur durch einen Reichstag geändert
werden könne. Der Reichshofratssekretär Schröder
ist nach Frankfurt
geschickt worden, um die engere Deputation vorzuschlagen. In diese kön-
nen , da vom fränkischen Kreis bereits Würzburg und Nürnberg benannt
sind, noch zwei Stände der geistlichen und weltlichen Bank und die Stadt
Köln aufgenommen werden. W: Hält wegen des Pfalz-Neuburger
Schreibens die möglichst schnelle Benachrichtigung des Kaisers für nötig,
Kurköln wird die angeregten Schritte unternehmen, auch die münste-
rischen Räte beraten mit dem Kapitel schon darüber. Er ist der Mei-
nung , daß von wegen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in diesen craiß
gelegener 4 stiffter alß Münster, Paderborn, Lüttig und Stablo, auff solch
des pfalzgraffen ausschreiben, gleich vor diesem, niemandts erscheinen
würde, gestalt auch I. H. G. wegen dero stiffter Oßnabruck, Minden,
Verden und der graffschafft Schaumburg niemandts abzuordnen gedäch-
ten . Und nachdemaln beyde stiffter Corvey und Essen hiebevor allzeit
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen sich bequehmet, und iezo
gleichfalß zu vermutthen, so würde von der fürstenbanck keiner schicken.
Die graffen hetten sich vor diesem insoweit separirt, und den Gulichischen
ausschreiben und ansagen eingefolgt; ob sie nun iezo dergleichen thun wer-
den , und den craiß allein repraesentiren wollen, stünde zu gewartten
[...]. Nassau verspricht, daß von Kurköln er nit allein sich hierinnen
nicht separiren, sondern auch bey dem graffenstand alß seinen vettern
dahin bemuhen wolte, daß von ihnen auf sein pfaltzgraffens convociren
niemandts möchte compariren, hielte auch ganz nottig und gut zue sein,
daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht, wie vorahn gedacht, dehortatorios
ahn alle craißstende furderlichst abgehen ließe. Weitters erwehneten
I. H. G., daß dise des herzogen zu Newburg anmaßende beruffung der
stende nicht allein dem gemeinen weßen, sondern auch demjenigen [...] gar
gefährlich seye, was wegen nottiger craißdefension und der soldatesca
underhalt zwischen Ihrer Kayserlichen Majestät und den gehorsamen
stenden verglichen und zu werck gesetzt, weilen nicht zu zweifflen, daß er
pro more suo alles würde reassumiren, und nebens der Kayserlichen Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen aufgetragener commission zunichte
zu machen understanden haben, zumalen er demselben ye und alle weg sich
wiedersezt, und auf eine neutralitet das absehen gerichtet
. Und wie er nun
vor dießem darauf angeschlagen und sich erpotten, daß er in persona
nacher Pariß raisen und dem craiß die neutralitet erwerben wolte, also
seye kein anderß zu praesumirn, alß daß er auch iezo von wegen des
craißes auf der stende unkosten anhero deputirt zue werden sich die ge-
dancken mache. Deme aber hierdurch, wan nemblich zue Franckfurt auß
dem Westvalischen craiß Munster zu der engeren deputation benend, wurde
vorkommen, da alßdan Gulich, alß bey der haubtdeputation außgeschlos-
sen , nichts zu praetendiren hette.
tag [...].
Nassau / Volmar bei W. W: Wegen dieses Schreibens zu bedenken,
erstlich was Ihrer Kayserlichen Majestät interesse und hocheit, wegen ange-
master convocirung des Westvalischen craises, was darauf zu thun und vor-
zunehmen , 2. was Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen alß bi-
schoffen zu Munster, welcher in viele wege hierinnen zu nahe getretten, zu
beobachten, 3. I. H. G. wie auch der graff von Naßaw als craißstende hin-
wiederumb zu andtwortten, und dan 4. was weitters bey dießen haubt-
tractaten in hoc puncto convocationis statuum et circulorum zu conside-
riren ? Nachdemalen nun der erst und letzter punct Ihre Kayserliche Maje-
stät concerniren thette, I. H. G. auch beym 3. ungern etwas thun wolten,
so deroselben intention zuwieder, alß hetten zu begehren, ob ihnen gefellig,
ihre gedancken daruber unbeschwerd zu eroffnen. Nach Beratung der
Ksl. Volmar: Der Kaiser wird das Vorhaben des Pfalzgrafen an sich und
wegen der für den Kreis mit Köln getroffenen Vereinbarung
Sie wollen ihm raten, selbst an Köln und den Pfalzgrafen zu schreiben.
Beym andern punct seyen Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Collen ihres
stiffts Munster und demselben alß ausschreibenden fürsten competirenden
iuris halber, auch wegen von Kayserlicher Majestät habender special com-
mission , das ausschreiben und direction im craiß allein zue beobachten, gar
zu hoch interessirt, dahero viel weniger zu zweifflen, sie wurden die not-
turfft daßwegen in gebuhrende obacht ziehen und durch absonderliche
schreiben ahn die craißstende dieses modi procedendi alsobalden sich be-
schweren , mit fernerem andeuten, daß von Ihrer Kayserlichen Majestät sie
der weitteren verordnung erwartten, underdeßen aber auf dergleichen
ungültige convocation von ihren stifftern und landen niemandts erscheinen
würde. Benebenst musten Ihre Churfürstliche Durchlaucht ahn den pfalz-
graffen nothwendig eine wolfundirte contradiction abgeben, zumalen
dieses, daß ein des craises außschreibender fürst ohne mitbewilligen und
belieben des andern eine craißversamblung allein, und zwarn in tali mate-
ria , die keine craißsachen, sondern das ganze reich concerniren, anstellen
solte, den constitutionibus recta zuwiederlauffe. Den 3. puncten belangend
suche der pfalzgraff sein praetendirendes ius ratione Gulich durch diesen
und dergleichen actum zu solidiren, wie aber das ausschreiben bey seinem
belieben gestanden, und wan die stende darauf nit erscheinen, eo ipso fur
sich selbst zerfallet, so weren sie der mainung, daß einige andwort darauf
nicht zu geben, sondern es beym recipisse allein zu laßen seye. Ad 4. sey diß
ein weit aussehend werck, da entgegen den Beschlüssen von 1636 und 1641
die Kurfürsten nit allein bey deren außn collegio verglichenen deputation
nit verplieben, sondern auch der mehrer theyl in beandtwortung der Fran-
zosischen schreiben bey den tractaten sich zu compariren anerpotten.
Dahero dan die craise, der handlung collegialiter mit beyzuwohnen, anlaß
genommen, und auch anderst nit zu vermutthen, alß daß die fursten und
stätte die zu eben solchem ende bey noch wehrendem deputationtag zu
Franckfurt vorprachte fundamenta nachmaln moviren, und wenigers nit
eine collegialschickung ad loca tractatuum werden thun wollen. Gestalt dan
die Franzosich- und Schwedische beraiz hiervon nachricht erlangt, und biß
darahn mit ihrer proposition ad pacem zueruckhalten, welches den haubt-
tractaten beraitz einen gantzen monat zeit anstand mit vielem disputiren
veruhrsacht, und noch mehrer zeit dern anzeig nach damit zubracht und
verlohren gehen würde; welches zue verhuetten beßer und zu wunschen
gewesen, obbedeut gemachte reichs- und collegialconclusa in ihrem vigore
ungeändert zu laßen. Es seye leicht zu erachten, was fur große confusiones
geben werde, wan die collegia formaliter, wie auff reichstagen bräuchig,
oder auch per circulos erscheinen würden, in bedencken dadurch auch den
churfursten selbst ihre praeeminenz, und was ihnen auf iungern reichstag
von den gesambten stenden ubergeben, wiederumb wurde geändert und
benommen werden, indeme alßdan der churfurstliche craiß die deputation
zu thun, welches alles ein weit großers, und dem gemeinen weesen schäd-
lichers aussehen haben wurde, alß man anfangs vermainen mochte. Zue-
malen von wegen der Ober- und Niedersachsische craiß außer zweiffel die
inhabere der ertzstiffter Magdeburg und Bremen
August von Sachsen (1614–1680), Administrator von Magdeburg seit 1638, Sohn Kf.
Johann Georgs I. von Sachsen; Friedrich von Dänemark (1609–1670), Administrator
von Bremen 1635–1648, von Verden 1623–1629, 1635–1648, Sohn König Christians
IV. von Dänemark, seit 1648 als Friedrich III. Kg. von Dänemark.
laßen, die zwar die session bey den craißen herbracht, auff reichstägen aber
mans denselben ex parte imperii niemalen gestanden, wadurch dan nit
allein dem Romischen reich, sondern auch dem ganzen catholischen wesen,
indeme sie mit ihren praetensionen auff die stiffter, auch mit declarir-, ver-
änder- oder wol gar auffhebung des Paßawischen vertrags, religion- und
Prager friedens herankommen werden, ein sehr großes praeiudicium wurde
zugezogen. [...]. Chigi hat gegenüber den Ksl. geäußert, die Franzosen
würden wohl doch noch von ihrer Forderung abgehen und sich innerhalb
von 3 bis 4 Tagen auf Sachverhandlungen einlassen. Contarini hat die
Schwierigkeiten der Zuziehung aller Stände eingesehen und in diesem Sinne
mit den Franzosen gesprochen. Auf deren Einwand, warum man die übrigen
Stände ausschließe, wenn die gesamten Kurfürsten collegialiter erschienen,
hat er die Teilnahme einer engeren Deputation des Deputationstages ad
evitandam confusionem in tanta multitudine und die spätere Ratifikation
durch einen Reichstag vorgeschlagen, wogegen die Franzosen einwandten,
daß dann nur Anhänger des Kaisers deputiert würden. Die Ksl. haben
Contarini informiert, daß die Zusammensetzung der Reichsdeputation un-
abhängig vom Kaiser festliege
werden könne. Der Reichshofratssekretär Schröder
geschickt worden, um die engere Deputation vorzuschlagen. In diese kön-
nen , da vom fränkischen Kreis bereits Würzburg und Nürnberg benannt
sind, noch zwei Stände der geistlichen und weltlichen Bank und die Stadt
Köln aufgenommen werden. W: Hält wegen des Pfalz-Neuburger
Schreibens die möglichst schnelle Benachrichtigung des Kaisers für nötig,
Kurköln wird die angeregten Schritte unternehmen, auch die münste-
rischen Räte beraten mit dem Kapitel schon darüber. Er ist der Mei-
nung , daß von wegen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht in diesen craiß
gelegener 4 stiffter alß Münster, Paderborn, Lüttig und Stablo, auff solch
des pfalzgraffen ausschreiben, gleich vor diesem, niemandts erscheinen
würde, gestalt auch I. H. G. wegen dero stiffter Oßnabruck, Minden,
Verden und der graffschafft Schaumburg niemandts abzuordnen gedäch-
ten . Und nachdemaln beyde stiffter Corvey und Essen hiebevor allzeit
Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen sich bequehmet, und iezo
gleichfalß zu vermutthen, so würde von der fürstenbanck keiner schicken.
Die graffen hetten sich vor diesem insoweit separirt, und den Gulichischen
ausschreiben und ansagen eingefolgt; ob sie nun iezo dergleichen thun wer-
den , und den craiß allein repraesentiren wollen, stünde zu gewartten
[...]. Nassau verspricht, daß von Kurköln er nit allein sich hierinnen
nicht separiren, sondern auch bey dem graffenstand alß seinen vettern
dahin bemuhen wolte, daß von ihnen auf sein pfaltzgraffens convociren
niemandts möchte compariren, hielte auch ganz nottig und gut zue sein,
daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht, wie vorahn gedacht, dehortatorios
ahn alle craißstende furderlichst abgehen ließe. Weitters erwehneten
I. H. G., daß dise des herzogen zu Newburg anmaßende beruffung der
stende nicht allein dem gemeinen weßen, sondern auch demjenigen [...] gar
gefährlich seye, was wegen nottiger craißdefension und der soldatesca
underhalt zwischen Ihrer Kayserlichen Majestät und den gehorsamen
stenden verglichen und zu werck gesetzt, weilen nicht zu zweifflen, daß er
pro more suo alles würde reassumiren, und nebens der Kayserlichen Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen aufgetragener commission zunichte
zu machen understanden haben, zumalen er demselben ye und alle weg sich
wiedersezt, und auf eine neutralitet das absehen gerichtet
vor dießem darauf angeschlagen und sich erpotten, daß er in persona
nacher Pariß raisen und dem craiß die neutralitet erwerben wolte, also
seye kein anderß zu praesumirn, alß daß er auch iezo von wegen des
craißes auf der stende unkosten anhero deputirt zue werden sich die ge-
dancken mache. Deme aber hierdurch, wan nemblich zue Franckfurt auß
dem Westvalischen craiß Munster zu der engeren deputation benend, wurde
vorkommen, da alßdan Gulich, alß bey der haubtdeputation außgeschlos-
sen , nichts zu praetendiren hette.