Acta Pacis Westphalicae III C 3,1 : Diarium Wartenberg, 1. Teil: 1644-1646 / Joachim Foerster
1644 XII 5
1644 XII 5
Montag Préfontaines
bei W: Als Vertreter des Kur-
kollegs möge W die in der französischen Proposition enthaltene Forderung
auf Restitution des Kurfürsten von Trier
unterstützen. W weicht
aus, er werde den genauen Inhalt der französischen Proposition erst heute
von Nassau erfahren, und fügt auf weiteres Drängen Préfontaines hinzu, es
seyen diesertwegen underschiedliche consultationes vom gesambten chur-
fürstlichen collegio vorgangen und conclusa gemacht, darinnen sie sich
nohtwendig vorhero ersehen müsten. Es were sonst Churtrier von dem
Pabstlichen nuncio zu Wien nomine sedis apostolicae angenommen
, dahero
dißhalber erst nacher Rom geschrieben, und große zeit mit hingebracht
werden müste, welche schädliche moram bey den tractaten I. H. G. nit
hoffen wolten, daß die herren Franzosische mit behauptung dieses punctens
wurden gewinnen suchen; sie wollten sonsten, waß gestallt vorgangener
sachen immer zu thuen, das ihrig gern contribuiren.
W bei Nassau/Volmar . Diese betonen, sie und die Spanier hielten das
französische Schriftstück fur keine proposition ad pacem, sondern mehrers
eine protestation, warmit nur weitterung und zeit gesucht wirdt, nicht zu
den tractaten zu schreiten. Am 23. November haben die Mediatoren
gemeint, daß man nach Überwinden der Präliminarstreitigkeiten nun zu
den Verhandlungen kommen könne, während sie selbst noch skeptisch
waren, da statt eines entsprechenden klaren Ausdrucks die Franzosen in
den Vollmachten gesetzt haben wollten: ’Wan man von frieden tractiren
würde‘. Am 27. November haben die Mediatoren mitgeteilt, die Franzosen
seien zur Übergabe der Propositionen am 4. Dezember bereit; vorgestern
haben sie und die Spanier den Mediatoren ihre Bereitschaft nochmals be-
stätigt . Gestern haben ihnen die Spanier Informationen mitgeteilt, daß
die Franzosen nicht de re ipsa proponiren, sondern newe difficultates
herfurpringen würden, und deshalb vorgeschlagen, die eigenen Propo-
sitionen den Mediatoren unter dem Vorbehalt zuzustellen, daß sie nicht
weitergegeben werden dürften, wenn die Franzosen sich nicht zur Sache
selbst äußerten. Die Ksl. haben abgelehnt, um sich nicht dem Vorwurf
der Verhandlungsverzögerung auszusetzen, die Spanier haben den Vor-
behalt mündlich vorgebracht und auf ihm beharrt, als nach Einliefe-
rung der Propositionen die Mediatoren abends zu ihnen und den Spaniern
kamen. Die Ksl. haben geäußert, man hätte geglaubt, daß die Mediatoren
den Franzosen ihre Schrift zurückgegeben und den unglimpff dabey, wie
schlecht die gegebene parola gehalten, remonstrirt haben wurden. Das
haben die Mediatoren mit der Begründung abgelehnt, sie könnten sich
nicht zur Partei machen. W: Bericht über das Gespräch mit Préfon-
taines ; obwohl der Franzosischer sprach so fundamentaliter nit erfahren,
entnehme er der Proposition, daß dieselbe vornemblich auf diesen drey
puncten bestehe: 1. Begerten sie, daß alle stende des reichs ad loca
tractatuum erscheinen und der handlung mit beywohnen, 2. Churtryer
vor allem auff freyen fuß gestelt, und endweder in persona, oder durch
seine deputirte mit bey der handlung sein möchte, 3. daß sie alßdan
solche conditiones pacis proponiren wolten, welche so schwer nicht sein
solten. Ad 1. wüsten I. H. G., waß wegen deputation des furstenstandts
zu den friedenshandlungen sowohl bey negst vorigem reichstag zu Re-
genspurg alß noch wehrendem deputationsconvent zu Franckfurt vorgan-
gen , sich wol zuerinnern, der herr Volmari aber, alß der diesen conventibus
selbst von anfang biß zum ende mit beygewohnet, besser. Der reichs-
abschied de anno 1641 seye in diesem passu klahr und gebe deßwegen rich-
tige maß und ordnung, nur daß folgendts selbiger punctus zu besagtem
Franckfurt in zweifl gezogen, und von theyls fürstlichen auf anstifftung
des Braunschweig Luneburgischen abgesandtens
Wohl Dr. Heinrich Langenbeck (1603–1669), braunschweig-cellischer Rat; vgl. ADB
XVII S. 662ff.
sustinirt werden wollen,
daß der furstenstand wenigers nit die tractatus in forma collegii beschicken
möchten und solten; seyen aber dabey viele bewegende ursachen, warumb
solches zumal nit rhatsamb, vorkommen, dahero auff ein guttachten
geschlossen, und Ihrer Majestät eingeschickt, daß der reichsdeputations-
convent zu solchem end dort zue Franckfurt continuirt werden möchte,
auch dieselbe solches allergnädigst placidirt, und daruber der Kayserlichen
resolution den deputirten stenden zukommen laßen , daß sie also nit sehen,
wie von solchem concluso anietzt ein absprung genommen werden kondte.
Wans aber gleich solte geschehen, und Ihre Majestät in diß der Franzosen
begeren willigen, würden doch sie die Franzosen, wie sie sich understanden,
die stende des reichs nit zu beruffen haben, sondern Ihre Kayserliche Maje-
stät , warzu aber, vermög der reichsconstitutionen große zeit von 5 und 6
monathen gehoren würden. Beym zweyten punct wegen Churtryer fiel
I. H. G. ein mehrers nit bey, alß was sie, oben erzehlt, dem Franzosischen
secretario zur andtwort geben, sonderlich auch, weiln sie keine vollige
nachricht hetten, warumb und wie Churtryer angehalten und tractirt
werde. Auf welches der Volmari in die red gefallen und geandworttet,
daß sie selbsten auch keine rechte information hetten, und subiungirte der
graff von Naßaw, daß schon vorm jahr dem reichsvicecanzlern graffen
Kurz, und noch erst vor 2 monathen dem secretario Walderode umb die
nachricht, worauf die sachen beruhen, zugeschrieben, und alleweil ver-
trostung darauff bekommen, biß dato aber nichts erfolgt seye. So viel
wusten sie wol, sagt Volmari, daß der churfurst vom Pabstlichen nuncio
sowol nach Regenspurg alß andere conventus abgeordnete schicken und
seine sachen, wie auch geschehen, ahn- und vorpringen habe laßen konnen.
Sonsten den ersten puncten belangend hette man freylich wol auffzuemer-
cken , und seye es ein kitzliches wesen, die quaestionem zu moviren, ob Ihre
Kayserliche Majestät ohne zuethun der stende einen frieden schließen
kondte oder nit; dan solte auf die affirmativam gangen werden, wurde
solches die chur- und fursten des reichs hochlich offendiren, auff die nega-
tivam zu schließen, were wasser auf der Franzosen mühl, dahero er nicht
rhatsamb befunde, dieser frag ieziger zeit sich zu involviren, sondern allein
das werck dahin zue stellen, daß Ihrer Kayserlichen Majestät die sammet-
liche stende auf negst vorgewestem reichstag, diese tractaten zu respiciren,
auf gewisse weiß ubergeben und anvertrawet, auch Ihre Majestät bedacht
weren, alsobald nach geschlossenem frieden einen reichstag außzuschreiben,
die innerliche gravamina und der stende sachen in ordnung und richtigkeit
zu pringen, und alßdan diesen frieden durch einen allgemeinen reichsschluß
bekrefftigen zue laßen, maßen sie die Kayserlichen plenipotentiarii dem
Schwedischen bevollmächtigten Salvio noch erst newlich per tertiam per-
sonam andeutten laßen, worauff derselbe geandtworttet, wans die mainung
hette, müsten sie wol alle zuefrieden sein, weilen dadurch genugsamb sie
versichert weren. Seye sonst freylich, wie I. H. G. hochvernunfftig und wol
angedeuttet, ein sehr großes praeiuditz, daß die stende des reichs auff der
Franzosen zuschreiben und beruffen erscheinen solten; sondern muste auf
allen fall von Ihrer Majestät die convocatio beschehen, darauf aber, ver-
mög der reichsconstitutionen, auch weitten endsessenheit mehrern theylß
stende große zeit gehen würde. Vermeinten diesem nach, daß beyde vorbe-
melte puncten den mediatoribus ahn hand zu geben, und sie zu erinnern,
bey den Franzosischen plenipotentiariis zue bedeutten, wie hoch sie sich
interessirt gemacht, indem sie ihr der Franzosischen gegebene parola und
vertröstung den Kayserlichen und Spanischen underschiedlich angezeigt,
und nun iezo nichts darauff ad rem erfolgt seye, und solchem nach starcker
auff edirung ihrer proposition, und diesergleichen ambages abzuschneiden,
zu tringen. Welches I. H. G., auch der graff von Naßaw sich belieben laßen,
und sagte demnach Vollmari, daß sie darauß noch vorher mit den Spani-
schen communiciren musten. Sonsten weren sie, Spanische, gar ubel zu-
frieden , daß die mediatores keine andwort auf ihre proposition bey den
Franzosen urgirt, dahero sie vorhabens weren, deßhalber die mediatores
starck anzuelangen. Wobey I. H. G. erwehnet, daß man die vorha-
bende anzeige und erinnerung durch die herren mediatores nicht lang zu
verschieben, damit auß dem verzug die Franzosen nicht etwa gewunnen
spiel zue haben, und daß man weitters darauff nichts zu thun gedachte,
vermainen möchten. Welches den herren Kayserlichen wol eingangen.
Nassau teilt mit, daß in Osnabrück die Propositionen auch am 4. Dezember
übergeben worden sind, doch ist der Inhalt noch nicht bekannt.
[...]. Volmar bei W
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 234f ] .
. Die Mediatoren haben berichtet, die Franzosen seien
nach Darlegung der ksl. und spanischen Einwände dabei geblieben, daß
ihre schrifft eine rechte proposition ad pacem seye, und beyde darin begrif-
fene puncten wegen convocation der reichsstende und befreyhung Chur-
tryers einzig dahin ziehleten, einen bestendigen frieden, und wie man dabey
assecurirt sein konte, zue schließen. Die Notwendigkeit der Zuziehung der
Stände hätten der Kaiser und Sachsen im Prager Frieden selbst zugegeben,
wegen Trier sei die Ehre Frankreichs betroffen, da der Kurfürst allein
wegen seiner Korrespondenz mit Frankreich gefangengesetzt worden sei.
Den Rest der ksl. Proposition hielten die Franzosen für nit irrationabel,
während Spanien nur Frankreich von seinen Verbündeten zu trennen suche.
Die Ksl. haben daraufhin gegenüber den Mediatoren wiederholt, sie hielten
die französische Schrift für keine echte Friedensproposition. Die Asse-
kurationsfrage gehöre an den Schluß der Verhandlungen, die Abmachun-
gen könnten anschließend auf einem Reichstag von den Ständen ratifiziert
werden, zumal man auch die wegen der Minderjährigkeit des Königs gegen
die französische Vollmacht geäußerten Zweifel so lange zurückgestellt
habe. Beispiele für die nachträgliche Ratifizierung von durch den Kaiser
für das Reich geschlossenen Verträgen. Wegen Trier haben die Ksl. darauf
verwiesen, daß die Freilassung an das Ende der Verhandlungen gehöre, der
Kaiser seine Reputation nicht weniger als der König von Frankreich
berührt sehe, er nicht ohne den Papst vorgehen könne, außer der Korre-
spondenz mit Frankreich auch andere Punkte hineinspielten, über die allein
Kaiser und Papst zu urteilen hätten, das Kurkolleg die Suspension Triers
beschlossen habe und die von den Franzosen herangezogenen Pässe zu den
Friedensverhandlungen die Delegierten Triers, nicht die Person des Kur-
fürsten beträfen. Zum Begehren der Franzosen auf einen Paß nach Wien
zwecks Übermittlung der Trierer Pässe durch eigenen Kurier wollen die
Ksl. zuerst W hören. Weilen nun solche uberschickung durch eigenen
currier auß vielen ursachen allerseiz sehr bedencklich vorkommen, haben
sie sich dahien verglichen, daß die herren Kayserlichen diese paßport
von den Franzosischen begehren, sich zur selbstuberschickung offeriren,
und der gewißheit assecuriren, oder aber daß derentwegen Ihre Kayserliche
Majestätt auf ihr der gesanden underthänigsten bericht sich darueber resol-
viren mochten, nachmaln eine andere in eadem forma außgefertigt selbsten
einhändigen zue laßen, krafft deren er sich alßdan zur schickung oder nit
schickung zu resolviren hette: daß man sich also auch dieses puncts halber
nicht auffzuehalten, noch die tractaten zu verschieben, sondern ad rem
ipsam zue schreitten, maßen sie herrn Kayserliche von den mediatoribus
begert, solches den Franzosischen plenipotentiariis hienwieder morgen an-
zudeuten , und auff eine formalem propositionem pacis starck zu tringen.
kollegs möge W die in der französischen Proposition enthaltene Forderung
auf Restitution des Kurfürsten von Trier
aus, er werde den genauen Inhalt der französischen Proposition erst heute
von Nassau erfahren, und fügt auf weiteres Drängen Préfontaines hinzu, es
seyen diesertwegen underschiedliche consultationes vom gesambten chur-
fürstlichen collegio vorgangen und conclusa gemacht, darinnen sie sich
nohtwendig vorhero ersehen müsten. Es were sonst Churtrier von dem
Pabstlichen nuncio zu Wien nomine sedis apostolicae angenommen
dißhalber erst nacher Rom geschrieben, und große zeit mit hingebracht
werden müste, welche schädliche moram bey den tractaten I. H. G. nit
hoffen wolten, daß die herren Franzosische mit behauptung dieses punctens
wurden gewinnen suchen; sie wollten sonsten, waß gestallt vorgangener
sachen immer zu thuen, das ihrig gern contribuiren.
W bei Nassau/Volmar . Diese betonen, sie und die Spanier hielten das
französische Schriftstück fur keine proposition ad pacem, sondern mehrers
eine protestation, warmit nur weitterung und zeit gesucht wirdt, nicht zu
den tractaten zu schreiten. Am 23. November haben die Mediatoren
gemeint, daß man nach Überwinden der Präliminarstreitigkeiten nun zu
den Verhandlungen kommen könne, während sie selbst noch skeptisch
waren, da statt eines entsprechenden klaren Ausdrucks die Franzosen in
den Vollmachten gesetzt haben wollten: ’Wan man von frieden tractiren
würde‘. Am 27. November haben die Mediatoren mitgeteilt, die Franzosen
seien zur Übergabe der Propositionen am 4. Dezember bereit; vorgestern
haben sie und die Spanier den Mediatoren ihre Bereitschaft nochmals be-
stätigt . Gestern haben ihnen die Spanier Informationen mitgeteilt, daß
die Franzosen nicht de re ipsa proponiren, sondern newe difficultates
herfurpringen würden, und deshalb vorgeschlagen, die eigenen Propo-
sitionen den Mediatoren unter dem Vorbehalt zuzustellen, daß sie nicht
weitergegeben werden dürften, wenn die Franzosen sich nicht zur Sache
selbst äußerten. Die Ksl. haben abgelehnt, um sich nicht dem Vorwurf
der Verhandlungsverzögerung auszusetzen, die Spanier haben den Vor-
behalt mündlich vorgebracht und auf ihm beharrt, als nach Einliefe-
rung der Propositionen die Mediatoren abends zu ihnen und den Spaniern
kamen. Die Ksl. haben geäußert, man hätte geglaubt, daß die Mediatoren
den Franzosen ihre Schrift zurückgegeben und den unglimpff dabey, wie
schlecht die gegebene parola gehalten, remonstrirt haben wurden. Das
haben die Mediatoren mit der Begründung abgelehnt, sie könnten sich
nicht zur Partei machen. W: Bericht über das Gespräch mit Préfon-
taines ; obwohl der Franzosischer sprach so fundamentaliter nit erfahren,
entnehme er der Proposition, daß dieselbe vornemblich auf diesen drey
puncten bestehe: 1. Begerten sie, daß alle stende des reichs ad loca
tractatuum erscheinen und der handlung mit beywohnen, 2. Churtryer
vor allem auff freyen fuß gestelt, und endweder in persona, oder durch
seine deputirte mit bey der handlung sein möchte, 3. daß sie alßdan
solche conditiones pacis proponiren wolten, welche so schwer nicht sein
solten. Ad 1. wüsten I. H. G., waß wegen deputation des furstenstandts
zu den friedenshandlungen sowohl bey negst vorigem reichstag zu Re-
genspurg alß noch wehrendem deputationsconvent zu Franckfurt vorgan-
gen , sich wol zuerinnern, der herr Volmari aber, alß der diesen conventibus
selbst von anfang biß zum ende mit beygewohnet, besser. Der reichs-
abschied de anno 1641 seye in diesem passu klahr und gebe deßwegen rich-
tige maß und ordnung, nur daß folgendts selbiger punctus zu besagtem
Franckfurt in zweifl gezogen, und von theyls fürstlichen auf anstifftung
des Braunschweig Luneburgischen abgesandtens
Wohl Dr. Heinrich Langenbeck (1603–1669), braunschweig-cellischer Rat; vgl. ADB
XVII S. 662ff.
daß der furstenstand wenigers nit die tractatus in forma collegii beschicken
möchten und solten; seyen aber dabey viele bewegende ursachen, warumb
solches zumal nit rhatsamb, vorkommen, dahero auff ein guttachten
geschlossen, und Ihrer Majestät eingeschickt, daß der reichsdeputations-
convent zu solchem end dort zue Franckfurt continuirt werden möchte,
auch dieselbe solches allergnädigst placidirt, und daruber der Kayserlichen
resolution den deputirten stenden zukommen laßen , daß sie also nit sehen,
wie von solchem concluso anietzt ein absprung genommen werden kondte.
Wans aber gleich solte geschehen, und Ihre Majestät in diß der Franzosen
begeren willigen, würden doch sie die Franzosen, wie sie sich understanden,
die stende des reichs nit zu beruffen haben, sondern Ihre Kayserliche Maje-
stät , warzu aber, vermög der reichsconstitutionen große zeit von 5 und 6
monathen gehoren würden. Beym zweyten punct wegen Churtryer fiel
I. H. G. ein mehrers nit bey, alß was sie, oben erzehlt, dem Franzosischen
secretario zur andtwort geben, sonderlich auch, weiln sie keine vollige
nachricht hetten, warumb und wie Churtryer angehalten und tractirt
werde. Auf welches der Volmari in die red gefallen und geandworttet,
daß sie selbsten auch keine rechte information hetten, und subiungirte der
graff von Naßaw, daß schon vorm jahr dem reichsvicecanzlern graffen
Kurz, und noch erst vor 2 monathen dem secretario Walderode umb die
nachricht, worauf die sachen beruhen, zugeschrieben, und alleweil ver-
trostung darauff bekommen, biß dato aber nichts erfolgt seye. So viel
wusten sie wol, sagt Volmari, daß der churfurst vom Pabstlichen nuncio
sowol nach Regenspurg alß andere conventus abgeordnete schicken und
seine sachen, wie auch geschehen, ahn- und vorpringen habe laßen konnen.
Sonsten den ersten puncten belangend hette man freylich wol auffzuemer-
cken , und seye es ein kitzliches wesen, die quaestionem zu moviren, ob Ihre
Kayserliche Majestät ohne zuethun der stende einen frieden schließen
kondte oder nit; dan solte auf die affirmativam gangen werden, wurde
solches die chur- und fursten des reichs hochlich offendiren, auff die nega-
tivam zu schließen, were wasser auf der Franzosen mühl, dahero er nicht
rhatsamb befunde, dieser frag ieziger zeit sich zu involviren, sondern allein
das werck dahin zue stellen, daß Ihrer Kayserlichen Majestät die sammet-
liche stende auf negst vorgewestem reichstag, diese tractaten zu respiciren,
auf gewisse weiß ubergeben und anvertrawet, auch Ihre Majestät bedacht
weren, alsobald nach geschlossenem frieden einen reichstag außzuschreiben,
die innerliche gravamina und der stende sachen in ordnung und richtigkeit
zu pringen, und alßdan diesen frieden durch einen allgemeinen reichsschluß
bekrefftigen zue laßen, maßen sie die Kayserlichen plenipotentiarii dem
Schwedischen bevollmächtigten Salvio noch erst newlich per tertiam per-
sonam andeutten laßen, worauff derselbe geandtworttet, wans die mainung
hette, müsten sie wol alle zuefrieden sein, weilen dadurch genugsamb sie
versichert weren. Seye sonst freylich, wie I. H. G. hochvernunfftig und wol
angedeuttet, ein sehr großes praeiuditz, daß die stende des reichs auff der
Franzosen zuschreiben und beruffen erscheinen solten; sondern muste auf
allen fall von Ihrer Majestät die convocatio beschehen, darauf aber, ver-
mög der reichsconstitutionen, auch weitten endsessenheit mehrern theylß
stende große zeit gehen würde. Vermeinten diesem nach, daß beyde vorbe-
melte puncten den mediatoribus ahn hand zu geben, und sie zu erinnern,
bey den Franzosischen plenipotentiariis zue bedeutten, wie hoch sie sich
interessirt gemacht, indem sie ihr der Franzosischen gegebene parola und
vertröstung den Kayserlichen und Spanischen underschiedlich angezeigt,
und nun iezo nichts darauff ad rem erfolgt seye, und solchem nach starcker
auff edirung ihrer proposition, und diesergleichen ambages abzuschneiden,
zu tringen. Welches I. H. G., auch der graff von Naßaw sich belieben laßen,
und sagte demnach Vollmari, daß sie darauß noch vorher mit den Spani-
schen communiciren musten. Sonsten weren sie, Spanische, gar ubel zu-
frieden , daß die mediatores keine andwort auf ihre proposition bey den
Franzosen urgirt, dahero sie vorhabens weren, deßhalber die mediatores
starck anzuelangen. Wobey I. H. G. erwehnet, daß man die vorha-
bende anzeige und erinnerung durch die herren mediatores nicht lang zu
verschieben, damit auß dem verzug die Franzosen nicht etwa gewunnen
spiel zue haben, und daß man weitters darauff nichts zu thun gedachte,
vermainen möchten. Welches den herren Kayserlichen wol eingangen.
Nassau teilt mit, daß in Osnabrück die Propositionen auch am 4. Dezember
übergeben worden sind, doch ist der Inhalt noch nicht bekannt.
[...]. Volmar bei W
Vgl. APW [ III C 2,1 S. 234f ] .
nach Darlegung der ksl. und spanischen Einwände dabei geblieben, daß
ihre schrifft eine rechte proposition ad pacem seye, und beyde darin begrif-
fene puncten wegen convocation der reichsstende und befreyhung Chur-
tryers einzig dahin ziehleten, einen bestendigen frieden, und wie man dabey
assecurirt sein konte, zue schließen. Die Notwendigkeit der Zuziehung der
Stände hätten der Kaiser und Sachsen im Prager Frieden selbst zugegeben,
wegen Trier sei die Ehre Frankreichs betroffen, da der Kurfürst allein
wegen seiner Korrespondenz mit Frankreich gefangengesetzt worden sei.
Den Rest der ksl. Proposition hielten die Franzosen für nit irrationabel,
während Spanien nur Frankreich von seinen Verbündeten zu trennen suche.
Die Ksl. haben daraufhin gegenüber den Mediatoren wiederholt, sie hielten
die französische Schrift für keine echte Friedensproposition. Die Asse-
kurationsfrage gehöre an den Schluß der Verhandlungen, die Abmachun-
gen könnten anschließend auf einem Reichstag von den Ständen ratifiziert
werden, zumal man auch die wegen der Minderjährigkeit des Königs gegen
die französische Vollmacht geäußerten Zweifel so lange zurückgestellt
habe. Beispiele für die nachträgliche Ratifizierung von durch den Kaiser
für das Reich geschlossenen Verträgen. Wegen Trier haben die Ksl. darauf
verwiesen, daß die Freilassung an das Ende der Verhandlungen gehöre, der
Kaiser seine Reputation nicht weniger als der König von Frankreich
berührt sehe, er nicht ohne den Papst vorgehen könne, außer der Korre-
spondenz mit Frankreich auch andere Punkte hineinspielten, über die allein
Kaiser und Papst zu urteilen hätten, das Kurkolleg die Suspension Triers
beschlossen habe und die von den Franzosen herangezogenen Pässe zu den
Friedensverhandlungen die Delegierten Triers, nicht die Person des Kur-
fürsten beträfen. Zum Begehren der Franzosen auf einen Paß nach Wien
zwecks Übermittlung der Trierer Pässe durch eigenen Kurier wollen die
Ksl. zuerst W hören. Weilen nun solche uberschickung durch eigenen
currier auß vielen ursachen allerseiz sehr bedencklich vorkommen, haben
sie sich dahien verglichen, daß die herren Kayserlichen diese paßport
von den Franzosischen begehren, sich zur selbstuberschickung offeriren,
und der gewißheit assecuriren, oder aber daß derentwegen Ihre Kayserliche
Majestätt auf ihr der gesanden underthänigsten bericht sich darueber resol-
viren mochten, nachmaln eine andere in eadem forma außgefertigt selbsten
einhändigen zue laßen, krafft deren er sich alßdan zur schickung oder nit
schickung zu resolviren hette: daß man sich also auch dieses puncts halber
nicht auffzuehalten, noch die tractaten zu verschieben, sondern ad rem
ipsam zue schreitten, maßen sie herrn Kayserliche von den mediatoribus
begert, solches den Franzosischen plenipotentiariis hienwieder morgen an-
zudeuten , und auff eine formalem propositionem pacis starck zu tringen.